Ansichten eines Informatikers

Den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk abschaffen?

Hadmut
6.6.2026 0:40

Stimmt es überhaupt sachlich, was Melanie Amann sagt?

Ich habe mal nachgesehen, ob das überhaupt stimmt, was Melanie Amann behauptet, dass die AfD den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und damit die Meinungsfreiheit abschaffen wolle.

Die Hanns-Seidel-Stiftung, die parteinahe Stiftung der CSU, hat dazu mal ein „Faktenpapier“ erstellt: Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Verfassungsrechtliche Grenzen der AfD-Forderungen

Die AfD kritisiert nicht nur die inhaltliche Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) und dessen beitragsfinanziertes System (Rundfunkbeitrag), vielmehr stellt sie den ÖRR insgesamt in Frage: „Das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem ist überholt. Die Rundfunkstaatsverträge sind in jedem Bundesland zu kündigen, um eine grundlegende Reform zu ermöglichen.“

[…]

Wie aus dem Wahlprogramm der AfD für die letzte Bundestagswahl deutlich wird, soll anstelle des bestehenden Systems ein sogenannter „Grundfunk“ treten, der „ca. ein Zehntel des bisherigen Umfangs haben soll.“ Dieser soll „die Bürger flächendeckend mit neutralen Inhalten aus den Sparten Information, Kultur und Bildung […] versorgen“ und auch regionale Inhalte berücksichtigen.

Die Finanzierung soll über eine Abgabe finanziert werden, die Technologiekonzerne sowie Video-Streaming-Dienste zu leisten haben

Das heißt, dass sie gerade den meinungsbildenden Teil eben nicht abschaffen wollen.

Und es heißt, dass sie den Rundfunk wieder näher an das bringen wollten, was sich die Verfasser des Grundgesetzes vorgestellt hatten. Das wäre nämlich deutlich näher an dem, wie der Rundfunk in meiner Kindheit noch aussah. Damals nämlich hat man die Fernsehsender erst um 17:00 Uhr zu den Nachrichten überhaupt erst ein-, und gegen Mitternacht, oft kurz nach Mitternacht so zwischen 0 und 1 Uhr, manchmal aber auch schon vor Mitternacht wieder abgeschaltet. Weil dann das Programm eben vorbei war. Als die damals anfingen, erst ein Vormittagsprogramm, dann noch ein Nachmittsagsprogramm anzubieten und schließlich rund um die Uhr zu senden, traf das noch auf Unverständnis: Was solle der Quatsch, den ganzen Tag Fernsehen zu senden?

Warum hat sich der damalige Programmumfang von 7 Stunden am Tag auf 24 Stunden und mehrere Sender ausgedehnt?

Ob das so geht und ob das zulässig ist, ist eine andere Frage. Aber eine Abschaffung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ist es nicht. Politisch würde man es eine „Reform“ nennen.