Was zur Hölle ist eigentlich am Finanzgericht Berlin-Brandenburg los?
Sind die überhaupt noch funktionsfähig?
Ich hatte schon erwähnt, dass ich mich gerade mit dem Finanzamt streite, es geht um die Anordnung einer Außenprüfung, die ich aus verschiedenen Gründen nicht für echt, sondern für eine Spionageaktion des Verfassungsschutzes halte. Daran ist vieles faul, die Einzelheiten werde ich aus taktischen Gründen aber erst später beschreiben.
Grundsätzlich ist es kein Fehler, sich gegen das Finanzamt zu wehren, weil mir die Finanzämter München und Berlin schon einmal versucht hatten, das Blog zu zerstören. Ich habe dann vor eben diesem Finanzgericht Berlin-Brandenburg eine Steuerrückzahlung im fünfstelligen Bereich erstritten. In der Akte der Finanzämter fand sich überhaupt keine Begründung für die Vorgänge, dafür aber Ausdrucke meines Blogs, die den Finanzbeamten persönlich nicht gefielen. Insofern war ich gegenüber diesem Gericht eigentlich positiv eingestellt, weil ich da schon mal richtig Erfolg hatte.
Jetzt komme ich mir vor, als funktionierte bei denen einfach gar nichts mehr:
- Ich habe permanent das Gefühl, dass die Verfahrensleitung allein durch die Geschäftsstelle erfolgt und die Richter sich außer zur Entscheidung mit den Verfahren gar nicht befassen.
- Bei einem Beschluss zeigte sich, dass die auch dann die Schriftsätze nicht lesen. So habe ich eine Rechtsmeinung vertreten und das Gericht meinte, es sei nicht erkennbar, wie man zu der Ansicht kommen könne. Ich hatte aber drei BFH-Entscheidungen zitiert, in denen das explizit und sogar als Leitsatz so drin steht, was sie offenbar nie gelesen hatten.
- An manchen Stellen der Entscheidung habe ich den Eindruck, die seien von einem Laien (oder der KI?) geschrieben, weil es schon an elementarem Rechtswissen fehlt. So meinen sie, eine Ermessensentscheidung sei gerichtlich gar nicht anzugreifen und allein Sache des Finanzamts – was nicht stimmt. Auch Ermessensentscheidungen müssen als Verwaltungsakt korrekt und formal richtig mitgeteilt werden, und sie dürfen weder schikanös sein, noch auf Sachverhaltsfehlern beruhen, und die Behörde darf auch nicht lügen. Sie sind zwar nur eingeschränkt justiziabel – aber sie sind justiziabel. Auch dazu gibt es BFH-Entscheidungen, von denen die noch nie gehört zu haben scheinen.
- Dem Finanzamt scheint das inzwischen auch alles egal zu sein, weil ich denen inzwischen die dritte Falschbehauptung/Lüge nachweisen kann. Die behaupten willkürlich, was ihnen gerade passt, und dem Gericht scheint das nicht nur seinerseits egal zu sein, sondern sogar gewollt zu sein, weil das das Verfahren vereinfacht, wenn die benötigten Behauptungen vorliegen.
Normalerweise ist das nicht ratsam, ein Gericht anzulügen oder als Behörde zu zeigen, dass man die Akten und den Vorgang nicht kennt, sich selbst widerspricht, und trotzdem der Klage entgegentritt, ohne sich die Rechtsquellen angeschaut zu haben. Früher hätte man sich für so etwas von einem Gericht einen saftigen Einlauf eingehandelt, aber inzwischen scheint das völlig normal und Usus zu sein.
Irgendwo las ich mal, dass viele Finanzrichter eigentlich auch keine normalen Richter mit juristischer Laufbahn seien, sondern oft rübergemachte Finanzamtsbeamte, die sich also für Kollegen des Finanzamts und nicht für Richter halten.
Auch das würde manches erklären, denn mir fällt schon seit vielen Jahren und Jahrzehnten auf, dass Finanzbeamte die Entscheidungen des BFH oft nicht kennen oder höchstens als Aktenzeichen aus Rechtskommentaren. Mir sagte dazu vor vielen Jahren (bevor das alles im Internet war), woher sollten sie die auch kennen, sie bekommen ja keine Mittel, sich darüber zu informieren, und auch keine Arbeitszeit. Das sei behördlich und politisch gar nicht gewollt, dass sich Finanzbeamte nach BFH-Entscheidungen richten.
Stattdessen folgen die stur den Anweisungen und Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums. Die aber sind meistens rechtlich gar nicht binden und nur behördeninterne Dienstanweisungen, weil die Exekutive selbst keine Normen erlassen kann, nur Verordnungen, wenn sie vom Gesetz dazu ermächtigt sind, was sie meistens aber nicht sind. Und dessen Anweisungen deshalb für Gerichte und Steuerpflichtige komplett irrelevant sind. Das Bundesfinanzministerium kann mir nämlich in der Regel gar keine Anweisungen erteilen.
Das scheint aber vielen Finanzrichtern nicht klar zu sein – was für diese These spräche, dass sie in ihrer Genese oft keine Juristen, sondern rübergemachte, ministeriumsgläubige Finanzbeamte sind.
- Einer der Richter war nach den Geschäftsverteilungsplan nicht Mitglied des Senats, und konnte, weil er zwei anderen Senaten angehört(e), auch nicht als Vertretung herangezogen werden.
Das ist rechtlich völlig unzulässig und unwirksam. Ich habe das gerügt.
So rund einen Monat später schrieb mir der Präsident, dass sie da noch einen (anscheinend rückwirkend erlassenen) neuen Geschäftsverteilungsplan hätten, der jetzt auch auf ihrer Webseite einsehbar sei, und nach dem der Richter jetzt diesem Senat angehöre, also alles gut sei.
Tatsächlich hatten sie laut nachträglich befüllter Webseite innerhalb kurzer Zeit ihren Verteilungsplan dreimal geändert.
Das ist aber unzulässig, ein Gericht kann die Verteilung nicht beliebig ändern. Die muss zum Jahresanfang festgelegt werden, und dann gilt die für das Geschäftsjahr verbindlich. Sie kann nur unter sehr engen Voraussetzungen innerhalb des Jahres geändert werden, nämlich Ausscheiden von Richtern oder erheblicher dauerhafter Über- oder Unterlast. Nichts davon liegt hier aber vor, weil der Richter, der vorher in diesem Senat war, putzmunter ein einem anderen, gleich stark belasteten Senat, nur mit anderer örtlicher Zuständigkeit, weiter macht. Entscheidungen, die auf solchen Fehlern beruhen, sind nicht zulässig – sagt der BFH.
Darauf habe ich bislang keine Reaktion mehr erhalten. Dann haben sie aber ein Problem, weil sie inzwischen wohl reichlich Entscheidungen nach der neuen Geschäftsverteilung erlassen. Wenn die Änderung der Geschäftsverteilung aber unzulässig ist, haben sie nicht nur hier, sondern auch in vielen anderen Verfahren Mist gebaut und müssten die alle neu entscheiden.
- Ich habe deshalb – und wegen anderer Verletzungen rechtlichen Gehörs – drei Richter wegen Befangenheit abgelehnt und Anhörungsrüge erhoben. Das Zeug ist auch angekommen, denn sie haben als Reaktion einen angesetzten Verhandlungstermin aufgehoben und die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Ablehnung an einen anderen Senat übertragen. Ansonsten habe ich auf beides aber nach 2 Monaten noch keine Reaktion erhalten. Auch das ist übel, denn bei Ablehnung von Richtern müssen die sich zunächst dazu äußern. Und das zeitnah, weil sie sich ja noch erinnern können müssen. Warum liegen nach über zwei Monaten noch keine Äußerungen der Richter zum Befangenheitsantrag vor?
Normalerweise antworten Richter auf Befangenheitsanträge mit einem kurzen, inhaltslosen, verächtlichen Blabla – das aber sehr schnell und sofort, als ob es einfach wäre.
Das macht auf mich den Eindruck, als gäbe es da gar keinen regulären Gerichtsbetrieb mehr und würden da irgendwelche Halblaien im Krisenzustand versuchen, einen Anscheind aufrecht zu erhalten.
Mir hat vor einigen Jahren ein Richter eben dieses Gerichts mal gesagt, und das war vor Corona, dass sie eigentlich nur noch zu den Verhandlungen ins Gericht kommen und ansonsten versuchen, möglichst viel zuhause zu machen und sich möglichst von diesem Gericht fern halten. Mehr hat er nicht gesagt, aber das mit so einem Unterton. Manchmal kann man auch bei Gesprochenem zwischen den Zeilen lesen. Das kam so bei mir an, als versuchten die jede Anwesenheit in diesem Gericht zu vermeiden. Warum auch immer. Weil die aber schon vor Jahren alles elektronisch machten und auch damals schon als Kläger gleich mit dem Aktenzeichen einen Hinweis bekam, dass man bitte auf Heftklammern verzichten möge, weil die das alles einscannen, bzw. sich heutzutage sehr erfreut über das Justizpostfach äußern, weil sie dann gar nichts mehr scannen müssen und das direkt in die elektronische Akte geht, sind die auch zweifellos schon lange „homeofficefähig“.
Ich weiß nicht, was da los ist.
Aber meine Berufs- und Lebenserfahrung erkennt da gewisse Muster, die darauf hindeuten, dass da aus irgendwelchen Gründen die Bude brennt. Keine Ahnung warum, ob die Räume marode sind oder die sich da alle bekriegen oder weiß der Kuckuck was. Warum verschieben die ohne sachlichen Grund schon am Jahresanfang, nur kurz nach der verbindlich festgelegten Geschäftsverteilung, Richter zwischen den Senaten?
Zu denken gibt mir auch, dass ich von einem Fall eines anderen politischen Bloggers erfahren habe, den man wohl gerade systematisch zu vernichten versucht, und in dem dieses Gericht eine Rolle spielt.
Irgendetwas ist da richtig faul an diesem Gericht. Aber ich weiß nicht, was.
Da in Deutschland inzwischen so ziemlich alle Gerichte hoffnungslos überlastet sind, wäre die Spekulation wohl vertretbar, dass das bei denen auch so ist. Das erklärte manches. Aber nicht alles.
Hinweise bitte an mich.