Ansichten eines Informatikers

„Fehlende Unterscheidungskraft”

Hadmut
2.2.2020 11:32

Zur Marke „Fridays for Future”.

Es geht gerade die Rede davon, dass Greta auf dem Sprung zur Milliardärin wäre, weil sie jetzt – unter Versicherung des Umstandes, dass sie das ja nicht wolle und nicht möchte, aber doch leider müsse – Fridays for Future, sich selbst und ihren Klimastreik-Slogan international als Marke anmelde. Irgendwo in der Presse stand, die Marke solle wohl aus dem Stand Milliarden wert sein. Fragt sich, wie man das zu Geld machen kann. Verkaufen? Nutzungsrechte vergeben? Kaufen Sie die neuen Fridays-for-Future-Sneakers, garantiert klimaneutral hergestellt, damit können Sie auch an Freitagsdemos bedenkenlos teilnehmen?

Zumindest bei mir persönlich ist „Fridays for Future” eindeutig negativ konnotiert.

Dann war noch die Rede von der großen Greta-Stiftung, die sie aufbauen wolle. Was bei mir gleich zwei negative Assoziationen hervorruft, nämlich einmal, dass sie von obszönen Milliardären betankt wird und dafür einen Geldspeicher braucht, und zum anderen, fette Einnahmen vor dem schwedischen Fiskus in Sicherheit zu bringen. Steuern zu zahlen ginge für Klimaretter dann wohl auch zu weit.

Ein Leser schickt mir gerade einen – ja, keine Ahnung, was genau das ist und ob es echt ist – PDF-Schrieb „Informationen zur Markenameldung 3020190038580, Stand am 22.09.2019” vom deutschen Patent- und Markenamt.

Darin heißt es dass „Abdel Motaal, Louis Kaspar, 70192 Stuttgart, DE” die Wortmarke beantragt habe, wobei ich bisher nicht rausfinden konnte, ob das zwei Personal sind oder eine in der Schreibweise Nachname, Vorname. Googeln hilft nicht weiter, weil manche das für eine, andere es für zwei Personen halten, ohne dass ersichtlich würde, wer nun Recht hat. Die Mehrheit geht allerdings von einer Person mit langem Namen aus und man findet auch oft „Louis Motaal”, zudem andere Personen, die „Abdel-Motaal” als Nachnamen tragen. Insofern gehe ich mal davon aus, dass es eine einzelne Person ist.

Und so findet man diverse Meldungen, etwa diese oder diese oder diese, wonach besagter einer oder auch zweie, da ist man sich nicht ganz einig, eher zweiig, die Marke eingetragen habe.

Allerdings besagt die Meldung, die mir der Leser zuschickte, dass die Marke abgelehnt worden sei. Grund: „Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

Ist offenbar einfach zu nichtssagend. Fridays for Future. Nullaussage, man erkennt nicht, was daran besonders ist. Zumal so markenrechtlich da sicherlich die Überlegung reinspielt, dass man weder Freitag noch Zukunft für sich als Marke proklamieren kann. Ich weiß nicht mehr, was es war, aber irgendwer wollte ja auch schon Zahlen (24 und sowas) oder Farben als Marke belegen, und so allgemeine Begriffe zu kapern ist im Markenrecht unzulässig. Man kann Leuten nicht per Markenrecht Sprache wegnehmen.

Insofern etwas seltsam, wenn Greta jetzt damit kommt, Fridays for Future als Marke anmelden zu wollen.

Ich denke, „Greta Thunberg” ginge, das hat man ja öfters, dass der persönliche Name für irgendwas steht. Karl Lagerfeld. Yves Saint Laurent.

Der Haken daran: Man kann nicht einfach so irgendwas als Marke anmelden. Man muss schon sagen, was für ein Produkt man da anbietet. Bei der oben genannten Anmeldung ging es um die Klassen 16, 25, 36, also Werbetafeln, Kopfbedeckungen, Kleidungsstücke, Socken und so weiter, Sammeln von Spenden für Dritte und Wohltätigkeitszwecke.

Nur: Greta hat ja kein Geschäft. Die verkauft ja keine Klamotten oder Werbetafeln. (Noch nicht.) Und Spenden für sich selbst oder eigene Zwecke einzusammeln gehört da auch nicht rein. Es reicht nicht, dass die Marke an sich eintragungsfähig wäre, es muss auch das, wofür sie eingetragen wird, eintragungsfähig sein.

Insofern stinkt das alles danach, dass die intern inzwischen ziemlich zerstritten sind und sich nun darum balgen, wer sich „Fridays for Future” nennen darf.

Greta soll irgendwo gesagt haben, dass es ihr stinke, wieviele Leute mit ihrem Namen Geld und Geschäfte machten.

Man kann sich aber nicht in die Öffentlichkeit drängen und dann beschweren, dass man bekannt ist. Das klappt auch nicht über das Markenrecht.

Und das Markenrecht dient auch nicht dazu, die verlorene und selbstruinierte Privatheit zurückzuerlangen.