Ansichten eines Informatikers

Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz

Hadmut
10.10.2011 16:06

Nur mal so eine Anmerkung.

Hans-Peter Uhl von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt laut einer Pressemeldung:

Es gibt aber auch im Rahmen der Aufgaben anderer Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern das unbestreitbare Bedürfnis nach Anwendung dieser Maßnahmen.

Bundes- und Landesgesetzgeber sind aufgefordert, soweit noch nicht geschehen, ebenfalls solche Rechtsgrundlagen zu schaffen. Wer dagegen wie die Bundesjustizministerin eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert und die Strafverfolgungsbehörden damit zum Rückgriff auf die allgemeine TKÜ-Rechtsvorschrift zwingt, darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre.

Heißt, die Exekutive macht was sie will, und die Aufgabe des Gesetzgebers ist, vor ihr den roten Gesetzesteppich auszurollen. Zur Erinnerung, Art. 20 Absatz 3 Grundgesetz:

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Die Exekutive ist an das Gesetz gebunden. Und nicht umgekehrt.

15 Kommentare (RSS-Feed)

Jonas
10.10.2011 16:30
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Tja.. das müsste man jetzt nur noch den entsprechenden Leuten im Bundestag erklären. Und zwar so, dass sie das 1. glauben und 2. verinnerlichen. Vor allem bei Punkt 2 hab ich etwas Bedenken, dass das je was wird….


Oppi
10.10.2011 16:45
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Wie sollte so ein “Spezialgesetz” überhaupt aussehen ? Ich meine Herr Uhl sagt ja klar die Unwahrheit, wenn er behauptet, es gebe gar keine Vorgaben die man überhaupt erst nicht einhalten könnte. Die allgemeine TKÜ Vorschrift in Kombination mit dem BVerfG Urteil dazu (Telekommunikation wie z.B. Skype dürfen sie überwachen, weil man sonst die Telefonüberwachung damit umgehen könnte, auf der Platte dürfen sie aber nicht rumschnüffeln) sollte ja wohl ausreichend und vor allem ausreichend klar und deutlich sein, dass es da nicht zu Missverständnissen kommen kann.
Das heisst was Herr Uhl eigentlich meint wenn er von fehlenden Vorgaben spricht ist, dass ihm die bestehenden Vorgaben nicht genehm sind. Das ist eine Frage von politischen Standpunkten, er verpackt das ganze aber so dass es klingt, als hätte die Justizministerin (die ich für die einzig integere Person in dieser Regierung sowie in der FDP überhaupt halte) hier objektiv ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Was für ein perverser Rhethoriktrick …


Hadmut
10.10.2011 16:48
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Freilich ist das Quatsch, was er sagt.

Es gibt das grundgesetzliche Telekommunikationsgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Eingriffe nur unter engen Voraussetzungen und mit gesetzlichen Grundlagen zulassen.

Gibt es kein Spezialgesetz, dann hat man also nicht – wie der Jurist (!) Hans-Peter Uhl behauptet – keine Grundlage, sondern sogar ein Verbot, auf das Politiker und Beamte einen Amtseid abgelegt haben.


Michael
10.10.2011 17:00
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Herr Uhl hat vor gar nicht allzulanger Zeit (nach dem Anschlag in Oslo) eine “Auffälligen-Datei gegen den Terror” gefordert. Ich schließe mich dem an und schlage ihn selbst als ersten Eintrag in der Datei vor, da er nachweislich grundgesetzwidriges Verhalten fordert bzw. deckt.


Hadmut
10.10.2011 17:02
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Oh, in so einer „Auffälligen-Datei” bin ich auch mal gelandet. Dagegen bin ich deshalb allergisch.


EI
10.10.2011 17:12
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Wie merkt man das denn, wenn man in einer Auffälligen-Datei gelandet ist?


Hadmut
10.10.2011 17:13
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Kommt auf die Datei an…


Alex
10.10.2011 17:41
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Guillotine aufstellen, und für Demokratie sorgen.

Traurig dass das nötig zu sein scheint.


leo_b
11.10.2011 0:05
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könnte man eigentlich, so rein theoretisch, die auftraggeber und “inumlaufbringer” solcher wohl nach derzeitigem recht illegaler software – könnte man die anzeigen?


Hadmut
11.10.2011 1:04
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@leo_b: Anzeigen könnte man die nicht bzw. nicht ohne weiteres. Software an den Staat zu liefern, ist keine Straftat.

Da müßte man schon nachweisen, daß die ganz bewußt in strafbares Handeln eingewilligt und sich beteiligt haben. Das setzt aber voraus, daß das Handeln der Beamten strafbar war. Und bis dahin ist es noch ein weiter Weg.


leo_b
11.10.2011 2:50
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ich will nicht die programmierer bzw. verkäufer vor gericht haben, sondern die auftraggebenden/einsetzenden beamten bzw. amtsinhaber. die sollten für solch schwerwiegende, vorsätzliche verstöße haftbar gemacht werden können. oder?


Hadmut
11.10.2011 12:15
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@leo_b: Jemanden für etwas zu bestrafen oder haftbar machen, noch bevor man überhaupt weiß, wer was getan hat, halte ich für keine vertretbare Auffassung. Auch für diese Leute gilt eine Unschuldsvermutung.

Ich halte nach wie vor daran fest, daß man erst die Sache aufklären muß, und sich erst dann mit Schuldfragen auseinandersetzen kann.


euchrid eucrow
11.10.2011 9:25
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@alex
uhl und friedrich werden aber von unten her in hauchdünne scheibchen geschnitten. und alle anderen auch, die dieses vorgehen entgegen der gesetztlichen lage legitimieren wollen. =)

nein, im ernst: sollten solche leute nicht ohne bezüge aus allen öffentlichen ämtern ausgeschlossen werden, mit dem verbot, jemals wieder ein solches zu bekleiden? sollten sie nicht auch mit einem lebenslangen berufsverbot belegt werden?
wo bleibt eigentlich die berufsvereinigung der juristen, die sich über solche leute wie uhl empört, weil sie den berufsstand des juristen in den dreck zieht? gibt es denn eine solche vereinigung?
und überhaupt: wo bleibt die raf, wenn man sie mal braucht?


yasar
11.10.2011 9:34
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@El

Daß man auf einer schwarzen Liste steht merkt man ganz einfach daran, daß es immer dementiert wird, daß es überhaupt eine solche Liste gibt und wenn es denn eine geben würde, daß man da als Auskunftsuchender nicht da drauf steht, wenn man danach fragt. 🙂

lks

PS: Ich war in der Schule auch mal in einer solchen Liste, zusammen mit ein paar Klassenkameraden, weil wir nicht blind der Schulleitung gehorcht haben. Ein “Whistleblower” unter den Lehrern gab den Hinweis, daß da einige drauf stehen.


leo_b
11.10.2011 20:19
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Hadmut, deswegen schrieb ich in meinem ersten post auch “rein theoretisch”.