Ansichten eines Informatikers

Klimawahn statt Klimaplan

Hadmut
20.11.2021 16:15

Der Wahnsinn wird galoppieren.

T-online berichtet von den Klimafanatikern:

Klimaaktivisten drohen ab Januar mit Störaktionen auf Autobahnen, falls die neue Bundesregierung nicht sofort gegen Lebensmittelverschwendung und klimaschädliche Landwirtschaft vorgeht.

Das Ultimatum stellten sie heute nach einem öffentlichen Gespräch mit SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz in Berlin, das sie mit einem wochenlangen Hungerstreik durchgesetzt hatten. Bei der Diskussion gerieten Scholz und die beiden Aktivisten auf der Bühne verbal heftig aneinander.
Scholz: “Wir müssen uns richtig anstrengen”

Die beiden jungen Leute warfen dem SPD-Politiker vor, die katastrophalen Folgen des Anstiegs der globalen Temperaturen zu ignorieren und zu wenig zu unternehmen. Millionen von Menschen würden künftig verhungern, sagte der Aktivist Henning Jeschke. Darüber wolle die Politik nicht sprechen. “Niemand hat einen Plan, uns herauszuführen aus der Katastrophe”, so Jeschke, der vor der Bundestagswahl fast vier Wochen das Essen und schließlich auch das Trinken verweigert hatte

Ja. Schön.

Dasselbe politische Milieu pumpt immer mehr Migranten nach Deutschland, während die Landwirte klagen, dass sie die nötigen Eträge nur noch mit künstlichen Mitteln wie Dünger und Schutzmitteln hinkriegen.

Wie schön, dass wir gerade (mit gewisser Wahrscheinlichkeit deutlich unter 100%) eine linke Regierung bekommen. Dann können die sich damit rumärgern.

Scholz:

Der SPD-Politiker warf den Aktivisten seinerseits vor, keine konkreten Vorschläge gegen die Klimakrise zu machen, sondern nur die Gefahren zu beschreiben. “Sie machen es sich viel zu bequem”, sagte Scholz. Den Vorwurf, Politiker sähen den Ernst der Lage nicht, wies er zurück, fragte: “Wie kommen sie eigentlich auf diese größenwahnsinnige Selbsteinschätzung?”

Jeschke und seine Mitstreiterin Lea Bonasera formulierten schließlich ihr Ultimatum: Scholz habe “bis Ende des Jahres Zeit”. Anderenfalls werde man gewaltfrei stören. “Wir werden die Republik zum Stillstand bringen”, drohte Jeschke.

Ach, die ganze Republik gleich.

Jeschke ist übrigens der Hungerstreikdepp, der versucht, seinen Willen durch Erpressung durchzusetzen, obwohl er eigentlich keinen hat und nicht weiß, was er eigentlich will.

Nach dem Ende des Gesprächs mit Scholz erläuterten die Aktivisten ihre Forderungen: Noch dieses Jahr müsse ein Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung verabschiedet werden. Nötig sei zudem die Zusage, binnen 100 Tagen die gesetzliche Grundlage für einen klimafreundlichen Umbau der Landwirtschaft bis 2030 zu legen.

Anderenfalls “werden wir in Störaktionen im Frühjahr immer wieder friedlich den Verkehr lahmlegen von Autobahnen”, so Jeschke. “Wir wollen das nicht. Deshalb wollen wir, dass die notwendigen politischen Handlungen jetzt folgen.” Die Klimaaktivisten sprechen vom “Aufstand der letzten Generation”. Sie betonen, dass aus Sicht von Wissenschaftlern nur noch drei bis vier Jahre Zeit blieben, um im Kampf gegen den Klimawandel das Ruder herumzureißen.

Ich finde es seltsam, dass man die überhaupt gewähren lässt. Gut, bisher ist Scholz nur Minister und nicht Kanzler, aber ich denke da an

§ 105 StGB Nötigung von Verfassungsorganen

(1) Wer

1. ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse,
2. die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder
3. die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes

rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Aber sie nennen es ja „gewaltfrei stören“. Einfach umdefinieren.

So das Gegenstück zur Meinungsfreiheit: Meinungsfreiheit, ja, natürlich – aber was „Meinung“ ist, definieren wir. Gewaltfreiheit, ja, natürlich, aber was „Gewalt“ ist, definieren wir.

Zumal ich mir nicht sicher wäre, dass das noch gewaltfrei bleiben wird, wenn die der schon mehr als gereizten Republik noch den Verkehr aufhalten. Ich habe mich schon gewundert, dass man hier in Berlin Kreuzungen blockieren konnte ohne zusammengeschlagen oder gleich abgestochen zu werden. Stell Dich mal hier der Mafia oder irgendeinem Kokstaxi in den Weg. Oder schlimmer: Radfahrern.

Ich persönlich halte es nicht für „gewaltfrei“, Straßen zu blockieren. Ich fand schon die Atomkraft-Sitzstreiks nicht „gewaltfrei“, weil dem eine sehr seltsame Auffassung von „Gewalt“ zugrundeliegt. Da zwingen Leute auf physischer Ebene durch Handlungen, die gegen geltendes Recht verstoßen und zu denen sie nicht befugt sind, andere zum Handeln oder Unterlassen. Für mich ist das eine Form von Gewalt.

Mal ergoogelt, und auf einer Webseite einer Rechtsanwältin gefunden:

Wann sind Sitzstreik und Blockade strafbar – und wann nicht (§ 240 StGB)?

Wer im Rahmen einer Demonstration oder zu dem Zweck, für seine politischen Forderungen Aufmerksamkeit zu erregen, einen Sitzstreik oder eine Blockade vor Gebäuden oder im Straßenverkehr durchführt, läuft Gefahr, wegen Nötigung gemäß § 240 StGB bestraft zu werden.

Eine Nötigung begeht, wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung bringt. Gewalt bedeutet eine körperliche, physische Einwirkung des Täters auf das Opfer. Drohung dagegen bedeutet das Inaussichtstellen eines Übels, auf das der Täter Einfluß zu haben vorgibt, also eine psychische, seelisch-geistige Einwirkung. Die Rechtslage war bis zum Jahre 1995 sehr streng. Allgemein ging die Rechtsprechung von einem sogenannten „vergeistigten“ oder „entmaterialissierten“ Gewaltbegriff aus und meinte, jeder Sitzstreik und jede Blockadeaktion sei eine Ausübung von Gewalt. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahre 1995 ist aber festgestellt worden, daß ein friedlicher Sitzstreik bzw. eine friedliche Blockade keine Ausübung von Gewalt darstellt und allenfalls eine Drohung sein kann (BVerfG, Beschluß vom 10.01.1995, Az. 1 BvR 719/89, 1 BvR 722/89 u.a., zu finden in JZ 1995, 778).

Ein Sitzstreik bzw. eine Blockade ist dann nicht strafbar, wenn die Ausübung der Drohung nicht verwerflich ist. Dies ist der Fall, wenn sich der Sitzstreik bzw. die Blockade unter dem Gesichtspunkt des zivilen Ungehorsams als zulässige Ausübung staatsbürgerlicher Rechte bewerten lassen. Ziviler Ungehorsam ist – im Unterschied zum Widerstandsrecht gegenüber einem Unrechtssystem – ein Widerstehen des Bürgers gegenüber einzelnen gewichtigen staatlichen Entscheidungen, um einer für verhängnisvoll und ethisch illegitim gehaltenen Entscheidung durch demonstrativen, zeichenhaften Protest oder durch aufsehenerregende Regelverletzungen zu begegnen. Voraussetzungen für das Vorliegen von – erlaubten – Handlungen zivilen Ungehorsams sind (nach BVerfG, Urteil vom 11.11.1986, Az. 1 BvR 713/83, 921, 1190/84, 33, 248, 306, 497/85, zu finden in NJW 1987 = BVerfGE 73, 206 ff., 259 und OLG Stuttgart, Beschluß vom 09.11.1990, Az. 3 Ss 571/90, zu finden in NJW 1991, 993): wenn die Blockade

  • vorher z.B. der Polizei bekanntgegeben wird,
  • in der Öffentlichkeit stattfindet,
  • gewaltfrei ist,
  • nur kurz andauert,
  • nur eine geringe Intensität hat,
  • bei einem Eingreifen der Polizei, z.B. durch Wegtragen der Demonstranten, widerstandslos beendet wird,
  • keine Unbeteiligten betrifft, sondern Personen, die zu dem Protestgegenstand einen Sachbezug haben, z.B. Werksangehörige,
  • den Dienstbetrieb der Blockierten nur geringfügig beeinträchtigt,
  • den Blockierten Ausweichsmöglichkeiten über andere Zufahrtswege oder Eingänge läßt,
  • Fernzielen dient, die nicht eigennützig sind und weder bestimmten Gruppen noch finanziellen Zwecken dienen, sondern von wesentlicher allgemeiner Bedeutung sind.

Sag ich doch, die Sabotage des Staats läuft über das Bundesverfassungsgericht. Aber so weit, wie die das jetzt wollen, geht es (noch) nicht.

Sie listet noch einige Handlungen auf, die eindeutig strafbar und zu unterlassen sind, und solche in einem Graubereich, von denen sie dringend abrät.

Das passt dann offenbar nicht mehr zu dem, was der da ankündigt, nämlich die Republik zum Stillstand zu bringen.

Meines Erachtens liegt hier durchaus die Nötigung der Regierung vor, zumindest die Ankündigung und Drohung, und die Umsetzung dann, wenn sie damit anfangen.

Es gibt da aber zwei Probleme:

Das eine sind die politisch gesteuerten und korrupten Staatsanwaltschaften, die sowas nicht mehr verfolgen, aber dafür Hausdurchsuchungen bei Leuten durchführen, die Politiker nur beleidigen.

Das andere ist, dass hier die Grünen dahinter stecken.

Was wir hier erleben (werden), ist die Erpressung einer Koalitionspartei durch eine andere innerhalb der künftigen Regierung.

Und das wäre dann wirklich noch zu klären, ob § 105 StGB auch dann anwendbar ist, wenn der Erpresser selbst der Regierung angehört.