Ansichten eines Informatikers

Ein stalkender Jurist schreibt mir…

Hadmut
2.2.2020 17:46

Oder jedenfalls tut er so, als wäre er Jurist, explizit gesagt hat er es nicht.

Aus dem Duktus früherer Mails ist zu entnehmen, das er sich anscheinend für einen Rechtsanwalt oder jedenfalls wertvollen Juristen hält, und behauptet, Jura-Vorlesungen zu geben. Und ziemlich kiebig auf mich ist, weil ich in letzter Zeit Juristen deutlich kritisiert habe. (Und das werde ich auch in Zukunft tun.) Was erstaunlich ist, denn ich finde weder per Google, noch im „Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis” einen Anwalt dieses Namens (und habe gerade weder Zeit noch Lust, mich durch die Verzeichnisse der einzelnen Anwaltskammern zu wühlen). Liest sich vom Tonfall dann auch eher wie jemand, der gerade noch im Studiumsfrust oder Staatsexamen steckt und sich gutreden will.

Derselbe, der mich neulich schon mal angepöbelt hat, ich wäre in seiner Jura-Vorlesung durchgefallen und solle aus Respekt vor der Geschichte der Zivilisation einfach das Maul halten.

Und der steigert sich nun von Mail zu Mail da rein, mir vor’s Schienbein treten zu wollen:

„Fehlende Unterscheidungskraft“

Der Hobbyjurist schlägt wieder zu. Als „Informatiker“ müßten Sie aber eigentlich das Internet nutzen können. Es gibt zwei Eintragungen (Unionsmarken mit Wirkung für Deutschland, d.h. gleich einer DE) für „Fridays for Future“ als Wortmarke, eine von Janine O’Keeffe, das ist eine der Administratorinnen für die E-Seiten von Klimagreta, vom November 2019 über eine irische Anwaltskanzlei, und eine direkt von der Thunberg-Stiftung, vom Dezember 2019, und beide sind eingetragen. – Im Übrigen bezieht sich „fehlende Unterscheidungskraft“ nicht auf die Marke, sondern auf das Waren-/Dienstleistungsverzeichnis. Hier kommt es auf die genaue Formulierung an. Ist ein sehr komplexes Feld mit Hunderten von Leitentscheidungen. Das weiß man aber nur, wenn man Jura studiert hat und nicht, wenn man sich nur als Laie irgendwas „anliest“ und sich dann für einen „Rechtsexperten“ hält, weil man sich mal beim BVerfG als Kummerkasten für berufliches Versagen lächerlich gemacht hat.

Das muss ich gar nicht groß nutzen, das haben fleißige Leser schon für mich getan. Mit dem Ergebnis, dass die Lage bei den Eintragungen sehr seltsam ist, denn zu „Fridays for Future” gibt es einigen Eintragungen, die als „zurückgenommen” gelten, siehe etwa diesen hier. Oder Anmeldung eingegangen. Sowas dauert nämlich, und wenn man etwa im Register des DPMA nach Fridays sucht, bekommt man als Antwort, dass es zwar Anträge gibt, aber die Marken nicht eingetragen wurden oder gerade mal die Anmeldung veröffentlicht wurde. Es gibt einen Umweltausweis, für den die Marke eingetragen wurde, aber die Widerspruchsfrist noch läuft. Ich weiß nicht, ob man das im Jura-Studium auch lernt, aber so eine Markeneintragung dauert. Das geht nicht so schnell. Und da können andere widersprechen.

Aber mal davon ganz abgesehen: Ich find die Arroganz beachtlich, die da spricht. Jeder solle sich an das Recht halten, aber nur studierte Juristen seien in der Lage, es überhaupt zu verstehen. Wie kann man dann im allgemeinen Rechtsverkehr erwarten, dass sich Leute an Gesetze halten, wenn man doch gleichzeitig unterstellt, dass sie sie nicht verstehen könnten?

Merkt der Mann nicht, dass er sich selbst widerspricht? Einerseits sagt er, dass der Schlüssel zum Verständnis das Studium ist, andererseits sagt er, dass man Markenrecht nur verstehen könne, wenn man die vielen Leitentscheidungen gelesen habe. (Logikfehler: Wie kann ein Richter dann eine Leitenscheidung schreiben, wenn er das zugehörige Recht erst verstehen kann, nachdem er sie gelesen hat?) Also kann einem das Studium unmöglich das Verständnis vermitteln, denn das Studium kann die Entscheidungen ja gar nicht alle berücksichtigen, und selbst wenn, es liegt bis zur Anwaltszulassung auch wieder Jahre zurück.

Mir sagten auch schon diverse Juristen, darunter Rechtsanwälte (die Kollegen während meiner Zeit in einer Rechtsabteilung), dass sie nicht das Gefühl hatten, dass ihr Studium sie zu irgendwas befähigt hätte, stupides Auswendiglernen und vorbeten nach Schema F. Es dauere, bis man im Beruf dann lernt, wie das alles geht. Einer der schärfsten Brüller war ein Fall, von dem ich Kenntnis bekam und auch mal in die Akten sehen konnte, in dem ein Mann gegen eine Bank verlor, obwohl er nach Verbraucherkreditgesetz eindeutig hätte gewinnen müssen, weil die Bank dagegen verstoßen hatte. Der Richter aber sagte in der Verhandlung, dass er das Verbraucherkreditgesetz nicht anwende, weil das in seinem Studium nicht dran war. Er kenne es nicht, also wende er es auch nicht an.

Noch besser: In einer anderen Mail bepöbelt er mich, dass ich mich geringschätzig über Anwaltsabmahnungen äußere. Das käme ja nur von ganz wenigen Anwälten. Dazu sagt er:

Abmahnzahlen haben nichts mit Anwaltszahlen zu tun. Weit über 90% der Anwälte wissen gar nicht, wie man abmahnt.

Da mag er bezüglich des Wissensstandes von Anwälten sogar Recht haben, aber das hielte Anwälte dann ja auch nicht davon ab, es zu tun. Das Gebührenrecht hängt nicht vom Wissensstand des Anwaltes ab. Ich habe unlängst mal einen Rechtsanwalt von höchster Überheblichkeit und Herablassung gegenüber Nichtjuristen live erlebt, der nicht mal wusste, was eine Holschuld und ein Holschuldner ist. Das sind so die Basics. Hat er dann von mir erfahren. Der wusste auch nicht, wie Abmahnung geht (und auch sonst nicht viel, insbesondere nicht viel über die Pflichten eines Anwaltes), und hat es trotzdem getan.

Die dringendere Frage aber ist: Wie kann das sein, dass ein und derselbe Mann (wohl Jurist, aber so klar ist es nicht) mir einerseits vorhält, dass es das Jura-Studium sei, was den Wissenden vom Dummen unterscheide, gleichzeitig aber behauptet, dass 90% der Anwälte – trotz durchlaufenen Jura-Studiums – nicht wüssten, wie man abmahnt?

Macht das Jura-Studium nun weise, oder macht es das nicht? Was denn nun?

Herzallerliebst finde ich auch den (nicht ersten) Versuch, mich da mit der Promotionssache und dem Verfassungsgericht persönlich zu treffen, obwohl er auch da nicht weiß, worum es geht. Wieder so diese Haltung, der Nichtjurist hat das Maul zu halten und untertänig zu akzeptieren, was die studierten Leute ihm mitteilen.

Das ist ja nicht neu, er hat ja früher (siehe den vorangegangenen Blogartikel dazu) schon gefordert, ich solle allein aus Respekt vor der Geschichte der Zivilisation gefälligst das Maul halten. (Er lehre Staatsrecht, behauptet er, wozu übrigens auch die Meinungsfreiheit gehört.)

Abgesehen davon, dass ich sowas für unsachlich halte und registriere, dass er wieder mal gar nichts begründen kann (aber sich anmaßt, Vorlesungen zu halten), fällt mir wieder diese permanente Selbstwidersprüchlichkeit auf. Denn unter den an meinem Promotionsstreit Beteiligten (samt der Professore/Prüfer) war ich in Karlsruhe damals der Einzige, der Informatik studiert hatte. Alle anderen waren Fachfremde, die sich nur als Informatiker ausgaben, oder eben Juristen. Ich war der einzige studierte Informatiker in dem Spiel. Folgte man also der Logik dieses Pöbeljuristen, hätte ich ja auch der Einzige sein müssen, der überhaupt beurteilen kann, was richtig und was falsch ist, wenn das allein vom Studium abhängt.

Meine Meinung von Juristen sinkt nur immer weiter. Vor allem von Hochschuljuristen. Ich habe da schon einige live erlebt, auch schon mit einigen E-Mail-Kontakt gehabt, auch weil sie in der Literatur (auch über mich und meinen Fall) einfach Falschinformationen verbreiten, und als ich noch die Webseiten zum Prüfungsrecht gepflegt habe, hatten mich nicht selten Jura-Studenten um Hilfe gegen ihre durchgeknallten Dozenten gebeten (nicht selten Staatsrechtslehrer, die von Grundrechten – ihr Thema – anscheinend am wenigsten Ahnung haben oder zumindest drauf pfeifen; ich habe den Eindruck, die Staatsrechtler gehören zu den schlechtesten der Juristen).

Ich habe ihm empfohlen, sich das Lehrgeld wiedergeben zu lassen.

Er verweist gerade auf seinen Habilitationsvater (um anzugeben, unklar, ob er die Habilitation hat oder nur den -vater).

Dann soll er es sich von dem wiedergeben lassen.

[Da ich inzwischen vermute, dass der Name falsch ist, weil man auch einen Hochschuldozenten heute in aller Regel per Google findet, können mitlesende Jura-Studenten ja mal gucken, ob sie einen arrogant-unfähig-herablassenden Dozenten im Status irgendwo in oder nach Habilitation finden, der sich für den Größten und eine Verfassungsrechtsvorlesung (vermutlich in dieser Reihenfolge) hält, nicht sonderlich kompetent ist und noch nicht aus dem Elfenbeinturm raus kam.]