Ansichten eines Informatikers

Ich darf nicht ins Archiv: Falsches Geschlecht. Falsche Gesinnung.

Hadmut
11.9.2013 21:26

Ich habe neulich bei der Literaturrecherche Probleme gehabt, irgendein feministisches Werk zu finden. Die sind mitunter nur verdammt schwer zu kriegen, weil oft in mikroskopischen Zwergauflagen erschienen und in irgendwelchen Archiven verschwunden. Bei der Suche bin ich auf ein Archiv in Berlin gestoßen, in dem es einige der Werke, die ich gesucht habe, geben müsste.

Es geht um das FFBIZ, das Frauenforschungs-, -bildungs- und -informationszentrum e.V. Die scheinen ein ziemlich umfangreiches und tiefgehendes Archiv zu haben, und sind nicht mal weit weg von mir, in U-Bahn-Nähe. Sie geben auf der Webseite an, dass sie auch Nichtmitgliedern offen stehen, man sich dann aber vorher anmelden möge, damit sie dann einen Leseausweis fertig haben. Hab ich gemacht. Eben kam die Antwort:

Sehr geehrter Herr Danisch,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider geht daraus nicht Ihr Anliegenhervor. Wie auch in anderen Archiven üblich, sind unsere Materialien nicht frei zugänglich, sondern werden von MitarbeiterInnen zur Verfügung gestellt.

Aus Ihren Blogeinträgen geht ihre Einstellung zum Feminismus eindeutig hervor. Aus diesem Grund frage ich mich, was Sie in einem Projekt, das aus der Frauenbewegung entstanden ist und eine klare politische Haltung verkörpert, möchten. Wir tragen Verantwortung unseren Materialgeberinnen gegenüber und können deshalb Menschen mit einer klaren antifeministischen Einstellung keinen Zugang zu unseren Unterlagen gewähren.

Für Ihre Theorien finden Sie sicherlich woanders geeigneteres Material.

Mit freundlichen Grüßen

Kommt einem irgendwie bekannt vor. In der genderkritischen Literatur wird beschrieben, dass an amerikanischen Universitäten Gender-Studentinnen aufgefordert wurden, das Lehrmaterial zu bewachen oder außerhalb des Hörsaals nur in braunen Papiertüten zu transportieren, damit Männer es nicht sehen können.

Auch an deutschen Unis gibt es feministische Archive, die nur Frauen zugänglich sind. Und so manche Gender-Uni macht ein enormes Geheimnis aus dem Inhalt ihrer Gender-Studiengänge.

Was haben die zu verbergen? Sind sie von sich selbst so wenig überzeugt, dass sie ihr Material nicht mal selbst für tageslichttauglich halten? Fällt das beim ersten kritischen Blick gleich zusammen wie ein Kartenhaus?

Die Sache hat zwei besondere Haken.

  • Der erste Haken ist, dass sie laut ihrer Webseite zu einem großen Teil vom Senat aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Solche Mittel dürfen aber in der Verwendung nicht an eine bestimmte politische Meinung gebunden werden.
  • Der zweite Haken ist, dass sie vermutlich als gemeinnützig angemeldet sind. Zwar steht das da nirgends, und rechtswidrigerweise werben sie direkt über die Webseite um Mitglieder mit direktem Antrag, ohne die Satzung anzugeben (zumindest habe ich sie nicht entdeckt), aber die Tätigkeit und ihre Behauptung, Spendenquittungen auszustellen, deuten zumindest stark darauf hin. Die Spendenquittung eines nicht gemeinnützigen Vereins ist nutzlos bzw. kann sogar zum Betrug genutzt werden. Vereine dürfen sich aber nur als gemeinnützig aussgeben, wenn sie auch jedem und damit der Gemeinheit offenstehen. Wer da nach Gesinnung siebt, ist nicht gemeinnützig und begeht dann Steuerbetrug.

Was umso beachtlicher ist, als sie den allgemeinen Zugang ja auf ihren Webseiten vortäuschen:

„Das FFBIZ steht allen Menschen offen, die sich für unsere Bestände interessieren.“

Das könnte man durchaus so verstehen, dass sie der Senatsverwaltung und dem Finanzamt die Offenheit für die Öffentlichkeit bewusst vortäuschen. Was auch nicht neu ist, eine ähnliche Konstellation habe ich vor einem Jahr schon bei einem Verein in Zusammenhang mit Queer, aber auch schon bei vielen anderen Vereinen im Universitätsumfeld (sogar Juristenvereinen) beobachtet. Das ist so ein allgemeines Betrugsphänomen geworden.

Die Sache hat auch eine interessante verfassungsrechtliche Komponente. Denn immerhin geht es hier ja um erhebliche öffentliche Gelder, die nicht einfach verschenkt oder zur verdeckten Parteienfinanzierung verwendet werden dürfen. Ein öffentlich gefördertes Archiv muss auch der Öffentlichkeit zugänglich sein, und der Staat darf sich seinen Verpflichtungen nicht durch Umwege in das Privatrecht (Verein) entziehen.

Feministinnen berufen sich doch immer so gerne auf Artikel 3 Grundgesetz bezüglich der Gleichstellung. Was steht da in Art. 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz?

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, [… oder] seiner […] politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Trotzdem werden hier einseitig nur Frauen und Leute mit femnistischer Anschauung gefördert und andere ausgesperrt. Ich hab mal bei der Senatsverwaltung angefragt, wieviel die da so bekommen.

Ach ja, weil sie ja sagten, ich hätte nicht geschrieben, was ich da will. Ich hab ihnen geschrieben, dass ich nach Korruption und Betrug suche. Erstaunlich, wie schnell man manchmal fündig wird.

Update: Siehe „Alles nur ein Missverständnis”

63 Kommentare (RSS-Feed)

Tobias
11.9.2013 21:44
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Der Hammer. Bleib dran.


Jens
11.9.2013 21:59
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Ggf. solltest Du auch den Landesrechnungshof informieren.


Joe
11.9.2013 22:02
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Treffer, versenkt!

Ein schönes Eigentor. Es zeigt auch schön, wie sicher die sich inzwischen fühlen, wenn sie sich jetzt trauen, den wahren Ablehnungsgrund ganz offen anzusprechen.

Daß die da quasi steuerfinanzierte scientology-ähnliche Geheimbünde betreiben, war schon immer so. Aber vor 1998 hätten die da noch ganz elegant drum herum geschwurbelt, um es wenigstens seriös aussehen zu lassen.

Heute im 4. Reich, unterm lila Nationalsozialismus läufst Du hingegen ganz schnell Gefahr, mollathisiert zu werden.


Melchior
11.9.2013 22:18
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Hallo Hadmut,

wie kann man bewirken, dass die Behörden hier tätig werden?
Das kann ja wohl nicht sein. Außerdem bräuchte es wohl einen Whistleblower, der die Arbeitsmaterialien und Studieninhalte der Frauenstudienfächer offenlegt.

Gruß,

Manuel


michael
11.9.2013 22:27
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Die können den Blog hier aber höchstens kurz überflogen haben, wenn die dachten, das wäre mit einer einfachen abschlägigen Mail gegessen 😀

Die Gemeinnützigkeit wird übrigens regelmäßig vom Finanzamt geprüft. Da wird u.a. geprüft, ob die tatsächliche Geschäftsführung der in der Satzung festgelegten Zielen entspricht…


m
11.9.2013 22:27
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nicht schlecht. woher kennen wir so ein verhalten? genau: sekten und andere extremisten. 🙂


Anon Ymus
11.9.2013 22:29
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Es müste doch zu machen sein eine import studentin aus asien dafür zu bezahlen da fpr geld das zeig zu beantragen und es dan zu leaken.


doc
11.9.2013 22:29
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Duschbrauser
11.9.2013 22:39
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Fühlst du dich eigentlich denn geehrt, dass die dich und deine Arbeit offentsichtlich kennen? Falls du da noch hinein gelangst, kannst du ja mal fragen was für ein Foto die von dir auf ihrer Most-Wanted-Liste haben und das eventuell aktualsieren.

Ansonsten kann ich mich nur Tobias anschließen: Der Hammer!


Felix aus Frankfurt
11.9.2013 22:52
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Also, ich weiß nicht, wie’s in Berlin ist und ob es sich für Dich lohnt, “Krawall” zu machen oder nicht:

Ich war jedenfalls mal in einem Verein, der “Brauchtumspflege” betreibt bei mir im Dorf und wo aus traditionellen Gründen nur Männer Mitglied werden konnten (es gibt einen “Schwesterverein”, da konnten dann nur Frauen Mitglied werden). Alle haben sich prima verstanden und das war alles kein Problem. Jedenfalls wurde uns die Gemeinnützigkeit verwehrt mit der Begründung, dass laut Satzung nur Männer Mitglied werden können.

Der Frauenverein war auch nicht gemeinnützig, die hatten sich überhaupt die Mühe gespart, ein “e.V.” zu erlangen. In dem Punkt waren sie schlauer als wir.

Das war Mitte der 90er Jahre in Niedersachsen.


Felix aus Frankfurt
11.9.2013 22:58
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Anerkung aber noch zum letzten Satz (aber das weißt Du sicherlich auch so):

Grundrechte sind immer nur Abwehrrechte gegenüber dem Staat, und (noch) ist ein feministischer Club nicht “der Staat”. Daher können die erstmal rein- und rauslassen, wen die wollen, ggf. ergeben sich dadurch für den Verein allerdings negative Konsequenzen (siehe oben).


Hadmut
11.9.2013 23:07
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@Felix:

> Grundrechte sind immer nur Abwehrrechte gegenüber dem Staat

Ja, das ist mir bekannt. Ein Verein kann reinlassen oder nicht, wen er will. Aber nicht, wenn er steuerlich oder über Zuschüsse gefördert ist. Das nämlich darf er nicht beantragen und nehmen, wenn er nicht jeden reinlässt.

Und wenn wie hier der Staat das Ding überwiegend finanziert und das Archiv damit letztlich aus Steuergeldern bezahlt wird, dann gelten eben auch Grundrechte gegen den Staat. Denn der Staat darf sich eben gerade diesen Grundrechten nicht entziehen, indem er Privatrecht (hier den Verein) zwischenschaltet.

Siehe dazu

https://www.forschungsmafia.de/blog/2010/11/24/dfg-verfassungswidrig/

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110222_1bvr069906.html


Felix aus Frankfurt
11.9.2013 23:30
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Ich denke, Du hast im Ergebnis recht, wir haben die Erfahrung ja so auch schon in den 90er Jahren gemacht (“Gemeinnützigkeit” ist ja auch eine Form der staatlichen Förderung).

Allerdings ist der Verein keine Konstruktion, mit der der Staat ins Privatrecht “geflohen” ist, wie das beim Flughafenurteil der Fall ist. Zudem FraPort zum damaligen Zeitpunkt und auch heute noch zu über 50% der öffentlichen Hand gehört. Der Verein ist keine “staatliche Konstruktion”, sondern ein normaler Verein, daher greift das Urteil meiner Meinung nach nicht. Allerdings indirekt, und da gebe ich Dir recht, muss die Förderung von einer Gleichberechtigung abhängen! Hebel ist dann aber eher die Stadt/das Finanzamt/der Bund der Steuerzahler als der Verein direkt.

Ich habe einen anderen interessanten Anhaltspunkt gefunden. In §4 (Mitgliedschaft) der Satzung (http://www.ffbiz.de/cms/upload/FFBIZ_Satzung_2003.pdf) heißt es:
“3. Ordentliche Mitglieder sind Frauen oder Fraueneintrichtungen…”

Männer können nur Förder- oder Ehrenmitglieder werden. Ein ähnlicher Passus hat bei uns damals gelangt, um uns die Gemeinnützigkeit zu verwehren. Hier liegt meiner Meinung nach kein Grund vor, Männern die ordentliche Mitgliedschaft zu verwehren: Es handelt sich um ein Archiv, nicht um ein Frauenhaus-Trägerverein oder so. (Und selbst da, finde ich, gibt es keinen Grund, warum Männer per se ausgeschlossen sein sollten).


Hadmut
11.9.2013 23:40
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Wenn der Verein sich nur zu 10% selbst finanziert und in seiner Existenz von der Förderung abhängt, in seiner Gründung vielleicht sogar mit der Förderung zusammenhängt, und das auch noch politisch motiviert ist, ist das durchaus ein staatliches Unternehmen.

Danke für den Hinweis mit der Satzung. Das allein schließt eigentlich schon aus, Spendenquittungen zu erstellen. Das stinkt nach Steuerbetrug.

Denn da steht, dass sie gemeinnützig sind, aber nur Frauen wahlberechtigte Mitglieder werden können. Das halte ich für Steuerbetrug.

Außerdem halte ich es für dämlich. Denn der feministische Standpunkt ist ja, dass es eigentlich keine Einteilung in zwei Geschlechter gibt. Also kann man auch nicht in die Satzung schreiben, dass man Männer und Frauen unterscheidet.

Zeigt doch eigentlich schon kraft Satzung, wie verlogen das alles ist.


Vanisch
11.9.2013 23:34
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“dass sie auch Nichtmitgliedern offen stehen”

Na das sagt es doch schon: nicht mit Glied – Männer müssen draussen bleiben.


Felix aus Frankfurt
11.9.2013 23:40
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Zur Gemeinnützigkeit nochmal:

Es ist ZWINGEND erforderlich, dass ein gemeinnütziger Verein der Allgemeinheit offensteht:

“Eine Förderung der Allgemeinheit liegt demgegenüber z. B. nicht vor, wenn der Kreis der durch die Betätigung des Vereins geförderten Personen begrenzt wird. Folglich kann z. B. ein Betriebssportverein oder ein Betriebskindergarten nicht als gemeinnützig anerkannt werden, soweit aufgrund der Satzung nur Betriebsangehörige Vereinsmitglied werden können. Dies gilt auch für einen Männergesangverein, bei dem nur Männern, aber nicht Frauen die Mitgliedschaft möglich ist (die Beschränkung des kulturellen Satzungszwecks auf den Männergesang ist dagegen eine zulässige Eingrenzung).”

(Auf die Schnelle gefunden bei http://www.verein-aktuell.de/steuerpflichten-finanzamt/verein-gemeinnuetzigkeit/foerderung-der-allgemeinheit)


Felix aus Frankfurt
11.9.2013 23:41
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Ich denke, mit DER Satzung hätten die NIEMALS die Gemeinnützigkeit erlangen dürfen, da hat jemand beim FA gepennt…


Hadmut
11.9.2013 23:43
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> da hat jemand beim FA gepennt…

Oder Anweisungen von oben bekommen. Berlin ist politisch sehr korrupt.


Felix aus Frankfurt
11.9.2013 23:46
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>> da hat jemand beim FA gepennt…

>Oder Anweisungen von oben bekommen. Berlin ist politisch sehr korrupt.

Da hab ich beim Klick auf “Submit Comment” gedacht, dass ich doch ganz schön naiv bin…


FullxD
12.9.2013 0:06
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In seinem Blog kann Herr Danisch zwar böserweise alle Kommentatoren aussperren die ihm nicht passen, doch seine Webseite ist kein mit öffentlichen Mitteln finanzierter gemeinnütziger Verein. Leider. ;P


Hadmut
12.9.2013 0:38
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@FullxD

> In seinem Blog kann Herr Danisch zwar böserweise alle Kommentatoren aussperren die ihm nicht passen,

Das ist jetzt schon richtig dreckige Verleumdung.

Es sind nicht mal 1%, vermutlich nicht mal 1 Promille der Kommentare, die ich hier nicht durchlasse, und ich habe noch nie einen Kommentar oder Kommentator gesperrt, weil mir deren Meinung nicht passt.

Aber solche Dreckschmeißerei, Verleumdung, Diffamierung geht mir gewaltig auf den Zeiger. Ist bezeichnend, dass man mit sowas beworfen wird, wenn man manche Themen angeht.


Stefan
12.9.2013 0:21
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Zeigt dies nicht wieder einmal ein Indiz über die Wissenschaftlichkeit dieser Bewegung?
Fakten und Erkenntnisse aus Wissenschaft – sofern sie lauter sind – müssen Kritik aushalten.

Darwin musste auch seinen ärgsten Kritikern gegenüberstehen.


Hadmut
12.9.2013 0:39
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> Darwin musste auch seinen ärgsten Kritikern gegenüberstehen.

Darwin war ja auch ein Mann.

Für Frauen hat man jegliche Qualitätsanforderungen abgeschafft, und dazu gehört auch, dass andere sich das mal anschauen und es kommentieren dürfen. Feministische Gleichstellung heißt, dass Frauen nicht kritisiert werden dürfen (meinen die ernst) und damit, dass Männer/Kritiker das erst gar nicht zu sehen bekommen.


Joe
12.9.2013 0:26
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Denn da steht, dass sie gemeinnützig sind, aber nur Frauen wahlberechtigte Mitglieder werden können.

Das Ziel des Feminismus ist seit der Gründung der SPD die Einführung des Wahlrechtes für Frauen (erfolgt) und die Abschaffung des Wahlrechtes für Männer (in Arbeit, beim passiven sind sie schon recht weit). Letzteres wird halt noch nicht so offen gesagt.

“Gemeinnützig” steht in Berlin für “nützt nur Frauen”, denn das haarige Nutzvieh ist hier mit “Allgemeinheit” nicht gemeint. Das ist nur fürs Bezahlen der feministischen Bespaßung zuständig:

http://wikimannia.org/Geldtransfer

Eigentlich ist das alles komplett logisch. Wer das System verstanden hat (es wurzelt im 3. Reich), wundert sich darüber nicht mehr. Der Verein ist halt nur seiner Zeit voraus, oder 80 Jahre zurück. Je nach Sichtweise.


anonKlaus
12.9.2013 1:10
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An dieser Stelle grüße ich alle Mitarbeiterinnen des FFBIZ.
Sie sind herzlich eingeladen die Kommentarseiten dieses Blogs für ihre Richtigstellung zu nutzen 😀


FullxD
12.9.2013 1:51
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Schon ein kurzer Blick in die Geschichte der Menschheit zeigt, meistens verüben sich streitende Lager in sehr ähnlicher Weise Vergehen, währenddessen sie sich die Lager gegenseitig dem Anderen seine Bosheiten bezichtigen. So wie bei Genderismuskritiker auf unangenehme Tatsachen vergleichbar reagieren, wie Genderisten. Nur Letzte haben durchaus außerordentlich mehr soziale Macht im gegenwärtigen Gesellschaftssystem und stechen somit wesentlich mehr und eindeutiger hervor. Keine Frage, denn umso absoluter die Macht, umso mehr kann damit korrumpiert werden. In einer fernen Zukunft, in der nötigen zeitgeschichtlichen Distanz wird die Auseinandersetzung noch amüsanter zu betrachten zu sein. Zugleich werden die eigentlichen Verlierer und Profiteure der Kontroverse im Nachhinein präziser zu identifizieren zu sein.


Hadmut
12.9.2013 9:18
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@FullxD: Was ein hohles Gebrabbel…


ML
12.9.2013 2:32
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> Das ist jetzt schon richtig dreckige Verleumdung.

Ich glaube, das ganze hat er ironisch gemeint. Im Grunde hat er ja Recht, es ist Ihr Blog und damit natürlich Ihre Regeln. Damit können Sie natürlich jeden Kommentar, der Ihnen nicht passt, löschen. Ob Sie das auch wirklich tun, ist dann eine andere Geschichte. Vermutlich wollte FullXD ironisch auf Umstand hinweisen, das sie Kommentatoren nicht ausperren dürfen, wenn Sie gemeinnützig wären (ob das wirklich so stimmt, wage ich zu bezweifeln)

Zurück zum Thema: Wenn das ganze nach Steuerbetrug richt, müsste man nicht mal das Finanzamt einen Tipp geben? Alternativ könnte man nach einem Leser des Blogs aus Berlin fragen, der für Herrn Danisch in besagtes Archiv geht und für Ihn diese Bücher ausleiht. Bevorzugt weiblichen Geschlechts.


DerdieBuchstabenzählt
12.9.2013 6:31
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@Hadmut

“Wie auch in anderen Archiven üblich, sind unsere Materialien nicht frei zugänglich, sondern werden von MitarbeiterInnen zur Verfügung gestellt.”

Selbst wenn Du Dir Zugang zu der Bude erzwingen solltest, wenn Du das denn möchtest, werden die Dir dann sagen: Nein das Buch xxx haben wir leider nicht. Das Buch yyy auch nicht. … Solche Infos sind wohl nur mit U-Booten zu bekommen (Frau tut so als sei sie Feministin und gibt Dir dann das Buch).

Merken die denn nicht, daß die sich verhalten wie eine Mafia. Wollen die wirklich Politik mit Geheimdienstmethoden betrieben wissen?

Ich denke wenn sich jemand wie die Baer ewig in solchen Kreisen bewegt, findet die solches Verhalten ganz normal.


http://www.ffbiz.de/cms/upload/07Rechtsfragen.pdf

Seite 3 behauptet, der Verein sei als gemeinnützig anerkannt. Ich denke, ein Hinweis ans Finanzamt schadet in der Tat nicht 🙂


Da gibts übrigens noch so ne Bande: http://www.spinnboden.de/wir/satzung.html – Nur “Mitfrauen” erlaubt, aber gemeinnützig.


Letzter Hinweis: Die Tatsache, dass sie ihr Archiv ausschließlich Frauen öffnen würden, wäre (leider) kein Argument gegen die Gemeinnützigkeit. Man darf auch als gemeinnütziger Verein nur einen bestimmten Personenkreis fördern, so langer der hinreichend groß ist. Macht auch Sinn – wenn Du bspw. ein Förderverein für krebskanke Kinder bist, möchtest Du nicht, dass ein kerngesunder Erwachsener daherkommt und von Dir gefördert werden will. Man darf also ganz offiziell und gemeinnützig nur Frauen fördern


Hadmut
12.9.2013 9:28
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@Stadtfuchs: Stimmt nicht. Hinreichend groß reicht auch nicht. Der verein muss jedem offen stehen, der teilnehmen will.

Ein zulässiges Ausschlusskriterium liegt erst dann vor, wenn jemand dem Vereinszweck nicht dienen kann, also beispielsweise einer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht tauchen kann, nicht in den Tauchsportverein darf.


Und allerletzter Nachtrag: Leider scheints auch so zu sein, dass es auch ein gemeinnütziger Verein nicht allen zur Mitgliedschaft offenstehen muss. Er muss nur dann allen offenstehen, wenn er primär die *Mitglieder* fördert. Bei den von Felix erwähnten Brauchtumsvereinen wäre das vermutlich der Fall gewesen, bei den Frauenarchiven wohl nicht, die “fördern” alle Frauen, nicht nur die Mitgliedsfrauen. Ich fürchte, an der Stelle sind die nicht zu packen.


Geisterkarle
12.9.2013 8:29
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Frage:
Ist diese Nachricht 1:1 oder angepasst? Da schreiben die am Anfang “MitarbeiterInnen” mit Binnen-i, obwohl ja da keine Männer (wenn ich da diese Satzungsausschnitte sehe) mitarbeiten dürfen. War wohl “Reflex”. Nachher heisst es ja wieder “Materialgeberinnen” ohne I.

Die Stelle verwirrt mich auch noch weiter: da wird davon geschrieben, dass sie Verantwortung gegenüber diesen (Materialgeberinnen) hätten und dir deshalb nix geben könnten. … Was genau haben die für Vorstellungen, was du da machst? Das du da mit einem Baseballschläger reinrennst und dann die Frauen vergewaltigst? Also ich hab das so verstanden, dass du für eine Recherche gerne ein seltenes Buch möchtest. Inwieweit haben die Mitarbeiterinnen schaden davon, wenn sie dir das aushändigen? Hattest du in der Email geschrieben, dass du gleich eine Indoktrinationsveranstaltung draus machen willst?

Davon abgesehen ich dachte, wenn man eine “Mission” hat, ist das Ziel die Gegner von sich zu überzeugen. z.B. indem man ihnen tolle, argumentativ starke Bücher aushändigt, damit sie sehen, dass sie falsch liegen! … oder können die das nicht und wollen lieber die bösen, herbeigedichteten “Werke” unter verschluss halten, weil man sich dann nur lächerlich macht?


Thomas M.
12.9.2013 8:35
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Da sehen wir doch wieder: Feminismus ist nachweislich besser für ALLE und will Verbesserungen für ALLE. Nicht.


Anon Ymus
12.9.2013 8:54
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klag sie in grund und boden, keine gnade!


Thomas W
12.9.2013 10:56
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Bezüglich “verletzt Art. 3 GG” hat mir mal eine Frauenbib, welche ich nicht betreten darf, das hier geschickt:

“Da sie ja mehrfach nach Rechtsgrundlagen fragen, kann hierbei gerne auf das BVerfG (BVerfGE 3, 225, [240]) verwiesen werden: “Die politische Frage, ob die in Art. 3 Abs. 2 und 3 genannten
Ungleichheiten beachtlichen Grund für Differenzierungen im Recht abgeben – worüber erfahrungsgemäß verschiedene Meinungen möglich sind- ist damit verfassungskräftig verneint. Ob der geschlechtsunterschied heute noch als rechtlich erheblich anzusehen ist, kann daher nicht mehr gefragt werden; diese Frage überhaupt stellen hieße, in einem circulus vitiosus die vom Grundgesetz bereits getroffene politische Entscheidung in die Hände des einfachen Gesetzgebers zurückspielen und Art. 3 Abs. 2 (3) GG seiner rechtlichen Bedeutung zu entkleiden. Hierin impliziert wird ein materieller Gleichheitsbegriff und nur ein solcher kann Ausgangspunkt
der Betrachtung sein. Wie bereits vorhin dargelegt kann bei Betrachtung der Lebenswirklichkeit nicht von einer
Gleichberechtigung gesprochen werden, falls sie weitere Bezugspunkte des materiellen Gleichheitsbegriffs suchen, kann hier gerne auf die Diskriminierungsverbote der UN verwiesen werden, nachzulesen etwa in König, Die Diskriminierungsverbote im CEDWA, S.25, zum Gleichheitsbegriff des UN-Frauenrechtsübereinkommens.
Auch die Entstehungsgeschichte des Art. 3 GG lässt nach historischer Auslegung keinen anderen Schluss zu, als den das Sondermaßnahmen explizit erwünscht sind. Exemplarisch hierfür lassen sich folgende Beispiele aufführen: In der 10. Sitzung der Gemeinsamen
Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat am 24. September 1992 wurden verschiedene Vorschläge zur Formulierung unterbreitet. Beispiele: die Formulierung der Arbeitsgruppe „Frauen und Jugend“ der CDU/CSU Bundestagsfraktion: „Frauen und Männer sind
gleichberechtigt. Aufgabe des Staates ist es, Bedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe der Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu schaffen. Maßnahmen zum Ausgleich bestehender
Nachteile sind zulässig.“ oder auch der Vorschlag der Bündnis 90 / Die Grünen aufgeführt: „Art. 2 Abs. II Satz 2 GG: „Der Staat ist verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter in
allen gesellschaftlichen Bereichen herzustellen und zu sichern.“ Art. 3 Abs. IV GG: „Maßnahmen zur Förderung von Frauen zum Ausgleich bestehender Nachteile sind keine Bevorzugung wegen des Geschlechts.“
Sie sehen also, dass durch die Frauenbibliothek Art. 3 GG eben nicht umgangen wird, sondern im Sinne der Verfassung Anwendung findet, es geht eben nicht um die Bevorzugung oder Benachteiligung eines Geschlechts, sondern um einen Ausgleich zur herrschenden Ungleichheit.
Hierbei ist zu bemerken das es sich bei Art. 3 GG auch nicht um bloße Chancengleichheit, sondern um Ergebnisgleichheit handelt und somit Sonderregelungen rechtfertigt, auch hierfür gerne der Verweis auf das BVerfG oder auf Clemens / Umbach: Grundgesetz Mitarbeiterkommentar und Handbuch, 2002, Art. 3 II, III, RdNr. 288 Wie oben dargelegt ist genau das Sinn und Inhalt des Art. 3 GG. Die Frage, warum und auf welcher rechtlichen Grundlage sie an dem Betreten der Frauenbibliothek
gehindert werden ist damit beantwortet.”

Für mich hängt dabei alles an der “herrschenden Benachteiligung der Frauen”, die Vorraussetzung für die Sonderbehandlung sei. Dass das 1948 so verstanden wurde und daher solche Auslegung notwendig erschien, sehe ich ein. Dass deswegen heute noch Bibliotheken Sonderregelungen brauchen und wie nun gerade der geschlechtsdiskriminierte Zugang zu Bibliotheken bspw. die Ungleichheiten in Rentenfragen (Mütter haben da schon schlechte Karten und “lebenslange Ehe mit Kindesvater” ist eher Utopie, so blöd man das finden mag!) irgendwie auflöst, ist mir nicht klar. Auch in puncto Ergebnisgleichheit macht das ja wenig Sinn, da das Ergebnis nicht wäre, dass Männer und Frauen zu “gleich vielen” Bibliotheken Zugang haben, sondern im Endeffekt Frauen zu mehr Bibliotheken Zugang haben als Männer. Damit wird aber nicht beseitigt, dass Frauen heutzutage zu weniger Bibs Zutritt haben als Männer, da dieser Tatbestand gar nicht existiert. Ich frage mich daher auch, was hier die Ergebnisgleichheit sein soll. Aber es ist außerhalb meiner Logik glaube ich. Sich mit Feminismus zu beschäftigen halte ich inzwischen für so etwas wie Sudoku: es ist ein Zeitvertreib.


Karsten
12.9.2013 13:05
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Lieber Hadmut,

da kannst Du doch mal sehen, wieviel Zuspruch und Interesse die Herrschaften (äh, Frauschaften) so haben und/oder welchem Gedankengut die nachhängen; entweder

a) muss man sich anmelden, damit die Herrschaften (äh Frauschaften) Zeit für eine “Sicherheitsüberprüfung” – vulgo Gesinnungstest – haben; zeugt von massivem Verschwörungstheorie-Denken, von einer Wagenburg-Haltung gegenüber der Öffentlichkeit, von konspirativem Gehabe

oder

b) die Herrschaften (äh Frauschaften) haben wahnsinnig viel Zeit, so dass sie jeden Interessenten google-stalken können

Alternative b wäre mir ja die liebere: dann wäre das alles eine einzige große Steuerverschwendung ohne weitere Bedeutung (und sie wäre nicht die einzige Verschwendung in diesem, unserem Lande); ich fürchte aber, dass die totalitäre Ideologie des Feminismus Variante a nahe legt.


Moritz
12.9.2013 14:18
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Kleine Bemerkung am Rande: Die Feministen versuchen jeden Gegner zu vernichten, wo es nur geht. Da werden mögliche Arbeitgeber, Nachbarn & gesellschaftliche Kontakte regelrecht abtelefoniert & hanebüchene Behauptungen gestreut. Glaubt man nur, wenn man das mal am eigenen Leib erfahren hat.


Felix aus Frankfurt
12.9.2013 14:29
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@Hadmut

>Ein zulässiges Ausschlusskriterium liegt erst dann vor, wenn jemand >dem Vereinszweck nicht dienen kann, also beispielsweise einer, der aus >gesundheitlichen Gründen nicht tauchen kann, nicht in den >Tauchsportverein darf.

Ich glaube, SELBST DANN dürfte man jemanden die Aufnahme nicht per se verweigern, ob eine Mitgliedschaft dann sinnvoll ist steht natürlich auf einem anderen Blatt. Die oben verlinkte Webseite nennt als Beispiel, dass ein Männergesangverein auch Frauen offenstehen muss, um gemeinnützig sein zu können (Der VEREIN muss offen sein, nicht der Chor, aber Mitglieder könnten sich in so einem Verein ja auch anders nützlich machen als durch singen, Notenwart, logistische Unterstützung z.B.)

@Stadtfuchs
Der VEREIN muss bei Gemeinnützigkeit grundsätzlich der Allgemeinheit offen stehen, selbst wenn der Vereinszweck ist, eine bestimmte Gruppe zu fördern. Das ist auch sinnvoll: Es soll Leute geben, die sich engagieren wollen, ohne selber davon zu profitieren.


Oppi
12.9.2013 14:38
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“Hierbei ist zu bemerken das es sich bei Art. 3 GG auch nicht um bloße Chancengleichheit, sondern um Ergebnisgleichheit handelt ”

Das ist ja mal eine ziemlich dreiste Lüge … hart …


John
12.9.2013 16:24
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Was ist denn, wenn Mann so eine Frauenbibliothek einfach betritt, und sich auch nicht rauskomplimentieren läßt? Einfach drinbleiben und ruhig lesen.


weis nicht
12.9.2013 17:23
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“Besonders als man auch noch entdeckte, daß wir in
unseren Versammlungen grundsätzlich keine „Damen und
Herren”, sondern nur „Volksgenossen und -genossinnen”
begrüßten und unter uns nur von Parteigenossen sprachen…”

Adolf Hitler, Mein Kampf Band 2, Seite 542


Reader
12.9.2013 18:13
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@John:
Im Zweifel setzt die gerufene Polizei das Hausrecht durch.


Twister (Bettina Hammer)
12.9.2013 18:23
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Ich frage mich, wie sich dies, mal abgesehen von den bereits erwähnten Aspekten, mit dem Geschlecht, dem man sich zugehörig fühlt, verträgt. Denn wie ja seit einigen Jahren bekannt ist das angeborene bzw. im Geburtsurkundchen festgelegte Geschlecht nicht zwangsläufig das Geschlecht, dem man sich zugehörig fühlt (siehe z.B. auch Chelsea Manning zur Zeit).

Davon abgesehen gilt es natürlich immer, den Satzungszweck anzusehen usw.- wenn z.B. der Satzungszweck und Vereinszweck in der Hilfe für von Gewalt bedrohten Ausländern besteht, ist es durchaus legitim, hier dann die neuen 120 Mitglieder der “gegen Ausländer”-Partei abzulehnen usw.

Anders sieht es aber hier aus, hier geht es ja nicht einmal um Mitglieder, sondern um die Frage, wem bestimmte Informationen zur Verfügung stehen dürfen. Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, so heißt es, dann wird die Information ermöglicht. Das berechtigte Interesse ist aber nicht zu verwechseln mit einem Interesse, das berechtigt erscheint und außerdem mit dem Grundgedanken des Vereines im Einklang ist (banal ausgedrückt). Dies ist auch logisch nachvollziehbar da z.B. oft genug Menschen durch das Lesen von konträren Meinungen, Studien usw. auch ihre Meinung verändern.

@Hadmut: wie imemr gilt – falls du Lust hast, dass ich das aufgreife oder so, meld dich einfach. Hab schon ein paar Fragen in petto und du ja vielleicht auch.


Herrmann
12.9.2013 19:03
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“Der Zutritt zu Frauenbibliotheken für Männer ist sehr
unterschiedlich geregelt. Literaturanfragen von Männern
werden in den meisten Fällen beantwortet, die Archivbenutzung
und der Besuch von Veranstaltungen bleibt
häufig Frauen vorbehalten.”

http://www.b2i.de/fileadmin/dokumente/BFP_Bestand_1996/Jg_20-Nr_3/Jg_20-Nr_3_Aufsaetze/Jg_20-1996-Nr_3-S_348-364.pdf

Den Unfug hat dann wohl jemand auch so umgesetzt. Auf Steuerzahlers Kosten geht ja so manches,


Stefan
12.9.2013 22:15
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Hast du denn nun vor dagegen vorzugehen?


Hadmut
12.9.2013 22:22
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Jetzt muss ich erst mal ein paar Sachen klären, etwa auf welcher Rechtsgrundlage die vom Senat gefördert werden.


Bin ich der einzige, dem erstmal Strafanzeige wg. Diskriminierung (http://www.stupidedia.org/stupi/Diskriminierung) in den Sinn kommt?


Herrmann
13.9.2013 8:06
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Das ist offenbar ein seltenes, aber nicht gänzlich unbekanntes Phänomen.
Frauenbibliotheken auf dem Unigelände, finanziert vom AStA und für Männer unzugänglich. Wer seine Gesinnung offenlegt, darf gegebenenfalls ein Buch vor der Tür ausgehändigt bekommen, aber den Raum nicht betreten.

http://frauenbibliothek.wordpress.com/lob-kritik-diskussion/


Geisterkarle
13.9.2013 8:34
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Was mir noch dazu eingefallen ist:
Sonst hab ich Feminismus ja auch gerne mit Religion verglichen. Da wird fleissig “missioniert” und versucht andere von seinem “Glauben” zu überzeugen.
Doch irgendwie muss ich jetzt das ändern. Denn ich wüsste keine Religion, die nicht ihre Werke für _alle_ veröffentlich! Religionen sind ja so von sich überzeugt – speziell die Leute die wirklich “hardcore” dabei sind – die drängen ja die Bücher einem auf! “Lies die Bibel und erlange Erkenntnis!”, “Hier ist das heilige Werk des Spaghettimonsters!”, …
Feministen halten einen von ihren Büchern fern. Warum? Haben die Angst davor, das aussenstehende sich totlachen, wenn sie ihr Geblubber lesen? Es ist ja nicht so, dass eh schon genug völlig kranke Bücher von den Feministen gibt … was für übele Bücher müssen das dann sein, die sie verschweigen? Da bekommt man ja geradezu Angst!


Hadmut
13.9.2013 9:15
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Hast Du ne Ahnung, was die katholische Kirche alles in ihren Archiven hat, was sie nicht rauslassen…


RedHead
13.9.2013 13:38
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Die “Antidiskriminierungsmaßnahmen” sollen Ergebnisgleichheit herstellen?
Loretta sollte sich also nicht mit dem Recht zufrieden geben, Babies zu bekommen, er sollte nicht eher ruhen bis genau so viele Männer Babies zu Welt bringen wie dies Frauen tun:

https://www.youtube.com/watch?v=Dgp9MPLEAqA


kokko
13.9.2013 23:24
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Thomas W
12.9.2013 10:56

bisher war mir nur bekannt, dass das grundgesetz art 3 abs 2
“Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”

das ziel hat reale chancengleichheit(!) herzustellen. nix mit ergebnisgleichheit

siehe dazu sogar (glaube sogar) gleichen “Grundgesetz Mitarbeiterkommentar und Handbuch, 2002”
den man hier auf der seite auch sieht (ab randnummer 355 seite 335)

und das grundgesetz hat vielleicht eine drittwirkung auf private die hin und wieder auch bei den entscheidungen kommen aber irgendwelche spezialsachen wie postive maßnahmen (dh frauenförderung oder “Maßnahmen zum Ausgleich bestehender
Nachteile sind zulässig” in diesem falle ‘männer müssen draußen bleiben’) sind meines wissens immer spezifisch nur auf die einzelnen bereiche definiert und begrenzt dh da müsste wenn dann schon in vereinsregelungen was stehen dass dort auch solche positiven maßnahmen möglich sind damit die sowas bringen kann (sofern der zugang öffentlich ist und es sich nicht um irgendwas privates hadelt wo dann sowieso hausrecht gilt)

_______

@artikel
die haben sicher nur gedacht du willst denen ihr zeug kaputt machen und bist böser patriarchatsmann und daher wollten sie dir ihre bücher nicht überlassen…


kokko
13.9.2013 23:25
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kokko
13.9.2013 23:28
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und vor allem

erst mit grundgesetz kommen damit es seriös klingt aber dann im endeffekt zur untermauerung einen VORSCHLAG der grünen nutzen (=welche meines wissens nach nicht geltendes recht ist!!!!)… also bitte. das ist so “formulieren wir es mal etwas rechtsverdreherhaft, das wird ihn dann schon abschrecken”-laienhaft hoch10


kokko
13.9.2013 23:48
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btw hier http://www.forum-inklusion.eu/ministerium.html auch gut beschrieben

Gleichberechtigung wie im Grundgesetz genannt = (reale) Chancengleichheit

was einige dann verwechseln mit
Gleichstellung welches ergebnisgleichheit bedeutet aber NICHT im GG verankert ist

___
btw jetzt gestern auf youtube gefunden https://www.youtube.com/watch?v=G_sGn6PdmIo ist glaube von 1981

zeigt auch ganz einfach auf dass auch heute aktuelle sachen nicht folge von aktiver diskriminierung der frauen sind wie bsp gläserne decke (und man auf sowas nur kommt wenn man sich die daten falsch aggregiert anschaut) sondern dass es an unterschiedlichen ausgangsbedingungen/entscheidungen im leben liegt (frau muss kind gebären/wenn kind da ist bleibt oft frau zuhause da man in der familie auf den geringeren erwerbsteil verzichtet und die kann max halbtags arbeiten)


Hadmut
13.9.2013 23:50
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@kokko: Ja, sie wechseln in feministischen Schriften (z. B. von Susanne Baer) auch ständig zwischen den Begriffen Gleichberechtigung, Chancengleichheit und Gleichsstellung, um zu suggerieren, dass es das gleiche wäre.


Andreas
18.9.2013 10:29
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Verpasst:
http://archiv.twoday.net/stories/483767074/
“In Kooperation mit dem Schwulen Museum* Berlin

13. September 2013
Wie kommt der Amateur* ins Archiv? Wieso werden Materialien von Amateur_innen gesammelt, wo werden sie aufbewahrt? Wann und in welchem sozio-politischen Kontext werden sie zu bedeutungsvollen Quellen? Im Zusammenhang mit unserem Forschungsprojekt „Medienamateure in der homosexuellen Kultur – Fotografische Selbstdarstellungen von Männern im 20. und 21. Jahrhundert“ haben wir uns mit privaten und amateurischen Quellen befasst, die in sehr unterschiedlichen Archiven und Archivsituationen beheimatet sind. Unser Ausgangsort war das “Schwule Museum* Berlin, an dem wir nun auch – am Ende der von der DFG geförderten Forschungszeit – einen Workshop veranstalten wollen.”


Dummerjan
26.9.2013 10:30
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Machen wir mal ne Männerbibliothek auf – nur mit Nacktenmagazinen und so? Gemeinnützig und steuergefördert.

Ich würde mitmachen.


Pete
28.9.2013 20:44
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Das Thema zieht Kreise:
http://www.heise.de/tp/blogs/5/155047


ein Student
13.10.2013 21:57
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Inzwischen gibt es auch Studiengänge nur für Frauen.

http://www.katho-nrw.de/aachen/studium-lehre/fachbereich-sozialwesen/kompaktstudium-fuer-frauen-ba/

Offenbar bleibt ein “Kompaktstudium” Männern vorenthalten