Ansichten eines Informatikers

Grundstücke, Urheberrechte, Patente

Hadmut
28.3.2012 9:11

Mal so ne ganz blöde Frage:

Warum werden eigentlich Grundstücke im Interesse der Öffentlichkeit enteignet (beispielsweise für eine Autobahn oder olympische Spiele), Urheberrechte oder Patente jedoch nicht? Oder gab’s das schon mal?

20 Kommentare (RSS-Feed)

Manolo
28.3.2012 9:26
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Die USA hat doch schonmal Patente enteignet (für die SARS oder Hühnergrippe-Dinge). Sie selbst bestehen aber darauf, daß die US-Patente für AIDS-Medikamente weltweit gültigkeit haben, d.h. die Afrikaner dürfen nicht für den Eigenbedarf Generika herstellen.


Kai
28.3.2012 9:35
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Sebastian
28.3.2012 9:40
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Hallo Hadmut,

die Idee der Enteignung von Urheberrechten oder Patenten im Sinn des öffentlichen Interesses finde ich ganz interessant. Wäre auf jeden Fall eine Überlegung Wert.

Aber nun erstmal zur Beantwortung Deiner Frage, warum bisher nur Grundstücke etc. enteignet werden:

Nach Art. 14 Abs. 3 GG ist eine Enteignung nur zum Wohle des Volkes möglich und näheres müssen entsprechende Gesetze regeln.
Bisher gibt es aber nur Landes- und Bundesgesetze, die solche Enteignungen bei Infrastrukturmaßnahmen ermöglichen. Bundesstraßengesetz, EinsenbahnG, EnergiewirtschaftsG, WasserstrG, DenkmalschutzG, LuftverkehrsG…. Und sicher noch viele andere in den einzelnen Bundesländern.

Bisher ist scheinbar keiner darauf gekommen (oder wollte es einfach nicht), eine Regelung in die entsprechenden Urheberechts- bzw. Patentgesetze aufzunehmen.

Grüße

Sebastian


Alex
28.3.2012 10:21
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Urheber von Graffiti werden doch dauernd enteignet 🙂

Aber ich sehe das wie Manolo – enteignet bei verhältnismäßigen Dingen wird erst, wenn es nötig ist, und die Afrikaner können es sich schlicht nicht leisten.


EI
28.3.2012 11:35
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Wäre das nicht so etwas wie eine Zwangslizenz?


Fabian
28.3.2012 11:55
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Hmm, vielleicht weil die Immaterialgüterrechte vom Grundsatz her in bestimmbarer Zeit (im Falle von Urheberrechten allerdings i.A. nicht mehr zur Lebzeit von Zeitgenossen, es sei denn der jeweilige Urheber fällt morgen tot um und man ist noch ein kleines Kind) verlöschen, Eigentum an Grundstücken jedoch nicht? Aber im Prinzip sollte das bei wichtigen Gründen (AIDS-Medikamente sind ein tolles Beispiel!) durchaus nach demselben Prinzip ablaufen dürfen – insofern guter Gedanke.


Marion
28.3.2012 11:57
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Weil das “öffentliche Interesse” bei Autobahnen und Olympischen Spielen das Interesse der Politiker ist, wenn man genauer hinsieht. Bei Urheberrechten nicht.

In Indien ist das mal passiert dass ein Patent missachtet wurde als die Regierung ihre Preisvorstellungen nicht durchsetzen konnte, die Amis haben auch damit gedroht das Patent zu verletzen wenn sie ihren Preis nicht bekommen, ob sie es gemacht haben weiß ich nicht. Wahrschenlich haben sie ihren Preis bekommen.

@El, Zwangslizenz gibt es mehrere. Philips wird gezwungen Konkurrenten Lizenzen für die CD- oder DVD-Herstellung zu geben. Sogar in den Preis mischt man sich da ein.


John
28.3.2012 13:43
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Indien hat einer deutschen Firma Ihre Windkraft-Patente aberkannt und das Joint-Venture mit einem indischen Partner enteignet.


Sebastian
28.3.2012 15:22
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Also zumindest für Patente gibt es eine gesetzliche Regelung die ungefähr einer Enteignung entspricht (http://www.gesetze-im-internet.de/patg/__13.html).
Ob das allerdings jemals passiert ist ist mir nicht bekannt.


Stefan H
28.3.2012 18:22
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Soweit ich weiß, steht bei einer Zwangsenteignung immer noch eine angemessene Entschädigung zu (z.B. Grundstückswert)

Wie sollte soetwas bei z.B. einem Film vonstatten gehen?

Außerdem sehe ich das “Interesse der Öffentlichkeit” im Bereich Urheberrecht nicht wirklich gegeben. (oder fällt jemanden ein Beispiel dazu ein?)

Klar wäre es schön, wenn jeder Musiktitel und jeder Film kostenfrei wäre.


Hadmut
28.3.2012 18:22
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Schulbücher…


Sylvia
28.3.2012 19:44
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Ich möchte drauf hinweisen, das es problematisch ist bei Urheberrechten und Patenten von enteignen zu sprechen und damit den Begriff des Geistigen Eigentums.
Eigentum an Sachen, wie Boden, Auto etc. ist im Prinzip eine gemeinschaftliche Übereinkunft von Regeln über die Verteilung von knappen Gütern, damit die Leute sich deswegen nicht immer die Köpfe einschlagen.
Da sieht man auch schon, wo das Problem mit Urheberrechten und Patenten ist, wenn ich jemandes Idee kopiere, hat er sie immer noch.

Aber durch diverse Schrankenregelungen gibt es das durchaus, dass die Allgemeinheit von geschützten Werken profitiert. Z.B. im Bildungsbereich oder Gerichtsurteile. Dahin gehen ja auch die Forderungen von Open Access usw das von der Allgemeinheit finanzierte Schriftstücke/Forschung/Gutachten auch der Allgemeinheit zugänglich sind – obwohl das gleiche Werk in der Wirtschaft jetzt geschützt wäre.

Außerdem haben Patente und Werke nur eine begrenzte (wenn auch im Fall von z.B. Musik mittlerweile sehr lange) Laufzeit, bevor der Rechtsschutz verfällt und die Sachen Allgemeingut werden. Eine Schutzfristverkürzung könnte man als “Enteignung” auffassen – das ist ja auch die gern verwendete Lobbysprechweise.


O.
29.3.2012 1:24
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@Hadmut:
Echt gute Frage! 🙂

@Marion:
Daß es bei Urheberrechten kein öffentliches Interesse gibt
halte ich für fragwürdig.
Es gibt zumindest ein potentielles (noch nicht erkanntes) Interesse.
Aber solange man nicht dreum weiß, kann kein reales Interesse vorhanden sein.

@Sebastian:
Danke, sehr interessant.

@Sylvia:
Ich sehe das nicht, so, daß eine Schutzfristverkürzung einer
Enteignung gleich kommt. Das ist Propaganda, es so zu bezeichnen.


madurskli
29.3.2012 7:43
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Zitat Stefan H:
“Außerdem sehe ich das “Interesse der Öffentlichkeit” im Bereich Urheberrecht nicht wirklich gegeben. (oder fällt jemanden ein Beispiel dazu ein?)”

Bei Dokumentarfilmen, insbesondere bei kritischen, besteht ein öffentliches Interesse!
Bildung und Aufklärung sind öffentliche Interessen die Staatlich gefördert werden sollten.
Dokumentationen sind auch ganz klar zu trennen Kommerz und Unterhaltung.

http://www.youtube.com/user/madursklixxl


yasar
29.3.2012 10:07
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@Sylvia

Urheberrecht und patente sind erstmal Dinge, die der Mensch erfunden hat, und manche leute anderen zugestehen und das in gestze gefaßt haben.

Ursprünglich war es ja so, daß jemand, der etwas erfunden hat, nur dann etwas davon hatte wenn er das gut vermarkten konnte und schnell genug war udn kein anderer das besser nachgemacht hat. Urheberrecht und Patente wurden auch ursprünglich eingeführt, nicht um die kretiven köpte zu schützen, sondern deren Verwerter. Daß man dabei auch etwas für die wirklichen Erfinder/Urheber getan hat, ist quasi nur ein “Abfallprodukt”.

Von daher ist eine Scutzfristverkürzung nicht unbedingt eine enteignung, sondern nur eine Neubewertung der Schutzwürdigkeit. Weil ohne diese gesetze, gebe es gar keinen Schutz. Materielle Güter kann man wenigstens mit Waffengewalt schützen, wenn es notwendig werden sollte. Wobei es da natürlich auch nur eine Frage der gemeinsamen üebreinkunft ist, jemandem zuzugestehen, daß ein Stück Land sein jeweiliges “Eigentum” ist.


Roy
29.3.2012 10:16
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Indian hat das gerade mit einem Krebsmittel gemacht:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/zwangslizenzen-fuer-arzneimittel-streit-um-teure-medikamente-1.1311333

dasfür gibt es sicher viel Druck von der WIPO…


Jens
29.3.2012 16:36
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Wie einige Vorkommentatoren schon angemerkt haben: Bei “geistigem Eigentum” kann man wesentlich mehr über Inhalts- und Schrankenbestimmungen machen. Die Begrenzung des Inhalts eines eigentumsgleichen Monopolrechts oder die Einführung neuer Schranken wäre allerdings eine Enteignung oder etwas ähnliches (ich kann mir nie merken, was genau der Unterschied zum enteignenden Eingriff und zum enteignungsgleichen Eingriff ist …). Das dürfte also überragende Gemeinwohlbelange voraussetzen und eine Entschädigung erfordern.


Marion
30.3.2012 15:37
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@madurskli “Bildung und Aufklärung sind öffentliche Interessen die Staatlich gefördert werden sollten.”

Auf keinen Fall. Wenn der Staat etwas fördert nimmt er inhaltlichen Einfluss, selbst wen er das Gegenteil behauptet. Bildung und v.a. Aufklärung dürfen daher keinesfalls von Staaten angefasst werden, vor allem weil auch über sie endlich mal objektiv aufgeklärt und Bildungsarbeit betrieben werden müsste.

@Jens u.a. Ich denke nicht dass die Diskussion über Begriffe weiterführt. Wenn ich einen Zeitungsartikel schreibe gehört er mir, weil ich ihn geschrieben habe. Er befindet sich in meinem Eigentum. Folglich kann er enteignet werden. Wenn man das Eigentum an einem Zeitungsartikel jetzt nicht Eigentum nennt, weil man die Buchstaben nicht anfassen kann, sondern Schutzrecht, ist blödsinnige rechtliche Haarspalterei die, wie so fot, mit den Tatsachen (ich geschrieben, meins) nichts zu tun hat. Materielles Eigentum ist das selbe wie immaterielles Eigentum.


dochpalese
30.3.2012 21:56
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@Marion:
«@madurskli “Bildung und Aufklärung sind öffentliche Interessen die Staatlich gefördert werden sollten.”

Auf keinen Fall. Wenn der Staat etwas fördert nimmt er inhaltlichen Einfluss, selbst wen er das Gegenteil behauptet. Bildung und v.a. Aufklärung dürfen daher keinesfalls von Staaten angefasst werden, vor allem weil auch über sie endlich mal objektiv aufgeklärt und Bildungsarbeit betrieben werden müsste.»

Dann frage ich aber, wer denn Bildung fördern soll, ohne inhaltlichen Einfluss zu nehmen.

«Wenn ich einen Zeitungsartikel schreibe gehört er mir, weil ich ihn geschrieben habe. Er befindet sich in meinem Eigentum. Folglich kann er enteignet werden.»

“Autorenenteignung durch den Totalausverkauf derer Verwertungsrechte, auch für heute noch nicht absehbare Nutzungen” ist gerade im journalistischen Bereich an der Tagesordnung.

«Wenn man das Eigentum an einem Zeitungsartikel jetzt nicht Eigentum nennt, weil man die Buchstaben nicht anfassen kann, sondern Schutzrecht, ist blödsinnige rechtliche Haarspalterei die, wie so fot, mit den Tatsachen (ich geschrieben, meins) nichts zu tun hat. Materielles Eigentum ist das selbe wie immaterielles Eigentum.»

Wäre dem so, gäbe es diese Unterscheidung nicht.

Eigentum ist verwoben mit Besitz. Wo Besitz ein Fakt ist, ist Eigentum ein Postulat. Besitz stellt die tatsächliche Verfügungsgewalt über materielle und immaterielle Dinge dar. Eigentum wurde als Recht erfunden, um Besitz zu beschränken: Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit, im Besitz von etwas zu sein (oder anders herum: das Recht und damit die straflose Gewalt auszuüben, sich selbst in Besitz anstelle des bisherigen Besitzers zu setzen) und hinsichtlich der konkreten Ausübung der Verfügungsgewalt. Was “geistiges Eigentum” betrifft, so hat man es mit der Urheberschaft und dem Recht, über die Art und Weise der Verbreitung des betreffenden Werkes zu bestimmen, zu tun, so wie im materiellen Bereich mit rechtmäßigen Besitz und vertragsgemäßer Verwendung (so Eigentum und Besitz auseinander fallen).

So ist es denkbar, materielles und immaterielles Eigentum rechtlich gleich zu behandeln, also – bei ausreichend hohem Abstraktionsgrad – nicht zu unterscheiden. Allerdings wären die Folgen desaströs, was erklärt, warum man das in der bisherigen Kulturgeschichte unterlassen hat. Gleichwohl gibt es gerade in den letzten Jahrzehnten (wohl so ab den 19. Jahrhundert, je nach Betrachtungsweise) die Tendenz, sich asymptotisch dem genannten Zustand zu nähern: durch Absenkung der nötigen Schöpfungshöhe (Hadmut hatte das mal im Zusammenhang mit dem Urheberrechtsspezialexperten S. Kauder thematisiert), durch Schleifen von Verwertungsrechtsschranken, die Ausdehnung von Schutzfristen und dergleichen.

Allerdings geht meines Erachtens das immaterielle Verwertungsrecht weit über das materielle hinaus: Letzteres knüpft an einem *konkreten* Ding an, ersteres an einem *abstrakten*, also einem Inhalt, der aus seiner ursprünglichen Erscheinungsform extrahiert wurde, quasi an einer *Klasse* von Dingen. Deutlich wird das, wenn man sich die Verwertung vor Augen führt: Mit dem Inverkehrbringen einer Sache hat sich die Möglichkeit des Herstellers bereits erschöpft, Einfluss auf die weitere Verwendung durch den Erwerber zu nehmen (Ausnahmen wie Vorschriften zum gefahrlosen Betrieb u.ä. mal außen vor). Unter dieser Prämisse immaterielles und materielles Eigentum zusammengefasst könnte ich komplette Zeitungsausgaben digitalisieren und veröffentlichen.

Daher abstrahiert man vom Materiellen, um weitergehende Eigentumsrechte für Immaterialgüter zu erhalten, im Austausch gegen Schranken und Fristen.

So kommt man dazu, Inhalte, die im Prinzip beliebig und unter Wahrung von Besitz und (materiellem) Eigentum kopierbar sind, gesonderten Rechtspositionen zu unterwerfen. Diese erstrecken sich inzwischen sogar auf fremde Werke: So dürfte ich nicht ohne Weiteres einen Zeitungsartikel (oder Shakespeares “King Lear” 😉 ) nehmen und übersetzen, also in einer anderen Sprache nacherzählen. Völlig verrückt wird diese Abstraktionseskalation im Patentrecht: Sehr häufig werden per Patent nicht Lösungen, sondern Fragestellungen Monopolrechten unterworfen.¹

Der Prozess gegen perlentaucher.de (ein Feuilletoneindampfdienst) zeigt, worum es gehen soll: Nicht nur der Inhalt, sondern die aus dem Inhalt zu bildenden Ideen (nicht unbedingt die zu Grunde liegenden, denn die kennt nur der Autor) sollen dem immateriellen Eigentumspostulat unterliegen.² In der Musik ist es bereits der Fall, denn bereits kleine Ausschnitte aus einem Werk (wohl 3s nachgespielt) unterliegen ihm.

An der Stelle stößt man auf ein Entropieproblem: Während es von einem materiellen Ding nur eines gibt (minimale Entropie), sind bereits eine Vielzahl von Repräsentanten desselben Inhaltes realisiert (oder noch nicht absehbar, aber vertragsmäßig “enteignet”, was Eigentum voraussetzt), aus denen wiederum in noch größerer Zahl Ideen generiert (Ableitungen, Übersetzungen, Dissertationen…) werden können. Versucht wird, die Entropie “geistigen Eigentums” auf ein Minimum zu senken (Gleichbehandlung von materiellem Eigentum und immateriellem auf möglichst hoher Abstraktionsstufe). Dieser Prozess erfordert zwangsläufig einen hohen Energieeinsatz, der im konkreten Fall ein juristischer (bzw. sogar auf vier -iven, die Korruptive mal außen vor gelassen), technischer, wirtschaftlicher, persönlicher Aufwand ist. Je höher, wie ich gezeigt habe, die Abstraktion (und je geringer die Ableitungs- oder Kopierkosten³) desto höher dieser Aufwand. Irgendwann darf man gerne eine Effizienzbetrachtung anstellen. Beggar my neighbour.

Die Enteigungsphantasien, die hier gelegentlich gegen den Staat an sich oder Google gerichtet sind, verkennen, dass
– Eigentum nur ein juristisches Ideengebäude ist, dass man solange patchen kann, bis es jeweils passt
– aus rechtsstaatlichen Gründen Gleiches gleich und Unterschiedliches unterschiedlich behandelt werden muss («blödsinnige rechtliche Haarspalterei»)
– ideologische Positionen hin und wieder Effizienzüberlegungen unterworfen werden sollten.


¹ Zugegebenermaßen gehört das eigentlich nicht hierher, denn das Patentrecht entspringt eher dem merkantilistischen Regalwesen als dem Urheberrecht. Allerdings ist häufig die Meinung anzutreffen, dass Regale Eigentum sind. Außerdem wird seit geraumer Zeit (TRIPS etc.) die Patentierung als Teil des Urheberrechts gesehen.

² Für’s erste haben die Perlentaucher sich durchsetzen können.

³ Das erhöht tendenziell die Zahl der Mikrozustände, die den Makrozustand “Artikel” o.ä. darstellen.


dochpalese
30.3.2012 22:14
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Einen Punkt noch nachgereicht: Je höher die Abstraktion im immateriellen Eigentum, desto größer die Gefahr, aus mehreren Mikrozuständen einen gesondert auszuzeichnen, s. prior art. Verwertungs- und Patentschutzrechte tendieren dazu, unbekannte (wie auch arrogierte) Urheber zu enteignen, gerade dadurch, dass sie ein Eigentum als Schutzrecht begründen.

Eigentum an dieser Stelle als Recht, die Verwendung einer Sache durch den Besitzer zu beschränken oder sogar auszuschließen.