Ansichten eines Informatikers

Über die Befangenheiten am Bundesverfassungsgericht

Hadmut
10.7.2021 15:14

Jede Pommesbude ist heute seriöser als das höchste deutsche Gericht, denn die Pommesbuden werden immerhin von den Gewerbeämtern auf Hygiene übeprüft.

Wir hatten doch gerade hier dieses große Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts, bei dem völlig wahl-, demokratie- und souveränunabhängig festgelegt wurde, was die Politik der nächsten Jahre zu sein hat, was nach den bisherigen formaljuristischen Standpunkten des Bundesverfassungsgerichts eigentlich gar nicht geht, denn alle Staatsgewalt gehe vom Volke, dem Souverän aus, der die Staatsgewalten, und mit der Judikative auch das Bundesverfassungsgericht selbst binde. Also früher, als „demokratisch“ noch im altgriechischen Sinne gemeint war und nicht im leninistischen wie in DDR. Als „demokratisch“ noch hieß, dass das Volk selbst entscheidet und nicht eine Besserwisserpartei sich selbst für den Vormund des Volkes hielt, weil sie viel besser wisse, was für ihr Mündel gut sei, als es selbst.

Darüber schrieb man zum Beispiel bei Tichys Einblick:

Protagonisten in diesem Beitrag sind: Dr. Bastian Bergerhoff, langjähriger Politiker von Bündnis90/Die Grünen in Frankfurt am Main, und Professorin Dr. Gabriele Britz, seit 2011 Richterin am Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts, nominiert von der SPD. Die beiden sind ein Ehepaar.

Gabriele Britz ist Berichterstatterin in einem Verfahren gewesen, das Klimaaktivisten gegen die Bundesregierung angestrengt hatten und mittlerweile als „Klimaurteil“ Berühmtheit erlangt hat, bricht das Gericht doch mit seinen bisherigen Grundsätzen ausgleichender Gerechtigkeit und schlägt sich voll und ganz auf die Seite einer der klagenden Parteien. Es wird also selbst zum Aktivisten.

In dem Beschluss vom 24. März 2021, gibt das höchste deutsche Gericht „Klimaschützern“ um Luisa Neubauer von der Fridays-for-Future-Bewegung, dem Energiewendeaktivisten Volker Quaschning, Professor für Regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Wirtschaft und Technik in Berlin, sowie dem CSU-Politiker Josef Göppel, einst das „grüne Gewissen“ der Christsozialen, in wichtigen Teilen Recht.

Uuuuh. Erinnert mich an meine Frauenfahrscheinabenteuer vor dem Amtsgericht Berlin, das sich gerade zum zweiten Mal überlegen muss, ob die Richterin vielleicht befangen war, weil die prozessgegnerischen Berliner Verkehrsbetriebe total von den Grünen gesteuert und kontrolliert werden und nicht nur die vorgesetzten Senatorinnen Pop und Günther in der Partei der Grünen sind, sondern auch die Richterin selbst mal für die Grünen kandidiert hat. Ob man darin etwa eine Befangenheit sehen könne.

Der Richterspruch erregte nicht zuletzt deshalb großes Aufsehen, weil sich das Gericht in seinen 110-seitigen Leitsätzen weitgehend auf die Argumente der klagenden Parteien bezog, die zu einem erheblichen Teil auf wissenschaftlich umstrittenen Grundannahmen beruhen, und dem maßgebenden Artikel des Grundgesetzes mit dem Ziel „Klimaneutralität“ eine völlig neue Bedeutung gibt.

Die politische Bedeutung und Tragweite des Karlsruher Beschlusses kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. […]

Dass die federführende Richterin in diesem hochbrisanten Prozess, die auch mit der finalen Abfassung der Leitsätze betraut war, mit einem bundespolitisch gewiss nicht einflusslosen Grünen-Kommunalpolitiker verheiratet ist, der offensiv die Interessen von Klimaschützern und Energiewende-Protagonisten, also der Klägerseite, vertritt, begründet wohl nicht den Vorwurf der Befangenheit. Aber der Casus hat dennoch mehr als ein Geschmäckle.

Es gibt eben auch eine politische Dimension, denn es ist kaum auszuschließen, dass die Richterin Britz Inhalte des Verfahrens auch mit ihrem Ehemann gewissermaßen am Küchentisch diskutiert hat und sich die naturwissenschaftlichen Streitfragen – aus seiner auf der Seite der Kläger stehenden Sicht – hat erläutern lassen. Ehemann Bergerhoff ist promovierter Physiker und dürfte somit auch hinsichtlich wissenschaftlicher Details über eine gewisse Expertise verfügen.

Dass niemand dies bisher öffentlich thematisiert hat, mag daran liegen, dass es für Außenstehende gar nicht so leicht ist, die Verbindung zwischen Gabriele Britz und Bastian Bergerhoff zu erkennen.

Und in einem zweiten Artikel beschreiben sie, dass das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht tatsächlich ziemlich faul war, weil Gegenpositionen erst gar nicht angehört und eben Aussagen aus der Verfassungsbeschwerde direkt übernommen wurden.

Der frühere Hamburger Umweltsenator Prof. Fritz Vahrenholt: Kernsätze des Urteils tauchten schon fünf Monate vorher auf Grünen-Webseite des Ehemanns der Richterin auf

Das Bundesverfassungsgericht wird wohl denselben Ghostwriter einsetzen wie Baerbock. Man hilft sich innerhalb der Grünen ja gern. Der Ullstein-Verlag hat ja gerade angekündigt, es werde eine Neuauflage von Baerbocks Buch geben (damit jeder zwei kaufen kann, sowas wie Produkthaftung kennen die nicht), in der die ganzen Quellenangaben drin sind. Vielleicht gibt es ja auch vom Klimaurteil des Bundesverfassungsgericht mal eine Neuauflage mit Angaben, wo sie das abgeschrieben haben.

In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass ich schon über einige Fälle geschrieben und dazu kritisiert habe, dass das Bundesverfassungsgericht sich die Fälle zusammenfälscht, indem man die Verfassungsbeschwerden aus dem direkten Umfeld der Richter selbst schreibt, nicht selten sind es die ehemaligen Mitarbeiter der Richter selbst, die als Beschwerdeautoren und -vertreter auftreten, oder sogar deren eigene Vertretungsprofessoren, vermutlich sogar am eigenen Lehrstuhl der Richter, zu denen dann irgendeine passende Witzfigur als Beschwerdeführerdarsteller gecastet wird, mit voller Kostenübernahme und fingierter Rechtswegserschöpfung durch bewusst schlecht gemachte Klagen. „Strategische Prozessführung“ nennen sie das, und es geht darum, das Prinzip „Wo klein Kläger, da kein Richter“ zu brechen, indem sich der Richter den Kläger und seine Klage einfach selbst schnitzt, um politisch entscheiden zu können. Die Bundesverfassungsgenderprofessorin Baer hatte ja schon bei irgendeiner ihrer Antrittsreden (ich glaube, es war die bei den Grünen, da passt es ja auch hin) aufgefordert, man möge ihr „intelligente“ Verfassungsbeschwerden liefern, damit sie aktiv werden könne. Das Bundesverfassungsgericht als außerdemokratischer und über der Regierung stehender Hebel zum Brechen demokratischer Politik. Auch zur Klima-Entscheidung hatte ich ja hier und hier schon geschrieben, weil eine ganze Reihe der Beschwerdeführer „Klimabetroffene“ aus Nepal und Bangladesch sind, die uns hier per Bundesverfassungsgericht die Politik und Ausgaben der nächsten Jahrzehnte vorschreiben lassen – obwohl Deutschland nur einen winzigen Anteil am Weltausstoß hat und der Ausstoß in China und Indien nicht nur viel größer ist als bei uns, sondern auch zunimmt. Die Chinesen bauen Kohlekraftwerke wie bekloppt. Und diese Fake-Verstanstaltung muss nun Klägerdarsteller aus Nepal ankarren lassen, damit man die nicht so leicht befragen kann. Hier haben sie nicht genug Willfährige gefunden. Ein paar Jugendliche von Pellworm, die Angst um ihre Kühe haben. Zeigt man aber nicht so gerne, dass man die Klimaopferfachkräfte aus Nepal herbeirettungsschippern muss. Die zu Billionenausgaben verurteilte Bevölkerung wurde natürlich nicht gefragt. Wo kämen wir hin, wenn das Grundrecht auf rechtliches Gehör einem Bundesverfassungsgericht in die Quere käme?

Apropos Fake-Verfassungsbeschwerden:

Die allwissende Müllhalde erzählt über sie:

Roda Verheyen studierte Rechtswissenschaften in Hamburg, Oslo und London. Von 1998 bis 2001 engagierte sie sich bei der internationalen Klimakampagne von Friends of the Earth International. Von 2001 bis 2006 war sie selbstständige Beraterin, u. a. für die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit, das Bundesumweltministerium, Friends of the Earth, Foundation for International Environmental Law and Development (FIELD, London) und Germanwatch e.V. und Mitglied der deutschen Delegation zur Klima-Rahmenkonvention. 2002 gründete sie mit Peter Roderick das internationale Netzwerk Climate Justice Programme.[2] 2005 wurde Verheyen mit ihrer Arbeit „Climate Change Damage in International Law“ zum Dr. jur. promoviert. Für ihre Arbeit wurde sie mit dem Umweltpreis für hervorragende Leistung vom Förderverein für umweltrechtliche Studien e.V. (Hamburg) ausgezeichnet.[3] Seit 2006 ist Verheyen als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Umweltrecht, Planungsrecht, Öffentlichen Baurecht und Völkerrecht sowie in der Politischen Beratung tätig. Am 5. Mai 2021 wurde Verheyen von der Hamburgischen Bürgerschaft für sechs Jahre zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt.

Da gibt es Promotionen ganz leicht und die Richterposten bekommt man hinterhergeworfen, damit das alles ein schöner konsistenter grüner Sumpf wird. Und die wird natürlich von der grünen Heinrich-Böll-Stiftung gelistet. Ob sie wohl auch so ein Baerbock-Stipendium bekommen hat?

Es ist jedenfalls mal wieder sehr auffällig und deutliches Symptom einer Fake-Verfassungsbeschwerde, wenn die Anwälte aktiver im Thema sind als ihre Mandanten und sie eher ihre eigenen als deren Interessen vertreten. Und wenn die Richterschaft so durchgehend begrünt ist und das letztlich Kläger, Anwalt und Richter parteiintern unter sich ausmachen. Wie beim Frauenfahrschein.

Hatte ich die Grünen nicht gerade eben als eine Art Mafia, als ein Schneeballsystem beschrieben, in das man nicht Geld, sondern kriminelle Energie und Korruption einzahlt und dann ein Vielfaches an krimineller Energie zu seinen Gunsten herausbekommt, bis die Kette irgendwann zusammenfällt?

Und mit Verfassungsrichterin mit Verbindungen zur grünen Sekte hatte ich ja schon selbst meine liebe Not. Deren frühere Äußerungen, dass sie geschriebenes Gesetz ablehne, weil immer für Männer gemacht, und „quality is a myth“ hat auch keinen interessiert, aber wie ich so oft sage: Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen, es sind die doppelten. Denn an andere Richter legt das Bundesverfassungsgericht so ganz andere Maßstäbe an als an die eigenen. Denn gerade hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung veröffentlicht, wonach ein Richter, der sich im Urteil zu einem anderen Streitfall dahingehend geäußert hatte, dass die Zuwanderungsbewegung seit 2015 zu gesellschaftlichen Veränderungen und zum Tod von Menschen geführt habe. So einer könne nicht mehr Richter in einem Asylstreit sein, der sei befangen.

Dieselben Maßstäbe aber an eine Verfassungsrichterin anzulegen, die vorher als Gender-Professorin und Kampflesbe 10 Jahre lang Privatkrieg gegen Männer, Heterosexualität und jegliche Qualitätsanforderungen geführt hat, fällt dem Bundesverfassungsgericht nicht ein. Es sind deren doppelte Maßstäbe, die mich…

Man fragt sich generell, wie Verfassungsgerichte eigentlich funktionieren sollen, wenn doch ihre Aufgabe darin besteht, den Bürger vor der Regierung zu schützen, aber die Richter nach Parteienproporz besetzt werden, also die Regierung auch die Richtermehrheit stellt. In NRW kungeln CDU und SPD unter sich aus, welches ihrer Mitglieder Präsidentin des Landesverfassungsgerichts wird. Und das soll dann die Regierung überwachen und zurückpfeifen. Sie soll irgendwo gesagt haben, sie fühle sich grün getupft und rosa gestreift. Dass sie sich für unabhängig und objektiv erklärt habe, wurde mir dagegen nicht berichtet.

Ach, wo ich es doch gerade von komischen Besetzungen und der Bundesverfassungsgenderin hatte: Zu den übelsten bei dieser „strategischen Prozessführung“, jenem Euphemismus für gefälschte Verfassungsbeschwerden, bei denen das Richterumfeld selbst die Beschwerden schreibt und die Beschwerdeführer als Strohmänner gecastet werden, gehört ja die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die gerne ihre eigenen Verfassungsbeschwerden schreibt, dafür dann Strohmänner castet und deren fingierte Rechtswegserschöpfung finanziert, und die meines Vermutens nach oft nicht wissen oder voll verstehen, was in ihrem Namen da abläuft. Und zwei Zentralfiguren hinter dieser Gesellschaft sind die Professorin Nora Markard, Ex-Mitarbeiterin der Verfassungsrichterin Baer, man schickte mir mal dieses Türschildfoto aus der Humboldt-Uni:

Und der andere ist Ulf Buermeyer, selbst Richter und Ex-Mitarbeiter der Verfassungsrichter Hassemer und Voßkuhle, also bestens vernetzt. Und dessen Einladung folgt natürlich die Verfassungsrichterin Baer gerne. (Ich werd schon ganz wusselig, den Fingern auf der Tastatur fällt es beim Schnellschreiben immer schwerer Baer, Bär, Baerbock, Buermeyer… auseinanderzuhalten.)

Und wenn man sich so gut versteht, dann läuft das mit der Annahme der Verfassungsbeschwerde wie geschmiert, quasi von selbst. Man lehnt sich ja unter Freunden die Beschwerde nicht ab – vor allem dann nicht, wenn sie im eigenen Interesse (gar im eigenen Auftrag?) erfolgte. Nicht so wie bei mir, wenn da so ein schnöder, unbekannter, weißer, männlicher, bedeutungsloser, Grundrechtsträger dritter Klasse vorbeikommt.

Wie sagt man so schön? All animals are equal. But some are more equal than others. Gab’s aber früher auch schon, nannte man die Schranzen bei Hofe.

Ach, man könnte fast meinen, sie hätte mich da auch erwähnt, denn wie sagt sie da:

Baer nutzte diese Stelle, um vehement eine Karlsruher Position zu vertreten: Auch die – immer mal wieder erhobene – Forderung, das Bundesverfassungsgericht müsse dazu verpflichtet werden, sämtliche Entscheidungen zu begründen, sei so eine “plausible” Regelung, aber unbedingt zu vermeiden: “Dann können wir nicht mehr arbeiten!”

Kommt halt drauf an, was man unter „arbeiten“ versteht. Jedem anderen deutschen Gericht, jedem Richter, mutet man zu, seine Entscheidungen zu begründen. Wegen des rechtlichen Gehörs, wie man sich da verfassungsrechtlich so ausdrückt. Und des Willkürverbots. Was sagt das dann über deren „arbeiten“, wenn sie dann nicht mehr „arbeiten“ könnten? Weil rechtliches Gehör und Willkürverbot das Bundesverfassungsgericht am Arbeiten hindern? Komischerweise finden sie aber viel Zeit, um zu Vorträgen in der Welt herumzureisen oder ausführliche Begründungen zu schreiben, warum im Reisepass ein drittes Geschlecht möglich sein muss – neulich hieß es, dass in den allermeisten Bundesländern noch gar niemand davon Gebrauch gemacht habe, aber dafür haben sie dann Zeit und Muße. Und warum die Entscheidung über eine Nichtannnahme einer Beschwerde einstimmig unter drei Richtern gefallen sein soll, es aber auch nach 4 Jahren Bearbeitungszeit nicht möglich sein soll, die Gründe in wenigstens ein, zwei Absätzen zusammenzufassen, das wäre die Frage. Vielleicht einfach die blanke richterliche Inkompetenz? Wenn man sieht, dass immer wieder Leute ohne jegliche juristische Berufserfahrung zu Verfassungsrichtern werden?

Beispielsweise die Baer: Ich habe in meinem Leben Tausende von Urteilen gelesen. Ich habe bis heute aber nicht einen einzigen Text, nicht mal einen Absatz dieser Susanne Baer gelesen, den ich auch nur halbwegs und auf Studentenniveau für juristisch halten würde. Immer nur dieses saudumme und nie brauchbar begründete Gerechtigkeits- und Opfergeschwätz. Wie sollte man mit der Gemüts- und Intellektverfassung einer Genderprofessorin, die nicht mal ihren eigenen Studiengang begründen kann, auch nur entfernt in der Lage sein, eine Gerichtsentscheidung tageslichttauglich zu begründen?

Ist es blanke Dummheit oder bohrende Verlogenheit, wenn sie dann sagt:

Recht habe also nicht nur die Funktion, Unruhe zu verhindern, sondern auch “Unruhe zu ermöglichen”. Das Grundgesetz ermögliche Kontroversen, auch solche, die in “scharfer” Form geführt werden, so Baer, die damit eine vom Bundesverfassungsgericht gern verwendete Formulierung aufgriff. Die Idee von Recht als Ermöglichung der Unruhe dadurch, dass bestimmte Grenzen für die Ausübung von Freiheit gesetzt werden, lasse sich in vielen philosophischen Schulen wiederfinden, sei es der Kant’sche Kategorische Imperativ, das US-amerikanische “Harm Principle” oder der Ansatz bei Michel Foucault, Recht nicht nur repressiv, sondern auch kreativ (bzw. produktiv) zu verstehen, so Baer. “Ein spannendes Fußballspiel wird erst durch Regeln ermöglicht. Und eine spannende Debatte gibt es auch nur, wenn wir uns an Regeln halten, die eine Diskussion ermöglichen.”

Was nicht nur an der Stelle der Kreativität falsch ist, denn die ist von Verfassungs wegen dem Gesetzgeber zugedacht. Der Judikative kommt keine Kreativität zu, die ist an das Gesetz gebunden. Es ist auch verlogen. Denn genau diese Regeln sehen nämlich vor, dass Gerichtsentscheidungen zu begründen sind.

In der Realität aber bekommen die eine Begründung, wo es gerade passt und das Bundesverfassungsgericht mit der Bgründung etwas sagen will, und andere nicht.

Das ist nämlich auch sehr gefährlich mit den Begründungen, damit könnte man deren selbstwidersprüchlichkeit aufzeigen. Beispielsweise fragt einer bei mir an

Das Verfassungsgericht sieht Freiheitseinschränkung aktueller Generation als rechtmäßig an, um die Freiheit zukünftiger Generationen zu wahren. Ist eigentlich jemanden aufgefallen, dass nach dieser Logik Abtreibungen verboten werden müssten?

Bezieht sich offenkundig auf das:

So ähnlich. Ich hatte mal die Frage gestellt, warum eigentlich Abtreibung und Seenot so völlig unterschiedlich behandelt werden. Auf der einen Seite will man zur Freiheit der Frau die Abtreibung bis zur Geburt ohne Angabe von Gründen erlauben, und zwar ausdrücklich auch aus wirtschaftlichen Gründen. Frau will nicht Unterhalt zahlen: Abtreibung. (Vätern räumt man dieses Recht nicht ein, obwohl es die „juristische Abtreibung“ in der Diskussion schon gibt, nämlich die Ablehnung der Vaterschaft. 5 Minuten Bums, 30 Jahre lang zahlen oder Gefängnis.) Für einen, der sich mutwillig selbst auf dem Mittelmeer mit einem Witzboot in „Seenot“ begeben hat und nicht erklären kann, wie er auf einem Wegwerf„schlauchboot“ von der Bauweise einer Luftmatratze und ohne Motor, dazu ohne jede Verpflegung, ohne Treibstoff, ohne alles, mitten aufs Mittelmeer gekommen sein will, ohne jede Entscheidungsmöglichkeit retten, aufnehmen und lebenslang durchfüttern muss?

Warum sagt ein und dieselbe linke Politik, dass man ungeborene Kinder beliebig und ohne Grund, Schlauchboote auf dem Mittelmeer aber auf gar keinen Fall abtreiben lassen dürfe?

Warum bringen wir den eigenen Nachwuchs zu Hunderttausenden jährlich um und sagen dann, wir bräuchten Fachkräfte und seien jedem Leben gegenüber verpflichtet, es zu erhalten und zu alimentieren? Warum sollen wir fremden erwachsenen Leuten gegenüber zur Lebensrettung und zu lebenslangem Unterhalt verpflichtet sein, den eigenen Föten gegenüber aber nicht? Warum ist das Kind im Bauch recht- und wertloser Müll, der Wirtschaftsflüchtling oder sogar ein IS-Verbrecher aber von so hohem Wert, dass man ihn nicht nur außerhalb des Bundesgebiets retten und alimentieren muss, sondern nicht mal mehr ein kritisches Wort über ihn sagen darf? Während man gleichzeitig wettert, das Grundgesetz müsse um Kinderrechte erweitert werden?

Das wären doch mal wichtige gesellschaftliche und verfassungsrechtliche Debatten. Warum darf man Föten abtreiben lassen, Schlauchboote aber nicht? Begründungen wären da sehr problematisch. Gerade wegen der enormen Tragweite von Verfassungsgerichtsurteilen, die ja anders als normale Urteile nicht nur im Einzelfall gelten, sondern alle Gerichte binden, wäre eine Begründung ganz besonders wichtig.

Wusstet Ihr eigentlich, dass das Bundesverfassungsgericht anfangs noch 24 Richter hatte?

Hat man reduziert auf 16. Damit man mehr politische Kontrolle darüber hat, was bei Entscheidungen herauskommt.

Und trotzdem beschwert man sich, sie seien so überlastet, dass sie nicht mal begründen könnten. Böse Zungen sagen ja, dass man offensichtlich nicht mal mehr 16 Richterposten mit kompetenten Leuten besetzen kann, die Zustände seien schlimmer als bei der Fußballnationalmannschaft. Früher mal gut, inzwischen ein Witz.

Aber selbst wenn man bei 16 Richterin bleibt: Wie passt es zusammen, dass sie sich einerseits beschweren, dass sie nicht fertig würden, wenn sie ihre Entscheidungen zu begründen hätten, andererseits aber Leute wie Baer ohne jegliche Erfahrung Richter werden, damit die dann – wie Baerbock als Bundeskanzlerin – so ein Learning by Doing versuchen?

Angesichts dieser beiden Funktionen des Rechts als “Garant von Ruhe” und als “Ermöglichung von Unruhe” warnte Baer jedoch auch vor “autokratischem Legalismus” (mit diesem Konzept befasst sich etwa die Princeton-Professorin Kim Lane Scheppele). Staaten könnten Regeln nicht nur dazu nutzen, Räume zu eröffnen, sondern auch dazu, im Gewand von Recht Unrecht durchzusetzen, so Baer: “Es wird die Form des Rechts verwendet, um aus einem Rechtsstaat einen Unrechtsstaat zu machen”.

Das können nicht nur Staaten. Das machen auch Grüne, Genderprofessorinnen und Verfassungsrichterinnen.

Nun gibt es ja Leute, die nicht nur bei den Grünen sowas wittern, sondern fragen, wieso eigentlich Stephan Harbarth, dessen Lebenslauf trotz eines albernen 1-Jahres-LLM zumindest nicht so lächerlich wie der der Völkerrechtlerin Baerbock aussieht, in dem aber auch kein Verfassungsrecht vorkommt und der anscheinend auch Null Richtererfahrung hat, gleich zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts wurde. Stephan Harbarth, das ist der da:

Gibt es auch als Vorher-Nachher-Bild:

Da schaut man dann auch eher mal weg, wenn die Grünen den ihren so kleine Stipendien draufpacken.

Und das mit dem „Gemeinsam erfolgreich“ meinen die ernst:

Ich bin mir nicht ganz sicher, auf welchen Fall sich das bezieht, aber vermutlich auf diesen, den die Süddeutsche und die ZEIT da beschreiben. Die AfD hat zwei Organklagen gegen Merkel und die Bundesregierung eingereicht, wegen deren Einmischung in die Wahl zum Regierungschef im Landtag in Thüringen. Und nur wenige Tage vor der Entscheidung lädt die „Beklagte“ die Richter dick zum Essen im Kanzleramt ein. Gibt sogar eine Speisekarte Presseerklärung beim Bundesverfassungsgericht dazu. Die AfD hat da wohl einige schmausende Richter wegen Befangenheit abgelehnt. Vielleicht auch, weil sie bei einem gemeinsamen Essen so kurz vor der Verhandlung dann noch kauend auf der Richterbank sitzen würden.

Stellt Euch mal vor, ihr würdet vor einem normalen Gericht klagen. Und dann bekämt Ihr Fotos, dass die Richter ein paar Tage vor der Verhandlung von der Gegenseite zum Essen eingeladen werden um etwas zu besprechen. Und der Vorsitzende sei nicht nur ein alter Kumpel und Kollege der Beklagten, sondern diese habe ihm auch den Richterposten verschafft.

In meiner Jugend habe ich mal irgendwo einen Witz aufgeschnappt, aus der Zeit, als Richter noch weniger bestechlich waren als heute. Ein Bauer hat einen Rechtsstreit vor Gericht und bespricht sich mit seinem Anwalt. Der Bauer fragt, ob es helfen würde, dem Richter eine gebratene Gans zu schicken. „Um Gottes Willen, bloß nicht!“, sagt der Anwalt. „Der Richter ist ein ganz scharfer und unabhängiger, der nagelt Sie wegen Bestechung dran und den Fall verlieren Sie!“. Der Fall geht so hin, der Bauer gewinnt. „Sehen Sie“, sagt der Anwalt, „die Gerechtigkeit hat gesiegt! Das ging auch ganz ohne gebratene Gans!“. „Das denken Sie,“, antwortete der Bauer. „Die Gans habe ich ihm geschickt. Aber eine Grußkarte mit dem Namen der Gegenseite dazugelegt.“

Heute gewinnt der, von dem die Gans kommt. Ob nun wörtlich beim Essen im Bundeskanzleramt, oder als Posten im Bundesverfassungsgericht.

Ach, übrigens: Obwohl ich beim Bundesverfassungsgericht geblacklistet bin und als hetereosexueller weißer Mann, Geschlechtsinvolatiler, Blogger und Nichtlinker und damit Angehöriger der alleruntersten Gesellschaftskaste sowieso keine Grundrechte habe, habe ich vor einigen Tagen nach langen Jahren der Abstinenz wieder eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sogar mit Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit (ratet mal..). Ich sage hier und jetzt aber nicht warum und weswegen, das wird nochmal separat ein größeres Ding. Das ist dann was für nach der Bundestagswahl. Wir wollen ja auch nach der Wahl noch ein paar würzige Blogthemen haben. Mal sehen, was draus wird und welche Maßstäbe sie hier an die Befangenheit anlegen.