Ansichten eines Informatikers

Das HateAid-Urteil des Kammergerichts ist da

Hadmut
22.6.2026 14:34

Es ist zum Haare ausraufen.

Ich hatte doch neulich schon berichtet, dass ich da in Sachen Ricarda Lang gegen HateAid kämpfen muss und auch vor dem Kammergericht verurteilt wurde.

Schon nach nur dreieinhalb Monaten – Verhandlung war am 5.3.2026 – liegt nun die Urteilsbegründung vor. So passend zum Geburtstag.

Das muss man sich klar machen, wie deutsche Gerichte arbeiten: Die sagten in der Verhandlung, dass sie die Sache am Tag zuvor besprochen hätten und sich einig seien, und haben direkt im Anschluss an die mündliche Verhandlung das Urteil verkündet, brauchen dann aber dreieinhalb Monate, um es zu begründen. Was ich immer sage: Deutsche Gerichte betreiben keine Rechtsfindung, sondern entscheiden willkürlich und betreiben danach Begründungsfindung.

In vielen anderen Ländern ist das anders: Da wird erst die Sache geprüft und untersucht, und danach das Urteil getroffen. Man sieht da auch an den schriftlichen Urteilen: In vielen Ländern ist das üblich, dass erst die „considerations“, all die Erwägungen, aufgeschrieben und erläutert werden, sogar die, die keine Rolle spielten, weil man einfach alles dokumentiert, was die Richter betrachtet haben, und dann steht das Urteil am Ende des Textes als Ergebnis der Überlegungen.

In Deutschland wird sofort geurteilt, und dann sucht man nach Begründungen.

In diesem Urteil steht eigentlich gar nichts drin. Schon im Urteil des Landgerichts stand nichts drin, und das Kammergericht nimmt Bezug darauf.

Eigentlich hätte ich das Urteil gerne veröffentlicht, aber ich bin mir unsicher, ob ich das überhaupt darf, denn da stehen ja Sachen drin, die ich nicht mehr sagen darf. Und weil die Revision mangels Streitwert nicht zulässig ist, ist das auch rechtskräftig. Ich werde also einen Teufel tun, und das veröffentlichen – aber da es ein Urteil eines Oberlandesgerichts ist, dürfte das sowieso auf den Justizurteilsdatenbanken erscheinen. Aktenzeichen 27 O 296/22 LG Berlin II, 10 U 113/24 Kammergericht.

Das zu lesen nutzt einem aber nichts, weil alles, was wichtig ist, darin fehlt, übergangen wird.

Inhaltlich, materiell

Dass es da um eine Medienkampagne ging und ich eine Replik auf einen WELT-Artikel geschrieben hatte, wird nicht beachtet.

Dass Ricarda Lang selbst aktiv mit Bildern von sich provoziert hat,

Der Kontext wird komplett abgeschnitten. Normalerweise wird in Unterlassungsurteilen immer der ganze Satz dargestellt, weil die Begründung und Vollstreckbarkeit sich auf „so wie in … geschehen“ beziehen muss. Das vermeidet man aber hier, weil dann sofort klar würde, dass die Urteilsbegründung sachlich falsch und Unfug ist.

In der mündlichen Verhandlung lief es schon darauf hinaus, dass das eigentlich eine willkürliche Entscheidung sei, weil das Gericht sagte, dass meine Äußerungen

  • nicht strafbar
  • keine Formalbeleidigung
  • keine Tatsachenbehauptungen

seien, sondern dass sie da einfach Interessen abwägten. Auf deutsch: Nach Gutdünken entscheiden. Also so, dass man beim Schreiben schlicht nicht wissen kann, wo die Grenzen sein sollen, was erlaubt und was verboten sei.

Und das ist wohl auch der Zweck, die Absicht dahinter, Publizisten einzuschüchtern, weil man mit 5-stelligen Kosten und 4 Jahren Prozessaufwand erwischt werden kann, ohne das vorher zu wissen. Die Botschaft ist: Es gibt keine Regel, an die Du Dich halten kannst. Wenn es uns nicht gefällt, wirst Du verdonnert. Und das ist die eigentliche Sauerei dahinter, nämlich nicht, dass man für etwas Verbotenes verurteilt wird, sondern für etwas, von dem man vorher gar nicht wissen kann, ob es verboten ist oder nicht.

Formales und Verfahrensrecht

Deftig sind auch die formalrechtlichen Elemente.

Wir hatten vorgetragen, dass die Unterschrift nicht echt sein kann und es an einer Vollmacht fehlt (ausführlich in meinem früherem Blogartikel dazu, dass ich mindestens eine der Unterschriften für eine Fälschung halte).

Das übergeht das Gericht völlig.

Begründung: Freibeweis, freie Beweiswürdigung. Der Gegenanwalt hatte in der mündlichen Verhandlung eine aktuelle Mail von einem Mitarbeiter Langs Bundestagsbüro vorgelegt, in dem er behauptete, der aktuelle Schriftsatz sei für Ricarda Lang so in Ordnung. Kein Wort von einer Unterschrift.

Die Urteilsbegründung:

Der Senat ist auf die durch den Kläger erhobene Rüge der Wirksamkeit der Prozessvollmacht im Wege des erhobenen Freibeweises im Rahmen der mündlichen Verhandlung ohne Zweifel zu der Überzeugung gelangt, dass die im Original eingereichten Vollmachten die Unterschriften der Beklagten tragen. Diese Überzeugung basiert insbesondere auf der eingereichten E-Mail vom 03.03.2026 des Büroleiters Lukas Winkler der Beklagten. Diese E-Mail befasste sich mit dem Inhalt des von dem Prozessbevollmächtigten Dr. Düsing vorbereiteten Schriftsatzes, der von dem Büroleiter freigegeben wurde. Diese E-Mail wurde der Beklagten zur Kenntnis gebracht (per „cc“).

Der Senat hat nicht den geringsten Zweifel daran, dass das Verfahren mit Wissen und Wollen der Beklagten geführt wird und es sich bei den eingereichten Vollmachten nicht um solche mit gefälschten Unterschriften handelt. Eine solche Annahme erscheint mehr als fernliegend.

Obwohl es in dieser Mail überhaupt nicht um die Vollmachten ging und wir – siehe früheren Blogartikel – zwei Vollmachten vom selben Tag mit zwei völlig unterschiedlichen Unterschriften, mit unterschiedlichen Stift und unterschiedlicher Größe (Faktor ca. 4) haben, die kleinere der Unterschriften ungefähr in der Schriftgröße wie 11 Punkte-Schrift, so klein kann man gar nicht unterschreiben.

Das wird überhaupt nicht erwähnt.

Es wird einfach eine – Wahrheitsgehalt nie geprüft – Mail genommen, in der einer schreibt, dass der Schriftsatz für Ricarda Lang so passe, und daraus folgert das Gericht, dass die Unterschriften echt sein müssten.

Warum jemand am selben Tag zwei so völlig unterschiedliche Unterschriften abgeben sollte? Erfahren wir nicht.

Und warum das Gericht Ricarda Lang nicht einfach zur Verhandlung geladen hat, um sie zu befragen, wie diese Vollmachten zustandegekommen sein sollen, erfährt man auch nicht.

Gewollt absurd?

Die beiden Urteile, der ganze Prozess wirken auf mich nicht nur absurd und gewollt rechtsbrechend.

Ich habe inzwischen sogar den Eindruck, dass Absicht und selbst Ziel, Masche zur Einschüchterung ist.

Es hat sich inzwischen bei einigen Juristen herumgesprochen, dass ich zwar kein Jurist, aber auch nicht ganz laienhaft bin. Und das wirkte auf mich, als wollte man mir absichtlich und ostentativ vor Augen führen „Dein Wissen nutzt Dir hier gar nichts, denn wir können nach Lust und Laune entscheiden, wie wir gerade wollen, und wenn es auch noch so absurd ist.“

Wie geht’s weiter?

Auf dem normalen Instanzenweg wohl gar nicht, weil man für eine Revision einen Streitwert über 25.000 Euro braucht, der Streitwert hier aber auf genau 25.000 Euro festgelegt wurde. Zwar ist der BGH nicht an die Streitwertfestlegung gebunden und kann selbst davon abweichen, aber nach allem, was ich gesehen habe, senkt er Streitwerte nur ab, und hebt sie nicht, etwa weil sich die Revision nur auf einen Teil des Streites bezieht und der Teil des Streitwertes für die Revision nicht reicht.

Ist der Streitwert nicht erreicht, gilt die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig.

Kurioserweise liegten die Rechtskosten deutlich über 25.000 Euro, was beim Streitwert aber keine Rolle spielt.

Die Sache ist hier wohl vorbei.

Allerdings:

  • Ich werde auf jeden Fall eine Verfassungsbeschwerde schreiben, auch weil ich die – kostenlos – selbst schreiben kann und darf.

    Die Aussichten beim Bundesverfassungsgericht gehen zwar gegen Null, aber gerade der formalrechtliche Teil mit dem Willkürbeweis ist schon eine ganz harte Verletzung rechtlichen Gehörs. Wenn das Gericht diese Verfassungsbeschwerde nicht annimmt, ist das schon wegen der Augenscheinlichkeit der beiden Unterschriften, bei denen jeder sieht, dass das so nicht stimmen kann, von hohem Skandalwert, und das – darin liegt die Besonderheit – auch gegenüber Laien und Leuten ohne Deutschkenntnisse.

    Außerdem habe ich auf diese Weise die Mängel dokumentiert, während man das in ein, zwei Jahren ja schon wieder vergisst.

  • Ich werde in den USA publizieren, wie das in Deutschland mit der Meinungsfreiheit steht und wie man mit Publizisten umgeht.

    Der ganze materiellrechtliche und verfassungsrechtliche Kram ist schwer zu erkären, zumal in einer fremden Sprache und Leuten aus einem anderen Rechtssystem. Aber die Sache mit der Unterschrift ist so offensichtlich, dass man das nicht zu übersetzen braucht.

    Und das State Department der USA hat ja schon Sanktionen gegen HateAid ergriffen. Da muss dann noch mehr drin sein.

  • Und dann kommt ja noch dazu, dass Ricarda Lang (siehe früherer Blogartikel) in mehreren Talkshows gesagt hatte, dass sie solche Klagen nicht erhebt. Das kann inzwischen die KI auch gut auf Englisch übersetzen.
  • Und dann gibt es ja auch noch einen Strafantrag von ihr gegen mich, obwohl sie sich ja gerade gegen § 188 StPO äußert (aus Angst, die AfD könnte das benutzten, sobald sie an der Macht ist).

    Auch das könnte man noch beleuchten.

Also, da geht schon noch etwas.

Es bleibt aber die Quintessenz, dass einem die Gerichte hier vor Augen führen, dass man sich auf kein Recht verlassen, auf kein Recht berufen kann, weil sie die Macht haben, völlig willkürlich zu entscheiden. Und das ist die Botschaft. Ostentativ vorgeführte Willkür.

Es geht überhaupt nicht um die Frage, ob irgendwer Ricarda Lang (im damaligen Zustand) für dick hielt.

Es geht allein darum, dass man demonstriert, dass man jeden, der sich muckt, völlig willkürlich erledigen kann.