Ansichten eines Informatikers

HateAid als Prozessfinanzierer – und Anwaltsersatz?

Hadmut
8.6.2026 17:15

Aktuelles von einem Kernthema das Blogs. Inzwischen fällt das wohl immer mehr Leuten auf, dass das kein demokratischer Laden ist.

Ich hatte doch schon viele Blogartikel zu HateAid, unter anderem Kampf gegen HateAid. Dazu schreibt mir ein Leser, leider völlig ohne Quellenlinks:

HateAid als Prozessfinanzierer (NJW/LinkedIn)

NGO statt An­walt?

  • NJW
  • Editorial von Prof. Niko Härting
  • Recht allgemein
  • 21. Mai 2026

HateAid ist eine Erfolgsgeschichte. Vor knapp zehn Jahren gegründet, arbeiten mittlerweile mehr als 50 Beschäftigte für die Organisation. In der Politik und in den Medien ist sie schon lange ein geschätzter Player, wenn es um den Kampf gegen „Hass und Hetze“ im Netz geht. Jetzt ist eine weitere Aufwertung geplant.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) möchte „zivilgesellschaftlichen Organisationen“ wie HateAid die Vertretung von Betroffenen vor den Landgerichten in Verfahren gegen „digitale Gewalt“ ermöglichen. Dazu erteilt das „Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdD)“ ihnen in § 7 die Befugnis, in zivilrechtlichen Auskunfts- und Sperrverfahren unentgeltlich als Verfahrensbevollmächtigte aufzutreten.

Der Gesetzentwurf aus dem BMJV ist speziell für HateAid ein doppelter Erfolg. Die Organisation setzt sich seit Jahren intensiv für verschärfte gesetzliche Maßnahmen gegen „digitale Gewalt“ ein. Jetzt sind neue Strafvorschriften ebenso geplant wie erweiterte zivilrechtliche Verfahren auf Auskunftserteilung und Accountsperren. Das im Entwurf vorgesehene Vertretungsrecht krönt den Lobbyerfolg. Wie andere Nichtregierungsorganisationen erhält auch HateAid Unterstützung aus der Staatskasse. Nach eigenen Angaben stammen knapp 10 % des Jahresetats aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums („Demokratie leben!“). Weitere 10 % stammen aus dem Etat des BMJV. Geschmackssache, was von einer solchen Melange zu halten ist.

In der Gesetzesbegründung wird die Kompetenz der „zivilgesellschaftlichen Organisationen“ angepriesen. Man wolle es den Betroffenen ermöglichen, „sich auch ohne anwaltliche Vertretung mit kompetenter Vertretung gegen (…) Verletzungen zur Wehr zu setzen“. Sollte dies Wirklichkeit werden, haben HateAid und andere Organisationen geschafft, was Rechtsschutzversicherungen, Legal-Tech-Anbietern, Wirtschaftsjuristinnen und -juristen sowie vielen anderen Akteuren trotz jahrelanger Lobbyarbeit bis heute nicht gelungen ist: Einen direkten Zugang zu den Gerichten ohne Anwältinnen und Anwälte.

Ob staatlich unterstützt oder nicht: „Zivilgesellschaftliche Organisationen“ sind weder von Berufs wegen verschwiegen noch unabhängig noch unterliegen sie einer Verpflichtung zur Versicherung der Berufshaftpflicht. Auch bei der Prozess- und Verfahrenspraxis haben Anwältinnen und Anwälte die Nase vorn. Die geplante Ermächtigung „zivilgesellschaftlicher Organisationen“ würde daher bei den Landgerichten zu einer Zweiklassengesellschaft führen. Mit Bevollmächtigten zweiter Klasse ist jedoch niemandem geholfen – am wenigsten den Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen „digitale Gewalt“ wehren möchten.

Dieser Text stammt aus Heft 21/2026 der NJW.

Ur-Quelle ist angegebenerweise NJW, aber der Leser muss es woanders her haben. Vermutlich von der Seite von Beck-Aktuell, das würde auch zu dem Items darüber passen.

Außerdem, so der Leser, gebe es noch einen guten Kommentar (wieder ohne Linkangabe, aber das dürfte von hier sein):

Heute dazu auf LinkedIn RA Römermann:

Prof. Dr. Volker Römermann, CSP

Als der Bundeskanzler noch nicht im Amt, sondern in der Opposition war, stellte seine Partei der damaligen Bundesregierung eine Menge kritischer Fragen zu NGOs – zu Nichtregierungsorganisationen also, deren Nähe zumindest zur damaligen Regierung in finanzieller, ideologischer und personeller Hinsicht oft so bemerkenswert ausfiel, dass so mancher Beobachter das „N“ aus der Organisationsbeschreibung streichen wollte. Seit die Opposition mitregieren darf, hat sich ihre Einstellung zu diesen Institutionen spürbar verändert. Jedenfalls beschließt man Dinge mit, die man früher womöglich bekämpft hätte.

In dem Gesetzentwurf des BMJV ist vorgesehen, dass den NGOs in Angelegenheiten digitaler Gewalt die Befugnis eingeräumt werden soll, vor Landgerichten die Parteivertretung zu übernehmen. Eine Funktion also, die bislang der Anwaltschaft vorbehalten ist. Organisationen wie etwa HateAid, die zu 10 Prozent von eben diesem BMJV finanziert wird, wäre damit, wie Niko Härting zu Recht anmerkt, gelungen, was viele andere – Rechtsschutzversicherungen etwa – wollten, aber nicht geschafft haben.

NGOs unterliegen keinem Berufsrecht, sind also keiner Unabhängigkeit, keiner Verschwiegenheit 🤐 und auch keinem Verbot der Interessenkollision verpflichtet.

Dann scheinen Unabhängigkeit, Verschwiegenheit usw. ja doch nicht so relevant zu sein, und auf einen juristischen Abschluss kommt es offenbar ebenfalls nicht an 🤔. Na gut, könnte man achselzuckend zur Kenntnis nehmen. Das macht doch im Wesentlichen sowieso bald die KI 🤖. Auch den Auftritt vor Gericht? Und welche Anpassungen werden dann im sonstigen Recht folgen, wenn dieser Stein aus der Mauer gebrochen ist?

Und ist es eigentlich normal, dass dann das zuständige Bundesministerium 10 Prozent der Kosten des Prozessvertreters sponsort?

Hat noch jemand ein gewisses Störgefühl bei dieser Erweiterung des Aktionsradius von NGOs?

Und das ist ja dann genau die Baustelle, an der ich gerade bohre. Das passt exakt zu meinen Beobachtungen und meinen Abenteuern mit dem Landgericht und dem Kammergericht Berlin.

Die bauen da systematisch ein System auf, mit dem der Staat, getarnt als NGO und als Geschädigter, unter dem Anschein des Zivilrechts, Äußerungen verfolgt, die nicht strafbar sind.

Und wenn ich dann Hubig lese, denke ich sofort an die Vorratsdatenspeicherung, pardon, die IP-Adressenspeicherung. Heißt ja jetzt anders. Aus Raider wird Twix, sonst ändert sich nix.

Da laufen gerade ganz, ganz üble Dinge zusammen.

Die bauen gerade ein Bestrafungssystem unterhalb des Strafrechts und außerhalb der Grundrechtebindung. Und die Gerichte spielen mit.