Ansichten eines Informatikers

Die doppelten Fridays for Futures und ihr Krieg

Hadmut
9.7.2021 20:47

Au weia. Hier donnern die Hinweise schneller ein, als ich schreiben kann.

Ein frappierender Zusammenhang.

Verdammt, ich kann so schnell gar nicht schreiben. Vorhin hatte ich noch über die Kontenakrobatik von Fridays for Future geschrieben. Gerade eben erst, vor ein paar Sekunden rausgeschickt, über die Marke von Fridays for Future und einen seltsamen Verein in Berlin.

Während ich noch geschrieben habe, brezeln mir im Hintergrund die Leserhinweise rein, die einen kuriosen Zusammenhang zwischen beiden Blogartikeln herstellen, den ich mir noch vor einer Minute selbst nicht hätte vorstellen können.

Leser hatten nämlich die Kontonummer gegoogelt, die in dem Bettelbrief genannt war, den ich von irgendeinem der Fridays for Futures bekommen habe. Kennt Ihr die Kanzlei Schertz Bergmann?

Klar kennt Ihr die. Das sind die, die nicht nur Annalena Baerbock und den Grünen helfen sollen, deren Buch gegen den inzwischen unbestreitbaren Plagiatsvorwurf zu verteidigen, indem man ihn bestreitet, sondern bei denen auch der ZDF-Rechtsexperte früher gearbeitet hat, der Baerbock öffentlich zur Seite springen wollte, und damit so deftig auf die Schnauze fiel, wie man es beim ZDF einfach verdient hat.

Ausgerechnet auf der Webseite dieser Kanzlei findet man per Suchmaschine die inkriminierte Kontonummer. Nämlich in einer Entscheidung, die die Kanzlei dort selbst veröffentlicht hat und die man sich runterladen sollte, bevor sie weg ist.

Das Landgericht Wiesbaden nämlich hatte im Mai 2020 eine einstweilige Verfügung abgewiesen. Die genauen Namen der Parteien wurden entfernt (im Text hat man aber eine Stelle übersehen), aber Verfügungskläger war: FRIDAYS FOR FUTURE e.V. ohne genannte Anschrift, aber mit einem Vorsitzenden in Berlin. Das dürfte der ominöse Verein am Treptowpark sein.

Verfügungsbeklagter war: Nicht ersichtlich, aber vertreten durch eben die Kanzlei Schertz Bergmann, und Inhaber der dubiosen Domain fridaysforfuture.de. Wisst schon, die getarnte in Rumänien.

Und die ersteren wollten von letzteren die Herausgabe der Domain.

Der Berliner Verein und die Inhaber der Domain sind also nicht identisch, sondern bekriegen sich. Leider ist der Text ohne OCR, deshalb habe ich es mal schnell durch eine einfache OCR-Software geschoben:

Der Kläger meint:

Der Kläger ist der Ansicht, er habe gegenüber dem Antragsgegner einen Anspruch auf Verzicht auf die Domain bzw. Unterlassung der Nutzung der Domain aus $$ 667, 12 BGB. Die Nutzung der Domain unter anderem zum Zwecke der Vereinnahmung von Spenden, deren Verbleib unklar sei bzw. bei denen davon auszugehen sei, dass sie jedenfalls auch der
Bewegung Extinction Rebellion zugute kämen und bei denen möglicherweise strafrechtlich relevante Ziele verfolgt würden, sei für den Kläger existenzbedrohend.

Der Kläger behauptet, er vereinige sämtliche Rechtskörperschaften der bundesdeutschen Bewegung und repräsentiere diese. Er sei in erheblichem Umfang an der Bewegung Fridays for Future beteiligt. Der Kläger nimmt insoweit Bezug auf Anlage AS 36. Es sei zwar richtig, dass der Kläger nicht mit Genehmigung der in der Öffentlichkeit bekannten Luisa Neubauer gegründet worden sei. Dies sei rechtlich jedoch auch nicht erforderlich. Er sei unstreitig rechtsmäßig in das Vereinsregister eingetreten. Sein Vorstand sei in der Vergangenheit bei der Rechtsanwaltskammer Berlin als Rechtsanwalt eingetragen gewesen und habe zwischenzeitlich eine Wiederzulassung beantragt. Der Kläger sei gemeinnützig.

Der Beklagte handele rechtsmissbräuchlich und werde als Inhaber der Domain offensichtlich von Dritten nur vorgeschoben. Durch die über die Website eingesammelten Spenden müsse er über erhebliche finanzielle Mittel verfügen.

Der Kläger verweist auf Anlage AS 45 und behauptet, die Website habe bereits vor der angeblichen Registrierung durch den Beklagten unter derselben Domain existiert.

Der Beklagte meint dagegen:

Der Beklagte behauptet, er nutze die Domain im Einvernehmen mit Greta Thunberg, der globalen und insbesondere der Arbeitsgruppe Website der deutschen „Fridays for Future“
Bewegung. Demgegenüber sei der Vorstand des Klägers, Herr Stelter, bei der Bewegung „Fridays for Future“ nicht maßgeblich engagiert und in der Vergangenheit nicht in Erscheinung getreten. Er sei nicht berechtigt und bevollmächtigt, die Bewegung oder einzelne Aktivisten zu repräsentieren oder unter dem Namen
der Bewegung aufzutreten. Dies gelte auch für die Fridays for Future UG und den Fridays for Future Germany e.V.. Der Kläger behauptet, er habe die Domain bereits im Dezember 2018 beantragt. Der Kläger sei vor seiner Eintragung ins Vereinsregister am 17.3.2020 niemals bei der Bewegung in Erscheinung getreten. Der Vorstandsvorsitzende des Klägers, der sich im Übrigen in der Öffentlichkeit wahrheitswidrig als Rechtsanwalt bezeichne und behaupte, eine Anwaltskanzlei unter der Anschrift Dortmunder Straße 8 in Berlin zu unterhalten, wolle die streitgegenständliche Domain kommerziell für eigene Zwecke verwerten. Er habe unter anderem auch veranlasst, dass die DENIC durch eine nicht existierende Rechtsanwältin Eisermann aus einer angeblichen Kanzlei „SMS Gewerblicher Rechtsschutz in Berlin“ mit Schreiben vom 26.3.2020 (Anlage AG 17) aufgefordert worden sei, die streitgegenständliche Domain zu löschen. Mit Schreiben vom 23.3.2020 (Anlage AG 19) habe sich diese angebliche Kanzlei bzw. die angebliche Rechtsanwältin auch an den Beklagten gewandt.

Also so ganz und durchverstanden habe ich es nicht, weil zu vieles da eben nicht drinsteht.

Soweit ich es verstanden habe, gibt es eine „Bewegung“, die das Gericht (wie ich auch) für nicht rechtsfähig, aber dennoch nicht rechtlos hält, die Beklagte, über die man aber fast nichts erfährt. Aus dem Kontext und daraus, dass die der Baerbock helfende Kanzlei Schertz Bergman dran ist, dazu erwähnt wird, dass das im Einvernehmen mit Greta Thunberg passiert, man aber dem Kläger vorhält, dass die nicht das Einverständnis von Luisa Neubauer hätten, kann man wild und haltlos drauflosspekulieren, dass Luisa Neubauer hier auf der Seite der Beklagten war. Dafür würde auch sprechen, dass Neubauer ja diese großen Demos veranstaltet und hier in Berlin die Veranstalterin war, wie mir die Polizei letztendlich mitteilte, und in der Entscheidung steht, dass die Beklagte Routen mitteile.

Man könnte daraus also wild spekulieren und darüber nachdenken, ob hinter der kriminell organisierten Webseite fridaysforfuture.de Luisa Neubauer steckt oder zumindest irgendwas damit zu tun hat. Also die Grünen.

Auf der anderen Seite steht dieser ominöse Berliner Verein, den ich nicht einschätzen kann.

Mal sieht es so aus, als hätten da einfach nur irgendwelche Glücksritter bemerkt, dass FFF unterlassen hat, zu existieren und rechtsfähig zu werden, und sich wohl dachte, in die Presche können man springen und denen die Geldmasche abluchsen.

Und mal sieht es so aus, als verträten die die vielen FFF-Organisationen deutschlandweit, die sich da übervorteilt und abgezockt fühlen.

Wilde Spekulation und Interpretation ins Blaue

Ich weiß nicht, was dahinter steckt.

Steht nämlich nicht in den Zeilen.

Ich meine aber, zwischen den Zeilen ein Aroma riechen zu können.

Wäre es denkbar, dass hier die ganz große Abzocke läuft? Dass die Achse Thunberg-Neubauer hier komplett an jeder Buchhaltung, Steuer, Finanzamt, Sozialabgaben vorbei das ganz große Geld abkassiert und verdunkelt und die ganzen Ortsvereine, Schüler, Lehrer, Veranstalter gerade stinksauer sind, weil sie die ganze Arbeit machen, demonstrieren, Schule schwänzen, damit andere da ganz groß abkassieren, und sich den Geldhahn holen wollten?

Dann wären wir wieder am vorhin erwähnten Punkt der großen grünen Kleptokratie. Und es würde erklären, warum die Domain betrieben wird wie Drogen-, Waffen- und Kinderpornohandel. Und warum ich diesen Bettelbrief bekommen habe, obwohl ich mit denen nie etwas zu tun hatte: Abzocken, soviel Geld wie möglich einsammeln und abpumpen, so lange der Laden läuft. Verdunkeln. Geldwaschen. Wegschaffen.