Ansichten eines Informatikers

Stimmtransplantationen

Hadmut
5.9.2017 21:54

Bei mir laufen gerade Hinweise auf ein dubioses Wahlmanipulationssystem ein.

Unter dem Namen votebuddy taucht da eine Webseite auf, die von sich behauptet, sie würde Menschen, die nicht wählen wollen, mit Menschen, die nicht wählen dürfen, zusammenbringt. Es geht darum, dass Leute, die mangels Staatsbürgerschaft (sprich: Migranten) hier nicht wählen dürfen, im Namen von Leuten wählen, die keine Lust haben zu wählen. Quasi eine Stimmrechtsübertragung.

Auf den ersten Blick dachte ich, wie das denn gehen solle. Bei der Wahl wird ja der Ausweis kontrolliert.

Aber es geht über Briefwahl. Man beantragt die, trifft sich dann dort mit seinem Stimmrechtsempfänger und übergibt ihm die Wahlunterlagen. Der füllt das dann aus und schickt das weg. Von Geld schreiben sie nichts, aber wenn es schon heißt, dass sie da Treffen organisieren, stinkt das schon nach Stimmenverkauf. Zumal sie auf ihrer Webseite behaupten:

Wir sind ein junges Start-Up, das sich 2017 in Berlin gegründet hat. In der Tradition des Social Enterpreneurship will unser Unternehmen ein gemeinschaftliches Problem lösen und mit innovativen Ideen den gesellschaftlichen Wandel voranbringen.

Ihr Geschäftsmodell besteht angeblich im Online-Shop, auf dem sie T-Shirts, Tassen und Kartoffelchips verkaufen. Offenbar fake, denn nachhaltig ist das ja nicht, in vier Wochen sind die ja wirtschaftlich wieder tot.

Letztlich verhindern kann man es auch nicht, denn man könnte ja genausogut sagen, dass man einfach selbst wählt, was ein andere gerne hätte.

Grundsätzlich halte ich das für massiv strafbar, aber ich muss auch erst nachlesen, weil sowas in meinem Rechtserfahrungsschatz bisher nicht vorkam. § 107 StGB ist es schon mal nicht, weil es an der Gewalt fehlt.

107a müsste aber zutreffen:

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Wahlbriefspender und die Firma dürften da wegen Beihilfe und Anstiftung mit dran sein.

107b wohl nicht, weil die Wählerliste nicht verändert wird. 107c auch nicht, weil das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird. 108 auch nicht, niemand wird genötigt (es sei denn freilich, es wird Druck auf Leute ausgeübt, daran teilzunehmen), und so weiter.

Urkundenfälschung dürfte es auch sein, wenn man den Wahlbrief eines anderen ausfüllt.

Hier steht auch noch etwas dazu.