Ansichten eines Informatikers

Ein rotzfreches Finanzamt

Hadmut
26.12.2012 1:25

Ich hatte doch schon mehrfach über die Dreistigkeiten des Finanzamts München gebloggt, hier und hier. Die werden immer frecher.

Seit Jahren ziehen die die immer gleiche Masche durch: Sie stellen Phantasiebescheide, mit Phantasiezahlen und fast immer ohne oder wenn, dann nur mit Phantasiebegründungen. Fragt man nach dem Zustandekommen, können sie das selbst nicht erklären. Oder bringen völlig blödsinnige frei erfundene Vorwände.

Und Einsprüche bearbeiten sie einfach nicht. Lassen sie jahrelang liegen. Neulich habe ich ein Schreiben von der Rechtsstelle bekommen, dass ich mich drauf einstellen möge, dass es länger dauern würde. Das ist so die Masche des Freistaats Bayern, denn ohne Deckung von ganz oben geht sowas nicht.

Nun hab ich wieder Einspruch erhoben, weil sie wieder mal in einem Bescheid die ganze Liste von abgesetzbaren Kosten komplett, pauschal und ohne Begründung gestrichen haben.

Nun bekomme ich ein kurzes Schreiben von denen, wonach die Abweichungen „ausreichend erläutert” worden seien (obwohl es keine Erläuterung gibt). Und sie schreiben mir

Sofern Sie keine neue Bewegung in die Sache bringen können, fordere ich Sie hiermit bis spätestens 07.01.2013 zur Rücknahme Ihrer Einsprüche auf. (mit dieser Fettschrift)

Rotzfrech. Anstatt Einsprüche zu bearbeiten wird man jetzt unter Fristsetzung zur Rücknahme der Einsprüche aufgefordert. Was nicht nur eine unglaubliche Unverschämtheit ist, sondern jeder Rechtsgrundlage entbehrt, denn um jemanden »aufzufordern« muss man ein Recht haben, insbesondere wenn man behördlich bzw. hoheitlich tätig ist. So ein Recht gibt es aber nicht. Der Bürger hat eine Rechtswegsgarantie. Der Staat hat keinen Anspruch gegen den Bürger auf Unterlassung des Rechtsweges.

Aber sie versuchen’s halt mal, den Bürger so einzuschüchtern. Würde mich interessieren, wieviele Leute auf die Masche reinfallen.

Ich hab sogar den Eindruck, dass denen da langsam mulmig wird. Denn bisher haben sie die Einsprüche immer auf Halde gelegt und ich habe die leeren Antworten von den immer selben Leuten bekommen. Offenbar hat es gewirkt, dass ich meinem letzten Einspruch Schadensersatz wegen falscher Bescheidung gefordert habe. Nun kümmern sich andere, sogar mehrere Leute darum und wollen offenbar, dass ich den Einspruch zurücknehme, damit sie um eine Behandlung der Sache drumherumkommen. Denn würde ich den Einspruch zurücknehmen, würde ich den Mist genehmigen und wirksam machen. Ich glaub, ich steh im Wald!

Da werde ich jetzt mal verstärkt nachbohren. Und ganz sicher nichts zurücknehmen.

Da regen sich alle über die Steuerhinterzieher auf, die ihr Geld in die Schweiz oder nach Singapur bringen. Ich habe aber das Gefühl, dass der größte Steuerbetrüger (oder zumindest einer der größten) der Staat selbst ist.

23 Kommentare (RSS-Feed)

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige und der Einstellung der Strafverfolgung widersprechenm, notfalls mit Privatklagedrohung. Vernünftig geht es oft nicht mehr. Sowas muß noch bearbeitet werden und geht in die Statistik.

Carsten

Dummheit ist nachhaltig


yasar
26.12.2012 10:57
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Sei froh, daß Die für Deine Dienstreisen kein “Toiletten- und Duschtagebuch” fordern:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/forderung-des-finanzministeriums-lkw-fahrer-sollen-toiletten-tagebuch-erstellen-1.1557618?null


Anmibe
26.12.2012 12:05
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Fordern kann man ja viel, die Frage ist also welches Druckmittel sie nach Ablauf der Frist zur Anwendung bringen wollen? Steht dazu nichts in der Rechtsbelehrung? Die Kündigung der Mitgliedschaft beim Finanzamt wird es wohl eher nicht sein.


I. Wengel
26.12.2012 14:54
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Abgabenüberhebung, Leistungskürzung sind ausschließlich für Amtsträger geltende Sonderstraftatbestände im deutschen Strafrecht, welche durch die Vorschriften des § 353 StGB den Eintritt der Strafbarkeit bei der rechtswidrigen Überhebung von Angaben oder der rechtswidrigen Kürzung von Leistungen zum Nachteil des Staates regeln, während die entsprechende und zum Vorteil des Staates vollzogene Amtshandlung trotz Rechtswidrigkeit keinen Straftatbestand erfüllt.

Leseempfehlung: http://grundrechtepartei.de/Abgabenüberhebung

Dann wird Dir sicher klarer, dass die sehr genau wissen, was und warum sie es machen, denn sie bleiben straffrei, wenn das Geld dem Staat zukommt!


I. Wengel
26.12.2012 14:58
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Weiterhin werden die Einkommensteuern auf der Grundlage des EStG vom 16.10.1934, unterzeichnet von Adolf Hitler, erhoben, obwohl das Tribunal Général de la Zone Francaise d’Occupation in Rastatt bereits mit Urteil vom 06.01.1947 das gesamte nationalsozialistisch geprägte Recht als nicht mit der Weimarer Reichsverfassung übereinstimmend für nichtig erklärte. Vergleiche: http://grundrechtepartei.de/Expertise:Tribunal Général


O.
26.12.2012 15:30
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Hadmut, Du Querulant, pass auf, daß Du nicht in der Klpasmühle zwischengelagert wirst…

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-fakten-widersprechen-der-ministerin-1.1549168


O.
26.12.2012 15:30
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s/Klpasmühle/Klapsmühle/


I. Wengel
26.12.2012 17:07
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@ .O

Der Begriff »Querulanz« sollte aus dem Vokabular der Sachverständigen ein für alle Male gestrichen werden. Wo dieser Begriff in einem Gutachten vorkommt, sollte man gleich wissen, daß gegen den Beurteilten nichts Fundiertes vorzubringen ist, daß kein wirklich krankhafter Befund vorliegt, geschweige denn eine Geisteskrankheit, sondern eine gesunde, aber unbequeme Person zum Schweigen gebracht, statt Freiheits- oder Geldstrafe eine »Äußerungsstrafe« verhängt werden soll. Prof. Dr. Joachim Hellmer (vgl. http://grundrechtepartei.de/Gutachten_als_Waffe_gegen_Querulanten)


Jens
26.12.2012 18:17
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“Fordern kann man ja viel, die Frage ist also welches Druckmittel sie nach Ablauf der Frist zur Anwendung bringen wollen?”

Solange die Festsetzung nicht bestandskräftig ist, kann afaik auch das Finanzamt den Bescheid noch verbösern …


Heinz
26.12.2012 21:01
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@O
Ja genau jemand der sagt, dass das Finanzamt falsche Bescheide ausstellt muss ja verrückt sein, genau wie jemand, der es für möglich hält, dass Bankmitarbeiter in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt sein könnten.
Hab ich aber auch schon selber erlebt – musste zum Glück nur ein Mal nachhacken, dann ging es.


Florian K.
26.12.2012 23:57
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Ein geradezu unglaublicher Vorgang!
Sachlich falsche Bescheide können immer wieder vorkommen, weshalb es nunmal aus gutem Grunde die Rechtsweggarantie gibt. Dass ein Landesbediensteter allen Ernstes (schriftlich mit Frist!) deren Rücknahme fordert, ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten und einer solchen rotzfrechen Person ist jedes auf diesem Planeten aufzutreibende Übel an den Hals zu wünschen! Immerhin handelt sie hier aufgrund ihrer Ausbildung zwangsläufig gegen besseres Wissen.

Im Übrigen finde ich es skandalös, wie ineffektiv oder abwesend hier die Fachaufsicht im Freistaat ist. Zumindest in Schleswig-Holstein ist es (EOSS, Stand 2010) für den Finanzbeamten im Regelfall mit seiner Software gar nicht möglich, ohne für jede einzelne Ziffer eine Begründung anzugeben, von der Erklärung des Steuerpflichtigen abzuweichen.


Jens
27.12.2012 1:14
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@I. Wengel: München gehörte nicht zur französischen Besatzungszone. Insofern: Welche Relevanz soll das haben?

“das gesamte nationalsozialistisch geprägte Recht als nicht mit der Weimarer Reichsverfassung übereinstimmend für nichtig erklärte” – das soll der Tenor des Urteils sein? Nicht ernsthaft, oder? Und warum sollte sich ein französisches Besatzungsgericht für die Weimarer Reichsverfassung interessieren?


yasar
27.12.2012 11:11
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Moin,

Ich kenne das so, daß Sachbearbeiter (nicht beim Finanzamt!), die Widersprüche bearbeiten, wenn sie nett sind, dem Widersprecher eine Nachricht (keinen Beescheid!) schicken, daß der Widerspruch erfolglos sein wird und man dem Widersprecher abschlägig bescheiden wird.

Das gibt dem Widersprecher die Gelegenheit, sich zu entscheiden, ob er den Widerspruch zurückzieht und so die Kosten eines Widerspruchsbescheides vermeidet (und natürlich dem Sachbearbeiter auch Arbeit spart) oder ab er den Widerspruch aufrecherhält und dann den Widerspruchsbescheid erhält, den er braucht, um ggf vor dem zuständgen Gericht weiter seinen Rechtsweg verfolgen zu können.

i.d.R. schreiben die Scahbearbeiter aber auch dazu, warum sie dem Widerspruch nicht stattgeben können, so daß es nachvollziehbar ist.


I. Wengel
27.12.2012 13:21
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@ Jens
Lesen Sie bitte die diesbezügliche Expertise zzgl. Urteil, dort stehen die Antworten auf Ihre Fragen. Ob Ihnen sie diese glauben, ist dabei unerheblich, da es hierbei nicht um Meinungen geht, sondern um ein Urteil, welches für alle staatlichen Institutionen bindend war/ist – ebenso wie die Urteile der Nürnberger Prozesse nicht nur für die amerikanische Besatzungszone galten, sondern für alle Besatzungszonen.


Joe
27.12.2012 15:21
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Tja, je knapper die Kohle wird, desto schlechter läuft die Rechtsstaatemulation der Schönwetterrepublik. So eine “Rechtsweggarantie” klingt ja supertoll, aber Papier ist geduldig und eignet sich gut zum Hinterabwischen. Im Ernstfall würde ich schauen, daß ich über die Grenze komme, bevor dort scharf geschossen wird.


Michael Klein
27.12.2012 16:26
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Wander’ aus. Bei uns in England kannst Du mal eben einen Plausch mit dem Menschen von HMRC am Telefon führen und darüber philosophieren, wie man die Krakenpfoten des Staates aus Deinen Einkünften entfernt, also praktische Philosophie. Macht richtig Spass, und auf die Idee, Dir Deine Auslagen zu bestreiten, kommt auch niemand. Ich mache nun im sechsten Jahr meine Steuer und habe in all den Jahren keinen anderen Brief als die jährliche Bitte, doch das Payment on Account nicht zu vergessen, bekommen. Außerdem geht alles Online, und Du bist jederzeit in charge, und es kommt schlicht nicht vor, dass irgend ein wildgewordener Staatsdiener meint, er könne auf Deinem Rücken seine Großmannsucht ausleben.

Als ich mich zur National Insurance Contribution angemeldet habe, hatte der Civil Servant angesichts der blödsinnigen Fragen und nach einer kurzen Weile genug und hat mit dem Kommentar “silly questions” einfach einmal zwei Seiten gestrichen. Er ist halt in erster Linie ein rationales Subjekt und in keiner Linie ein Diener seines Staates.


O.
28.12.2012 3:05
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Jens
28.12.2012 16:22
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“Lesen Sie bitte die diesbezügliche Expertise zzgl. Urteil”

Hach, herzallerliebst. Wo ist denn dieses Urteil zu finden, und insbesondere die “Expertise” dazu? Ein Aktenzeichen haben Sie ja bezeichnenderweise nicht genannt …

P.S.: http://deposit.d-nb.de/cgi-bin/rqframe.pl?ansicht=3&zeitung=jouroffi&jahrgang=1947&ausgabe=061&seite=07230605 habe ich jetzt gefunden. Da ist allerdings kein Urteil, sondern nur das Plädoyer der Anklage. Grundrechtepartei, provisorische Reichsregierung, oder was es da draußen sonst noch so geben mag, scheint mir alles gleichermaßen beachtenswert zu sein – nämlich gar nicht. Aber es zeugt schon von Chuzpe, ausgerechnet in Hadmuts Blog mit so einer Chewbacca-Argumentation anzukommen.


wanderer
28.12.2012 23:48
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Wenn man früher was falsches gesagt hat, dann hat man was in die Fresse bekommen.
Heute werden nur ein paar Nullen vom Konto gestrichen.
Kenn ich auch so vom Freistaat.
Wie sagte seinerzeit Franz Josef St.? ,,In Bayern gehen die Uhren anders, aber richtig”


tph
29.12.2012 16:13
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@Jens
ab Seite 633 “Urteil des Tribunal Général in der Strafsache TILLESSEN vom 6. Januar 1947”
http://deposit.d-nb.de/cgi-bin/rqframe.pl?ansicht=3&zeitung=jouroffi&jahrgang=1947&ausgabe=061&seite=07230605


Jens
29.12.2012 21:34
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Da steht, dass die Amnestieverordnung vom 21. März 1933 nichtig ist. Was hat das mit dem Einkommensteuerrecht zu tun?


Ingmar Wengel
29.12.2012 21:40
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@Jens

Sie müssen selbstverständlich die von mir benannten Quellen nicht genau studieren. Es kann dabei jedoch – wie die Realität zeigt – zu äußerst ungenauen Schlussfolgerungen kommen, da Sie dann plötzlich aus Ihrem Mangel an Recherche einen Mangel an Information machen, zzgl. der falschen Adressierung des Vorwurfs.

Auch mag Ihnen die Grundrechtepartei nicht beachtenswert erscheinen; sie jedoch mit einer »provisorische Reichsregierung« in einem Zug zu erwähnen, zeugt wiederum vom Mangel an Recherche.

Der Anwurf der Chuzpe schließlich, also die Bitte des Elternmörders um Gnade aus dem Grunde, er sei Waise, ist hier völlig fehl, zumal es sich dabei schon um einen persönlichen Angriff handelt, ohne dass Sie den Adressaten kennen.

Weiterhin scheint es Ihnen zwar leicht zu fallen, mir eine Chewbacca-Verteidigung zu unterstellen, jedoch vermisse ich diesbezüglich jegliches Indiz, dass ich Ihnen gegenüber Unsinn anmerke – die bloße Behauptung reicht mir da angesichts Ihrer Recherchedefizite nicht aus.

Und was Hr. Danisch angeht, gehe ich davon aus, dass er selbst zu entscheiden vermag, was er in seinem Blog an Kommentaren veröffentlicht.

Im Übrigen: Haben Sie das Urteil schon gelesen?


Ingmar Wengel
29.12.2012 21:43
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@ Jens Ich zitiere:

»Das vorerwähnte Urteil wird infolgedessen aufgehoben unter besonderer Betonung, dass die vom Tribunal Général geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend sind.«

»In weiterer Erwägung, dass das Gericht zu Unrecht behauptet hat, dass die Hitlerregierung bis zum 14.07.1933 verfassungsmäßig war, dass im Gegenteil feststeht, dass die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 unter Umständen zustande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, dass das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933 entgegen der Behauptung, dass es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, dass infolge Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und dass es durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt.

In Erwägung, dass die Regierung Hitlers weder vor noch nach dem 21.03.1933 sich auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments gestützt hat, ein Erfordernis, das von der damals geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.«

Da steht also nicht nur, dass die Amnestieverordnung nichtig ist, sondern was genau auch?