Ansichten eines Informatikers

Luisa, das Klima und das Bundesverfassungsgericht: Die erste Farce des Jahres 2020

Hadmut
15.1.2020 23:36

Anmerkungen eines Verfassungsgerichtserfahrenen zu den Grundrechten der Kuh Elsa.

Ich halte die Frau inzwischen für medieninduziert übergeschnappt und größenwahnsinnig.

Gestern und heute ging durch die Presse, dass die eigentlich tiefenbelanglose und unbeachtliche Tussi und Studentin Neubauer, die wie so vieles Linke ihre synthetische Bedeutung allein darüber erlangt, dass die linke Einheitspresse konzertierte Synchonpropaganda betreibt und ständig posaunt, sie wäre irgendwie wichtig (ohne zu sagen, wozu), will – wie es die Presse formulierte – „Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen” und dazu „Vor das Bundesverfassungsgericht ziehen”. (Mein alter Kalauer: Man kann nicht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, weil es da keine Wohnungen gibt, da ist der Schlosspark und dann kommt die Uni. Muss man auch nicht, man kann das auch mit der Post schicken.)

Jo, die Hellste ist sie ja bekanntlich nicht, ich sage gleich unten was dazu. Ich habe den Verdacht, dass sie da auch nur Strohmann ist, denn sie versteht offenbar nicht, was sie da tut. Tut sie eigentlich nie, aber sowas stört junge Frauen von heute und die Presse ja nicht mehr. Es dürfte eher Greenpeace dahinterstecken und Luisa so eine Art „Wettpatin” wie bei „Wetten dass!?” sein, was per se schon unzulässig ist.

Focus schreibt darüber, die WELT auch („Es geht um unser Leben!”), da gibt es auch ein paar Videofetzen. Der Quatsch wurde sogar irgendwo als „Bundespressekonferenz” bezeichnet, und der Eindruck, der sich da bei mir verfestigt, ist, dass nur Greenpeace, aber nicht Neubauer weiß, was in dem Ding überhaupt drinsteht. Die scheint völlig ahnungslos zu sein.

Wie die Presse. Eigentlich schreiben sie alle darüber, aber keiner sagt näher was dazu, und keiner merkt was.

Greenpeace hat eine Webseite dazu, wo auch der Quatsch mit „Klimaklage” steht, und es was zu lesen gibt. Nur eben nicht die Verfassungsbeschwerde selbst, sondern nur eine „Zusammenfassung” und eine PR-Broschüre zum Hintergrund, die gleich die neuen „jungen Menschen” vorstellt, die das angeblich machen wollen.

Das stinkt mal wieder enorm gegen den Wind nach Strohmann, denn verfasst wurde die Verfassungsbeschwerde überraschenderweise von einer Anwaltskanzlei (Rechtsanwälte Günther Partnerschaft, Hamburg), was deshalb überrascht, weil sie den Eindruck einer typischen fehlerstrotzenden Laienbeschwerde macht, soweit man das aus dem vorliegenden Material ohne Kenntnis der Schrift sagen kann.

Ein nüchterner verfahrensrechtlicher Blick

Man kann in Deutschland keine Klimaklage erheben, weil es das nicht gibt. Man kann Verwaltungsklage, Unterlassungsklage, Anfechtungsklage, Leistungsklage und so weiter erheben, aber nicht Klimaklage. Man kann auch das Klima nicht verklagen. Nur zur Vollständigkeit: Auch die Anlagen zu einer Klageschrift bezeichnet man selbst dann nicht als „Klimaanlagen”, wenn es darin um das Klima geht.

Man kann – als Privatperson – überhaupt nicht vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Es geht nicht. Das ist kein normales Gericht, bei dem man eine Klage einreichen kann.

Man kann nur Verfassungsbeschwerde erheben, sich also über etwas beschweren.

Artikel 93 Absatz 1 Grundgesetz:

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:

[…]
4a. über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;
[…]

Das ist das, was man als normale Person in privater Sache so tun kann.

Man kann also nicht einfach auf besseres Wetter klagen, sondern man muss konkret sagen, wo man durch die öffentliche Gewalt, also die drei Staatsgewalten – Exekutive, Legislative, Judikative – in den genannten Rechten verletzt wurde oder wird. Die Behauptung, man werde am Klima sterben, taugt gleich doppelt nicht, weil das Klima kein Teil der öffnetlichen Gewalt ist und irgendwas in der Zukunft vom Text nicht erfasst wird. Man muss verletzt sein.

In der Regel muss man da auch den Rechtsweg erschöpft habe, es also erst mal auf dem normalen Rechtsweg bis zum bitteren Ende probiert haben. Es gibt ein paar Ausnahmen, in denen man sagt, dass das nicht mehr zumutbar ist, etwa wenn es zu lange dauert oder der Ausgang schon feststeht, aber das würde hier jetzt zu weit führen.

Eine Ausnahme sind auch die Fälle, in denen man keinen Rechtsweg hat, also gar nicht erst klagen kann. Das steht sogar direkt im Gesetz, um in diesem Fall die Frist zu klären, die sonst einen Monat beträgt, hier aber kein Startdatum hat:

§ 93 Absatz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz:

Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offensteht, so kann die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes oder dem Erlaß des Hoheitsaktes erhoben werden.

Man kann also gegen ein Gesetz durchaus Verfassungsbeschwerde erheben, ohne vorher normal zu klagen, weil man dagegen ja gar nicht klagen kann.

Grundsätzlich geht das also, sich gegen ein Gesetz zu wehren, aber die Anforderungen sind hoch. Normalerweise nehmen sie so etwas nicht zur Entscheidung an, weil sie sagen, man soll halt normal klagen und Beschwerde erheben, wenn man aufgrund des Gesetzes durch einen konkreten Vorgang belastet wird, als tatsächlich einen Nachteil aus dem Gesetz hat. Erst dann, wenn aus der Sache an sich hervorgeht, dass das so nicht funktioniert, wird so etwas zur Entscheidung angenommen. Beispiel: Heimliche Telekommunikationsüberwachung. Dagegen kann man nicht klagen, selbst wenn sie erfolgt, weil man es ja dann nicht weiß.

Man muss dabei aber auch sehr konkret und nachprüfbar darlegen, wie man durch das Gesetz verletzt werden kann. Wenn es also etwa um Telefonüberwachung geht, kann man das darlegen, dass man hin und wieder telefoniert, auch mit üblen Menschen, etwa weil man Journalist, Anwalt oder sowas ist, und deshalb mit gewisser Wahrscheinlichkeit und nicht nur hypothetisch theoretisch, davon erfasst wird. Man kann nicht einfach sagen, dass einem das Gesetz nicht gefällt und man „dagegen” ist, sondern man muss ganz konkret darlegen, was einem dadurch widerfahren kann.

Der – oder jedenfalls ein wesentlicher – Grund dafür ist, dass unser Gesetzgeber zwar doof, aber immerhin demokratisch legitimiert ist, und die Staatsgewalt laut Verfassung vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeht, weil das Volk der Souverän ist. Und der Souverän ist weder grundrechtsverpflichtet, noch unterliegt er der Entscheidungsgewalt des Bundesverfassungsgerichts. Man kann nicht dagegen klagen, was die Leute wählen. Es geht aus Gründen der Staatskonstruktion nicht. Das Volk als Souverän gibt die Verfassung, und nicht umgekehrt. Die Verfassung bindet nicht das Volk. Deshalb sind Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz eine ziemlich schwierige Sache. Da muss man schon knallhart und konkret nachprüfbar die Fälle aufzeigen, in denen man durch das Gesetz verletzt werden kann.

Was steht nun in dieser „Zusammenfassung”?

Die Beschwerdeführer machen geltend, dass einzelne Regelungen des Bundesklimaschutzgesetzes, insbesondere das mit konkreten Emissionsmengen pro Sektor unterlegte Reduktionsziel bis 2030 (55% gegenüber 1990) und die Möglichkeit, sogar selbst diese (unzureichenden) Reduktionen im Ausland erfüllen zukönnen, sowie das tatsächliche gesetzgeberische Unterlassen (Maßnahmen, dieein ausreichendes Schutzniveau erreichen) mit der herausragenden Schutzfunktion, die insbesondere das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit(Art. 2 Abs. 2 GG) gegenüber zivilisatorischen Risiken lebensbedrohender Artund zahlenmäßig nicht abschätzbaren Umfangs gewährleistet, nicht vereinbar und deshalb verfassungswidrig ist. Auch die Menschenwürdegarantie aus Art 1 GG ist tangiert weil der Generation der Beschwerdeführer jegliche Handlungsoptionen genommen werden, um sich zu schützen.

Blafasel und Schwafel!

Wenn einer schon mit „Menschenwürde” daherkommt, um wohlbehütete Luxusweibchen und verzogene Kinder zu beschreiben, dann weiß man schon, dass das Schwindel ist. Um mit Menschenwürde zu kommen, muss man schon sehr persönlich sehr dreckig behandelt werden, etwa an einem Bett festgeschnallt oder eingekerkert oder sowas. Die eigene Psychose und Angststörung reicht da nicht.

Was aber noch derber ist: Sie geben nur vor, gegen das Gesetz Beschwerde zu heben, um überhaupt ein Vehikel zu haben, tatsächlich aber richtet sich die Beschwerde gegen „das tatsächliche gesetzgeberische Unterlassen”.

Und das gibt es verfassungsrechtlich eigentlich nicht. Ich kann es jetzt nicht konkret raussuchen, weil ich gerade keinen Zugriff auf Juris und die Literatur habe, aber ich kann mich erinnern, in der Verfassungsrechtsprechung und -literatur gelesen zu haben, dass man keinen Anspruch auf ein bestimmtes Handeln der Regierung geltend machen kann, weil das eben gegen das demokratische Prinzip verstoßen würde. Es ist Sache der Regierung und nicht eines Verfassungsgerichts als Ersatzregierung, bestimmtes Handeln vorzuschreiben. Darin läge eine vorausgreifende Entmachtung des Parlaments.

Insofern ist diese Verfassungsbeschwerde schon eine Lüge, weil sie nur als Zulassungsvehikel vorgibt, sich gegen ein Gesetz zu richten, während sie sich tatsächlich gegen ein Unterlassen richtet, das Gesetz nicht weit genug geht. Man kann aber keine Anspruch geltend machen, weil das Gesetz nicht weit genug geht, weil der Gesetzgeber es ja auch ganz hätte bleiben lassen können und man dann auch keine Beschwerde erheben könnte. Oder kurz gesagt: Man kann keine Beschwerde gegen Unterlassung A erheben, egal ob man nun drauf schreibt, dass man sich pro forma gegen Gesetz B wendet oder nicht.

Dabei sind die Grundrechte des Grundgesetzes im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention auszulegen – und aus dieser (insbesondere Art 2 und8 EMRK) folgt ein Anspruch auf Klimaschutz und zwar gegenüber jedem Staatim Umfang „seines“ Anteils zur Verhinderung eines gefährlichen Klimawandels,wie in drei Instanzen die niederländischen Gerichte bereits festgestellt haben (FallUrgenda).

Nöh.

Grund- und Menschenrechte sind Abwehrrechte gegen Handeln der Verpflichteten, keine Leistungsrechte. Es gibt zwar auch Fälle, wenn das Bundesverfassungsgericht etwa Flüchtlingen einen Sozialhilfeanspruch zubilligt, aber das ist eigentlich schon halb Rechtsbruch, weil es einen Leistungsanspruch nicht gibt, sondern immer nur den Abwehr- und Unterlassungsanspruch. Es gibt zwar ein Asylrecht (Art. 16a), aber auch nur für politisch Verfolgte. Das war also schon sehr fragwürdig.

Am 20. Dezember 2019 hat das oberste Gericht der Niederlande dieBerufung der niederländischen Regierung abschließend zurückgewiesen. In denNiederlanden müssen nun kurzfristig erhebliche Maßnahmen ergriffen werden,um bis Ende 2020 die niederländischen Treibhausgasemissionen um 25 % gegen-über dem Basisjahr 1990 zu reduzieren.Die Beschwerdeführer möchten erreichen, dass das Bundesverfassungsgerichtletztlich dieselbe Wissenschaft, dieselben rechtlichen Maßstäbe, nämlich Menschenrechte, und dieselben Handlungspflichten anwendet, wie die Gerichte inNiederlanden, lediglich nicht auf den Zeitraum bis 2020 beschränkt.

Die Tagesschau schrieb darüber: „Das Gericht stützte sein Urteil auf die UN-Klimakonvention und gesetzliche Verpflichtungen des Staates zum Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Bürger. Diese Verpflichtungen seien in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.”

Keine Ahnung, was die da treiben, aber ich würde das bei uns für verfassungswidrig halten. Weil es nämlich das demokratische Prinzip bei uns völlig aushebeln würde. Keine Ahnung, ob die in den Niederlanden sowas haben. (Warum ziehen Luisa und Greenpeace dann nicht in die Niederlande?)

Mit dem Klimaschutzplan 2050, beschlossen 2016, hat sich die Bundesregierungverpflichtet, bis 2030 eine Treibhausgasreduktion um 55% zu erreichen und bis 2050 dann eine „weitgehende Dekarbonisierung“. Dieses Ziel beruht noch auf der damals durch den Weltklimarat Bericht von 2014 (5. IPCC Sachstandsbericht)unterlegten Hoffnung, den Temperaturanstieg global auf 2 °C zu begrenzen.

Das ist das hier. Es war aber neulich schon irgendwo Streitgegenstand: Ein Koalitionsvertrag ist eine Sache zwischen Parteien. Ein außenstehender Dritter kann daraus nichts einklagen. Die verpflichten sich damit nur untereinander, nicht nach außen.

Und was hat das nun mit den Beschwerdeführern zu tun?

Der Klimawandel führt für die Beschwerdeführer zu ungewissen Lebensperspektiven, bedroht Leben, Gesundheit und Sicherheit ihrer gesamten Generation, und im Hinblick auf die auf Inseln wohnenden Beschwerdeführer auch ihre Heimat. Es ist außerdem wahrscheinlich, dass die landwirtschaftlichen Betriebe der Beschwerdeführer allein wegen des Klimawandels keinen Bestand haben werden (Zunahme von Hitze und Trockenheit, Wassermangel, Nicht-Nutzbarkeit von Flächen aufgrund von extremen Regenfällen, Waldbrände, etc.).

Was ist denn das für ein Bullshit? „Ungewisse Lebensperspektiven”?

Es gibt kein Grundrecht auf „gewisse Lebensperspektiven”. Niemand hat irgendwelche Lebensperspektiven gewiss. Die Rechtsprechung kennt seit langem das „allgemeine Lebensrisiko”, das jeder hinzunehmen hat. Man kann auch nicht den Flugverkehr verbieten lassen, weil man Angst hat, von einem abstürzenden Flugzeug erschlagen zu werden. Ein gewisses Risiko hat jeder hinzunehmen, es gibt keinen Anspruch auf eine Überlebensgarantie gegenüber Staat und anderen. Das Leben an sich ist gefährlich und führt meist zum Tod. Es gibt keinen Safe-Space-Anspruch, in Watte gepackt zu werden. Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Leute zu garantieren, dass sie 90 Jahre alt werden.

Insbesondere wäre es ein Witz, die sonst so hohen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde so derartig aufzuweichen, dass ein „wir haben aber solche Angst” schon reichen soll. Der eigene Dachschaden ist nicht per Verfassungsgericht einklagbar. Man kann nicht die Regierung auf die Einhaltung der eigenen Psychose verpflichten lassen.

Noch übler aber ist, dass sich hier versteckt, dass die landwirtschaftliche Betriebe haben – also reich sind – und eine Bestands- und Gewinngarantie einklagen wollen. Sowas geht gar nicht. Man kann keine Klage auf gutes Wetter erheben, damit der Laden betriebswirtschaftlich läuft. Und vor allem hat das mit Menschenwürde und körperlicher Unversehrtheit ja nun auch nichts zu tun. Einem Vermieter garantiert der Staat ja auch nicht Mindestgewinne.

Der Klimawandel ist ein selbst verantwortetes, und seit mindestens 40 Jahrenvorhersehbares existenzielles physikalisches Phänomen, dem der Gesetzgeberentschlossen entgegentreten muss und zumindest zur Vermeidung der schlimms-ten Risiken noch kann.

Nöh.

Es gibt keine Verpflichtung des Staates, physikalischen Phänomenen entgegenzutreten. Man kann auch nicht auf Änderung der Lichtgeschwindigkeit oder die Beschränkung der Schwerkraft auf 5 Tage pro Woche klagen. Das sind auch „physikalische Phänomene”.

Insgesamt hat der deutsche Gesetzgeber also ein unschlüssiges, ungeeignetes und mit Schutzpflichten unvereinbarer Gesetz erlassen, das bis 2030 deutlich zu viele Treibhausgasemissionen in deutschem Hoheitsgebiet zulässt, und damit der Generation der Beschwerdeführer die Entscheidungsmöglichkeit über ihre eigene Zukunft nimmt. Deutschland tut nicht „seinen Teil“.

Es gibt aber nunmal keine Rechtsanspruch des Bürgers, dass der Staat seine Interessen mit einem ganz bestimmten Gesetz schützt. Wie der Staat das macht, bleibt selbst dann, wenn der Staat verplichtet ist, der Regierung überlassen. Drum heißt sie Regierung.

Das ist auch immer wieder Thema der Verfassungsrechtsprechung, dass der Bürger keinen Anspruch auf ein bestimmtes Handeln durchsetzen kann.

Damit verstößt das Gesetz gegen die Grundrechte aus Art. 1 (Menschenwürde) in Verbindung mit der Staatszielbestimmung aus Art. 20a GG, wonach die natürlichen Lebensgrundlagen auf in Verantwortung für zukünftige Generationen zuschützen sind (Recht auf Zukunft), Art. 2 Abs. 2 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) und – im Hinblick auf die konkreten landwirtschaftlichenBetriebe der Beschwerdeführer – gegen Art. 12 und 14 (Recht auf Berufsfreiheitund Eigentum), unter Berücksichtigung der Art. 2 und 8 der europäischen Men-schenrechtskonvention

Nöh.

Es gibt keinen Anspruch darauf, dass der Gesetzgeber irgendeinen Anspruch mit einem bestimmten Gesetz umsetzt. Der Gesetzgeber kann das auch mit anderen Gesetzen machen, denn er kann viele Gesetze erlassen. Oder sagen „das machen wir nächstes Jahr, weil wir noch beraten”.

Es gibt nicht mal einen Anspruch darauf, dass es überhaupt durch Gesetz gemacht wird. Die Regierung kann das auch anders machen. Sie können sagen, wir machen das durch Steuern oder Anreize. Oder sie können sagen „wir glauben das nicht”.

Was steht eigentlich in diesem Gesetz? Wozu dient es? Schauen wir mal rein:

Zweck dieses Gesetzes ist es, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Die ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen werden berücksichtigt. Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten, sowie das Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland auf dem Klimagipfel der Vereinten Nationen am 23. September2019 in New York, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen.

Das steht nicht drin, dass es Zweck des Gesetzes sei, zu gewährleisten, dass Luisa und die anderen Pappnasen mindestens 90 Jahre alt werden. Man kann aber nicht mit der Begründung gegen ein Gesetz klagen, mit dem die Regierung Außenverpflichtungen einhalten will, weil man Angst hat, dass dieses eine Gesetz einem nicht ein langes Leben und wirtschaftliches Wohlergehen garantiert. Das ist nicht Zweck des Gesetzes. Man kann nicht einfach gegen ein Gesetz vorgehen, weil der Gesetzgeber darin nicht die Ziele verfolgt, die man selbst gerne hätte.

Das Bundesklimaschutzgesetz kann angesichts dessen auch keinen Bestand habe,soweit es Regelungen enthält, nach denen Reduktionsleistungen im Ausland er-bracht werden dürfen.

Wieso? Geht es nicht um das Weltklima?

Neulich hieß es noch, wir in Deutschland seien für das Klima in Australien verantwortlich. Wenn es doch sowieso global ist, dann ist es doch egal, wo die Emissionen eingespart werden.

Nur wenn zumindest sämtliche Reduktionsleistung desG esetzes im Inland erbracht werden, besteht die Chance, dass ein ausreichend schneller Reduktionspfad, auch in der EU, begonnen wird.

Wieso? Versteh ich nicht.

Die Bf. sind Jugendliche und junge Erwachsene die zum Teil selbst bzw. deren Familien in Deutschland ökologische Landwirtschaft und nachhaltigen Tourismus betreiben und zwar auf der Nordseeinsel Pellworm, im Alten Land an der Elbe nahe Stade und in Brandenburg, sowie auf der Insel Langeoog. Eine Bf. lebt und studiert in Göttingen. Die Bf. sind zwischen 15 und 32 Jahre alt, und werden damit voraussichtlich sämtlich die prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels bis zum Jahrtausendwechsel erleben. Sie sind bereits heute von den spürbaren Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland betroffen (etwa Extremwetterlagen, Hitzewellen),können sich aber allein durch ihre demokratischen Rechte und insbesondere Wahlen nicht schützen. Sie fühlen sich hilflos dem wirtschaftlichen und politischen „Weiter So“ ausgesetzt und sind unter erheblichem Stress im Hinblick auf ihrer eigene Zukunft.

Ach Gottchen. Sie sind unter erheblichem Stress im Hinblick auf ihre eigene Zukunft.

Dann sollten sie zum Psychiater. Gegen sowas gibt’s Pillen.

Mir wäre jetzt auch nicht bekannt, dass man auf Pellworm oder Langeoog besonders ausgedehnte Grundrechte hätte oder der Staat dort eine Stressfreiheit zu gewährleisten hätte.

Und was man eben auch sieht, ist, dass es da nicht um ihre Menschenwürde geht, sondern darum, dass die sich halt so eine heile Welt wünschen und die Garantie wollen, für den Rest ihres garantiert langen Lebens da auf der Insesl zu bleiben und Touristen mit der Pony-Kutsche rumzufahren, eine lebenslange Garantie, niemals mit Realität in Berührung zu kommen. Lummerland-Syndrom, rettet das Urmel!

Vielleicht würde es zum Stress- und Angstabbau aber auch schon einfach helfen, sich von Greenpeace fernzuhalten und einfach einen ordentlichen Beruf zu erlernen.

Die (elterlichen) Betriebe der Bf. sind zudem bereits jetzt physisch vom Klimawandel betroffen. Dieser äußert sich bisher vor allem durch häufigere und stärkere extreme Wetterereignisse mit Überschwemmung von landwirtschaftlichen Flächen, Hagel, Verbreitung von bislang unbekannten Schädlingen, Hitzestress von Milchvieh sowie generell Trockenheit im Frühjahr und Sommer mit den entsprechenden Ernteeinbußen. In Zukunft werden die Betriebe der Kläger teilweise auch durch den Meeresspiegelanstieg betroffen sein, sowie durch mangelndes Wasserdargebot

Sorry, wenn ich das mal so ganz profan verfahrensrechtlich sage, aber: Dann hätten die Eltern Verfassungsbeschwerde erheben müssen.

Man kann nicht wegen eines Betriebs Verfassungsbeschwerde erheben, wenn man nicht Eigentümer ist. Ob man den dann mal erbt – völlig ungewiss. Juristisch knallhart: Die sind nicht aktivlegitimiert. Verfassungsrechtlich: Die sind nicht selbst betroffen. Popularklagen gibt es hier auch nicht.

Und der Hitzestress der Milchkuh würde – abgesehen davon, wie der nachzuweisen wäre, vermutlich haben sie eine eidesstattliche Versicherung der Kuh beigelegt – so rein verfassungsrechtlich-materiell auch nicht ohne weiteres auf die Menschenwürde der Tochter ihres Besitzes durchschlagen.

Die Argumentation, dass die Grundrechte der Beschwerdeführer, noch dazu deren körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde verletzt sei, weil die Milchkuh ihrer Eltern unter Stress stehe, weil’s bis zu 2 Grad wärmer würde, halte ich für äußerst gewagt und verfassungsrechtlich sehr wackelig.

Ich wüsste ja zu gerne, wie sie das mit dem Klima der Kuh erklärt haben, dass die jetzt solchen Klima-Stress hat. Was sie der gesagt haben. Und warum die Kuh auf Langeoog 2 Grad mehr nicht ertragen könnte, während sich die Kühe in Indien oder Australien recht wohl fühlen.

Die meisten Bf. haben ihre Heimat auf Nordseeinseln – diese wird es ohne raschwirksamen Klimaschutz schlicht nicht mehr geben.

Ja, und?

Es verletzt nicht Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit, umzuziehen.

Von anderen Menschen wird auch verlangt, dass sie umziehen, um einen Arbeitsplatz zu finden. Ich bin auch von Karlsruhe nach Dresden, wieder nach Karlsruhe, teils nach Ulm, dann nach München und von München nach Berlin umgezogen. Von mir erwartet man das, und diese Pappnasen wollen vom Staat garantiert haben, dass sie auf ihrer Insel bleiben können?

Haben die noch alle Tassen im Schrank?

Ein Bf. ist schon selbst Betriebsinhaber und bereits jetzt von erheblichen, dem Klimawandel zurechenbaren Ernteeinbußen im Jahr 2018 sowie 2019 betroffen(ca. 50% Einbußen) und muss befürchten, dass durch die Folgen ineffektiven Klimaschutzes das Milchvieh geschädigt und die eigenen Flächen mangels Bewässerung unnutzbar werden.

Ja, und? Ist das Menschenwürde? Ist das körperliche Unversehrtheit?

Es gibt eine Menge Leute, deren Geschäft sich nicht mehr trägt. Schuster gibt’s nicht mehr, Bäcker machen zu, Buchhändler auch, und bei denen gilt es auch nicht als Grundrechtsverletzung. Ist halt so, dass sich ab und zu was ändert.

Der Staat hat nicht die Verfassungsaufgabe, irgendwelchen 15-Jährigen zu garantieren, dass sie ihr Leben lang das tun können, was ihre Eltern getan haben.

Über die Neubauer

Die Bf.Neubauer hat ihre Ausbildung und ihr Leben faktisch „ausgesetzt“, um zusammen mit hunderttausenden ihrer Generation politisch und medial für mehr Klimaschutz zu wirken. Sie hat in Deutschland Fridays for Future mitgegründet. In ihrem Buch Vom Ende der Klimakrise – Eine Geschichte unserer Zukunft(2018)fordert sie wirksamen Schutz für ihre und kommende Generationen

Was hat das in einer Verfassungsbeschwerde verloren?

Das ist doch völlig unsachlich und unbeachtlich. Was soll das werden? „Ich bin prominent und habe deshalb höhere Grundrechte als andere”? Oder „Wehe, Ihr nehmt meine Beschwerde nicht an, dann werd ich Euch’s schon zeigen”?

Im Gegenteil: Es zeigt, dass das nicht ernst gemeint ist, sondern eine politische und PR-technische Aktion. Dass die das von Berufs wegen macht und sich aufspielt, um damit Geld zu verdienen.

Was heißt das überhaupt, „ihre Ausbildung ausgesetzt”? Man kann nicht einfach ein Studium „aussetzen”.

Zum dumm? Zu faul? Zu reich? Zu verwöhnt? Zu verzogen? Luxus-Barbie?

Von einer Studienabbrecherin sollen wir uns hier umtreiben lassen?

Worin besteht denn nun die Gefahr?

Sie haben Stress, weil sie sich über die nächsten 80 Jahre ihres Lebens nicht gewiss sind, sie sich vielleicht von ihrer Insel runterbewegen müssten, und die Kuh Elsa sich nicht wohl fühlt? Wenn’s wenigstens so weiterginge wie bei Hallervorden.

Die Rechte anderer

Werden da eigentlich die Rechte anderer irgendwie abgewogen? Kommen andere zu Wort?

Nein. Ein paar halbwüchsige und halbintellektuelle glauben, es müsste alles nach ihnen gehen, alle hätten sich nach ihnen zu richten.

Das ist ein Dachschaden und keine Verfassungsbeschwerde.

Missbrauchsgebühr

Um es mal ganz deutlich zu sagen: Ich habe schon viel juristischen Mist gelesen, aber noch nie so einen erbärmlichen Scheiß.

Hätte ich das jetzt ohne Briefkopf gelesen, hätte ich gedacht, naja, typische Laienbeschwerde von 15-Jährigen, die noch nie etwas über Verfassungsrecht gelesen haben.

Aber dass gleich zwei Rechtsanwälte so einen Quatsch von sich geben…

Nun habe ich die Beschwerde selbst ja nicht gesehen, aber die dürfte noch schlimmer sein, denn wenn sie was besseres hätten, hätten sie ja das in die Zusammenfassung geschrieben.

Das ist so ein typischer Fall von Missbrauch. Wo Anwälte gegen Verfahrens- und Verfassungsrecht verstoßen, das sie von Berufs wegen eigentlich besser wissen müssten. Der Anwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und deshalb eigentlich als Schmutzfilter den Gerichten vorgeschaltet. Es ist Pflicht und Aufgabe eines Anwaltes, Mandaten von so einem Quatsch abzuhalten und Gerichte nicht mit solchem Kinderkram zu belästigen und von wichtiger Arbeit abzuhalten.

Genau deshalb gibt es im Verfahren der Verfassungsbeschwerde die Missbrauchsgebühr, die in aller Regel nur verhängt wird, wenn der Beschwerdeführer anwaltlich vertreten war und der Anwalt es eigentlich besser wissen müsste.

Das ist ein ordinärer und noch dazu schlechter PR-Stunt.

Und wenn das Bundesverfassungsgericht so antwortet, wie es antworten müsste (und ich es hier skizziert habe), dann würden die hinterher ein großes Geschrei erheben und zur Gewalt aufrufen, weil ja sonst nichts mehr ginge.

Presse und Rundfunk

Soweit ich das heute gelesen und gesehen habe, wurde diese Kuhnummer breit in Presse und Fernsehen erwähnt, aber nicht ein Wort der Kritik oder des Zweifels. Die tolle Luisa kämpft wie Pippi Langstrumpf, Robin Hood und Harry Potter in einem, um uns alle zu retten und zieht jetzt sogar vor das Bundesverfassungsgericht. Boah.

Das korrupte Bundesverfassungsgericht

Ich habe dargestellt, wie es laufen müsste.

Das Ding dürfte eigentlich nicht mal zu den Richtern durchdringen und kein Aktenzeichen bekommen, sondern schon in der Eingangsprüfung als unzulässig hängen bleiben, weil es an Dingen wie Aktivlegitimierung fehlt, der Beschwerdegegenstand falsch bezeichnet ist (vorgeblich gegen Gesetz, tatsächlich gegen Unterlassen), es keine Verfassungsbeschwerde auf ein bestimmtes Handeln gibt, und diffuse Zukunftsangst, Inselidylle und das Unwohlsein der Kuh Elsa einfach keine Verfassungsbeschwerde tragen und begründen. Das ist einfach Bullshit, und sonst gar nichts.

Nun wissen wir aber – ich schreibe ja seit 2012 ausführlichst darüber – dass dieses Bundesverfassungsgericht zutiefst korrupt, rechtsbeugend und ideologisch durchseucht ist, und gewisse Richter dazu nicht mal befähigt und schon mit ihrem eigenen Verfahrensrecht überfordert sind. Manche Verfassungsrichter kommen auch gar nicht erst über die Artikel 1-3 hinaus und ignorieren die anderen, weil in der marxistischen Weltsicht nur der Gender-Kram und die Artikel 1 bis 3 Raum haben und der Rest schon längst im politischen Mülleimer liegt (und es spricht deshalb auch für die linke politische Ausrichtung der Beschwerde, dass sie sich auf Artikel 1 und 2 berufen).

Wir wissen außerdem, dass dieses Bundesverfassungsgericht seine Stellung missbraucht und die Verfassung bricht, indem es seine Aufgabe verlässt und außerdemokratische Überregierung spielt, indem es sich per „strategische Prozessführung” über Leute aus ihrem Umfeld die Verfassungsbeschwerden per gecastetem Strohmann-Beschwerdeführer zuarbeiten lassen, um die gewünschte Politik zu machen und der Regierung aufzuzwingen. Die Verfassungssabotage erfolgt aus dem Bundesverfassungsgericht heraus, die Juristen-Junta putscht.

Diese Verfassungsbeschwerde stinkt tausend Meilen gegen den Wind nach solcher strategischer Prozessführung mit gecasteten Strohmann-Beschwerdeführern. Ich habe ja schon einige Fälle beschrieben.

Wer glaubt eigentlich ernsthaft, dass ein paar Schüler einen Anwalt beauftragen, so eine Verfassungsbeschwerde zu erheben?

Wer hat denn den Anwalt bezahlt?

Wer glaubt, dass Luise hinter der Beschwerde steckt, sie aber nicht mal richtig bezeichnen kann und tatsächlich glaubt, sie würde Klage erheben? Normalerweise müsste sie als Mandantin das Ding vorher mal gelesen haben, bevor es eingereicht wird oder wenigstens, bevor sie eine „Bundespressekonferenz” dazu gibt. Bisher habe ich da aber auch nur blabla gehört.

Leute als Strohmann anzugeben ist übrigens Prozessbetrug.

Wer macht so einen Mist? Wer reicht so eine Beschwerde ein, die unter normalen Umständen umgehend zum Rohrkrepierer werden müsste?

Es stinkt enorm danach, dass das wieder eine bestellte Beschwerde aus dem Korruptionssumpf Bundesverfassungsgericht ist, und dessen ideologische Richterspinner wieder mal linke Politik machen wollen, die Sache aber dann doch unerwartet dämlich geraten ist. Oder denen das inzwischen auch egal ist, wie dämlich es aussieht.

Merkt ja eigentlich auch keiner, wie dämlich und unzulässig das ist, die Presse jubelt ja inhaltslos. Das Hurra ist ja schon verkündet, ein Zurück gibt’s da ja eigentlich nicht mehr.

Verfahrensrechtlich ist das Ding unzulässig. Ich weiß ja aber nun aus eigener Erfahrung, dass das Bundesverfassungsgericht auf Verfahrens- und Verfassungsrecht einfach pfeift.

Das mag jetzt erstaunen, denn in deren Entscheidungen äußern die sich ja oft sehr präzise und steif dazu. Das täuscht aber, denn wir bekommen ja immer nur das zu sehen, wovon die wollen, dass wir es sehen. Selektive Darstellung. Wir sehen nicht, was wir nicht sehen sollen, etwa die vielen nicht angenommenen Beschwerden oder was an Beschwerdevortrag einfach ignoriert wurde. Man sieht ja nie, ob das dann überhaupt stimmt, was die da schreiben.

Die halten sich immer nur genau dann an ihr Verfahrens- und das Verfassungsrecht, wenn es ihnen gerade in den Kram passt. Ich habe ja auch schon zwei amtierende (!) Verfassungsrichterinnen dabei erwischt, dass sie davon eigentlich keine Ahnung haben und da nur als Richterdarsteller auftreten.

Rechtsprechung hat in Deutschland schon lange nichts mehr mit Rechtsfindung zu tun. Es ist Begründungsfindung, Rhetorik. Eigentlich machen sie, was sie wollen.

Das einzige, was die noch von grenzenloser Willkür abhielt war der Grundsatz „Wo kein Kläger, da kein Richter”. Und den haben sie mit der Erfindung der strategischen Prozessführung und das Zuarbeitenlassen der benötigten Verfassungsbeschwerden von ihren (Ex-)Mitarbeitern und ihrem Dunstkreis oder sogar ihren eigenen Lehrstuhlvertretungen ausgehebelt.

Wir werden sehen.