Ansichten eines Informatikers

Eine Musterstadt für Gegner der Leistungsgesellschaft

Hadmut
4.11.2016 23:37

Was rot-rot-grün in Berlin vorhaben:

Leistung bringt nichts mehr, nichts zu leisten ist kein Nachteil mehr.

Oder anders gesagt: Wer dann noch arbeitet, ist der Dumme. Man tut nur noch so, als ob, und bekommt ein Einheitsgehalt, egal wofür.

DDR reloaded.

Was aber hört man aus den Koalitionsverhandlungen? Vom Verbot sexistischer Werbung ist die Rede, von flächendeckender Parkraumbewirtschaftung und Ausdehnung der Tempo-30-Zonen, von der Verwandlung des Boulevards Unter den Linden in eine Fußgängerzone, von der Cannabis-Legalisierung, der Abschaffung des Probejahrs an Gymnasien, einem Votum gegen das Ceta-Handelsabkommen im Bundesrat. Kurzum: von der Verwandlung Berlins in eine Umerziehungszone für Chauvis und Autofahrer und eine Musterstadt für Gegner der Leistungsgesellschaft. Kann man machen, wenn man bei der nächsten Wahl der AfD zur Mehrheit verhelfen will. Muss man aber nicht.

Bemerkenswert übrigens, dass sie Cannabis legalisieren wollen. Strafrecht ist nämlich Bundes- und nicht Landessache. Sie wollen das ja untergraben, indem die (politisch weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaften nicht mehr anklagen oder die (politisch besetzten) Richter nicht mehr verurteilen.

Heißt: Unser Rechtsstaatsprinzip mit der Gewaltenteilung und der Bindung der Justiz an die Gesetzte wird sabotiert und aufgehoben. Die Verfassung wird gebrochen und zersetzt. Von wem? Von Juristen.

Interessant auch, wie das Demokratieprinzip und die Volksgewalt aus Art. 20 GG hier umgesetzt wird:

Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Nach der Wahl wurde „R2G“ rechnerisch möglich; es sprach sogar demokratietheoretisch einiges dafür, die bis dahin eher uninspiriert agierende große Koalition aus den zwei Nicht-mehr-Volksparteien SPD und CDU abzulösen. Was aber Rot-Rot-Grün politisch wollen könnte, war niemandem klar. So gab man die möglichst inhaltsleere Losung „Gutes Regieren“ aus – und lieferte prompt ein Beispiel dafür, wie man schlecht regiert.

Man wählt blind und erfährt dann nach der Wahl, was man gewählt hat.

Könnte man als Angriff auf das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Ansehen und das Widerstandsrecht des Abs. 4 in Anspruch nehmen. Denn gewählt hat das niemand, was die jetzt machen.