Ansichten eines Informatikers

Internet-Abmahnungen: Mißbrauch der “Vorratsdatenspeicherung”

Hadmut
23.7.2011 14:03

Ich habe ja kürzlich über die Vorratsdatenspeicherung geschrieben und dabei erläutert, daß § 101 UrhG den – auch mißbräuchlichen – weitreichenden Zugriff zwar nicht auf die Vorratsdatenspeicherung selbst, aber auf die äquivalenten Datenbanken der Provider erlauben. Inzwischen gab es zu genau diesem Thema einen bösen Bericht in ARD Kontraste von vorgestern abend.

Ich hatte in meinem Artikel beschrieben, daß bei den Abfragen nach dem Urhebergesetz überhaupt keine Überprüfung der Daten stattfindet, sondern man einfach bei einem Gericht behaupten kann, diese Daten beim Raubkopiererjagen gesammelt zu haben und schon den Zugriff auf die Kundendaten zu – quasi beliebigen – IP-Adressen bekommt. Juristen werden freilich einwenden, daß der Anfragende (manchmal, in den Verfahrensakten, die ich gesehen habe, war sowas nicht drin) eine eidesstattliche Versicherung abgibt, und diese unter Juristen wegen der Strafbewehrung als normales Beweismittel gilt, der Vorgang somit als juristisch bewiesen gilt. Der Haken daran ist, daß es sowieso keiner nachprüft und verfolgt, und selbst wenn einer erwischt wird, er sich immer auf Irrtum oder Computerfehler oder sowas hinausreden kann. Die Hürden zum Nachweis einer strafbaren falschen eidesstattlichen Versicherung sind ziemlich hoch.

(Mir ist auch zwischendurch mal der Verdacht gekommen, daß diese allzu offene Abfragemöglichkeit nur vordergründig den Urhebern dient, in Wirklichkeit aber eine getarnte Abfrageschnittstelle für ausländische Geheimdienste wie die amerikanische NSA, CIA und DHS sein könnte, die auf dem Weg nämlich die Nutzerdaten zu IP-Adressen abfragen könnten, ohne daß die deutschen Gerichte oder Provider das merken. Bei einigen solcher Abfragen ist mir nämlich auch aufgefallen, daß als Auftraggeber meist Kanzleien aus dem englischsprachigen Ausland hinter den vorgeschobenen deutschen Kanzleien stehen, was zwar einerseits dazu paßt, daß die meisten Kinofilme – und damit deren Urheber – aus englischsprachigen Ländern, besonders den USA, kommen, aber daß dahinter auch völlig plausibel ausländische Geheimdienste stecken könnten, die hinter irgendwelchen Internet-Nutzern hinterherermitteln.)

Der einfachere Verdacht, den ich auch schon angesprochen habe, ist aber der Mißbrauch durch Abmahnungen gegen Unschuldige, etwa durch fehlerhaft erhobene oder einfach frei ausgedachte IP-Adressen. Weil sich auch der im konkreten Fall Unschuldige ertappt fühlen kann, den Vorwurf nicht versteht, eingeschüchtert wird oder einfach lieber zahlt als Rechtsstreitigkeiten zu haben (und daß man vor deutschen Gerichten Recht bekommt ist keineswegs sicher), eröffnet sich da die Möglichkeit, riesige Abmahnsummen von Unschuldigen zu kassieren. Und genau das war Thema der Sendung Konstraste vom Donnerstag abend.

Sollte man sich ansehen, geht ja auch nur ei paar Minuten:

Ein Kommentar (RSS-Feed)

genau dieser dicke Hund ist meiner Frau passiert!
Sie ist 70 Jahre alt und soll irgendwo bei eine Tauschbörse mit einer per to per Verbindung einen knallharten Porno herunter geladen haben.
Und den auch noch verbreitet haben.Anhand der IP ec… sei das erwiesen das sie der Übeltäter sei und nun 750 Euro zu zahlen hätte.Und das in einem 10 Seitigen Schreiben.
Dazu muß ich sagen ,das unser Sohn auch IT Fachmann ist und hat den kompletten Rechner meiner Frau gescannt und nichts gefunden was annähernd auf Porno hinweist.Die WLAN Und LAN Verbindung ist gut Verschlüsselt.Nun frage ich mich wie diese Knilche so etwas wie Abmahn kosten und Urheber Rechte auch noch gerichtlich durch setzen können,für etwas was man nun wirklich nicht gemacht hat.