Rechtstheoretische Grundsatzfrage
1.1.2022 21:31
Seit dem Übergang von der Rundfunkgebühr zu den Rundfunkbeiträgen müssen wir doch schon für die bloße Möglichkeit des Empfangs zahlen, unabhängig, ob wir tatsächlich sehen.
Muss man denn dann noch Rundfunkbeiträge zahlen, wenn einem der Strom zwangsweise abgestellt wird? Oder man sich den Strom nicht leisten kann? Also nicht die Möglichkeit hat, einen Fernseher oder PC in seinem Haushalt zu betreiben, mithin nicht die Möglichkeit des Empfangs?