Ansichten eines Informatikers

Aus Gründen des Staatswohls

Hadmut
16.11.2022 15:37

Fragt sich nur, welchen Staates.

Zu den Nord-Stream-Sprenungen schreibt mir ein Leser:

Sehr geehrter Herr Danisch,

Sie schreiben in o.g. Post:

“Das wurde behandelt, als ob irgendwo ein Kaugummiautomat umgefallen wäre. (…)

Findet das noch irgendwer außer mir und ein paar Lesern, die angefragt haben, unglaubwürdig?”

Diese Behandlung des Vorgangs ist der Tatsache geschuldet, dass die Bundesregierung erklärt hat, dass sie aus Gründen des “Staatswohls” nichts dazu sagen wird. “Staatswohl” hört sich für mich an, dass man schlecht die Siegermächte des WWII USA/UK als Täter nennen darf.

https://www.heise.de/tp/features/Nord-Stream-2-Ermittlungen-Staatswohl-hat-Prioritaet-7310830.html?seite=all

“Es gebe “vermutlich Erkenntnisse, die die Bundestagsabgeordneten aber nicht erfahren dürfen”, schließt die Berliner Zeitung aus Antworten, die Sahra Wagenknecht aus drei Anfragen an das Wirtschaftsministerium sowie das Außenministerium bekommen hat.

Nach sorgfältiger Abwägung sei die Bundesregierung “zu dem Schluss gekommen, dass weitere Auskünfte aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – erteilt werden können”, ist in der Zeitung, der die Antworten vorliegen, zu lesen.”

Danke für Ihren Blog und
mit freundlichem Gruß

Und bei Telepolis:

Schweden begründe die Ablehnung, so der Spiegel mit Bezug auf Angaben aus Sicherheitskreisen, damit, “dass die Sicherheitseinstufung seiner Ermittlungsergebnisse zu hoch sei, um diese mit anderen Staaten zu teilen”.

Einen Tag später wurde die Ablehnung der Zusammenarbeit von der schwedischen Ministerpräsidentin Magdalena Andersson dementiert. In einem Reuters-Interview erklärte sie:

Wie ich das verstanden habe, stimmt das nicht. Wir arbeiten zusammen mit Dänemark und Deutschland bei diesem Thema.

Sie fügte hinzu, dass schwedische Ermittler schnell im Wasser waren und “Material nach oben” gebracht hätten. Die Untersuchung laufe noch. Sie wisse nicht, “ob Russland die Attacken verübt habe”.

Das lässt auf gewisse Zweifel am Hauptverdacht schließen. Ob die Aussage auch so gemacht worden wäre, wenn die Untersuchungen die russische Spur Russland bestätigt hätten?

Das heißt, die Schweden haben nicht ermittelt, sondern die Beweise weggeräumt und die Explosionsstellen sauber gemacht.

Nachgefragt hat Zaklin Nastic, Obfrau der Linken-Fraktion im Verteidigungsausschuss des Bundestags. Aus der Antwort auf eine Frage an die Bundesregierung zitiert sie, dass die Bundesregierung von einer gezielten Sabotage der Pipelines Nord Stream 1 und 2 ausgehe, “wahrscheinlich durch staatliche Akteure”.

Unter Verweis auf mögliche Konflikte mit den Interessen verbündeter Staaten bzw. deren Geheimdiensten, die so genannte Third-Party-Rule, verweigert die Bundesregierung alle weiteren Informationen. Sie verweigert selbst die sonst übliche Information unter VS-Einstufung oder eine Hinterlegung bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages.
Zaklin Nastic

Es gebe “vermutlich Erkenntnisse, die die Bundestagsabgeordneten aber nicht erfahren dürfen”, schließt die Berliner Zeitung aus Antworten, die Sahra Wagenknecht aus drei Anfragen an das Wirtschaftsministerium sowie das Außenministerium bekommen hat.

Nach sorgfältiger Abwägung sei die Bundesregierung “zu dem Schluss gekommen, dass weitere Auskünfte aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – erteilt werden können”, ist in der Zeitung, der die Antworten vorliegen, zu lesen.

Argumentiert wird auch hier mit der “Third-Party-Rule”: eine “allgemein anerkannte Verhaltensregel der internationalen Kooperation im Sicherheits- und Nachrichtenbereich”. Dabei handele es sich, wie die Bundesregierung 2017 erklärte, “nicht um ein absolutes Verbot der Weitergabe von Informationen, sondern um ein ‚Verbot mit Zustimmungsvorbehalt‘”.

Der Linken-Abgeordneten Wagenknecht wurde beschieden, dass es um besonders strenge Geheimhaltungsauflagen gehe:

Die erbetenen Informationen berühren somit derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt und das Fragerecht der Abgeordneten ausnahmsweise gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen muss.
Aus der Antwort der Bundesregierung, Berliner Zeitung

Wagenknecht interpretiert das dahingehend, dass die Bundesregierung zwar etwas wisse, dies aber des Staatswohls wegen “den Abgeordneten noch nicht einmal in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags zur Kenntnis geben kann”.

Dann ist die Pipeline zweifellos im selben Loch verschwunden, wie meine Promotion damals. Staatswohl und so. Also, des Wohles der Vereinigten Staaten.

Denn zu unserem Wohle kann die Sprengung nicht erfolgt sein. Es kann höchstens sein, dass die USA unserer Regierung sagen, dass es zu ihrem Wohle sei, das Maul zu halten.

Gäbe es Hinweise darauf, dass es die Russen waren, dann würde man zweifellos … ja, was würde man dann? Würde man es groß herausschreien, oder würde man trotzdem die Klappe halten, um keinen NATO-Fall draus zu machen? Oder wäre es kein NATO-Fall, weil die Russen ja anscheinend der Eigentümer dieser Pipeline sind und die in öffentlichen Gewässern in die Luft jagen können, wie sie wollen?

Ich glaube aber nicht, dass es die Russen waren, weil sie davon eigentlich nichts als Ärger hätten und den Schaden haben. Es wäre für die nicht nur leichter, einfach den Hahn abzudrehen, sondern würde sie in der Machtposition halten, während sie sich durch so eine Aktion selbst in eine Position der Machtlosigkeit bringen würden. Das würden sie nicht tun.

Noch weniger würden sie den Westen in die Gaslieferungen der USA geradezu reinzwingen, das würde ihren Interessen ja völlig zuwiderlaufen.

Es bleiben eigentlich nur die USA und ihre Schergen übrig, und sie hatten das ja auch explizit angekündigt, dass sie Nord Stream nicht zulassen werden.

Ich wüsste gerne, was ich noch alle zum Wohle des Staates nicht wissen darf.