Ansichten eines Informatikers

Künast und die strategische Prozessführung

Hadmut
12.10.2019 17:59

Sag ich doch.

Es stinkt nach einer aus dem linken Berliner Juristen-und-Verfassungsgerichts-Sumpf bestellten Pseudoklage, damit das Bundesverfassungsgericht mit fingierten Verfassungsbeschwerden wieder links-grüne Politik machen kann:

Die alte Brachialsexistin schlägt natürlich nur auf Männer ein, als ob Frauen alle so brave Engelchen wären.

Hieß es nicht irgendwo, die Klage wäre gar nicht von ihr ausgegangen, sondern dieser dubiose Verein wäre auf sie zugekommen?

Das stinkt wieder nach dem Verfassungsgerichtssumpf. Politisch unerwünschte Verfasssungsbeschwerden werden gar nicht erst angenommen, und die politisch erwünschten lässt man sich auf Bestellung machen.

Die Sache hat nur einen Haken.

Das Bundesverfassungsgericht hat ja mal über die Vorratsdatenspeicherung entschieden, was von Linken groß gefeiert wurde. Ich hatte damals erläutert, dass die da im Blindflug durchgepflügt sind und weder verstanden haben, was sie tun, noch gemerkt haben, dass ihre einstweilige Verfügung völlig vermurkst und wirkungslos war, weil sie auch auf niemand anderen als sich selbst und ihre Showgäste hören. Das hohe Verfassungsgericht ist mitunter strohdoof und merkt’s noch nicht mal und auch sonst kaum jemand.

Jetzt steht die Entscheidung aber nun mal. Speicherung und Auskunft damals wegen zu niedrigen Hürden verboten.

Und jetzt soll der gleiche Mist schon bei Alltagsbeleidigungen am untersten Ende der Strafrechtsskala (wenn überhaupt) ziehen?

Waren die Grünen nicht mal lautstark gegen Vorratsdatenspeicherung?

Ach, ja, das war, als die noch oppositionell-kriminell waren und nicht verfolgt werden wollten.

Jetzt haben sie die Position gewechselt und wollen Rechte jagen, da ändern sie selbstverständlich sofort ihre Rechtsmeinung.

Wetten, dass das Bundesverfassungsgericht seine Ansichten, was die Verfassung fordert und verbietet, wieder mal mit der politischen Windrichtung wechselt?

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bindet alle Gerichte, auch das Bundesverfassungsgericht. Wird zu: Was kümmert mich mein Richtergeschwätz von gestern?