Ansichten eines Informatikers

BGH zweifelt an Legalität von eingebetteten Videos

Hadmut
19.4.2013 0:50

Das auch noch. Der BGH zweifelt an der Legalität der Einbettung von Videos auf Webseiten wegen des Urheberrechts.

Ich war gestern noch bei einer Mini-Konferenz im Bundeswirtschaftsministerium zur IETF und zu weltweiten Internet-Standards, bei der es auch um die Frage ging, wie Deutschland an weltweiten offenen Standards teilhaben kann. Da habe ich noch zu einigen Leuten gesagt, dass sich die technischen Entwicklungen von Standards eigentlich immer nach denselben vier Phasen vollziehen:

  1. Die Deutschen schlafen tief und fest, machen selbst gar nichts und warten, dass die anderen etwas machen.
  2. Die anderen machen und erfinden etwas.
  3. Es etabliert sich, findet Akzeptanz und verbreitet sich.
  4. Die deutschen Juristen wachen auf, kommen an und verbieten es, weil es gegen deutsches Recht verstoße.

Technisch gesehen ist es nämlich durchaus die Frage, worin der genaue Unterschied zwischen einem Link und einer Einbettung besteht, denn beides ist eine Art der Darstellung von „dort steht es”. Der wesentliche Unterschied entsteht im Browser und nicht auf dem Server beim Anbieter.

Aber den Unterschied zwischen dem Client und dem Server verstehen da die wenigsten Juristen. Das haben sie auch schon bei den Datenschutzfragen zu eingebetten Link und Bildern nicht verstanden.

Viel Spaß bei der Teilnahme an weltweiten offenen Standards, lieber „Technologiestandort” Deutschland.

(Danke für den Link!)

10 Kommentare (RSS-Feed)

Hanz Moser
19.4.2013 0:57
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Dieser 4-Punkte-Plan wäre zynisch, wenn er nicht so wahr wäre.


dg
19.4.2013 8:14
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Na, bei der nicht-Unterscheidung zwischen Client und Server sind die Deutschen glaub ich zur Abwechselung mal nicht die Einzigen, denen es nur darauf ankommt, wie es auf dem Clienten nachher aussieht.

Wie auch immer, im aktuellen Fall viel interessanter finde ich http://www.youtube.com/t/terms Abschnitt 10B. Verstehe ich die falsch oder ist die ungültig? Und wenn ja, warum?
“Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie …
jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.”
Außerdem kann man embedding doch bestimmt auch abstellen bei Youtube, soweit ich weiß ging das zumindest mal…


flippah
19.4.2013 8:37
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Leider ist das schlicht die Wahrheit.


flocke84
19.4.2013 13:02
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@dg, die Klausel ist nicht unbedingt unwirksam, sie führt aber nicht dazu, dass Youtube die Nutzungsrechte an dritteingestellten Inhalten erwirbt, an denen der Einstellende nicht selbst entsprechende Nutzungsrechte hält. Denn Immaterialgüterrechte sind – anders als unter bestimmten Umständen Sacheigentum – nicht gutgläubig erwerbbar. Jeder kann nur selbst weitergeben, was er selbst wirksam erworben hat.

@topic: Urheberrechtlich ist das ziemlich konsequent. Die Nutzung von fremderzeugten immaterialgüterrechtlich geschützten Inhalten ist nunmal nur eingeschränkt möglich. Auch wenn es mich ziemlich nerven würde, künftig auf eingebettete Videos verzichten zu müssen…


Brennecke
19.4.2013 20:45
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Wen interessiert denn das Geschwätz des BGH?!

Die Amts- Landes- und Oberlandesgerichte jedenfalls nicht…


Jens
19.4.2013 20:51
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Den Begriff “Framing” habe ich übrigens in Zusammenhang mit diesem BGH-Fall das erste Mal gehört …


Bio
20.4.2013 2:22
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Karl Marx
20.4.2013 12:57
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Spannend und interessant. Ich dachte diese Frage sei bereits seit Jahren entschieden. Der genaue Unterschied zwischen Link (A HREF) und Einbettung (bei Bildern IMG SRC) besteht darin, dass der verlinkte Inhalt bei ersterem erst dann abgerufen und freistehend dargestellt wird, wenn der Nutzer dem Link folgt (z. B. indem er auf den Link klickt). Bei der Einbettung hingegen wird die Ressource innerhalb des verlinkenden Kontexts dargestellt, so dass sich dem Betrachter der Eindruck aufdrängt, die Ressource sei Teil des umrahmenden Angebots. Halbwegs verstanden wurde das zum Beispiel hier:

http://kanzlei-lachenmann.de/framing-ist-das-einbetten-von-youtube-videos-eine-urheberrechtsverletzung-bgh-entscheidet/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=framing-ist-das-einbetten-von-youtube-videos-eine-urheberrechtsverletzung-bgh-entscheidet

»Denn beim Framing ist für den Leser nicht zu sehen, dass er fremde Inhalte sieht. Obwohl es sich um einen Link handelt, ist dieser auf der eigenen Seite eingebunden, als ob er dort gespeichert wäre. Damit hält der Nutzer den Inhalt für einen eigenen. Dann muss auch eine Urheberrechtverletzung vorliegen. Ansonsten wäre der Nutzung fremder Rechte Tür und Tor geöffnet. Anders kann dies nur dann sein, wenn klar zu erkennen ist, dass das Bild/Video nicht das eigene ist oder aus einer fremden Quelle stammt. Wer also ein YouTube-Video mittels Framing einbindet, macht stets deutlich, dass dieses nicht von ihm direkt stammt. Wer hingegen ein Bild direkt mittels Framing auf die Homepage einbindet, zeigt dies nicht.«

Die Urheberrechtsverletzung soll also darin bestehen, dass der Seitenersteller den Eindruck zu erwecken versucht oder zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Seitenbesucher glaubt, es handele sich bei der eingebetteten Ressource um eine eigene Ressource des Seitenerstellers. Das war aber schon seit dem Paperboy-Urteil (2003) klar:

http://www.kessler-walter.de/urteile-beitraege/beitraege-gewerblicher-rechtsschutz-urheberrecht/bgh-urt-v-17072003-i-zr-25900-paperboy.html

»Eine unlautere Leistungsübernahme lehnt der BGH [bei reinen Deep Links] […] ab […]. Eine Irreführung ist nicht anzunehmen, wenn die Herkunft der Information nicht verschleiert wird. Jedenfalls für Inline-Links/Frames dürfte dies weiterhin anzunehmen sein, wenn die URL ausgeblendet wird.«


O.
21.4.2013 14:38
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Weil der Browser eine bestimmte Darstellungsform nutzt. ist der Seitenersteller Urheberrechts-Übertreter?

Ämdere den Browser (oder Einstellungen bzgl. der Darstellung), und schon sieht alles ganz anders aus.

Ob video-Link oder a-href ist egal.
Man kann auch einen Browser programmieren, der jeden Unterlink einer Seite
mit einbindet, z.B. als Icon mit einem Thumb, dernausnder Seite des verlinkten Dokumentes erstellt wurde.
Ich fändemdas sogar hilfreich, um schnellermInformationen zu finden.

Ebenso kann jeder Tag auf ganz verschiedene Weisendargestellt werden.

Daß eingebettete Videos irritieren können, mag schon sein. besondere Leute, die das noch nicht kannten.
Manchmal nerven eingebettete Ideos aus. Aber egal.

Hätte man Browseroptionen, die ein flexibles umgestalten der Darstellung ermöglichen,
ob nun switch on/off eines Ekeligen Stylesheets oder aktivieren eines eigenen, oder Ändern der Schriftart, pder wenn man auch die Darstellung der Tags flexibler handhaben könnte, wäre das alles kein Thema. Dann liegt es am Nutzer, sich die Darstellung einzustellen, die ihm mehr Lesekomfort oder mehr Dokumentenstruktur bzw. Metaonformationen anzeigt.

Leider muss man für solche Sachen bei den gängigen Browsern in irgend welchen Menues rum fummeln (z.B. Darstellung ändern bzgl. Stylseshteets) bzw. and Darstellung des Inhalts geht in allgemeiner Weise garnicht.

Die Bowserhersteller – cöosed aber auch opensource – sind alle unkretaive idioten, und
wenn man alles, was ein bischen andsnist, über Plugins machen muß, und sich in die jeweiligen AÜIse infimmeln muss, dann ist das Murks,mund dann sollte man die Browser gleich als Libraries anbieten. die flexibel genug sind, damit verschiedenste Browser zu bauen. Aber das erfordert mehr Hirnschmalz, als ein hustorisch gewachsensea Browserungetüm ab und zu upzudaten, auch wenn es funktionell nicht wesentlich weiter ist, als was man vor 20 Jahren schon hatte.


O.
21.4.2013 14:42
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Scheiss Tochscreentastatur, Tippfehler ohne Ende.

AÜIse sollte APIs heissen.
Weitere Fehler zu findeqn wird nicht schwer sein, Korrektur überöasse ich dem Lser, ach nein, den Lesenden. 😉