Wurde Daniela Klette von einer KI verurteilt?
Sind wir an dem Punkt angekommen, an dem Richter durch KI-Systeme ersetzt werden?
Ich hatte mich die Tage erst mit einem Rechtsanwalt darüber unterhalten, dass der Einzug der KI in die Justiz nicht nur unvermeidlich, sondern womöglich auch von Vorteil ist, weil sich abzeichnet, dass immer mehr Richter die Schriftsätze nicht mehr lesen, das Recht nicht mehr überblicken und nur noch lethargisch Mainstream-Meinungen als Urteilsmaßstab hernehmen, weil man damit am wenigsten Ärger bekommt. Ich hielte es durchaus für sinnvoll, wenn Richter verpflichtet würden, ihre Urteile, bevor sie sie herausgeben, zumindest von einer KI auf die gröbsten Fehler prüfen lassen, wenn dass ich in den letzten Jahren als formalen und materiellen Fehlern in Urteilen erlebt habe, geht auf keine Kuhhaut mehr. Viele Richter bekommen nur noch groben Murks hin. Die Berliner Justiz scheitert inzwischen schon am Rubrum. Das hat eigentlich gar nichts mehr mit einer funktionierenden Justiz zu tun. Dazu kommt, dass Richter ja auch aus den jeweiligen Generationen der Absolventen stammen – und wenn die keine langen Texte mehr lesen können, können es diese Richter auch nicht mehr.
Wir sind – wieder einmal – an einem Punkt angekommen, an dem das Konzept, dass Richter einfach machen können, was sie wollen, und dafür weder haften noch belangt werden können, den Staat umkippen lässt, weil er zum Willkürstaat wird.
Da schreibt Ansage.org zum Fall der vorgestern wegen Raubüberfällen verurteilten „mutmaßlichen“ RAF-Terroristin: Fall Daniela Klette: Automatisierte Strafermittlungen per KI mit einseitiger Beweisermittlung?
Und darum geht es: Die Polizei hat bei Frau Klette über 18 Terabyte an elektronisch gespeicherten Daten gefunden und bei der Auswertung die KI-Software Cellebrite Pathfinder eingesetzt. Es handelt sich um ein kommerzielles KI-Produkt des israelischen Unternehmens Cellebrite, das weltweit Behörden mit Überwachungstechnologie beliefert, die diese auch nutzen, um Oppositionelle zu bekämpfen. Die Software hat die 18 Terabyte, was rund 10 Millionen Leitz-Ordnern entspricht, automatisch durchsucht, sortiert, bewertet und vorgefiltert – und hat sodann entschieden, was „relevant“ ist und was nicht. Sie hat entschieden, was die Polizeibeamten überhaupt zu sehen bekommen haben. Für dieses Vorgehen gab und gibt es jedoch, anders als bei DNA-Analysen oder bei der Telefonüberwachung, bis heute keinerlei Rechtsgrundlage. Es existiert lediglich ein Kabinettsbeschluss, einen neuen Paragraphen 98d der Strafprozessordnung (StPO) schaffen zu wollen, denn 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden: „Die automatisierte Auswertung gespeicherter Datenmassen ist ein eigenständiger Grundrechtseingriff.“
Die digitalen Daten eines Menschen – seine Fotos, Nachrichten, Sprachmemos, Kontakte – im Fall Klette Bewegungsdaten von über 25 Jahren – verraten mehr über jede beliebige Person als irgendetwas, was früher je auf Papier hätte festgehalten werden können. Wer diese Daten automatisiert auswertet, verschafft sich ein vollständiges Persönlichkeitsprofil. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Der Gesetzgeber muss die wesentlichen Grundlagen zu Art und Umfang solcher Datenverarbeitung selbst durch Gesetz vorgeben. Das ist nach wie vor nicht geschehen. Das Parlament hat diese Entscheidung nicht getroffen und die niedersächsische Polizei hat die Software eigenmächtig eingesetzt.
Niemand kann nachvollziehen, was diese KI nun eigentlich getan hat. KI-Systeme wie Pathfinder sind eine Black-Box: Man gibt Daten hinein und bekommt Ergebnisse heraus – aber was dazwischen passiert, ist weder für die Polizei noch für dieses Gericht noch für die Verteidigung sichtbar oder prüfbar. Die Software wurde mit Schlagwortlisten gefüttert – Begriffe wie „Mord“ und „Raub“, VW Polo, Fleischtheke, Maskierung, aber auch Personalien und Orte – und hat dann vorgefiltert, was überhaupt weiter bearbeitet wurde. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch immer auch die unbedingte und die gesetzliche Pflicht, ebenfalls entlastende Tatsachen zu ermitteln. Dafür ist diese KI allerdings nicht programmiert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Wenn die Verteidigung nicht sachgerecht zu einem Beweismittel Stellung nehmen kann, das die Beurteilung der Tatsachen maßgeblich beeinflusst, darf dieses Beweismittel vor Gericht nicht verwendet werden.
Falls das so stimmt, denn mir ist nicht ersichtlich, worauf diese Darstellung beruht, wäre das sehr übel, weil dann nämlich die Strafverfolgung privatisiert würde:
Die Strafprozessordnung sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens die Ermittlungen führt. Private Unternehmen haben dort nichts verloren! Staatsanwalt, Verteidiger oder das Gericht können Privatpersonen oder Unternehmen als Sachverständige hinzuziehen, mit klar formulierten Aufträgen. Sie sind dann wie Zeugen zu behandeln. Cellebrite Pathfinder hat in diesem Verfahren aber eigenständig selektiert, gefiltert und zusammengeführt.
Das ist bei uns aber schon lange aufgeweicht, und die Staatsanwaltschaft ist bei uns ja auch nicht unabhängig. Man kennt solche Effekte aus den USA, wo Gefängnisse privatrechtlich von Unternehmen betrieben werden und die dann Verträge mit den Bezirken machen, die ihnen Mindestzahlen von Gefangenen garantieren, die Gerichte damit Verurteilungsquoten bekommen.
Und wer die KI trainiert, der macht dann das Recht.
Andererseits …
So gruselig sich das auch anhört: Ich nehme immer deutlicher und immer öfter wahr, dass Richter Schriftsätze nicht mehr lesen. Mir selbst geht das oft so, Anwälten aber auch:
Befangenheitsantrag gestellt – Landgericht Erfurt möchte Berufung zurückweisen, die vorab offenkundig nicht gelesen wurde
Inzwischen kommt es relativ häufig vor, dass Gerichte Berufungen als "offensichtlich unbegründet" zurückweisen wollen, deren Begründung sie noch nicht einmal… pic.twitter.com/C7quqib1bQ
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) May 25, 2026
Ich halte das längst für einen absoluten Hohn, was einem in Deutschland noch als „Rechtsprechung“ geboten wird. Das hat nicht nur mit Recht nichts mehr zu tun, da geht es nur noch um Ideologiekonformität. Im Prinzip sind das nur noch eine Art Sharia-Gerichte, die eigentlich nur noch entscheiden, was Marx-halal und Marx-haram ist. Die keine Rechtsfindung mehr betreiben, sondern willkürlich urteilen und dann (danach erst) Begründungsfindung treiben. Und lügen, betrügen, fälschen, dass die Wände wackeln.
Insofern sollte man sich gut überlegen, ob man sich überhaupt gegen KI in der Justiz wehrt, oder ob das nicht – egal wie unzulässig – für die Betroffenen sogar besser sein könnte.
Mich wundert allerdings, dass ausgerechnet eine alte RAF-Terroristin 18 TByte Daten in der Wohnung gehabt haben soll. Das ist deutlich mehr als ich als Informatiker und Publizist habe. Gerade bei (mutmaßlichen…) RAF-Terroristen, Straftätern, hätte ich eigentlich vermutet, dass die Beweismittel vermeiden und möglichst wenig Daten vor Ort halten. Andererseits – was heißt schon 18 TByte? Mit hochaufgelösten Videos sind die schneller erreicht als mit Texten.
Wer soll das alles lesen und verstehen können, wenn Richter schon die Schriftsätze der Anwälte nicht lesen?
Oder wie in meinem Fall die Staatsanwaltschaft in den Ausnahmefall geriet, weil ich als Beschuldigter und Ziel eines Ermittlungsverfahrens eben mal nicht schwieg, wie das üblich ist, sondern ihnen aufschrieb, wo sie überall welches Recht brechen? Und sie nicht mal wussten, wie sie darauf reagieren sollten und von der Rechtsprechung des BVerfG zum Thema noch nie gehört hatten?
Wir sollten uns mal mit dem Gedanken befassen, dass Rechtsprechung per KI zwar völlig unzulässig und verfassungswidrig, qualitativ aber immer noch deutlich besser als das sein könnte, was uns die linke deutsche Richterschaft so vorsetzt. Die kommen in genau dieselben Schreib-Lese-Rechen-Schwächen wie der Rest der Bevölkerung auch. Inzwischen muss man erlauben, dass Führerscheinprüfungen (inzwischen sogar für Bus und LKW) in vielen anderen Sprachen als Deutsch abgefasst werden können. Es ist eine Frage der Zeit, bis man auch Gerichtsurteile nicht mehr auf Deutsch verfassen muss und man sie auch auf Türkisch oder Arabisch verfassen kann und nicht mehr im Namen des Volkes sonder im Namen Allahs spricht. Wohl dem, dessen Anwalt dann die Sprache des Richters spricht – oder die die Urteile von der KI übersetzt bekommen.
Denn was in deutschen Gerichten mittlerweile abgeht, das hat den Namen „Rechtsprechung“ nicht mehr verdient. Das könnte man höchstens noch „Linkssprechung“ nennen.
Immer öfter nämlich habe ich von Richtern den Eindruck, dass sie kaum über Laienniveau hinauskommen und selbst elementare Rechtspflichten und Rechtsgrundsätze nicht kennen.
Bevor man also KI rundheraus als unzulässig ablehnt, sollte man sich überlegen, ob es überhaupt opportun ist, die KI abzulehnen, oder ob die trotz aller Schwächen und Probleme am Ende nicht vielleicht besser urteilt als die, die von den Parteien als deren Stellvertreter auf die Richterstühle gesetzt werden, und es deshalb nicht umgekehrt besser wäre, menschliche Richter bei der KI als korrupt, unfähig und befangen abezulehnen.
Nur ein Problem müssen wir dann noch lösen, nämlich die Verwechslungsgefähr, wenn hinter dem Namen des Richters manchmal LL.M. (=Legum Magister) und manchmal LLM (Large Language Model) steht. LLM könnte nämlich bald besser sein als LL.M.