Ansichten eines Informatikers

Von der Rechtswidrigkeit der Lügenkonzepte des ZDF im Allgemeinen und Böhmermanns im Besonderen

Hadmut
2.2.2024 18:39

Das Thema Satire ist ja auch ein Dauerthema in diesem Blog.

Oft habe ich gesagt, dass

  1. ich Satire und Realität nicht mehr auseinanderhalten kann,
  2. fast alles, was heute als „Satire“ bezeichnet wird, keine Satire ist, sondern eine ordinäre Lüge, Falschinformation, Propaganda, bei der man erst dann, wenn sie auffliegt, rückwirkend sagt, das sei „Satire“ gewesen, obwohl es einfach nur gelogen war,
  3. „Satire“ als Kampfbegriff gegen Kritiker eingesetzt wird, weil man ihnen dann sofort vorwirft „Satire nicht zu erkennen“ oder „Satire verbieten zu wollen“, ganz besonders auch mit der schon oft beschriebenen Taktik der „vergifteten Quelle“, indem man unliebsame Informationen einfach selbst nochmal mit irgendwelchen Lügenelementen verbreitet und dann sagt „Bist Du auf Satire hereingefallen, erkennst Du keine Satire?“.
  4. Satire als große Rhetoriknummer verwendet wird, um sich über alle Verbote hinwegzusetzen: Wenn man selbst lügt, heißt es „Satire darf alles“. Stimmt bei den anderen etwas nicht, heißt es „Fake News“. Doppelbegriffe. Doppelmaßstäbe.

Die Legal Times Online berichtet nun, dass das OLG Hamburg das wohl genauso sieht wie ich. Also, nein, sie erwähnen mich da nicht, aber was sie berichten, das passt gut zu meiner Auffassung.

Sie führen erst auf, dass das ganze Konzept der Sendungen Böhmermanns darauf beruht, schlicht und einfach zu lügen, und dann die anzugreifen, die darauf hereingefallen sind. Böhmermann ist ein Berufslügner, der sich hinter dem Begriff der Satire verschanzt. Man nennt ihn immer Satiriker, aber er ist einfach ein Lügner, der damit Streit sät.

Ich hatte ja neulich erst selbst beschrieben, dass Böhmermann immer gerne auf Grundgesetz und Verteidiger der Grundrechte macht, dabei aber lügt, die Unwahrheit verbreitet. (Wobei ich nicht bestreiten will, dass mich an dem Kerl alles abstößt, seine gesamte Gestik, Mimik, Physiognomie, einfach alles auf mich den Eindruck eines hintertriebenen Falschen macht.)

Der hatte nun in einer Sendung behauptet, dass die FDP die neue RAF sei, und hatte ein Fahnungsplakat im Stile der alten RAF-Plakate mit Journalisten, Politikern, Promis erstellt. Und dabei unterlief ihm ein folgenschwerer Fehler.

Doch nicht das Fahndungsplakat an sich, sondern eine Lappalie sollte für Böhmermann und das ZDF zu einer gerichtlichen Niederlage führen. Eine Niederlage, die das zentrale Satireelement des Spiels mit Wahrheit infrage stellt.

Auf dem Plakat dargestellt war auch der heutige Chefredakteur der “WELT N24”-Gruppe, Stefan Aust. Er wurde in den 70er Jahren als Journalist bekannt durch seine Berichterstattung über den RAF-Komplex und verfasste 1985 das später verfilmte Buch “Der Baader-Meinhof-Komplex”. Während die Redaktion auf dem Fahndungsplakat alle anderen Personen mit ihrem tatsächlichen Personenbild zeigte, machte sie bei Aust eine Ausnahme. Stattdessen war ein Foto des Schauspielers Volker Bruch aus dem Film “Der Baader-Meinhof-Komplex” von 2008 zu sehen, in dem dieser Stefan Aust verkörpert.

Das Foto zeigte Böhmermann – neben tatsächlichen Bildern von Aust – auch auf dem Bildschirm hinter sich. Aust dürfte auf der Liste gelandet sein, weil er im Interview mit dem eigenen Sender “Welt” Parallelen zwischen der Entstehung der RAF und der Letzten Generation gezogen hatte.

Gut, Parallelen zwischen der RAF und der Letzten Generation hatte ich ja auch beschrieben, und wenn man sieht, dass die sich gerade vom Straßenkleben zum Messerstechen hochschaukeln und nicht mehr nur in Sachen Klima, sondern auch „gegen rechts“ kämpfen wollen, ist der Vergleich auch richtig und bestätigt sich in der Realität. Die Letzte Generation ist psychisch krank und wird sich mangels Erfolg bei Selbstüberhöhung bis zum Mord hochschaukeln.

Stefan Aust sah sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und ging gerichtlich, vertreten durch Prinz Rechtsanwälte (Rechtsanwältin Lena von Ruffin), gegen den Beitrag vor. Er begründete den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht damit, dass das Fahndungsplakat ihn in seinem Persönlichkeitsrecht verletze. Vielmehr störte er sich an dem falschen Bild von ihm.

Das ZDF, vertreten durch Redeker Sellner Dahs (Rechtsanwalt Dr. Christian Mensching), argumentierte hingegen, dass das Fahndungsplakat insgesamt keine authentische Darstellung beanspruche. Das Plakat sei eine einheitliche satirische Gesamtkonzeption mit mehreren Ebenen.

Da wundert es mich, dass man da Sarah Tacke nicht erwähnt, die Leiterin der Rechtsredaktion des ZDF (falls noch nicht in Linksredaktion umbenannt).

Dem Bild von Volker Bruch komme dabei eine eigenständige Bedeutung zu, da es eine Verbindung zwischen dem Fahndungsplakat und den im Beitrag gezeigten Filmszenen aus “Der Baader Meinhof Komplex” herstelle. Die satirische Verfremdung werde damit gesteigert, da so auf die Rolle von Aust als Chronist der ersten Generation der RAF, die Verfilmung des Buchs mit seiner Person und die damit verschwimmenden Grenzen zwischen Realität und Fiktion Bezug genommen werde.

Insgesamt handele es sich nur um die satirische Einkleidung, die im Gegensatz zum Aussagekern der Satire nicht mit dem Maßstab der Wahrheit zu messen sei. Auch sei der Satire das Risiko immanent, dass sie nicht immer erkannt oder auch falsch verstanden werde.

Das sage ich ja auch schon, dass das ZDF dem Messen mit dem Maßstab der Wahrheit nicht standhält. Der Fachbegriff lautet „Lügenpresse“, obwohl das ZDF ja Rundfunk und nicht Presse ist, aber ein eigenständiger Begriff des Lügenrundfunks hat sich noch nicht etabliert und würde von den meisten auch als Pleonasmus empfunden.

Das Landgericht (LG) Hamburg gab jedoch Aust recht und untersagte die Verbreitung des Bildes mit Austs Namen (Beschl. 03.01.2023, bestätigt durch Urt. v. 17.03.2023, Az. 324 O 513/22). Der Beitrag enthalte die unwahre Behauptung, die abgebildete Person sei Stefan Aust. Das Satireargument ließ das LG nicht gelten: Die satirisch geschützte Übertreibung liege darin, dass die Personen auf dem Plakat in Wirklichkeit keine “linksradikalen Gewalttäter” sind. Die Übertreibung liege hingegen nicht darin, dass die Namen nicht zu den Portraits passen. Dies widerspreche vielmehr der Logik des Plakats, so das LG. Kurzum: Personen satirisch zur Fahndung auszuschreiben, kann erlaubt sein, dann müssen aber auch Fotos und Namen übereinstimmen.

Das ZDF wollte sich das Lügen aber nicht verbieten lassen:

Das ZDF legte Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) ein, auch mit dem Argument, es sei aufgrund der Satirefreiheit irrelevant, ob das LG es für logischer halte, wenn das Bild tatsächlich Stefan Aust zeigen würde. Doch auch vor dem OLG unterlag der Mainzer Sender (Urteil vom 12.09.2023 (Az. 7 U 15/23)). Der Gesamtkontext spreche dafür, dass Zuschauer davon ausgingen, dass Namen und Personenbilder auf dem Fahndungsplakat zueinanderpassen. Denn dies wäre überall außer bei Aust der Fall. Auch solle das Plakat gerade an frühere RAF-Fahndungsplakate erinnern, auf denen ebenfalls richtige Bilder, Namen und Geburtsdaten verwendet worden seien, so das OLG.

Das OLG betont, dass Zuschauer auch bei einer Satire bestimmte Aussagen für wahr halten. Die Motivation, satirisch handeln zu wollen, sei unerheblich, wenn sie nicht erkennbar sei. Der 7. Zivilsenat argumentiert dabei auch mit der Gefahr der Verfälschung des freien Meinungsbildungsprozesses, wenn Zuschauer eine Aussage als wahr ansehen, die aber tatsächlich falsch ist. Die für die Satire typische Verfremdung bzw. die satirische Einkleidung müsse erkennbar sein, damit der Zuschauer diese richtig einordnen könne.

Ich halte ja nicht viel von den Hamburger Gerichten, vor allem Buske hat da bleibenden Ansehenschaden und den Eindruck von Inkompetenz, Willkür und Rechtsbeugung hinterlassen, aber in dem Punkt haben sie wirklich recht. Satire kann eine Überspitzung sein, Satire kann etwas „bis zur Kenntlichkeit verfremden“, aber Satire ist eine überspitzte Aussage und keine Lüge. Ich habe das immer so aufgefasst, dass Satire derbe Späße machen und groteske Vergleiche anstellen darf, aber nicht die Lüge umfasst, weil das Satirische immer zu erkennen sein muss.

Man hat aber – wie in der linken Szene so oft – den Begriff einfach umdefiniert und als verfassungsrechtlich geschützten Begriff als Tarnschild für Propagandalügen missbraucht. Man lügt einfach, und wenn es schief geht, sagt man „Satire“. Wenn man das links ist. Sagt ein „Rechter“ die falsche Uhrzeit, wird er sofort wegen „Fake News“ hingehängt.

Das ist noch nicht abgeschlossen und wirklich rechtskräftig. Zwar ist der Instanzenweg durch, aber das war wohl nur die einstweilige Anordnung, und dann kann man nochmal in der Hauptsache durchstreiten, was das ZDF beantragt hat. Weil nur in der Hauptsache der Weg zum BGH und zum Bundesverfassungsgericht frei ist, und da hat Rot-Grün ja ihre Leute sitzen.

Das ZDF erklärte gegenüber LTO, warum der Sender weiterkämpft: Der Rechtsstreit werfe grundsätzliche Fragen zur Erkennbarkeit satirischer Stilmittel und zur Persönlichkeitsrelevanz satirischer Darstellungen auf, die für die Gestaltungsmöglichkeiten jeglicher Satire von Bedeutung seien. Damit ist klar: Der Mainzer Sender sieht Böhmermanns Satire-Konzept gefährdet und befürchtet wohl auch für weitere Satiresendungen des ZDF wie die heute-show oder die Anstalt negative Auswirkungen.

Heißt: Böhmermann und andere ZDF-Sendungen laufen nicht mehr, wenn sie nicht mehr lügen dürfen.

In der Tat geht es bei dem Rechtsstreit um mehr als nur ein falsches Porträt. Die Hamburger Gerichte verlangen die Erkennbarkeit von realitätsverzerrender Satire, und zwar ohne Wenn und Aber. Diese Rechtsauffassung torpediert das Satire-Konzept von Böhmermann und anderen Satirikern, in gewissen Bereichen mit Ungewissheiten des Publikums durch nur möglicherweise wahre Tatsachenbehauptungen zu spielen.

Und das ist auch richtig so, denn was Böhmermann & Co. da treiben, ist das, was die Geheimdienste machen. In der DDR hieß es Agitation und Zersetzung, in den USA heißt es FUD – Fear, Uncertainty, Doubt.

Allerdings beansprucht das ZDF Magazin Royale für sich, investigativ-journalistisch zu sein, was von den Zuschauern regelmäßig auch so wahrgenommen wird. Daher sollte und kann das Schlagwort “Satire” im Bereich der Kernvorwürfe keine Ausrede für irreführende Tatsachenbehauptungen sein. Die Zuschauer erwarten korrekte Informationen zu den Hauptvorwürfen der Sendung. Indizien und Beweise, die für einen Missstand präsentiert werden, müssen korrekt sein.

Und genau das hatte ich vor Jahren schon in einem Kommentarvideo und im Gutachten für den sächsischen Landtag schon bemängelt, dass in der heute-show Berichterstattung und „Satire“ bzw. Meinungsäußerung vermischt werden, was nach Rundfunkordnung nicht erlaubt ist.

Es ist daher zu Recht ständige Rechtsprechung, dass der Aussagekern von Satire zutreffend sein muss. Verzerrte Darstellungen der Realität im journalistischen Kernbereich können zu erheblichen Irrtümern und Fehleinschätzungen seitens der Zuschauer führen. Daher ist es wichtig für die Zuschauer und ihre freie Meinungsbildung, hier erkennen zu können, ob Aussagen real oder satirisch gemeint sind, wie das OLG zu Recht festhält.

Ja. Völlig richtig. „Satire“ ist keine Ausrede für Lügen.

Allerdings kritisiert die LTO dann, dass das falsche Aust-Bild ja keine Kernthese, sondern nur Verzierung gewesen sei.

Das falsche Aust-Bild ist – anders als das ZDF meint – keine klar erkennbare satirische Einkleidung, aber eben auch keine klare Tatsachenbehauptung – wie Aust und die Hamburger Gerichte meinen.

Es handelt sich vielmehr um eine wesenseigene Kategorie der “möglichen Tatsachenbehauptung” vor. Wenn Zuschauer eine Aussage nur für möglicherweise wahr halten, belastet dies den Betroffenen weniger als wenn Zuschauer von der Wahrhaftigkeit einer Aussage überzeugt sind. Daher muss bei möglichen Tatsachenbehauptungen in einem Satireformat ein anderer Prüfungsmaßstab gelten, als bei klaren Tatsachenbehauptungen, die wegen Unwahrheit ohne Abwägung verboten werden können.

Das ist Gefasel. Vor allem ist es falsch, den Böhmermann ist ja kein Satireformat, sondern nimmt – wie sie ja schreiben – für sich selbst in Anspruch, journalistisch-investigativ zu sein und kommt immer wieder mit Aufdeckungsshows. Wie etwa beim BSI-Chef. Man kann aber nicht ständig einfach so zwischen „Wir decken auf“ und „Wir lügen im Namen von Satire“ hin- und herspringen.

Im Fall des falschen Aust-Bildes überwiegen Meinungs- und Kunstfreiheit deutlich. Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Gefahr einer relevanten Verfälschung des Meinungsbildungsprozesses. Konkret: Betrachter, die annehmen oder für möglich halten, es handele sich auf dem Bild tatsächlich um Stefan Aust, werden weder auf Stefan Aust noch auf die Gesellschaft anders blicken als diejenigen, die auf dem Bild Volker Bruch erkannt haben.

Aber diesen Maßstab wendet man im Persönlichkeitsrecht doch sonst auch nicht an.

Und wo bleibt die Abwägung? Welchen satirischen Gehalt hatte denn das falsche Bild überhaupt? Oder war es einfach nur Schlamperei?

Der Streit wird noch weitergehen, und die rot-grünen Parteien werden ihren Propagandisten durch ihre Statthalter im Bundesverfassungsgericht schon schützen.

Die Diskussion, ob das ZDF nicht nur lügen will, sondern auch darf, ist eröffnet.