Jetzt wird das Recht auf anwaltliche Vertretung angegriffen und abgeschafft
Und weiter geht es damit, den Rechtsstaat abzuschaffen.
Die Berliner Zeitung: Exklusiv: Wie Bundesregierung und EU den deutschen Rechtsstaat aushöhlen
Die aktuelle Regierungspressekonferenz hat erneut deutlich gemacht, mit welcher Zurückhaltung die Bundesregierung auf konkrete Fragen zum EU-Sanktionsregime gegen deutsche Staatsbürger reagieren. Im Zentrum stand der Berliner Journalist Hüseyin Doğru, dessen Familie zunehmend in den Sog der Sanktionsdurchsetzung gerät – und die Antworten auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Bundestagsdrucksache 21/5217), die der OAZ exklusiv vorliegen und in denen sich die Bundesregierung in massive rechtsstaatliche Widersprüche verstrickt.
Der menschenrechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Dr. Rainer Rothfuß, wollte in seiner Kleinen Anfrage unter anderem wissen, wie EU-sanktionierte deutsche Staatsbürger angesichts gesperrter Konten und hoher Anwaltskosten überhaupt den Rechtsweg gegen ihre Listung beschreiten sollen. Die Antwort des federführenden Auswärtigen Amtes (AA) verweist lapidar auf genehmigungspflichtige Ausnahmetatbestände – konkret Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EU-Verordnung 2024/2642. Im Klartext: Die Bundesbank, also eine staatliche Stelle der sanktionierenden Seite, entscheidet im Einzelfall darüber, ob und in welcher Höhe der Kläger seinen Anwalt überhaupt bezahlen darf.
Auf die in der Bundespressekonferenz gestellte Frage der OAZ, wie dieses Konstrukt mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Waffengleichheit und Artikel 47 der EU-Grundrechtscharta (Recht auf effektiven Rechtsschutz) zu vereinbaren sei, gab AA-Sprecherin Kathrin Deschauer keine inhaltliche Antwort. Sie habe sich die Drucksachennummer „mit Interesse notiert“. Auch das Bundesjustizministerium (BMJV) hatte „nichts zu ergänzen“.
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Besonders brisant ist die Antwort der Bundesregierung auf Frage 25. Dort heißt es nun, Doğru besitze sowohl die türkische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Monatelang hatten sowohl Bundesregierung als auch EU-Stellen behauptet, der Journalist sei ausschließlich türkischer Staatsbürger. Recherchen der OAZ – einschließlich der Einsichtnahme in die Ausbürgerungsurkunde – belegen jedoch, dass Doğru ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Eine doppelte Staatsbürgerschaft war für seine Generation gar nicht möglich.
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Hier offenbart sich ein systematischer Widerspruch: Während das AA auf die Sanktionsumsetzung als Angelegenheit des BMF verweist, lehnt das BMF jede Auskunft zum konkreten Fall ab. Politisch verantwortlich fühlt sich niemand – obwohl die Bundesregierung in der Kleinen Anfrage ausdrücklich erklärt, EU-Sanktionen seien ein „außenpolitisches Instrument“, das auf „Verhaltensänderung“ abziele.
Genau diesen Punkt griff der menschenrechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Rainer Rothfuß, in einer Stellungnahme gegenüber der OAZ auf: „Die Bundesregierung sagt es selbst klar und deutlich: EU-Sanktionen sind für sie kein rechtliches, sondern ein außenpolitisches Instrument, das auf die Verhaltensänderung der betroffenen Personen abzielt. Im Klartext: politisch korrekte Umerziehung mittels EU-sanktionierter Repressionen vor allem finanzieller Art.“ Rothfuß nannte explizit die Fälle Baud, Röper, Lipp und Doğru und kündigte an, sich für die Aufhebung der „rechtswidrigen Sanktionen“ einzusetzen.
Tatsächlich räumt die Bundesregierung in Antwort 30 der Kleinen Anfrage ein, dass restriktive Maßnahmen „keine Strafe“ darstellten und damit auch nicht dem strafrechtlichen Schuldgrundsatz unterlägen.
Türke hin oder her – die offizielle Haltung ist ja immer, dass Deutscher sei, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitze.
Also schneidet man hier – noch auf dem Umweg über die EU-Sanktionen, die aber auch nicht rechtsstaatlich, sondern politisch, unabhängig von Schuld oder Straftat und damit willkürlich verhängt werden – Deutschen den Zugang zu einem Rechtsanwalt ab. Formal könnte natürlich noch ein Anwalt pro bono auf auf Rechnung für Dritte tätig werden, denn genau genommen hebeln sie ja nicht die anwaltliche Vertretung, sondern die Möglichkeit, den Anwalt zu bezahlen aus, was in der Wirkung aber weitgehend auf dasselbe hinauslaufen dürfte, wenn man nicht gerade Promi ist, oder einen Verlag oder Clan hinter sich hat.
Und so wird das ohnehin schon kaputte Recht immer weiter zersetzt. Man hat nicht nur die Gerichte auf willkürlich agierende Ideologiegerichte umgestellt, sondern fängt jetzt auch an, das Recht auf anwaltliche Vertretung abzuschneiden.
Und wenn man weiß, wie Juristen ticken, denken, entscheiden, ist dann ziemlich schnell auch der generelle Anspruch auf anwaltliche Vertretung weg. Denn die neuen Richter sagen nicht, dass das Verbot, einen Anwalt zu bezahlen, verfassungswidrig sei, weil man einen Anspruch auf einen Anwalt hat. Sondern sie sagen umgekehrt, dass dieses Beispiel zeige, dass ein Anspruch auf anwaltliche Vertretung vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist und das Fehlen des Anspruchs EU-rechtskonform sei.
Das wird man dann zwei-, dreimal so durchspielen, um Präzendenzfälle am Rande der Wahrnehmung und es Rechts zu etablieren, und dann macht es *schwups*, und man hat plötzlich als Untersuchungshäftling keinen grundsätzlichen Anspruch auf anwaltliche Vertretung mehr.