Ansichten eines Informatikers

Der Frauenfahrschein und der § 321a ZPO

Hadmut
5.11.2021 21:08

Zum Zustand des Staates im Allgemeinen und der Justiz im Besonderen.

Ich hatte neulich das absurde Verfahren vor dem Amtsgericht in der Sache Frauenfahrschein beschrieben, dessen Realität durch Satire nicht mehr einzuholen wäre, selbst wenn sich Kafka und Dürrenmatt verbünden würden.

Das Verfahren ist nur noch klapsmühlig, Rechtsargumente werden nicht mehr angehört, Schriftsätze nicht mehr gelesen, Beweisanträge erst gar nicht zur Kenntnis genommen.

Geltendes Recht spielt überhaupt keine Rolle mehr. Es wird nur noch willkürlich, politisch, feministisch entschieden, oder, wie man in den Genderistenkreisen und vom Bundesverfassungsgericht predigt, nicht mehr nach geschriebenem, männergemachtem Recht, sondern nur noch nach subjektivem Gerechtigkeitsgefühl, nach „subversiv veränderten Wiederholungen“.

Nun hatte mich ein Rechtsanwalt unter den Lesern auf den § 321a ZPO hingewiesen. Den kannte ich noch nicht, ich war noch so auf dem Stand der außerordentlichen Rechtsbehelfe wie Erinnerung und Gegenvorstellung.

§ 321a Ziviprozessordnung

(1) Auf die Rüge der durch die Entscheidung beschwerten Partei ist das Verfahren fortzuführen, wenn

1. ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist und
2. das Gericht den Anspruch dieser Partei auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.

Gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung findet die Rüge nicht statt.

(2) Die Rüge ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben; der Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist glaubhaft zu machen. Nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung kann die Rüge nicht mehr erhoben werden. Formlos mitgeteilte Entscheidungen gelten mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Die Rüge ist schriftlich bei dem Gericht zu erheben, dessen Entscheidung angegriffen wird. Die Rüge muss die angegriffene Entscheidung bezeichnen und das Vorliegen der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Voraussetzungen darlegen.

(3) Dem Gegner ist, soweit erforderlich, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

(4) Das Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Rüge an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Rüge als unzulässig zu verwerfen. Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück. Die Entscheidung ergeht durch unanfechtbaren Beschluss. Der Beschluss soll kurz begründet werden.

(5) Ist die Rüge begründet, so hilft ihr das Gericht ab, indem es das Verfahren fortführt, soweit dies auf Grund der Rüge geboten ist. Das Verfahren wird in die Lage zurückversetzt, in der es sich vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung befand. § 343 gilt entsprechend. In schriftlichen Verfahren tritt an die Stelle des Schlusses der mündlichen Verhandlung der Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können.

Da der Streitwert für eine Berufung zu gering ist, ist damit die Bedingung erfüllt, dass ein Rechtsmittel nicht gegeben ist. Also habe ich das eingereicht und aufgelistet, was ich alles an bindendem Recht vorgetragen habe, was einen Frauenfahrschein verhindert, außerdem Sachvortrag, wie dass Frauen im den Berliner Verkehrsmitteln nicht etwa unter-, sondern überrepräsentiert sind (was EU-rechtlich aber Voraussetzung ist, um überhaupt als benachteiligt zu gelten und gefördert werden zu können), und dass es den Gender-Pay-Gap, zu dessen Ausgleich es den Verkehrsbetrieben schlicht an Zuständigkeit und Auftrag fehlt, und der auch nach Gleichstellungsrecht nicht durch einen Anbieter ausgeglichen werden darf, weil er nicht im angebotenen Geschäft begründet liegt, hier gar nicht gibt. Nur in den westlichen Bundesländern verdienen Frauen weniger, im Osten verdienen sie sogar mehr als Männer. Man vermutet, dass es mit der Abiturpraxis der DDR zusammenhängt.

Außerdem habe ich die Richterin Pfeifer-Eggers erneut wegen Befangenheit abgelehnt, weil sich inzwischen herausgestellt hat, dass sie mal als Politikerin für die Grünen kandidiert hat, während hier die Berliner Verkehrsbetriebe voll unter Kontrolle der Grünen stehen und mehrer Grünen-Politikerinnen in der Leitung sitzen, hier also Richterin und Beklagte Parteifreunde sind.

Wurde abgelehnt, es hieß nur, sie sei ja nicht mehr bei den Grünen.

Inzwischen habe ich dann auch den Beschluss auf die Nichtanhörungsrüge bekommen.

Die Gehörsrüge ist zulässig aber unbegründet.

Die Gehörsrüge wurde fristgerecht eingereicht.

Gegen das angegriffene Urteil ist die Berufung nicht zulässig (§ 321a Abs.1 Nr.1 ZPO), der Anspruch
auf rechtliches Gehör des Klägers wurde aber nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt (§
321a Abs.1 Nr.2 ZPO). Die Gehörsrüge kann daher keinen Erfolg haben.

Das Gericht hat sämtlichen Vortrag des Klägers zur Kenntnis genommen und den erheblichen Sachvortrag der zu treffenden Entscheidung zugrunde gelegt. Es hat im Verfahren nach § 495a ZPO von Amts wegen einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, den Kläger mündlich angehört und ihm eine weitere Schriftsatzfrist von 3 Wochen eingeräumt. Es wurde daher bereits der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt.

Es spielt also überhaupt keine Rolle mehr, ob die Richterin Gesetze und Vortrag einfach ignorierte, völlig unsachlichen Blödsinn wie ihre Bekleidungskosten oder ihren KFZ-Versicherungsvertrag von 1986 (wäre nach heutiger Rechtslage mehrfach rechtswidrig, kann nur wegen Bestandsschutz noch aufrechterhalten werden) anführte und schlicht nicht wusste, was in den Schriftsätzen stand und den Beweisantrag nicht kannte.

Allein schon der Umstand, dass es eine mündliche Verhandlung und eine Schriftsatzfrist gab (was nutzt das, wenn sie einem nicht zuhört, Gesetz und Vortrag völlig übergeht und die Schriftsätze nicht liest?), würden die Rüge unbegründet machen. Heißt also, dass sie das Gesetz, diesen § 321a ZPO, völlig außer Funktion setzt, weil es eine Verhandlung und Zeit für Schriftsätze ja fast immer gibt.

Und die Nichtanhörungsrüge dreht sich ja auch nicht darum, dass man vom Verfahren her gehindert wäre, Schriftsatz einzureichen oder zur Verhandlung zu erscheinen, sondern wenn das Gericht den Vortrag übergeht oder Entscheidungen, mit denen man nicht rechnen kann oder muss, nicht begründet.

Wir erleben hier den völligen Zerfall des Rechtssystems durch Feminisierung, es wird einfach nur noch willkürlich und nach feministischer Doktrin entschieden.

Materielles Recht, Verfahrensrecht, Sachvortrag spielen keinerlei Rolle mehr.

Gleichstellungsrecht gilt auch nur, wenn es feministisch oder migrantisch gerade passt. Sachverhalte und Tatsachen interessieren nicht. Es ist Doktrin, dass Frauen 22% unterbezahlt sind und das jede Bevorzugung rechtfertigt, aber ob das überhaupt stimmt, ist egal. Und dass Richter und Beklagte vom gleichen politischen Verein sind, schert auch niemanden mehr.

Unser Rechtssystem ist völlig im Eimer, komplett dysfunktional, nur noch ideologische Polittribunale.

Mir sagte vor einigen Jahren mal ein Berliner Landespolitiker mit Kontakt zum Richterwahlausschuss, dass die völlig durchgeknallt wären. Juristische Befähigung wird gar nicht mehr bewertet oder verlangt, es gehe nur noch um Gesinnung und Ideologieloyalität.

Das Ergebnis ist blanke Rechtsbeugung, aber machen kann man dagegen nichts, weil die Staatsanwaltschaften ja noch schlimmer drauf sind.

Recht gibt es nicht mehr. Nicht mehr im juristischen Sinne. Der gesamte Rechts- und Justizapparat, der Gesetzes- und Grundrechtsbestand, ist nur noch Vorwand, Ausrede, Rhetorikfundus gegen die bestehende, weiße (männliche) Bevölkerung. Man ist völlig rechtlos gestellt, nur noch der Steuer-, Kosten- und Gebührenzahler. Ich habe das auch schon oft beschrieben, dass wir eine Inversion der Grundrechte haben, das nicht mehr der Bürger durch die Grundrechte gegen den Staat geschützt wird, wie es eigentlich sein soll, sondern die Verfassungsrhetorik nur noch dazu dient, den Staat und seine Willkür gegen den Bürger zu schützen.

Das ist alles nur noch grotesk, absurd, kaputt.

Eine Demokratie sind wir nicht mehr.

Ein Rechtsstaat sind wir nicht mehr.

Ein Industriestaat sind wir auch nicht mehr lang.

Ein Infrastrukturstaat sind wir auch in weiten Teilen schon nicht mehr, in Berliner funktioniert ja schon vieles nicht mehr. Strom haben wir nicht mehr lang, Gas und Heizung dürften im kommenden Winter schon knapp werden.

Nicht mal eine Bürokratie sind wir noch, in Berlin laufen nicht mal mehr die Elementarfunktionen wie Meldewesen, Personalausweise, Führerscheine, KFZ-Anmeldungen. Nur die Steuerbescheide kommen noch – wenn man Deutscher ist und nicht über die Familienverhältnisse verfügt, den Steuerbeamten richtig zu drohen.

Eine Zivilisation würde ich das auch nicht mehr überall nennen.

Gesund sind wir nicht mehr.

Ein Bildungsstaat sind wir schon lange nicht mehr, irgendwo hieß es die Tage, ich glaube im Radio, dass jeder Achte (!) Erwachsene in Deutschland praktisch nicht mehr lesen und schreiben kann. (Und es kommt mir fast vor, als wären viele von denen Richter.)

Und faktisch sind wir pleite.

Fällt irgendwem noch was ein, was hier eigentlich noch ordentlich funktioniert?