Ansichten eines Informatikers

Lügenpresse: Systematische Desinformation und Richtereinschüchterung

Hadmut
28.9.2019 13:09

Da rollt gerade eine Welle von Falschinformationen zur Causa Künast durch die Presse.

Ich greife mal ein paar raus:

FOCUS:
Strafanzeige gestellt –Skandal-Urteil hat für Künast-Richter nun selbst ein juristisches Nachspiel

Nach der umstrittenen Gerichtsentscheidung zu Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet müssen sich die beteiligten Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten.

Wie in Berlin bekannt wurde, erstattete die im Rhein-Main-Gebiet ansässige Rechtsanwaltskanzlei Bernard Korn & Partner bereits vor einigen Tagen Strafanzeige. Die Anwälte vermuten politische Motive hinter dem Urteilsspruch, der bundesweit für Empörung gesorgt hatte.

So ein Schwachsinn!

Es ist nicht nur kein Urteil, die Richter sind auch weit davon entfernt und eigentlich davon ausgeschlossen, sich dafür „wegen eines Vorwurfs verantworten” zu müssen.

Nur weil irgendwo irgendein Depp der Staatsanwaltschaft einen Brief schreibt und man groß „Anzeige” verkündet, passiert noch lange nichts und muss sich auch niemand „verantworten”. Verantworten muss man sich eigentlich erst dann, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben und das Gericht sie zugelassen hat, es also zu einem Strafverfahren kommt. Davon ist man noch meilenweit entfernt. Strafanzeigen schreiben kann jeder. Nur weil einer eine Anzeige schreibt, liegt noch lange keine Straftat vor und gegenüber einer Strafanzeige muss sich auch niemand verantworten.

Davon abgesehen hat man den Straftatbestand der Rechtsbeugung so enorm verengt und die Anforderungen so hoch geschraubt, dass ein Verfahren hier ausgeschlossen ist. Der Richter ist nämlich unabhängig und kann entscheiden, wie er will. Für die Rechtsbeugung muss man ihm nachweisen, dass er gegen seine Überzeugung und wider besseres Wissen geurteilt hat, also beispielsweise im eigenen Interesse, für Schmiergeld, in Absprache oder sowas. Da ist hier nicht der geringste Ansatzpunkt ersichtlich.

FAZ:
Hass im Netz : Strafanzeige gegen Richter wegen Künast-Urteil

Nachdem das Berliner Landgericht Beschimpfungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast zugelassen hat, hat eine Anwaltskanzlei gegen die drei zuständigen Richter wegen Rechtsbeugung Strafanzeige gestellt.

Wie die Anwaltskanzlei mitteilt, sei das Urteil geradezu empörend „weil der Verdacht nahe liege, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden hätten“. Wie der Deutschlandfunk online berichtet, erklärte die Berliner Staatsanwaltschaft, man prüfe, ob ein Anfangsverdacht bestehe.

Totale Nullaussage.

Erstens ging es um kein Urteil. Es gibt da kein Urteil.

Zweitens ist das strafrechtlich völlig irrelevant, ob es irgendwer „empörend” findet.

Drittens ist ein „Verdacht, der nahe liegt” dünner als gar nichts, denn schon der Verdacht heißt ja, dass man keinerlei greifbare Belege hat, und wenn selbst der bloße Verdacht, also das dünnste, was es da gibt, nur „nahe liegt”, ist das reine Phantasie, reines Geblubber, auf deutsch: Es liegt gar nichts vor außer dass jemandem was nicht gefällt.

Viertens: „erklärte die Berliner Staatsanwaltschaft, man prüfe, ob ein Anfangsverdacht bestehe” – das ist eine Nullaussage, denn das tut sie immer. Das ist der normale Verfahrensweg, den jede Anzeige, egal wie substanzlos geht. Genauso gut könnte man versuchen, einen Skandal daraus heraufzubeschwören, indem man sagt, dass man den Telefonhörer abgenommen hat und die Telekom ein Freizeichen gesendet hat. Und ein „Anfangsverdacht” ist noch viel weniger als ein Verdacht, das heißt, dass die Staatsanwaltschaft erst mal prüft, ob überhaupt genug vorliegt, damit man darüber nachdenken könnte, ob man vielleicht einen Verdacht finden könnte.

Das heißt nicht mehr, als wenn die Staatsanwaltschaft gesagt hätte, dass sie irgendwann alles mal lesen, was in ihrem Briefkasten landet.

Deutschlandfunk:
Strafanzeige gegen Richter wegen Urteil im Fall Künast gestellt

Das umstrittene Urteil des Berliner Landgerichts im Fall Künast zieht ein weiteres juristisches Verfahren nach sich.

Eine Anwaltskanzlei im Rhein-Main-Gebiet hat Strafanzeige gegen die drei Richter gestellt, die gegen die Grünen-Politikerin entschieden hatten. Der Vorwurf gegen Holger Thiel, Sonja Hurek und Katharina Saar lautet Rechtsbeugung. Ihr Urteil sei geradezu empörend, teilte die Kanzlei mit. Es liege der Verdacht nahe, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden hätten. Die Berliner Staatsanwaltschaft erklärte, man prüfe, ob ein Anfangsverdacht bestehe.

Hatte ich schon erwähnt, dass es kein Urteil war?

Derselbe Bullshit wieder, „Empörung” ist kein Vorwurf, und sachlich inhaltlich ist überhaupt nichts da, als dass es einer bekloppten Kanzlei nicht gefällt.

Wieder dieser Schwachsinn: Irgendwer ist empört, also müssen sich die – namentlich genannten – Richter jetzt angeblich einem „juristischen Verfahren” stellen, weil ihr Urteil „schlicht unvertretbar” sei. Was Quatsch ist, denn sie haben es ja vertreten. Und begründet. Nur weil irgendeine dumme Kanzlei und die Journalie es nicht vertreten will, ist es noch lange nicht unvertretbar.

MDR:
Verdacht der Rechtsbeugung – Strafanzeige gegen Richter wegen Künast-Urteil

Das umstrittene Urteil zu den Beleidigungen gegen Grünen-Politikerin Künast stößt nun auch auf juristischen Protest. Eine Anwaltskanzlei aus dem Rhein-Main-Gebiet spricht von einem unvertretbaren Urteil und stellte Strafanzeige gegen die Richter wegen des Verdachts der Rechtsbeugung.

Gegen die Richter des Berliner Landgerichts werden im Fall des umstrittenen Urteils zu den schweren Beleidigungen gegen die Grünen-Politiker Renate Künast Vorwürfe der Rechtsbeugung laut. Eine Anwaltskanzlei aus dem Rhein-Main-Gebiet reichte nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen die Richter ein. Zur Begründung heißt es, der Verdacht liege nahe, “dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben”. Eine oberflächliche Bearbeitung erscheine dagegen unwahrscheinlich.

Es war kein Urteil. Und solche Idioten wollen über die Vertretbarkeit eines Urteils befinden.

Und so weiter.

Interessant ist aber, dass die nun differenzieren, weil ARD-Fernseh-Heini Christian Ehring Ähnliches über Alice Weidel gesagt hatte, und das auch als zulässig angesehen wurde. Und das begründen sie so:

Auch weisen die Anwälte eine Parallele zur Entscheidung des Landgerichts Hamburg im Fall Alice Weidel zurück.

Zum einen habe es sich dabei im Gegensatz zum Fall Künast um eine Satiresendung gehandelt, die unter dem Grundrechtsschutz der Kunstfreiheit stehe. Zum anderen habe der Moderator die dortige Antragstellerin mit ihrer eigenen Forderung geschlagen, auf politische Korrektheit zu verzichten.

Was schlicht falsch bis unwahr ist.

Es gibt keine juristische Kategorie „Satire”, die einen irgendwie von Rechten und Gesetzen ausnimmt. Es ging da auch nicht um Kunst-, sondern um Meinungsfreiheit, und davon hat man bei Satire nicht mehr als woanders. Es gibt kein „Wir machen jetzt Satire, also dürfen wir mehr”. Es gibt Meinungsfreiheit, und da ist es egal, ob man sie satirisch oder anders äußert.

Es geht hier nur darum, dass die ARD sich einbildet, dass sie mehr Rechte als andere Menschen hätte, dass für sie anderes Recht gelte.

Und so weiter und so fort.

Es geht offenkundig darum, die Richter einzuschüchtern, weshalb man sie auch namentlich nennt, was ich in diversen Artikeln gelesen habe. Die Masche ist dieselbe wie die „Schönen Abend”-Masche der kriminellen Clans, die die WELT gerade beschreibt: Die sitzen abends im dicken AMG-Mercedes vor der Polizeiwache und suchen sich einen einzelnen Polizisten raus, dem sie einen „schönen Abend” wünschen. Und damit sagen: Wir kennen Dich, wir wissen, wer Du bist. Wir wissen, wo Dein Haus wohnt.

Genau dieselbe Einschüchterungsmasche zieht die Presse hier ab.

Dazu natürlich grobe Desinformation. Nur weil irgendwo irgendein Depp irgendwo einen Brief einwirft, auf dem Strafanzeige steht und „ich bin so empört”, ist damit überhaupt gar nichts über eine Straftat gesagt. Aber alle tun so, als ob man die Richter jetzt ertappt hätte und es den finstern Bösewichten jetzt endlich an den Kragen geht.

Richterliche Unabhängigkeit? Demokratie? Rechte der Betroffenen gar? Nicht für diese Presse.

Es geht hier eindeutig darum, ein Zweiklassen-Recht durchzuprügeln: Wer von links nach rechts schlägt, darf einfach alles und wird niemals verfolgt, sondern für edel und zum Helden erklärt. Wer von rechts nach links schlägt ist ein elender Schuft, hat keine Rechte, und muss direkt in den Kerker. Die doppelten Maßstäbe mal wieder.

Macht Euch das bewusst und klar, was für einen Müll Euch die Medien, die Presse, der Rundfunk auftischen, wie sie Euch anlügen und täuschen, manipulieren, Propaganda senden, wie sie versuchen, die Republik zur DDR 2.0 zu machen.

Wie sie versuchen, Richter einzuschüchtern und zur Unterlassung zu erpressen.

Das ist nur noch Dreck. Die werfen mit Dreck, weil irgendwas immer hängen bleibt. Leute, die nicht mal einen Beschluss von einem Urteil unterscheiden können, wollen uns erzählen, was unvertretbar sei. Zentrale Person dabei: Volljuristin Renate Künast, die Grünen.

Sowas Lügenpresse zu nennen hieße, selbst die Lüge noch zu beleidigen.

Nachtrag: Da wird gar nichts passieren. Die Staatsanwaltschaft lässt das gewisse Zeit liegen und teil dann mit, dass sie kein Verfahren eröffnet, weil eine Straftat nicht nur nicht ersichtlich, sondern nicht einmal dargetan ist.

Hätten wir eine funktionale Presse, dann würde die nach der Qualifikation von Rechtsanwälten fragen, wenn der erste beim Stellen eines einfachen Gestattungsangtrags schon scheitert und der zweite schon nicht weiß, was eine Strafanzeige und was Rechtsbeugung ist, und einen Straftat- nicht von einem Empörungstatbestand unterscheiden kann. So sieht’s nämlich aus, Juristen- und Anwaltsverblödung.