Ansichten eines Informatikers

Der Richtervorbehalt

Hadmut
12.10.2011 12:50

Die ZEIT schreibt in zusammenhang mit der Trojaner-Affäre über die Mängel des Richtervorbehaltes. Und sagt darin genau das gleiche, was ich aus eigener Erfahrung mit Abhörmaßnahmen schon beschrieben habe.

Sehr gefährlich (und hinterhältig) erscheint mir der Vorschlag der CDU, den Richtern „mehr Zeit” zu geben. Denn Zeitmangel ist zwar (wie ich beschrieben habe) eines der Hauptprobleme. Aber die CDU steht eben auch dafür, den Rechtsweg über Jahre immer mehr verengt und die Strafverfolgung (gerade auch bei Steuerdelikten 😉 ) abgebaut zu haben. Insofern drängt sich der Verdacht auf, daß sie „mehr Zeit” nicht durch mehr Richterpersonal, sondern durch weniger richterliche Prüfungen erreichen wollen (was im Artikel ja auch schon angedeutet wird).

10 Kommentare (RSS-Feed)

Jens
12.10.2011 13:28
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Wo sollte man auch mehr fähige Richter herbekommen?

Mehr Zeit für Richter könnte man auch erreichen, indem in weniger Fällen überhaupt erst eine Maßnahme in Frage kommt, die dann ein Richter genehmigen muss. Und wenn die Richter nicht mehr alles durchwinken, wird auch nicht mehr immer gleich etwas beantragt …


Hadmut
12.10.2011 13:58
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@Jens: Juristen-Ausbildung grundlegend ändern -> schon wieder ein Uni-Problem.


Hanz Moser
12.10.2011 13:34
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Das gerne propagierte Allheilmittel für grundrechtskritische Anordnungen “Richtervorbehalt” stinkt ja auch aus anderen Gründen zum Himmel.

Einmal hast du ja selbst schon das Kompetenzproblem im Rahmen der VDS angeschnitten, dazu kommt aber noch ein anderer Aspekt. Es gibt in DE ja praktisch nie ein Beweisverwertungsverbot. Die wenigen Fälle verbieten meist irrelevante Beweise. Oft wird gerade bei Blutalkoholproben immer wieder in die Richtung argumentiert, dass ja ein Richter irgendwie hätte erreicht werden können.
Mit der Legitimierung durch einen Richter ist die Maßnahme aber praktisch immer angemessen und nicht mehr angreifar. Wenn man sich aber anschaut, das fast jede Bitte um richterliche Anordnung gewährt wird ist das ein stumpfes Schwert. Im Endeffekt und der Praxis hat man damit eher das Problem, dass der normale Bürger weniger Möglichkeiten hat gegen unverhältnismäßige Maßnahmen anzugehen. Alleine weil Richter lieber die Exekutive tadeln als die Kollegen aus der Judikative.


Alex
12.10.2011 14:48
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Ich denke man müsste sehr klare Vorgehen für die Richter fordern:
Keine angemessene Prüfung des Falles muss automatische Ablehnung nach sich ziehen.

Die mittelfristige Konsequenz davon dürfte sein, dass die Polizei nur noch Anfragen stellt, die _wirklich_ benötigt sind.


Hadmut
12.10.2011 14:50
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Dummerweise weiß man das oft erst hinterher, ob man die Ergebnisse benötigt…


Alex
12.10.2011 16:00
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Dann kann es ja nicht so wichtig gewesen sein.


Eldoran
12.10.2011 17:57
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Das System mit dem Richtervorbehalt ist derzeit schlicht und einfach unbrauchbar. Die Idee ist ja an sich gut – quasi einen unbeteiligten dritten fragen ob das ganze objektiv gesehen eine gute Idee ist.
Praktisch funktioniert es natürlich nicht, dafür bräuchte es vermutlich realistischerweise wenn das ganze ernsthaft geprüft würde eher mehrere Stunden bis Tage PRO Antrag. Schließlich sind diese Anträge wohl kaum immer bezüglich des selben Gesetzes und die Gesetze sind ja auch sehr komplex und teilweise widersprüchlich. Außerdem dürfte in vielen Bereichen grundsätzlich die Überprüfung sinnlos sein, weil die Maßnahme eigentlich zu einem Zeitpunkt stattfinden müsste, wo eigentlich noch völlig offen sein müsste ob das ganze gerechtfertigt ist. Das erklärt ja auch warum mit diesen “einfachen” oder “billigen” Maßnahmen wie Vorratsdatenspeicherung etc. massenweise blind im trüben gefischt wird, in der Hoffnung dass eben doch irgendetwas rauskommt.
Damit wären wir aber genau wieder dort warum das System eben nicht funktioniert.
Eigentlich wäre ja anzunehmen dass die relevanten Fälle ohnehin solche sind die entweder sehr schwerwiegend sind und somit meist ohnehin reichlich physische spuren hinterlassen oder solche die sehr oft begangen werden (und somit einfach durch die Menge genug Beweise anfallen müssten). Also stellt sich die Frage ob nicht mit aller Macht etwas bekämpft wird, was eigentlich in keinem Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln steht. Oder wie weit nicht die allgemeinen Rahmenbedingungen erst diese Probleme verursachen. Also schlicht auf der falschen Ebene entgegen gesteuert wird.


yasar
12.10.2011 18:43
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Daß das mit dem Richtervorbehlat nur auf dem Papier funktioniert, wissen wir ja inzwischen aus diversen Berichten. Aus hadmuts und anderen Erzählungen meine ich heruasgelesen zu haben, daß es inbesondere an der “natürlichen” Faulheit/Trägheit des Menhscnen liegt, daß es “falsch” herum funktioniert. Die meisten Anträge werden durchgewinkt, weil es weniger Arbeit ist, als hinterher begründen zu müssen, warum man sie abgelehnt hat.

Man müßte also nur dafürsorgen, wenn man nur in “berechtigten Fällen” die Maßnahmen dafür erlauben will, daß man eben nicht (nur) die Ablehnung begründen müßte, sondern warum die Maßnahme rechtmäßig ist, so daß der Aufwand für die Erlaubnis mindestenes genauso hoch ist, wie für die Ablehnung. Und es müßte auch so etwas wie eine feedbackschleife geben. SWenn ein richter zu oft (unrechtmäßig) durchwinkt, müßte er genauso einen auf den Deckel bekommen, wie wenn er zu oft ablehnt. Ist natürlich personalaufwendiger und kostet daher mehr Geld.

Das würde sich natürlich auch auf die Verteilung der “false positives” und “false negatives” ändern, so daß vermutlich der nächste große Aufschrei nicht weit wäre, weil da schon wieder ein Kinderraubmörderschänder durchgeflutscht ist. Ist aber trotzdem imho ein gangbarer Weg, bis mal was besseres gefunden wird.

Nachtrag:

Vielleicht sollte man (praktische) IT-Security-Leute mal ein passendes Protokoll ausarbeiten lassen wie man sowas handhaben könnte. Denn als nichts anderes erscheint mir der Vorgang des “Roichtervorbehaltes” zu sein. Vielleicht käme da mal was brauchbares heraus.


Sören
12.10.2011 20:40
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De facto genehmigen Richter doch nahezu alles was ihnen auf den Tisch kommt. Dass sich das bei mehr Fachkompetenz oder mehr Zeit ändern würde halte ich für ein Gerücht.


Chris
13.10.2011 1:28
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@Sören: Nein, es gibt auch solche, die ihren Job ernst nehmen. Das sind nur leider nicht alle. Das Problem in unserer Gewaltenteilung/-verschränkung ist, dass es niemanden gibt, der den Richtern auf die Finger sieht.

wie yasar vorschlägt: der Richter müsste eigentlich beide Seiten ausführlich begründen. Egal ob er sich für oder gegen die Maßnahme ausspricht.