Ansichten eines Informatikers

Mehr Logikfehler und Propaganda im ARD-Ferdinand-von-Schirach-Film – und ein verblüffender Hintergrund

Hadmut
4.1.2021 13:51

Beim Sehen hatte ich noch dran gedacht, aber nachts beim Schreiben nicht mehr.

Und die Leser haben mich noch auf erstaunliche Zusammenhänge hingewiesen.

Der ganze dämliche Fall ist darauf zugespitzt und hingeschrieben, dass der Täter mit dem Geständnis total überführt und schuldig ist, mit dem Eingeständnis des Polizisten, ihn gefoltert zu haben, aber aus prozessualen Gründen das Geständnis nicht beweisverwertbar ist, und damit das Ergebnis sofort in die andere Richtung, Richtung Freispruch schwenkt.

Beim Gucken ging mir beim Eingeständnis des Polizisten noch „Warum hält der Idiot nicht die Klappe? Er ist Zeuge und muss sich nicht selbst belasten.” durch den Kopf. Es ist unlogisch, dass der Anwalt den Entführer noch fragt, warum er das erst so penibel geplant hat und dann nach einer Nacht spontan und ohne erkennbaren Grund und Anlass ein Geständnis ablegt, aber keiner die Frage stellt, warum sich dann der Polizist so für die Rettung des Mädchens einsetzt und seinerseits ähnlich blöde einfach so gesteht, den gefoltert zu haben. Ging mir aber nachts um zwei beim Schreiben des Artikels nicht mehr durch den Kopf.

Nun schreibt mir ein leibhaftiger Kriminalbeamter:

Die Beamten haben nach der Festnahme diesen Charakter bestimmt erkannt und richtig eingeschätzt dass der was mit der Tat zu tun hat. Dass Beamte ohne konkreteren Verdacht, wie im Film, anfangen den zu drangsalieren, so bescheuert ist niemand, das kann nur dem Schirach einfallen, bei nur leichtem Verdacht würde man den Verdächtigen eher entlassen und vom MEK, mobiles Einsatzkommando in Zivil, rund um die Uhr observieren und schauen was der so treibt, das würde ein Richter bei einer so schweren Tat dann auch bei nur Anfangsverdacht genehmigen (Längere Observationen bedürfen auch einer Rechtsgrundlage und Richteranordnung, am Wochenende, weiß ich jetzt nicht genau, keine Erfahrung damit, kann das eventuell auch der Einsatzleiter)).

Das ist genau der springende Punkt. Aus dramaturgisch-schwätzerischen Gründen hat von Schirach da einen alles-oder-nichts-Fall konstruiert, den es in der Realität so aber nicht gibt. Zumal es ja dusselig wäre, den ohne jeden Beweis festzunehmen, weil er damit ja das Mädchen nicht mehr versorgen und es dann auch nicht mehr aufsuchen würde. Im Fall von Metzler hat man den ja auch identifiziert, aber eben nicht festgenommen, sondern beschattet, um herauszufinden, wohin er geht, und ihn erst dann gegriffen, als man merkte, dass er das Kind nicht mehr versorgte. Es wäre völlig bescheuert, da einfach ins Blaue hinein einen festzunehmen, dem man gar nichts beweisen kann, und damit sogar für den Tod des Kindes zu sorgen, weil er es nicht mehr versorgen kann und will.

Selbst wenn es zu einer Situation wie im Film – warum auch immer – gekommen wäre, hätte man, so schreibt mir der Kriminalbeamte, kaum mit so plumper körperlicher Gewalt agiert, sondern mit Dauervernehmung. Der wäre erst gar nicht dazu gekommen, sich da noch im Knast ins Bett zu legen und auszuschlafen. Irgendwann widerspricht er sich, wird mürbe. Der Fall im Fernsehen passt überhaupt nicht in das Repertoire der Polizei. So bescheuert wäre bei der Polizei eigentlich niemand. (Im Fall von Metzler kam wohl noch dazu, dass der Täter wohl noch ein überaus widerlicher und provokanter Charakter war, was im Film aber nur ganz entfernt angedeutet wurde.)

So wie sie den Film beschreiben war das der Prozess gegen den Entführer. Da ist der Kriminalbeamte nur Zeuge, nicht Angeklagter. Wird er verdächtigt den Angeklagten gefoltert zu haben, ist ein extra Verfahren gegen den Beamten mit Extra Prozess einzuleiten. WICHTIG: Hat der Richter den Verdacht dass der Zeuge (das gilt bei allen) sich bei der Zeugenaussage selber mit einer Straftat belasten könnte, MUSS er ihn vor oder während dessen Aussage belehren dass er ein Aussageverweigerungsrecht hat und nicht das aussagen muss was ihn selber belastet. Das ist elementar. Ich bin in unzähligen Verhandlungen vernommen worden. Als Sachbearbeiter landet man immer als Zeuge vor Gericht (wie hat sich der Angeklagte bei der Festnahme verhalten, was hat er ausgesagt, usw bla bla.) Niemand ist als Zeuge gezwungen sich selber zu belasten wenn man denn was Unkorrektes gemacht hat oder dies so vorgebracht wird. Der Angeklagte selber hat ja genau dieses Recht auch, zu schweigen.

Falls diese Belehrung im Film nicht auftaucht können Sie ihn gleich in die Tonne werfen. Dass das eine Diskussion wird zwischen Anwalt des Angeklagten und einem Zeugen, so was gibt es einfach nicht. Der Anwalt stellt Fragen oder hält dem Zeugen Angaben des Angeklagten vor und der Zeuge hat wahrheitsgemäß zu antworten oder im Ausnahmefall, wenn er sich belasten würde, kann er nach Belehrung durch den Richter, schweigen zu bestimmten Fragen. Gibt er ohne Belehrung als Zeuge Straftaten zu, so wäre das nicht verwertbar gegen ihn!!!

Ich glaube nicht dass ein Kripo-Beamter so abgrundtief bescheuert ist und bei seiner Zeugenvernehmung eine Folter zugibt, Das ist eine Körperverletzung im Amt mit sehr hoher Strafandrohung, eine Verurteilung kann die Entlassung saus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zur Folge haben. So etwas realitätsfremdes kann nur die ARD zeigen.

Ja. Das ist der zentrale Logikfehler in diesem Film.

Der Anwalt hat nicht mehr zu bieten, als dass der Polizist morgens vor der Vernehmung noch beim Verdächtigen im Knast war. Das ist aber nichts ungewöhnliches. Er kann immer sagen, er haben den abgeholt, sich von seinem Zustand überzeugt, dafür gesorgt, dass er wach ist, sonstige Fragen, und so weiter.

Es ergibt da keinen Sinn, dass der Polizist da einfach zugibt, er habe ihn gefoltert. Er hätte einfach nur „nein” sagen müssen oder die Aussage verweigern können. Und hätte, wie der Beamte mir schreibt, darüber sogar belehrt werden müssen.

Ein Leser fragt

Der mutmaßliche Täter hatte Täterwissen. Warum wurde dem nicht nachgegangen?

Warum muss ein überführter Täter freigelassen werden, wenn dieser Folter glaubhaft machen kann? Wenn Folter verboten ist, dann bestraft man den Folterer, geht aber den Aussagen trotzdem nach.

Das ist eine interessante Frage, ob ein dem Täter wohlgesonnener Polizist ihn vor Verurteilung retten kann, indem er ihn ein bisschen foltert.

Linke Propaganda statt zweier Sichtweisen?

Die Frage, die sich (nicht nur) mir nun stellt, ist, ob die ganze Sendung nicht brachial-linke Propaganda gegen Polizisten ist.

Denn eigentlich ist die Kindesentführung hier nur Staffage. Eigentlich geht es nur darum, wie der von Brandauer gespielte Anwalt den Polizisten anklagt und zum Geständnis bringt, was schon deshalb logisch falsch ist, weil das nur in einem – separaten – Prozess gegen den Polizisten so passieren könnte. Kein Gericht würde das hier so zulassen, wie im Film gezeigt, und wir sind hier auch nicht im amerikanischen Recht, in dem der Verteidiger die Zeugen ins Kreuzverhör nimmt. Im deutschen Recht ist es primär das Gericht, das die Fragen stellt. Es gibt die Prozessführung nicht an den Verteidiger ab wie in Amerika, wo der Richter vor allem das Verfahren ordnet.

Einige Leser schrieben, dass sie sich noch mehr an der dazu gesendeten Dokumentation störten, die dem Zuschauer die richtige Meinung per Framing einhämmern sollte.

Mich stört so nach Nachdenken eher, dass einem da „zwei Sichtweisen” vorgegaukelt werden, aber beide eigentlich dasselbe sagen. Es wird einem die politisch gewünschte Meinung als eine Art Diversität verkauft.

Ein anderer Leser schreibt dazu

Ein Punkt, auf den ich aber noch hinweisen will, weil er mir besonders aufgefallen ist, war nicht im Film selbst, sondern im Beitrag dazu, der zwischen den beiden „Versionen“ in der ARD lief.

Dort kommt auch Ferdinand von Schirach zu wort (der dort mehrfach als „Weltbestsellerautor“ bezeichnet wird – die Autokorrektur von macOS benennt ihn aber konsequent in „Ferdinand von Schnarch“ um, was meiner Ansicht nach eher zutrifft) und stellt sein Werk in Bezug zu dem realen Fall der Ermordung von Jakob von Metzler.
Der Fall wird in dem Beitrag kurz umrissen, aber in wichtigen Teilen falsch dargestellt bzw. es werden wichtige Unterschiede zu von Schirachs Roman weggelassen.

Ein Blick in die Allwissende Müllhalde verrät, dass sich der reale Fall in wichtigen Punkten anders zugetragen hat:

– Dass Markus Gäfgen der Täter oder zumindest Mittäter war, war schon dadurch bewiesen, dass er zur Geldübergabe erschien und das Lösegeld an sich nahm. Ein Geständnis war dazu gar nicht notwendig.

– Demzufolge ging es dem stellvertretenden Polizeipräsidenten damals nicht darum, ein Geständnis zu erpressen, sondern nur um den Aufenthaltsort des Opfers (dass Gäfgen den Jungen bereits direkt nach der Entführung umgebracht hatte, konnte Daschner nicht wissen).

– Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Daschner bei seinen Vorgesetzten um Erlaubnis gebeten hat, Gäfgen mit Gewalt bedrohen zu dürfen – das wäre auch völlig hirnrissig gewesen und ist eines der größten Logiklöcher in den Handlung des Films. Als ob ein Polizist, der sich gezwungen sieht, Ermittlungsmethoden anzuwenden, von denen er weiß, dass sie illegal sind, sich diese von seiner Vorgesetzten genehmigen lassen würde…

– Gäfgen wurde verurteilt, weil es noch anderweitig genug Beweise gab. Durch die Überbetonung der Parallelen zum Film und durch geschickte Weglassung der wichtigen Unterschiede wird im ARD-Beitrag aber der Eindruck erweckt, als hätte das Gericht Gäfgen *aufgrund* des Geständnisses verurteilt und *trotz* der Tatsache, dass es unter Androhung von Gewalt zustande kam.

Der Punkt, den der Film dem Zuschauer einhämmern möchte, ist, dass Folter immer falsch ist, und auch dann nicht angewendet werden darf, wenn es um ein höheres Gut geht, wegen Nazizeit und so.

Dazu wiesen mehrere Leser auf einen Umstand über von Schirach hin:

Sein Opa ist der “Baldur von Schirach” NS-Reichsjugendführer und Gauleiter von Wien.

Der Rest seiner Sippe ist auch nicht weit vom NS entfernt.

Mit Bezug darauf, dass ich ja schon öfters beschrieben hatte, dass im linken, vor allem im Gender- und political-correctness-Lager auffällig viele Nachkommen von Spitzen-Nazis tummeln, die da anscheinend versuchen, ihren Erbdachschaden auszukompensieren. Ich hatte ja schon vermutet, dass dieser Schwachsinn, sich von Geschlecht zu verabschieden und allem, was sonst noch biologisch vererbt ist, und stattdessen alles nur wahlfrei und sozialisiert sei, der verzweifelte Versuch auf psychotischer Grundlage ist, sich von der eigenen Verwandtschaft reinzuwaschen.

Hier nun kommt dazu, dass von Schirach der Strafverteidiger von Günter Schabowski im Mauerschützenprozess gewesen sei (TAZ, NZZ).

Geht es da darum, sich dafür nachträglich moralisch zu rechtfertigen?

Oder überhaupt zu rechtfertigen, dass so viele SED-Verbrecher davonkamen, hier sogar höchste Ämter bekamen?

Oder will er sich einfach selbstüberhöhen, indem er den Strafverteidiger als den Schlauesten, den moralischsten, den Herrn über das Verfahren hinstellt?

Oder sollen wir darauf vorbereitet werden, dass reihenweise migrantische Straftäter freigesprochen werden? Weil bei uns Zustände wie in Schweden drohen, wo die Polizei längst machtlos gegen die Clans ist?

Oder geht es darum, den Weg für Freisprüche von staatlich beauftragten Gewalttätern wie der Antifa zu ebnen?

Weil der Winkeladvokat über dem materiellen Recht steht?

Ferdinand von Schirach und Susanne Baer

Und dann kommt der Schlüssel zum Wahnsinn. Ein Leser schreibt mir:

Sehr geehrter Herr Danisch,

anbei übersende ich Ihnen einen Auszug aus von Schirachs “Die Würde ist antastbar” (Piper Verlag, 4. Auflage Juni 2016 – 1. Auflage Dezember 2015).

Das Büchlein beinhaltet 13 kleinere Aufsätze zu Gesellschaftsfragen aus dem Blickwinkel eines Rechtsanwalts (diese Essays erschienen zuvor alle im “Spiegel”).

https://www.krimi-couch.de/titel/13291-die-wuerde-ist-antastbar/

Der beiliegende Scan enthält die letzten Passagen aus Aufsatz Nr. 6: “Zur Not ein Gesetz – Feminismus und Justiz”.

Die schriftstellerischen Ambitionen von Schirachs erschöpften sich leider in den ersten Veröffentlichungen “Verbrechen” sowie “Schuld”.

Seit seinem Aufstieg zum Medienstar geriert er sich gern als moraltriefender Großinquisitor bei Rechtsfragen.

Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.

dazu schickt er mir den Scan einer Doppelseite (68/69). Darin schreibt von Schirach

„Und hier gibt es jetzt eine erfrischend neue, eine wirkliche Vertreterin der Frauen: Susanne Baer.

Sie wurde vor Kurzem in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Ihre Dissertation mit dem Titel »Würde oder Gleichheit?« erschien 1995. Es geht ihr um die »angemessene grundrechtliche Konzeption von Recht gegen Diskriminierung«, sie beschäftigte sich mit der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Susanne Baer sagt, das Recht der USA schütze Frauen umfassender als das in Deutschland. Das trifft zu: Unsere Verfassung will zuerst den gesellschaftlichen Konsens, das Recht der USA dagegen stellt den Einzelnen in den Mittelpunkt.

Susanne Baer ist eine moderne Feministin, ihre Dissertation ist feingliedrig, differenziert und manchmal radikal. Dem Bundesverfassungsgericht kann man zu der neuen Richterin nur gratulieren. […]

Ihre deutliche Stimme für die Rechte der Frauen im höchsten deutschen Gericht ist notwendig. Und sie ist erfreulich.”

Ach gar. Seilschaften der Nazi-Nachkommen zur Läuterung der Republik nach ihren Vorstellungen?

Sind wir wieder voll im Thema? Was läuft hier für eine Nummer ab?

Von Schirach und die ARD wollen uns hier einen vom heiligen Recht und der Gerechtigkeit erzählen, während er gleichzeitig Susanne Baer lobt, eine psychisch verhaltensauffällige Dachschadenträgerin, von der ich bis heute keinen einzigen ernstzunehmenden juristischen Text gefunden habe, deren Disseration ein ideologischer Schwachsinnsbescheid ist, die massiv Verfassungsrecht bricht, mit Schwindel und Betrug in das Bundesverfassungsgericht reinintrigiert wurde, dort Verfahrens- und materielles Recht bricht, um in eigener Sache und „für Frauen” das Recht zu brechen, den Staat auszuhebeln und ihre Hirngespinste auszuleben?

Und mit dieser verlogenen linken Schwachsinnsseilschaft aus genetischen Nazi-Altlasten bläst die ARD zum Großangriff auf allen Kanälen, um uns einzuhämmern, uns darauf vorzubereiten, dass wir uns daran zu gewöhnen hätten, dass Gerichtsurteile anders verlaufen werden als es unserem materiellen Recht und Gerechtigkeitsempfinden entspricht?

Die große Rechtsbeugungspropaganda? Die den Fall von Metzler/Gäfgen als Vehikel für ihre durchverdreckte Ideologie hernimmt?

Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk als Propaganda-Werkzeug?

Wer ist dafür eigentlich verantwortlich?

Es heißt hier immer nur „Das Erste”, „ARD” und gesendet für „ARD degeto”.

Wie ich aber schon beschrieb, gibt es „Das Erste” und die „ARD” nicht als Rechtspersonen. Die ARD ist nur ein Innenvertrag, und beides sind nur Marken, die den Sendern der ARD gemeinsam gehören, aber nicht parteifähig sind. Parteifähig und verantwortlich sind immer nur die einzelnen Sender wie WDR, NDR, MDR usw.

Ich habe bisher weder auf der Webseite, noch im Download eines der beiden Filme (für den Blogartikel vergangene Nacht) einen Hinweis gefunden, welche der Anstalten – und damit: welcher Intendant – für diesen Propagandamist verantwortlich ist, wer uns das auftischt.

Insofern fehlt es da sogar am Impressum und der Angabe des Verwantwortlichen.

Nachtrag: Würde mich auch interessieren, ob der Preis, den die ARD da für den Einkauf gezahlt hat, überhaupt angemessen war, oder ob das unter Untreuer und Geldwäsche fällt und da irgendwer mit Geld versorgt wurde.