Ansichten eines Informatikers

Der akademische Misthaufen Berliner Universitäten

Hadmut
12.1.2021 15:37

Wenn man einfach mal verstehen will, warum die Berliner Professorin Susanne Baer als Verfassungsrichterin verhindert hat, dass es einheitliche, gesetzliche Promotionsanforderungen gibt: Berlin ist ein Zentrum wissenschaftlichen Betrugs.

Die FAZ beschreibt, dass die Freie Universität Berlin – das ist der Saftladen und akademische Hehlermarkt, von dem auch Franziska Giffey ihren Doktor hat – einen weiteren Betrugsfall hat.

Physik.

Details werden in der Antwort der Berliner Landesregierung auf eine Anfrage des AfD-Politikers Martin Trefzer genannt, die der F.A.Z. exklusiv vorliegt. Danach hat der täuschende Professor die Hochschule inzwischen verlassen, nachdem zwei dienstrechtliche Verfahren gegen ihn eingeleitet wurden. Eine interne Untersuchungskommission gemäß der „Ehrenkodex-Satzung“ habe bereits im Juni 2017 schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt. Dies habe sich auf zwei Veröffentlichungen in englischsprachigen Fachzeitschriften bezogen, die zurückgezogen wurden. Zu einem weiteren Artikel ist ein „Erratum“ veröffentlicht. Bei den Aufsätzen seien Daten manipuliert und in graphische Darstellungen für Bereiche eingefügt worden, in denen keine Messergebnisse vorgelegen hätten. Dies habe die Ergebnisse invalidiert.

Peinlich ist der Fall aus mehreren Gründen. Zunächst ist dem Physiker, der seit 2010 Juniorprofessor und seit 2015 Professor ist, die Weiterführung dieser akademischen Bezeichnung nicht untersagt worden. Die Aberkennung des Doktorgrades wurde von der FU angestrebt. Nach einer Klage sei aber – auf Anregung des zuständigen Verwaltungsgerichts – ein Vergleich geschlossen worden. Die FU habe den Bescheid über den Entzug des Doktorgrades aufgehoben, der Physiker sich im Gegenzug bereiterklärt, aus dem Beamtenverhältnis und der Universität auszuscheiden.

Das muss man sich mal reintun:

Einen betrügerisch erworbenen Doktor darf der behalten, weil er im Gegenzug geht.

Als ob ein Prüfungsergebnis Gegenstand von Verhandlungen sein könnte.

Sowas darf weder passieren, noch von einem Gericht als Vergleich angeregt werden, weil es ein rechtsgebundener hoheitlicher Akt ist und es nicht in der Entscheidungsfreiheit der Universität liegt, ob sie den Abschluss vergibt oder nicht. Anscheinend kannte sich die Kammer da auch nicht mit Prüfungsrecht aus (und ich habe auch in Berlin schon Verwaltungsrichter erlebt, die von Prüfungsrecht als Verfassungsrecht so wenig Ahnung hatten wie mancher Verfassungsrichter, nämlich so gut wie gar keine).

Schlimmer als der wissenschaftliche Betrug, den offenbar wieder mal keiner bemerkt hat oder bemerken wollte, ist der Umstand, dass man da trotzdem die Grade belässt, weil man ja sonst auch in Fällen wie Franziska Giffey nicht anders könnte.

Trefzer, der auch Vorsitzender des Wissenschaftsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus ist, stößt diese Vereinbarung sauer auf: „Das Erfinden von Daten ist keineswegs weniger schlimm als Textplagiate. Die Folgen können verheerend sein. Es ist deshalb schwer verständlich, warum die FU nicht in Revision gegangen ist und der Physiker so seine akademischen Titel weiter tragen kann.“

Das sollte man sich vertieft klarmachen: Die einzigen, die diesen Berliner Hochschulsumpf noch aufdecken, sind die von der AfD. Niemand von rot-rot-grün und auch nicht die CDU. Die Parteien holen sich da lieber ihre Doktorgrade vom professoralen Dealer.

Problematisch ist auch, dass der Physiker in seiner kurzen Karriere sieben Wissenschaftspreise und Auszeichnungen erhalten hatte. Für seine, laut „Tagesspiegel“ mit Bestnote bedachte Doktorarbeit, bekam er 2008 den „Dissertationspreis Adlershof der Humboldt-Universität zu Berlin“. Drei Jahre später folgte der Karl-Scheel-Preis der Physikalischen Gesellschaft zu Berlin, der 2017 wieder aberkannt wurde, allerdings ohne öffentliche Namensnennung. Kaum minder erstaunlich ist die Tatsache, dass weder die Berliner Landesregierung noch die FU die genaue Zahl der Qualifikationsarbeiten nennen kann, die der Physiker in den letzten Jahren betreut hat.

Ein Wissenschaftspreis nach dem anderen. Und das obwohl es ein Mann ist? Migrant? Trans? Schwarz?

Deshalb ist es so fatal, dass eine zentrale politische Figur des Berliner Wissenschaftsbetrugs- und Titelmühlensumpfes, die Genderprofessorin Susanne „quality is a myth” Baer als Richterin im Bundesverfassungsgericht sitzt und dort als Richter in eigener Korruptionssache dafür sorgt, dass es keine klaren gesetzlichen Promotionsregeln gibt und dieser hochkorrupte Sumpf verstärkt werden und weiterexistieren konnte. Der Betrug geht vom Bundesverfassungsgericht aus.

Und dann kommt unsere Bundesmatrone Merkel daher und blubbert, es könne nicht sein, dass Firmen wie Twitter jemandem den Account sperren und selbst darüber entscheiden, denn dafür bräuchte es gesetzliche Grundlagen.

Alles so verdreckt, verlogen, korrupt.