Ansichten eines Informatikers

Das Bundesverfassungsgericht und das marxistische Zentralproblem

Hadmut
3.2.2021 21:27

Freut mich, dass sich das mal in der Rechtsprechung niederschlägt.

Ich hatte es schon ein paarmal angesprochen: Der gesamte linke, feministische, marxistische Komplex leidet unter einem zentralen und ihr gesamtes Denken bestimmenden Denkfehler: Sie denken immer nur in Kollektiven, es gibt für sie keine Individuen.

Vor allem seit 2012, seit ich mich näher mit denen befasse, ist mir das immer wieder aufgefallen: Sie erkennen nur ein einziges Individuum an, nämlich sich selbst, denn Egoisten und krankhafte Egozentriker sind sie durchweg alle. Für sie gilt Ich-Ich-Ich.

Aber: Sie nehmen andere praktisch nicht als Invididuen dar, sondern immer nur als Teil eines Kollektives. Jeder ist nur noch „Repräsentant” irgendeines Kollektivs in ihrem – oft willkürlich zusammenphantasierten – Zoo von Kollektiven, Gruppen, Klassen. Das äußert sich schon bei ihrem „Klassenkampf” und überhaupt dem Klassenmodell aus Kapitalisten, Bourgeoisie und Proletariat. Oder eben dem Geschlechterkrieg, der Migration, Alte Weiße Männer und was auch immer.

Ich hatte schon oft beschrieben, dass diese Leute überhaupt nicht mehr in der Lage sind, zu beurteilen, was jemand sagt, sondern ihn immer auf einer Meta-Ebene nur noch kategorisieren, nur noch einteilen, zu welchem Kollektiv der gehört. Alles Nazis – die vom konkurrierenden Rudel.

Es geht nicht mehr darum, ob es stimmt, was einer sagt, sondern nur noch darum, dass er sich durch andere Merkmale – Verhalten, Sprachgebrauch, Meinung – als Mitglied feindlicher Rudel ausgewiesen. Es gibt kein Denken mehr, ob etwas stimmt oder nicht, es gibt nur noch die Freund-/Feind-/Rudelzugehörigkeitserkennung.

Ich hatte schon geschrieben, dass mir beim Besuch von linken, vor allem feministischen Veranstaltungen immer wieder der Eindruck entstanden ist, dass den Leuten ein paar Gehirnfunktionen oder gar -teile schlicht fehlen. Dass die überhaupt nicht logisch, oder verallgemeinert sachbezogen denken können, die überhaupt kein logisches, abstrahiertes oder objektbezogenes Denken kennen, dafür krankhaft übersteigert sozial denken, nämlich das eigene Rudel zu organisieren, Essen zu verteilen und alle „Mitesser” aus Fremdrudeln zu identifizieren und zu vertreiben. Überfunktion Amygdala, die für Angst, Bedrohungswahrnehmung und Freund-Feind-Kennung zuständig ist.

Irgendwann hatte ich ja auch mal beschrieben, dass mir eine medizinische Bestätigung meiner Beobachtung untergekommen war, nämlich dass man beobachtet hatte, dass bei manchen Leuten, auch hormonell bedingt, eine Vergrößerung der Amygdala und eine Verkleierung anderer Hirnbereiche aufgetreten ist. Und dann gab es ja neulich diese Sendung über eine (anonym gehaltene) Frau in den USA, die an einer seltenen Krankheit leidet, die mit einer Verkalkung und damit einem Funktionsausfall der Amygdala einhergeht. Die Frau kann keine Angst über Situationen von außen empfinden, sie hatten sie nur über die Atmung und körperliches Empfinden dazu bringen können, Angst zu empfinden. Sie hatte mal Drogenhändler bei der Polizei angezeigt und war dafür überfallen worden, sie hatten ihr dabei eine Knarre an den Kopf gehalten. Zeugen hatten die Polizei gerufen. Erst in der Vernehmung hatte sie von der Polizei erfahren, dass das eine gefährliche Situation und die Drogendealer feindlich waren, sie hatte es selbst nicht erkennen können.

Betrachte ich aber die Linken, die Feministen, die Marxisten, oder ich nehme jetzt doch nochmal das Zitat von Sarah Wagenknecht her:

Hört sich alles exakt an wie eine krankhafte Überfunktion der Amygdala bei gleichzeitigem Versagen des sachbezogen-logisch-abstrakten Denkens. Man hatte auch Affen untersucht, denen man die Amygdala entfernt hatte, die ebenfalls keine Angst und keine Emotionen mehr hatten, aber auch den Kontakt zu anderen verloren und sich absonderten, Probleme hatten Gesichtsausdrücke zu erkennen. Wegfall der Sozialfunktionen.

Die Amygdala ist aber auch für die sexuellen Präferenzen zuständig. Eine Fehl- oder Überfunktion der Amygdala könnte daher auch mit einer Übersexualisierung oder einer Verschiebung der sexuellen Präferenzen einhergehen – typisch für linke Kreise. Wobei natürlich auch eine übertriebene Fremdenfeindlichkeit, -angst oder Aggressivität auf Amygdala-Fehlfunktionen zurückgehen könnt, weil die ja auch für die Feinderkennung und das Bedrohungsempfinden zuständig ist. Ich hatte ja schon öfters geäußert, dass ich die Rechts- und die Linksextremen für die eigentlich gleichen Leute mit dem eigentlich gleichen Problem halte, nur unterschiedliche Lösungsansätze. Beide scheinen mir ein krankhaft übertriebenes Rudenverhalten zu verfügen und sich ständig durch Rudelfremde bedroht zu fühlen, und deshalb übertrieben aggressiv gegen imaginierte Feinde vorzugehen. Während Linke aber versuchen, das Feindempfinden durch eine Homogenisierung zu befrieden und zur Ruhe zu bringen, versuchen es die Rechten, durch übertriebenes Rudelverhalten und Kampf zu befriedigen. Man könnte beispielsweise das Verhalten der Nazis mit Gleichschritt, Aufmärschen, Uniformen, Hakenkreuzen, Ariern durchaus als den Versuch sehen, die Amygdala durch übersteuerte Rudelmerkmale zu besänftigen. Und es würde erklären, warum die Antifa sich letztlich aufspielt wie die schlimmsten Nazis. Weil es dieselbe Krankheit ist.

Mir ist das natürlich vor allem deshalb aufgefallen, weil ich dem Hintergrund, dass mir die Verfassungsrichterin Baer als Hohepriesterin des Gender-Wahns jegliche Grundrechte verweigerte, zum Gegenstand meiner Betrachtung machte und herausfinden wollte, warum das eigentlich so ist – warum die ständig von Grundrechten und Gerechtigkeit faseln, aber nicht in der Lage sind, sie zu erkennen. Darauf hatte ih natürlich besonderes Augenmerk gerichtet. Die Ohren übrigens auch.

Und denselben Effekt bei Frauenquoten und so weiter beobachtet: Die Leute sind nicht in der Lage, Invididuen wahrzunehemen. Grundrechte sind aber Individualrechte.

Sie verstehen überhaupt nicht, dass eine Frauen- oder Migrantenquote zutiefst ungerecht und verfassungswidrig ist, und die Rechte dessen verletzt, der bei der Auswahlentscheidung benachteiligt wird, weil sie nicht in der Lage sind, ihn als Rechtssubjekt und Grundrechtsträger wahrnehmen können. Für sie kann immer nur das ganze Kollektiv Rechte habe, weshalb sie glauben, dass Gleichberechtigung bedeutet, die Kollektive gleichzustellen. Sie meinen, das Kollektiv Männer habe bereits zu viele Posten, und sind nicht in der Lage zu sehen, dass das die Rechte eines einzelnen Mannes verletzt, der ja nichts davon hat, wenn andere Männer schon einen Posten, etwa eine Professur haben, weil er sich da deren Posten nicht zurechnen kann.

Daraus erwächst auch das, was ich als das A-B-C-D-Schema bezeichne:

Links ist, wenn A von B Schadensersatz dafür will, dass C von D einen Schaden erlitten habe, ohne dass ein Zusammenhang zwischen A und C oder B und D belegt wäre. Ich bezeichne es als das A-B-C-D-Schema.

Oder juristisch ausgedrückt: Jemand, der nicht aktivlegitimiert ist, verlangt von jemand, der nicht passivlegitimiert ist, Schadensersatz.

Warum? Weil sie nicht nach Invididuen unterscheiden können, sondern A mit C und B mit D gleichsetzen, weil sie jeweils denselben halluzinierten oder realen Kollektiven zugehören. In den USA wollen nun viele Schwarze von Weißen für die Sklaverei entschädigt werden, können aber nicht einsehen, dass sie nicht Sklaven und die Weißen von heute nicht Sklavenhalter waren. Der Verdacht drängt sich auf, dass ihnen die Hirnstrukturen fehlen (oder der Amygdala unterliegen), um in Individuen denken zu können.

Dass ich Gender Studies nicht für Wissenschaft halte, ist bekannt.

Ich halte Gender Studies mittlerweile für eine psychische Störung der Kategorie hirnorganischer Defekt (und es gibt nicht wenige Leute, die meinen, dass alle psychischen Störungen letztlich hirnorganisch sind, weil da eben Psyche stattfindet). Und es gibt eine Krankheit, die ich nicht für die gleiche, aber für nahe verwandt halte: Prosopagnosie – Gesichtsblindheit. Das Fehlen der Gehirnfunktion, einzelne Individuen anhand deren Aussehens identifizieren zu können.

Ich hatte mich lange gewundert, was diese „Gender-Forscherinnen”, Professorinnen gar, da eigentlich „forschen”. Sie nennen sich zwar alle Forscherinnen und sie forschen wie verrückt von morgens bis abends, aber da ist nichts. Man kommt sich vor, als würde man in der Klapse Leuten zuschauen, die irgendwas imaginieren. Ich hatte mal so ein Schlüsselerlebnis. Ich war zu meiner Schulzeit, damals in Worms, ich weiß noch, dass es ein saukalter Winter war, nachmittags mit Schulfreunden unterwegs (war damals so üblich), durchgefroren, und wir sind vom knappen Taschengeld in ein Cafe gegangen, um uns dort aufzuwärmen und was Warmes zu trinken. Wie wir so da saßen, fiel uns einer am Nachbartisch auf, der zwei Tassen Kaffee und zwei Stück Kuchen für sich und seinen imaginierten Gesprächspartner bestellte und dann angeregt mit jemandem sprach, der nicht da war. Da saß niemand. Wir hatten mal die Bedienung gefragt, ob da noch jemand kommt oder gerade auf Toilette ist oder so. Und sie sagte, nein, da gibt es niemanden. Der komme regelmäßig, sei immer allein da, bestelle für zwei und unterhalte sich angeregt mit dem Nichts. Im Sommer treibt sich hier auf dem Supermarktparkplatz, den ich von meinem Fenster aus sehen kann, häufig ein Migrant herum, der immer völlig alleine ist, und sich trotzdem mit einem imaginären Gesprächspartner nicht nur unterhält, sondern häufig in teils ausfälligen Streit mit ihm gerät.

So komme ich mir vor, wenn ich Gender Studies betrachte. Sie sind überzeugt, sie forschen. Aber da ist nichts. Sie halluzinieren es nur. Ich hatte es ja schon erzählt: Die Gender-Professorin und Verfassungsrichterin Susanne Baer hält sich für eine Forscherin, aber selbst wenn man die Auskunft einklagt, was sie da eigentlich 10 Jahre lang gemacht habe, kommt gar nichts. Schaut man in die Gender-Literatur, gibt es davon ganze Berge, aber es steht immer dasselbe drin: Kurze Beiträge in Sammelbänden, jeweils ein paar Seiten, in denen nach dem immer selben Schema bejammert wird, dass irgendein völlig austauschbares X (Windrad, Hochwasser, Gummistiefel, völlig egal) Frauen diskriminiere.

Warum machen die das?

Ich bin zu der Überzeugung gelangt, dass sie das aus demselben Grund machen, aus dem die Nazis mit Hakenkreuz, Uniform und Hitlergruß aufgetreten sind: Sich gegenseitig der Rudelzugehörigkeit zu versichern und als Freund auszuweisen, indem man die rudelspezifischen Erkennungsmerkmale reproduziert. Und wer die nicht abliefert und ständig wiederholt, ist Feind. Ob Hakenkreuz oder Gender-Sternchen ist eigentlich völlig egal, es geht nur noch darum, ein Tribe-Zeichen als Zugehörigkeitsmerkmal vorzuzeigen.

Man kennt das von vielen Tierarten, die sich gegenseitig beschnuppern. Ob man den richtigen „Stallgeruch” hat und rein darf. Gryffindor, Hufflepuff, Ravenclaw und Slytherin.

Ich bin inzwischen überzeugt, dass Marxismus und seine Unterarten wie Gender und Antifa, Störungen der Hirnfunktionen sind. Ob nun angeboren oder antrainiert.

Deshalb habe ich auch erhebliche Zweifel, ob die Verfassungsrichterin Baer – gemessen an ihren Schriften – hirnorganisch überhaupt in der Lage ist, das Amt eines Richters auszuüben. Ob ihr nicht die Hirnfunktionen zum Umgang mit dem Individuum fehlen. Dazu komme ich gleich.

Ein Auswuchs dieses Problems ist das Ansinnen, dass die verschiedenen Kollektive in den Parlamenten proportional „repräsentiert” werden müssten. Oder generell das marxsistische Konzept der Räte.

Immer wieder beschweren sie sich, dass Frauen nicht ausreichend „repräsentiert” seien oder nicht genug „Vorbilder” finden.

Das ist völliger Blödsinn.

Keine Frau kann die anderen Frauen repräsentieren. Sie hat kein Mandat, und Frauen sind viel zu heterogen, um ein pars pro toto herausnehmen zu können. Ich repräsentiere auch nicht die Männer dieser Erde, so wenig, wie ich die Leute meiner Körpergröße oder Schuhgröße zu repräsentieren vermag.

Eigentlich ist das ganze Wort „Repräsentieren” in diesem Zusammenhang völlig bescheuert und falsch.

Aber es steht für den Wahnwitz, dass ein Individuum X in einem Parlament eben immer für das ganze Kollektiv X stehe, das ganze Kollektiv damit dort vertreten sei, so wie es sich Männer vorhalten lassen müssten, wenn andere Männer Professor oder sowas sind. Zu glauben, dass Frauen sich nur Frauen zum Vorbild nehmen oder nur Frauen die Frauen repräsentierten, das dann aber auch jede beliebige Frau sofort täte, ist völlig hirnrissig, steht aber für diesen Kollektivgedanken. Einer für alle, alle für einen. Sitzt da eine Frau, sollen sich alle anderen Frauen einbilden können, auch dort zu sitzen, indem sie repräsentiert werden.

Und wie schon oft beschrieben, glaube ich auch nicht, dass es eine objektive „Gerechtigkeit” oder überhaupt „gerecht” gibt.

Gerechtigkeit ist das völlig subjektive (und zu einem wesentlichen Teil genetisch bedingte und evolutionär angeeignete) Gefühl, im Verhalten den vom Sozial- und Rudelzentrum vorgegebenen Verhaltensideal übereinzustimmen. Dafür gibt es als Zuckerle vom Gehirn eine Dosis Dopamin, und die Dopamin-Junkies fühlen sich wohl. Gerechtigkeit ist, wenn die Entzungserscheinungen nachlassen, der Dopamin-Turkey nachlässt. Die Gerechten, die Moralischen, die Samariter, sie stehen mit den beschaffungskriminellen Straßenjunkies auf derselben Ebene. Gerechtigkeit ist Beschaffungskriminalität.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern einen Beschluss vom 15.12.2020 veröffentlicht.

Zehn – bis auf „Frau” und den Anfangsbuchstaben des Namens – nicht näher genannte Personen hatten – mit derselben Bevollmächtigten – Wahlprüfungsbeschwerde (!) erhoben, weil sie es für verfassungswidrig hielten, dass sich da jeder wählen lassen kann. Sie wolten eine Geschlechterparität durchsetzen – also die Hälfte der Bundestagssitze für Frauen.

Ich wollte eigentlich gestern schon was dazu schreiben, hatte gestern aber nicht genug Zeit.

Inzwischen wiesen mich viele Leser auf den Artikel von Sciencesfiles dazu hin: Maximal-Abstrafung für Genderista: Bundesverfassungsgericht beerdigt jede Form von Paritätsgesetz

Was ich – mit Verlaub und bei sonstigem Respekt für Sciencefiles – für unhaltbar halte, denn das Gericht hat über die Frage an sich nicht entschieden und schon gar nicht „jede Form beerdigt”. Weil es formal nicht entschieden, sondern nur das Fehlen der Begründung gerügt und es damit offen gelassen hat, dass eine spätere, gleichartige, aber mit Begründung versehene Beschwerde Erfolg haben könnte. Man könnte es sogar so lesen, dass das Gericht im Prinzip den Weg weist, wie man eine künftige Beschwerde zu schreiben hat, damit sie angenommen werden kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht mehr und nicht weniger getan, als den Antragstellerinnen samt ihrer Anwältin zu schreiben, dass ihre Beschwerde unzulässig ist, weil sie zu dämlich sind, eine Verfassungsbeschwerde zu schreiben – sie haben die Begründung vergessen.

Die Wahlprüfungsbeschwerde ist unzulässig. Die Beschwerdeführerinnen haben nicht ausreichend dargelegt, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages in formeller oder in materiell-rechtlicher Hinsicht zu beanstanden ist. Ihr Vortrag, die Bundestagswahl vom 24. September 2017 leide wegen der nichtparitätischen Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten durch die politischen Parteien an einem erheblichen, auf die Gültigkeit der Wahl durchschlagenden Wahlfehler, ist nicht hinreichend substantiiert. Soweit sie geltend machen, der von ihnen behauptete Wahlfehler sei darauf zurückführen, dass der Bundesgesetzgeber eine paritätische Ausgestaltung des Wahlvorschlagsrechts der politischen Parteien unterlassen hat, fehlt es an einer hinreichend substantiierten Darlegung, dass eine hierauf gerichtete Gesetzgebungspflicht besteht.

Wie ich schon sagte: Totalausfall des logisch-sachbezogenen Hirnbereichs.

Die meinen, es reiche, sich über Ungerechtigkeit zu beklagen, als würde es genügen, auf rudelfremde Eindringlinge zu zeigen. Sie verstehen nicht, dass ihr Gerechtigkeitsempfinden nur subjektiv, nur eine Hirnfunktion aus der Evolutionstombola ist.

Beim ersten Senat wären sie mit diesem begründungslosen Käse durchgekommen, weil da Baer sitzt. Für solche Wahlprüfungsbeschwerden ist aber der zweite Senat zuständig. Bei denen stehen andere Tassen im Schrank.

Und dann schreibt das Bundesverfassungsgericht die Absätze, die mir so aufgefallen sind:

[Absatz 59] Soweit die Beschwerdeführerinnen dem entgegenhalten, dass ein Eingriff in die passive Wahlgleichheit bei einer paritätischen Aufteilung der Wahlvorschläge deshalb ausscheide, weil beiden Geschlechtern eine gleichgroße Zahl an Nominierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehe, haben sie es versäumt, sich damit auseinanderzusetzen, dass es sich bei der passiven Wahlgleichheit um ein auf das Individuum bezogenes Recht handeln könnte. Selbst wenn hinsichtlich einzelner Gruppen eine jeweils gleiche Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht, ändert dies nichts an der Tatsache, dass für den einzelnen Bewerber die Möglichkeit, für bestimmte Plätze zu kandidieren, entfällt, wenn diese Plätze Gruppen vorbehalten sind, denen er nicht angehört (vgl. Morlok/Hobusch, NVwZ 2019, S. 1734 <1735>).

„…haben sie es versäumt, sich damit auseinanderzusetzen, dass es sich bei der passiven Wahlgleichheit um ein auf das Individuum bezogenes Recht handeln könnte. Selbst wenn hinsichtlich einzelner Gruppen eine jeweils gleiche Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht, ändert dies nichts an der Tatsache, dass für den einzelnen Bewerber die Möglichkeit, für bestimmte Plätze zu kandidieren, entfällt, wenn diese Plätze Gruppen vorbehalten sind, denen er nicht angehört (vgl. Morlok/Hobusch, NVwZ 2019, S. 1734 <1735>).

Sowas gilt für jede Quote, auch bei Professuren, allgemein Ämtern und so weiter.

Aber sie sagen nicht, dass es generell unmöglich wäre (allerdings auch nicht, dass es möglich wäre), sondern einfach, dass die Beschwerde jede Ausführung dafür vermissen lässt, was sie sich dazu gedacht hätten.

Und es läuft genau darauf hinaus, dass sie in Kollektiven denken und die Position des Individuums in ihrer Gedankenwelt gar nicht erst vorkommt.

Komischerweise verwenden die Beschwerdeführerinnen dabei aber selbst den Begriff des Individualismus:

[Absatz 78:] (b) Etwas Anderes ergibt sich im Ergebnis auch nicht aus dem Hinweis der Beschwerdeführerinnen, das „Volk“ werde heute nicht mehr als abstrakte Einheit verstanden, so dass es geboten sei, statt des „Wohls des Volkes“ stärker den „Willen des Volkes“ in den Blick zu nehmen. Selbst wenn der Auffassung der Beschwerdeführerinnen zu folgen wäre, dass vor diesem Hintergrund eine neue „individualistischere Interpretation des Volksbegriffs“ in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beobachten sei, änderte dies nichts daran, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG Vertreter des ganzen Volkes und imperativen Bindungen nicht unterworfen sind. Auch bei einer „individualistischeren Sicht des Volksbegriffs“ erschließt sich daher nicht, dass nur ein paritätisch zusammengesetztes Parlament in der Lage wäre, dem „Willen des Volkes“ Ausdruck zu verleihen und dadurch dem Grundsatz der Volkssouveränität Rechnung zu tragen.

Sie sind nicht in der Lage einzusehen, dass sich Frauen auch von einem Mann vertreten lassen könnten, oder sich umgekehrt von einer Frau nicht vertreten fühlen könnten oder nicht vertreten lassen wollen. Sie reden von einem „Willen des Volkes”, sehen darin aber keine bewusste Willensentscheidung, sondern reduzieren das völlig auf eine Rudelzugehörigkeit zum selben Rudel im Sinne der Räterepublik, und phantasieren sich eben zusammen, dass jeder Mensch Angehöriger seines Geschlechtsrudels wäre, also alle des eigenen Geschlechts als Freund und alle des anderen Geschlechts als Feind auffassen müsse.

BINGO!

Praktisches Amygdala-Sausen.