Ansichten eines Informatikers

Raspberry Pi Preiseinordnung

Hadmut
11.11.2012 22:00

Nur weil wir es letztens schon davon hatten und die Meinungen auseinandergingen: Weiterlesen »

Festplatten brechen ein

Hadmut
11.11.2012 13:31

Nach marodierenden Diebesbanden und den x86-Prozessor-Verkaufszahlen brechen nun auch die Festplattenverkäufe ein. Angeblich als Folge des schwächelnden PC-Marktes und des Tablet-Trends.

Beachtlich, nachdem doch seit dem Thailand-Hochwasser Festplatten so knapp und teuer waren. Seit ca. einem Monat fällt mir aber auf, dass die vorher kaum zu bekommenden 2,5-Zoll 1-TByte-Platten wieder satt in den Regalen stehen.

Allerdings stehen da jetzt eben auch SSDs, die zwar vom Preis pro Byte noch deutlich teurer sind, aber für viele Zwecke trotzdem reichen und andere Vorteile bieten. Für mobile Rechner, aber auch für normale Arbeitsplätze ist eine 128GByte SSD, die wie eine 1TB-Platte (2,5 Zoll) derzeit so irgendwo um die 80-90 Euro rumturnt, eine echte Alternative. Manchem sind die Vorteile der SSD wichtiger als der geringere Platz, und seid mal ehrlich, für die meisten Feld-, Wald- und Wiesen-PCs reichen 128GByte locker. Ich hab zuhause auch den dicken Hobel mit fett RAM, Speicher, Prozessor, verwende ihn aber nur noch für Bildverarbeitung, Virtualisierung usw. Für alles normale (Schreiben, Lesen, Mailen, Web usw.) hab ich einen kleinen leisen Mini-PC mit E350-Prozessor und in dem eine alte 80GB Notebook-Festplatte eingebaut. Reicht mehr als üppig.

Wenn die Plattenknappheit von den Herstellern inszeniert war, dann haben sie sich womöglich selbst ins Knie geschossen und die Leute auf SSDs usw. gebracht.

Um aber an den Windows-PC-Thread anzuknüpfen: Allzugroß scheint der Trend zu Win7/8 wirklich nicht zu sein, wenn die Plattenverkäufe einen solchen Abwärtstrend vermelden.

Jemand Lust, die Uni Oldenburg zu verklagen?

Hadmut
11.11.2012 12:47

Ganz einfach: Als Mann auf diese oder diese Stelle bewerben, abgelehnt werden, weil die Stellen nur für Frauen sind und dann wegen Geschlechtsdiskriminierung verklagen. Mit Hinweis auf Art. 33 Abs. 2 GG und bestehende Rechtsliteratur, versteht sich.

(Danke für die Links…)