Ansichten eines Informatikers

Krach zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof

Hadmut
28.4.2013 23:26

Ein interessanter Artikel in der WELT.

Offenbar gibt es heftigen – auch persönlichen – Krach zwischen dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs Vasilios Skouris und Andreas Voßkuhle. Was in diesem Falle Skouris ehrt, denn an diesem Bundesverfassungsgericht in seiner derzeitigen Zusammensetzung muss man größte Zweifel haben. Die sind zunehmend unseriös und missbrauchen ihr Richteramt gerne mal für eigene Angelegenheiten als Richter in eigener Sache.

Der für die Grundrechte zuständige Erste Senat Karlsruhes setzte sich am vorigen Mittwoch an die Spitze dieses Widerstandes. […]

Die Bürger könnten dank Karlsruhe darauf vertrauen, dass es immer noch eine Institution gibt, die alle Akte der Europäischen Union nur an einem Maßstab messe: dem Grundgesetz.

Genau das tut das Bundesverfasssungsgericht aber bekanntlich nicht mehr, und schon gar nicht der erste Senat. Grundrechteschutz gewähren die nicht, die treiben nur noch Politik. Wie sagte mal ein Verfassungsrichter selbst: Die Verfassungsbeschwerde ist formlos, kostenlos und aussichtslos.

Das können sie auch gar nicht, was auf der Hand liegt, wenn man sich ansieht, wie der Wahlausschuss des Bundestags diese Richter im Hinterzimmer auskungelt. Befähigung und Berufserfahrung zählen da nicht als Kriterien. Bei so manchem Richter muss man Zweifel haben, ob der die Grundrechte überhaupt alle kennt und befolgen will – wenn Leute Richter werden, die vorher in Büchern schreiben, dass man sich als Richter nicht an geschriebene Gesetze halten und sie subversiv unterwandern soll.

Und dazu kommt, dass die Annahmepraxis für Verfassungsbeschwerden völlig willkürlich und allein nach dem Lustprinzip und politischer und persönlicher Opportunität erfolgt. Denen geht es schon lange nicht mehr um Grundrechte, sondern nur noch darum, wo sie sich profilieren und Politik treiben können. Sieht man ja schon an diesem Artikel:

In ihr Urteil zur deutschen Anti-Terror-Datei fügten die acht Richter unter Vorsitz des Vize-Gerichtspräsidenten Ferdinand Kirchhof einen einstimmig beschlossenen Passus ein, der nur als Kampfansage an Luxemburg verstanden werden kann.

“Unzweifelhaft” habe das Anti-Terror-Dateigesetz nichts mit der EU-Grundrechtecharta zu tun. Zwar verfolge es Ziele, die europäische Rechtsbeziehungen “mittelbar beeinflussen können”. Dennoch seien die europäischen Grundrechte nicht anwendbar, der EuGH also nicht zuständig.

Das ist ein Annahmekriterium: Die nehmen die Verfassungsbeschwerden an, die ihnen gerade als Vehikel für ihre Politik gelegen kommen. Mit Grundrechten hat das nichts mehr zu tun.

Im Gegenteil: Voßkuhle beschwerte sich ja über die Flut an Verfassungsbeschwerden, die über sie hereinbreche und reduziert werden müsse – während die Richter gleichzeitig in ihren Professuren herumturnen, also durchaus zuviel Zeit haben.

Und so manche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (etwa in Fragen der Informationstechnik) sind grob daneben und von fachlicher Inkompetenz gezeichnet. Man spürt häufig, dass die Verhandlungen und die Einladungen der »Sachverständigen« eher Show und das Hochpumpen von Kollegen, Günstlingen und den immer Eingeladenen als Rechtsfindung ist. Nicht Sachkundige, sondern die einschlägigen Großmäuler werden eingeladen und dann eine Operette aufgeführt.

Wäre vielleicht mal an der Zeit, dass sich jemand auf europäische Ebene mit den Kungeleien im Bundesverfassungsgericht und bei dessen Besetzung auseinandersetzt und denen mal so ein paar richtige Treffer setzt.

Gerade weil die Politik das Bundesverfassungsgericht für so wichtig in der Abgrenzung zur EU hält stellt sich die Frage, warum sie da irgendwelche Parteiheinis und Ideologen statt befähigter Juristen hinsetzen. Bei manchen der Richter fällt es doch sehr auf, dass sie den Job nicht beherrschen. Da sollte durchaus mal jemand von der EU draufhauen, damit die wieder anfangen, da richtige Juristen hinzusetzen und keine Polit-Agenten.

Es wird höchste Zeit, dieses Bundesverfassungsgericht mal näher zu beleuchten. Wer Korruption bekämpfen will, kann um die keinen Bogen machen. Und wer sich mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen und dem Unterwandern der Verfassung aus politischen Gründen beschäftigt, der wird sich auch mal die Verfassungsrichter anschauen müssen.

29 Kommentare (RSS-Feed)

Herbert
29.4.2013 0:37
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Ich stimme zu, dass momentan im Verfassungsgericht einige Spaten sitzen, aber dass die EU da reinquatsch,t will ich ehrlich gesagt auch wiederum nicht.


Janik
29.4.2013 0:56
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Ich habe nicht das geringste Vertrauen in die EU-Institutionen, hier dem Europäischen Gerichtshof. Die Richter dort werden nämlich von den *Regierungen* der einzelnen Länder bestimmt.

Dazu auch ein schon etwas älterer Vortrag von Prof. Karl Schachtschneider http://www.youtube.com/watch?v=qWZbEKjcd1M (Teil 1 von 10)


Thomas
29.4.2013 5:36
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Bei aller Kritik am Verfassungsgericht: In diesem Fall liegt es doch richtig.

Deutschland ist ein souveräner Staat. Die höchste rechtsprechende Instanz ist das Bundesverfassungsgericht.

Die EU ist kein Staat. Der EuGH ist nur ein Schiedsgericht, das die Verträge auslegt. Seine Urteile haben keine bindende Wirkungen. Jeder Staat kann immer noch selbst entscheiden, ob er sie befolgt, und darf ein solches Urteil nicht befolgen, wenn es gegen die eigene Verfassung verstößt.

Ich weiß nicht, ob Du Dich schon mit dem Lissabon-Vertrag beschäftigt hast. Dann würdest Du feststellen, daß die EU weitaus schlimmer ist, als die negativen Erfahrungen, die Du mit dem Verfassungsgericht gemacht hast.
Tatsächlich war ursprünglich geplant, daß EU-Recht die nationalen Verfassungen außer Kraft setzen sollte. Wir können also froh sein, daß das Bundesverfassungsgericht das so nicht mitmacht.

Ansonsten ist Deine Kritik an gewissen Vorgängen am Verfassungsgericht natürlich berechtigt. Aber solltest schon sachlich und objektiv bleiben. Von der EU hat da sicher niemand “draufzuhauen”.


Heinz
29.4.2013 5:55
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> Denen geht es schon lange nicht mehr um Grundrechte

Ging es denen denn schon mal um Grundrechte?
Den Eindruck konnte ich bisher noch nicht gewinnen – die haben (MEn) von Anfang an ausschließlich die Regierungslinie durchgesetzt, lediglich ein paar mal haben die Sachen einkassiert, damit sich auch jeder davon überzeugen kann, dass die ja soo kritisch gegenüber der Regierung sind.


ein anderer Stefan
29.4.2013 6:54
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Wer prüft eigentlich das Verfassungsgericht? Es kann ja eigentlich nicht sein, dass eine Judikative in einem Rechtsstaat sakrosankt ist und ihre Urteile irreversibel sind.


Skeptiker
29.4.2013 7:12
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Hadmut, das klingt aber jetzt wie der Ruf nach einer “starken Führung” oder? Außerdem: Was lässt Dich hoffen, dass auch nur ein einziger der vielen tausend EU-Jobs nach Befähigung statt nach Proporzgekungel besetzt wird?

Und auch mal die mangelnde demokratische Legitimation der europäischen Institutionen weggelassen, und dass auch in korrekt legitimierten Organen viel @#$& gebaut wird: Ich sehe Mißstände in Gesetzgebung und Rechtsprechung dann doch lieber mit publizistischen statt exekutiven Mitteln aufgegriffen. Dass irgendeine EU-Behörde ein nationales Parlament oder Gericht umbesetzt, möchte ich jedenfalls nicht erleben. Die Übergehung “meiner” Souveranität geht mir jetzt schon viel zu weit.


Jens
29.4.2013 9:07
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Der EuGH saugt sich doch am laufenden Band Sachen aus den Fingern, um seine Macht zu erweitern. Beispielsweise die Effet-utile-Doktrin, die unmittelbar-oder-mittelbar-Floskel, etc.


Joe
29.4.2013 11:18
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War das “Verfassungsgericht” nicht mal geschaffen worden, um bequem oppositionelle Strömungen aus dem Weg räumen zu können?

Was sich da einem feilbietet, ist nichts weiter als eine pervertierte Form der Monarchie: Der Pöbel darf ein bißchen bittstellern, ansonsten dürfen die Fürsten in den roten Roben tun und lassen, was sie wollen, ohne für die Konsequenzen geradestehen zu müssen.

Daß diese “Richter” ausgerechnet im angeblich demokratischen, linken Spektrum so verehrt werden, finde ich sehr amüsant und auch wieder passend, denn der Führerkult kommt ja auch von dort.


Alexander
29.4.2013 16:59
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@ein anderer Stefan
“Wer prüft eigentlich das Verfassungsgericht?”

Der Bundestag prüft das Bundesverfassungsgericht, evtl. gemeinsam mit dem Bundesrat. Er kann das Grundgesetz ändern, Richter ernennen und im Katastrophenfall die Bundeswehr nach Karlsruhe schicken.

Wer prüft eigentlich den EuGH?


mcs
29.4.2013 17:33
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> Wer prüft eigentlich das Verfassungsgericht? Es kann ja eigentlich nicht sein, dass eine Judikative in einem Rechtsstaat sakrosankt ist und ihre Urteile irreversibel sind.

Niemand, die oberste Entscheidungsinstanz ist nur an die Moral gebunden.


Michl
29.4.2013 18:08
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> Papier: Man solle sich wechselseitig auf die Argumente der anderen Gerichte einlassen und Gemeinsamkeiten betonen, nicht Gegensätze.

So wie man zum Verfassungsrichter geworden ist, werden auch die Urteile nach Zuehörigkeit, mal vom einen, mal vom anderen, akzeptiert.


FAB.
29.4.2013 19:37
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Zum EuGH siehe etwa hier
http://www.cep.eu/fileadmin/user_upload/Pressemappe/CEP_in_den_Medien/Herzog-EuGH-Webseite.pdf
Und was Herzog/Gerken da schreiben, ist noch sehr freundlich und zurückhaltend.


Hadmut
29.4.2013 19:46
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@FAB:
Ich habe ja auch nicht gesagt, dass der EuGH gut wäre, sondern dass das BVerfG grottenschlecht ist.

Gerade dann, wenn einem das BVerfG wegen der EU bzw. EuGH so wichtig ist, sollte man da ordentliche Leute hinsetzen und nicht irgendwelche Politpfeifen, nur weil es nach Parteiproporz oder Frauenquote gerade opportun erscheint.

Was Du sagst, ist ja kein Gegenargument gegen meine Rede, sondern bestätigt im Gegenteil, dass es verheerend ist, das Bundesverfassungsgericht mit unfähigen Politideologen statt befähigten Richtern zu besetzen.

Aber anscheinend müssen EU und der EuGH erst die Deutschen plattmachen bis man merkt, welchen Schaden die Parteien da mit ihrer Richterkungelei im Hinterzimmer angerichtet haben.

Ich habe von Mitgliedern des Wahlausschusses die Auskunft bekommen, dass man da die Qualifikation der Kandidaten kaum oder meist gar nicht prüft, weil man die Gegenseitenkandidaten durchwinkt um die eigenen durchzubekommen. Will man sich mit sowas gegen die EU wehren?


Skeptiker
29.4.2013 20:13
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Selten so einhelliger Widerspruch hier gell? *smile Dass der Prozess zur Richterernennung Mist ist und dass die hier und da unvertretbar urteilen: stimmt. Aber nicht in allen großen Fragen, mMn. Aber von der EU die Niederschlagung der nationalen Verfassungsorgane zu erbitten… Hadmut du engagierter Amateurstaatsrechtler, sag mal was rauchstn du da gerade??


Hadmut
29.4.2013 20:29
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> Hadmut du engagierter Amateurstaatsrechtler, sag mal was rauchstn du da gerade??

Schlechte Blog-Kommentare.

> Aber von der EU die Niederschlagung der nationalen Verfassungsorgane zu erbitten…

Ich erbitte von der EU nicht die Niederschlagung nationaler Verfassungsorgane, sondern unfähiger und ungeeigneter Verfassungsrichter. Und zwar letztlich zugunsten des Organs. Denn nicht die EU schadet dem Bundesverfassungsgericht und dem Staat, sondern der Wahlausschuss des Bundestags.


FAB.
29.4.2013 20:27
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Korrekt. Letztverantwortlich ist der Bundestag. Der sowohl die Verträge abnickt, durch die unkontrollierbare supranationale Machtballungen wie die EU inkl. EuGH geschaffen werden, als auch durch zuletzt höchst fragwürdige Besetzungspraxis das BVerfG beschädigt. Was tun?


Jürgen
29.4.2013 20:56
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@ein anderer Stefan:

Wer prüft eigentlich das Verfassungsgericht?

Im Prinzip kann ein Staatsanwalt gegen einen Verfassungsrichter wegen Rechtsbeugung vorgehen.
Ist aber meines Wissens noch nicht vorgekommen.


Leif
29.4.2013 21:20
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Das BVerfG fängt schon ne Menge ab, und die hängen die Latte (noch) höher als der EuGH.

Ist schon sehr blöd, dass deine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Die Schwarzen und Roten haben sich schon oft genug in den Ar… gebissen, als sie gesehen haben, wie die von ihnen gewählten Leute entschieden haben. Das zeigt aber, dass die Sache an sich funktioniert.

Tja, dass die Grünen immer mächtiger werden und jetzt auch schon Gender-Ideologen ohne soliden öffentlich-rechtlichen Hintergrund in die Gerichte einschleusen, ist leider der Lauf der Dinge. Wie hat es mal einer gesagt: Der nächste Hitler wird nicht von rechts sondern von links kommen.

Und da habe ich fast die Befürchtung, dass das übers Netz, vielleicht sogar noch über die Piraten, passieren könnte, weil der Populismus auf diesem Wege so zum Tragen kommt, wie es noch nie in der Geschichte möglich war – Aber das wäre Stoff für einen anderen Kommentar…


Hadmut
29.4.2013 21:26
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> Der nächste Hitler wird nicht von rechts sondern von links kommen.

Ja, das Gefühl habe ich auch. Und vieles kommt mir schon wie in dessen Anfangs- und Aufbauzeit vor. Viele der Methoden haben schon große Ähnlichkeit.

Oder um es andersherum zu sagen und was mir schon öfters durch den Kopf ging: Wenn man verstehen will, wie die Rechten damals funktionieren und hochkommen konnten, muss man den Linken von heute zuschauen.


Dirk
30.4.2013 4:50
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Hitler kam gar nicht von rechts.
Er war genauso links wie die heutigen Linken: Nationalsozialisten!

Ihn als rechts zu klassifizieren, ist auch nur einer von den vielen Propagandatricks. So werden konservative, rechte Werte mit dem Bösen assoziiert, und linke Werte hoffähig gemacht.


Die Gesellschaft ist versaut, wir erleben ein Absterben. Nationale Interessen wurden jahrzehntelang in den Schmutz getreten und nun wundern wir uns, wenn die ersten Konsequenzen da sind. Es hilft nur ein Neuaufbau, denn Zusammenkloppen ist keine Kunst. Es muß etwas neues entstehen, egal wie.

Ich schließe mich also den anderen schlechten Blogkommentaren an, daß nationale Interessen vor den Interessen der EU zu stehen haben. Legitimiert sind beide Konstruktionen nicht. Deutschland ist immer noch besetztes Gebiet und die EU ist eine Konstruktion durchgeknallter Paneuropaideologen.

Das sogenannte Verfassungsgericht wird uns nicht schützen, es liegt schon in Trümmern, es hat sich teilweise selbst zerschossen.

Genauso wie diese Rechtssysteme aufgebaut sind werden schlechte Programme geschrieben, da machen wir noch einen Entscheidungsprozeß, und noch einen, und noch einen… — aber mal konzeptionell denken — nööö, nur das nicht.

Und natürlich der Hitler wieder. Ich möchte wetten, daß zumindest in den letzten fünf Jahren kein Tag in der Gehirnwaschmaschine der Besatzerkonstruktion GEZ verging, an dem nicht Hitlerhetze gesendet wurde, Hitler und die Frauen, Hitler und die Schäferhunde, Hitler und die Steigbügelhalter, Hitler und die Architekten… — ebenso wie der Klimadreck und der Deutschlandhaß, wird das täglich in die Hirne gepumpt. Das hat Konsequenzen, und die ersten Konsequenzen sind jetzt da. Das wird aber noch “lustig”.

Der Nationalsozialismus war die Folge des ersten Weltkrieges, des Versailler Verbrechens, der Weimarer Quasselbude. Wer das noch nicht kapiert hat sollte mal seine Bildungslücken behandeln. Und wer das nicht kapieren will, der wird wieder ein unerklärliches Geschichtswunder erleben.

Dieses ständige Hitlergejammere, dieses ständige Nazigekeule bei jedem Furz, der den Deutschlandhassern nicht paßt, ist einfach nur ekelhaft. Das wird Konsequenzen haben, und zwar genau die, die diese Leute befürchten, zu recht.

Hitler hat bewußt einen nationalen Sozialismus geschaffen. Das kann jeder herausbekommen, der lesen kann. Wo ist denn lechts? Wo ist denn rinks? Es gibt nur zwei Pole, liberal und totalitär staatlich. Hat man das begriffen, dann ist auch erklärlich, warum von rinks und lechts auf alle freiheitlich denkenden Menschen eingetreten wird. Deutschland verblödet, mit zunehmender Tendenz, spätestens seit Mitte der ’90er.

suche: Versailles ohne Krieg
suche: Paneuropa
suche: Ausplünderung Deutschlands seit 1919, Hans Meiser

Carsten

“Ich bin mal wieder angeklagt, das Monopol des Staates auf Volksverhetzung verletzt zu haben.”
Michael Winkler


Skeptiker
30.4.2013 7:46
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> Ich erbitte von der EU … die Niederschlagung … unfähiger und ungeeigneter Verfassungsrichter

Ich hoffe nicht, dass es je zu sowas kommt. Schau dir an, was in den Pleitestaaten los ist, wo die EU massiv interveniert, und nicht ausschließlich zu deren Vorteil, wenn überhaupt. Die radikalisieren sich weiter, und das würden auch die Deutschen tun, wennuns das alles “zu teuer” wird. Populisten haben wir ja genug in allen Lagern.

Die Analogie zu 1933 wäre, dass wir die “Retter” selbst und legal an die Macht wählen. Die Ungarn habens grad vorgemacht.

Das grausam Neue ist, dass die heutigen achso freiheitlichen Parteien, egal ob schwarz,gelb, rot oder grün, die bürgerlichen Freiheitsrechte jetzt schon und seit Jahren ohne jede echte Not immer weiter einschränken und die Totalüberwachung immer weiter ausdehnen, und das in vielen auch und besonders in sen westlichen Ländern, dass die nächste Diktatur oder Autokratie alles schon vorfinden wird, was sie braucht, um den freiheitlichen Rechtsstaat abzuschaffen.

Ich halte so eine Entwicklung nicht fûr ausgeschlossen, und es auch nicht für gewährleistet, dass ein Ende der EU friedlich abginge. Spökenkiekerei, mag sein, aber wenn sie doch wenigstens mal aufhören würden, weltweit alles und jeden immer nahtloser erwachen zu wollen…


Leif
3.5.2013 9:28
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@Dirk

Ich will mir nicht alles was Carsten in seinen Kommentar mit eingeflochten hat, zu eigen machen aber in seiner Conclusio schreibt er:

> Es gibt nur zwei Pole, liberal und totalitär staatlich.

Dem möchte ich hinzufügen, dass ich persönlich denke, dass es im wesentlichen vier “Pole” bzw. 2 Achsen gibt: rechts-links und totalitär-libertär gibt (Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Nolan-Diagramm http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Political_chart_DE.svg)

Aufgrund der historischen Entwicklung wird totalitär hierzulande immer rechts gleichgesetzt. Die Geschichte zeigt aber, dass links genauso totalitäre Regime hervorgebracht hat.

Dass sich die Nazis N.Sozialisten nannten und und durchaus auch sozialistisch anmutende Gesellschaftspolitik betrieben (selbstverständlich nur für die, die ideologisch die “Richtigen” waren), ändert imho nichts daran, dass sie vom Spektrum her insgesamt klar “rechts” zu verorten waren.

Natürlich kann man auch aufzeigen, dass diese “übliche” Einteilung irgendwann oder an irgendwelchen Punkten (ganz) versagt (wie es in einigen anderen Kommentaren versucht wurde), aber dann müsste man auch etwas Brauchbareres präsentieren können, und da “liegt dann der Hase Pfeffer (…oder so ähnlich)”.


yasar
3.5.2013 15:04
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Ist doch ganz einfach:

Nur weil sich jemand sozialistisch nennt, ist er noch lange nicht sozial und nir weil jemand christlich im Namen trägt ist handelt er nciht unbedingt christlich, genauso wie jemand der sich Pirat nennt, dann auch irgendwann dafür gehalten wird.

Namen sind Schall und Rauch. Nur an den Taten soll man sie messen.


techniknörgler
4.5.2013 2:05
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Kann man wirklich von einer zweifelhaften Verfassungsrichterin darauf schließen, dass die Mehrheit der Verfassungsrichter korrupt oder dubios wäre? Es gibt immerhin 16 Stück davon.

Im übrigen gebe ich die Ernennungsmodalitäten der beiden Gerichte zu bedenken:

Im Falle des Bundesverfassungsgerichtes werden die Richter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat auf 12 Jahre gewählt, vom Bundestag dabei nur indirekt über ein nach Verhältniswahlrecht vom Bundestag gewähltes Wahlgremium. Zur Wahl braucht es eine Zweidrittel-Mehrheit. Eine Wiederwahl ist gänzlich ausgeschlossen. Die gewählten werden dann vom Bundespräsidenten ernannt.

Aber das weiß der Blog – Autor sicher schon längst.

Die Richter am EUGH werden durch die Regierungen der Mitgliedsstaaten vorgeschlagen. Hierzu erstellt jede Regierung eine Vorschlagliste. Von der Vorschlagliste jeder der Regierungen muss am Ende genau einer ausgewählt werden, so dass jede Regierung genau einen Vertreter in den EUGH entsendet. Gewählt werden die Richter durch einen Rat, der aus genau jenen nationalen Regierungen besteht, die zuvor schon die Vorschlaglisten erstellt haben. Die Richter werden auf 6 Jahre gewählt und können beliebig wiedergewählt werden.

Eine reine Exekutivveranstaltung, jedes Land oder besser gesagt jede nationale Regierung in der EU haut einen seiner Lieblingskandidaten durch, und der darf dann faktisch so lange (oder so kurz) im Amt bleiben, wie es seiner Regierung beliebt…

Dem bringe ich keinen Deut mehr vertrauen entgegen.

Im Gegensatz zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, deren Richter zwar auch auf Vorschlag der Regierungen der Konventionsunterzeicher gewählt werden, bei denen auch wieder von den Vorschlägen jeder Regierung genau einer ausgewählt werden muss, die aber immerhin auf 9 Jahre gewählt werden und ebenfalls nicht wiedergewählt werden können! Außerdem findet die Wahl durch die parlamentarische Versammlung des Europarates statt.

Mir fällt auch keine gute Alternative zur Wahl durch das Parlament bzw. durch Parlamentskammern ein, ob nun direkt oder indirekt. Wer, wenn nicht die Volksvertretung soll die wichtigsten Richter auswählen? Die Regierung? Wenn ja, im Alleingang? Und würde das wirklich etwas verbessern. Bei allem was schief läuft, an gesetzlich verankerten Strukturen lässt sich hier wenig verbessern, die Probleme liegen in der Verfassungsprxis und mir fällt keine bessere Verfassungsregelung ein, die eine besser Verfassungspraxis in größerem Ausmaße gewährleisten könnte.


Hadmut
4.5.2013 9:50
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@techniknörgler:

> Aber das weiß der Blog – Autor sicher schon längst.

Selbstverständlich. Siehe Buch, da habe ich einiges über das Auswahlverfahren geschrieben. Und auch schon einige Korrespondenz mit Mitgliedern des Wahlausschusses des Bundestags gehabt.

> Kann man wirklich von einer zweifelhaften Verfassungsrichterin darauf schließen, dass die Mehrheit der Verfassungsrichter korrupt oder dubios wäre? Es gibt immerhin 16 Stück davon.

Da begehst Du gleich mehrere Fehler auf einmal:

Erstens schließe ich nicht von “einer” Verfassungsrichterin. Ich habe auch eine andere Verfassungsrichterin mal bei Korruption ertappt (siehe Adele) und diese Dame dann auch noch in einem anderen Fall, den ich bisher nicht veröffentlicht habe, wiedergefunden. Auch zu Präsident Voßkuhle habe ich ja schon manches geschrieben.

Zweitens schließe ich nicht darauf, dass die Mehrheit korrupt oder dubios wäre, sondern dass so viele dubios und/oder korrupt sind, dass die Funktion des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr gewährleistet ist, und dass das Auswahlverfahren so schlecht ist, dass es eine qualitative Auswahl nicht leistet.

Drittens machst Du den Fehler, von 16 Richtern auszugehen. Für normale Verfassungsbeschwerden ist nur ein Senat zuständig. Über die Annahme entscheiden Kammern aus drei Richtern. In denen wiederum ist nur ein Richter Berichterstatter für den Fall, die anderen beiden haken hab, was der Berichterstatter ihnen erzählt. Susanne Baer ist die für Arbeitsrecht und Hochschulen zuständige Richterin, die da alleine Berichterstatterin ist. Und damit genügt es schon, wenn nur sie alleine dubios/korrupt ist, um die Verfassungsgerichtsbarkeit in diesem gesamten Bereich zu Fall zu bringen.


techniknörgler
4.5.2013 2:09
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Kann man wirklich von einer zweifelhaften Verfassungsrichterin darauf schließen, dass die Mehrheit der Verfassungsrichter korrupt oder dubios wäre? Es gibt immerhin 16 Stück davon.

Im übrigen gebe ich die Ernennungsmodalitäten der beiden Gerichte zu bedenken:

Im Falle des Bundesverfassungsgerichtes werden die Richter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat auf 12 Jahre gewählt, vom Bundestag dabei nur indirekt über ein nach Verhältniswahlrecht vom Bundestag gewähltes Wahlgremium. Zur Wahl braucht es eine Zweidrittel-Mehrheit. Eine Wiederwahl ist gänzlich ausgeschlossen. Die gewählten werden dann vom Bundespräsidenten ernannt.

Aber das weiß der Blog – Autor sicher schon längst.

Die Richter am EUGH werden durch die Regierungen der Mitgliedsstaaten vorgeschlagen. Hierzu erstellt jede Regierung eine Vorschlagliste. Von der Vorschlagliste jeder der Regierungen muss am Ende genau einer ausgewählt werden, so dass jede Regierung genau einen Vertreter in den EUGH entsendet. Gewählt werden die Richter durch einen Rat, der aus genau jenen nationalen Regierungen besteht, die zuvor schon die Vorschlaglisten erstellt haben. Die Richter werden auf 6 Jahre gewählt und können beliebig wiedergewählt werden.

Eine reine Exekutivveranstaltung, jedes Land oder besser gesagt jede nationale Regierung in der EU haut einen seiner Lieblingskandidaten durch, und der darf dann faktisch so lange (oder so kurz) im Amt bleiben, wie es seiner Regierung beliebt…

Dem bringe ich keinen Deut mehr Vertrauen entgegen.

Im Gegensatz zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, deren Richter zwar auch auf Vorschlag der Regierungen der Konventionsunterzeicher gewählt werden, bei denen auch wieder von den Vorschlägen jeder Regierung genau einer ausgewählt werden muss, die aber immerhin auf 9 Jahre gewählt werden und ebenfalls nicht wiedergewählt werden können! Außerdem findet die Wahl durch die parlamentarische Versammlung des Europarates statt.

Mir fällt auch keine gute Alternative zur Wahl durch das Parlament bzw. durch Parlamentskammern ein, ob nun direkt oder indirekt. Wer, wenn nicht die Volksvertretung, soll die wichtigsten Richter auswählen? Die Regierung? Wenn ja, im Alleingang? Und würde das wirklich etwas verbessern? Bei allem was schief läuft, an gesetzlich verankerten Strukturen lässt sich hier wenig verbessern, die Probleme liegen in der Verfassungspraxis und mir fällt keine bessere Verfassungsregelung ein, die eine besser Verfassungspraxis in größerem Ausmaße gewährleisten könnte, als die jetzige Konstruktion.


techniknörgler
4.5.2013 17:05
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” und dass das Auswahlverfahren so schlecht ist, dass es eine qualitative Auswahl nicht leistet. ”

In wie sollte man das Auswahlverfahren stattdessen aufbauen?


Heinz
5.5.2013 21:52
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> In wie sollte man das Auswahlverfahren stattdessen aufbauen?

Zumindest den gesamten Bundestag wählen lassen und nicht nur einen kleinen Klüngelverein.