Ansichten eines Informatikers

Jemand Lust, die Uni Oldenburg zu verklagen?

Hadmut
11.11.2012 12:47

Ganz einfach: Als Mann auf diese oder diese Stelle bewerben, abgelehnt werden, weil die Stellen nur für Frauen sind und dann wegen Geschlechtsdiskriminierung verklagen. Mit Hinweis auf Art. 33 Abs. 2 GG und bestehende Rechtsliteratur, versteht sich.

(Danke für die Links…)

10 Kommentare (RSS-Feed)

DarkMetatron
11.11.2012 13:09
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http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Der Satz “Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.” kann durchaus so ausgelegt werden (und wurde es auch bereits mindestens einmal vom BVerwG) das damit Maßnahmen der positiven Diskriminierung zum Vorteil von Frauen gerechtfertigt sind.

(http://www.123recht.net/Bundesrichter-billigen-positive-Diskriminierung-fuer-Frauen-__a3142.html)

Denn Gleichberechtigung von Männern und Frauen bedeutet doch für viele das mindestens 50% Frauen vertreten sein müßen. Und solche Stellenausschreibungen können für dieses Ziel eine Maßmahme sein welche die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung fördert.

Ein Gerichtsverfahren wäre da sicher interessant, aber in der heutigen Zeit wohl wenig Erfolgversprechend.


Hadmut
11.11.2012 13:13
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Jo, das übliche Geschwafel, was sie alle verbreiten. Stimmt aber nicht.

Denn erstens wurden solche Anwendungen beim Durchquetschen dieser Grundgesetzänderungen in der Begründung ausgeschlossen. Es gibt keinen Pauschal-Ersatz für nebulöse Nachteile, sondern die müssen im Einzelfall konkret bestehen und nachgewiesen werden.

Zweitens erlaubt dies keinen strikten Ausschluss von Männern oder Stellen, die nur für Frauen sind, wenn es nicht konkrete Gründe gibt, die geschlechtsspezifische Anforderungen erforderlich machen.

Drittens besteht da kein Nachteil. Gerade in Sprach- und Kulturwissenschaften herrscht ein massiver Frauenüberschuss. Nach Deiner Argumentation dürfte es also nur Stellen geben, die nur für Männer zugänglich sind.


DarkMetatron
11.11.2012 13:34
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Ich kann aus eigener Erfahrung sagen das Hochschulen für die Begründung solcher Dinge einfach die Stellen Hochschulweit betrachten und da liegt die Zahl dann im Regelfall meistens doch ein gutes Stück unter 50%.

Und das Gerichte irgendwelche Ausschlüsse die nur in Begründungen zu Gesetzen aber nicht im Gesetz selbst stehen ignorieren kommt ja auch öfters vor als einem Lieb sein kann.

Ich halte eine Klage durchaus für begründet und würde sofort eine Party schmeißen wenn der Kläger Recht bekommt, aber ich sehe einfach persönlich leider kaum einen Erfolg. Eben gerade aus den von mir vorgetragenen Gründen.

Heutzutage ist doch irgendwie jedes Mittel das zur “Gleichberechtigung” beiträgt geheiligt auch wenn es eigentlich mit den Gesetzen nicht sauber zu vereinbaren ist. Gleichberechtigung von Männern und Frauen wird doch faktisch nur als Bevorzugung von Frauen verstanden. Warum sonst gibt es z.B. eine Frauenquote und keine Geschlechterquote? Warum darf man eine Firma oder Partei gründen die zu 100% aus Frauen besteht aber keine die zu 100% mit Männern besetzt ist?

Positive Diskriminierung ist heute überall Usus.


lars
11.11.2012 14:01
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> Warum darf man eine Firma oder Partei gründen die zu 100% aus Frauen > besteht aber keine die zu 100% mit Männern besetzt ist?

Das lese ich gerade zum ersten Mal. Quellen ? Pauschal kann dies doch wohl kaum für beliebige Firmengrößen stimmen.
Wenn ich mir da die vielen Handwerkerbetriebe ansehe wage ich obige Aussage zu bezweifeln.


Johanna
11.11.2012 16:44
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> Warum darf man eine Firma […] gründen die zu 100%
> aus Frauen besteht aber keine die zu 100% mit Männern
> besetzt ist?

Das darf man (bezogen auf die Firma). Das nennt sich “Vertragsfreiheit”. Man darf bei der Ablehnung eines Bewerbers / einer Bewerberin einfach nicht so doof sein, und Bewerbungsunterlagen mit Notizen wie “Ossi” oder (in Ihrem Beispiel eben) “Frau” zurücksenden oder sich am Telefon verplappern. Sie vermischen aber eines in unzulässiger Weise: Staatliche Universitäten sind keine “Firmen”.


Der_Schwede
11.11.2012 17:25
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Die Chancen sich als ansonten qualifizierter Mann da einzuklagen dürften ziemlich hoch sein. Der Staat darf nur dann positiv diskriminieren um Gleichberechtigung herzustellen, wie das hier der Fall sein soll entzieht sich mir.

Wer sich allerdings Bewirbt um bei Ablehnung zu Klagen, ist ganz schnell in der Betrugsstrafbarkeit (Sobald man dann Schadenersatz fordert). Da sind kurz nach inkrafttreten des AGG einige Oberschlaue ordentlich auf die Schnauze geflogen.


Herrmann
12.11.2012 8:30
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Ist schon lustig, wie die Bevorzugung von Frauen begründet wird.
Unter den DAX-Vorständen sind Frauen eine Minderheit. Die Quote muss her!
Unter den Kulturwissenschaftlern sind Männer eine Minderheit. Egal! Wir erweitern den Fokus auf die gesamte Hochschule, den öffentlichen Dienst im Allgemeinen, wenn’s sein muss.


nullplan
13.11.2012 8:10
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@DarkMetatron: Was du beschreibst, ist Gleichstellung, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass ein zufällig Ausgewählter ein Mann (oder ein Frau) ist, soll bei 50% liegen. Das ist einfach nachzumessen und grundgesetzwidrig.

Denn das Grundgesetz fordert Gleichberechtigung, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bewerber die Stelle erhält, sei unabhängig von seinem Geschlecht. Das ist viel schwieriger nachzumessen. Aber auch viel erstrebenswerter.


Herrmann
16.11.2012 8:40
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“Warum der starke Staat kein Freund der Frau ist

Wenn alle talentierten Frauen wirklich unverdient in schlechten Jobs arbeiten, wo sind dann die Unternehmen, die ihnen bessere Stellen geben und ihre Konkurrenz schlagen? Wäre das wirklich der Fall, hätte längst jemand eine reine Frauen-Firma gegründet, um von der Diskriminierung zu profitieren. Frauen treffen andere Entscheidungen. Die wenigsten wollen von früh bis spät in einem Aufsichtsrat sitzen. Diskriminierung spielt nur eine untergeordnete Rolle, weil sie in einem Wettbewerbsmarkt sehr teuer ist. Zugegeben – im heutigen Staatskapitalismus sind die Unternehmensstrukturen sehr verkrustet und die großen Konzerne nutzen den Staat, um Wettbewerb zu unterdrücken. Aber das wäre nur ein weiteres Argument für weniger Markteingriffe. Der Etatismus steht dem eigentlichen Ziel des Feminismus diametral entgegen und muss verschwinden, wenn der Sexismus gegenüber Frauen jemals der Vergangenheit angehören soll.”

http://www.ef-magazin.de/2012/11/15/3839-eu-frauenquote-antifeminismus


Thorsten
18.11.2012 2:39
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@DarkMetatron:

Mir kommt dieser Zusatz zu Artikel 3 Absatz 2 wie ein bewußt vorprogrammiertes Mißverständnis vor.

Der Wortlaut an sich ist zwar harmlos, denn der Staat ist ohnehin zur Gleichberechtigung verpflichtet. Aber er verleitet, wie Du schon sagtest, leicht zu Fehlauslegungen. Ich habe den Eindruck, daß dies bewußt so gewollt ist.

Die Gomorrhistin, die seit neuestem am Verfassungsgericht tätig ist, hat bereits ihre eigene Mißinterpretation offen angekündigt.