Ansichten eines Informatikers

Schlimm: Vorzeitiger Nachrichtenerguss

Hadmut
17.1.2017 22:58

Wenn Journalisten das Wasser nicht halten können.

Heute hat doch das Bundesverfassungsgericht über das NPD-Verbot entschieden. Und sie haben entschieden, dass man die NPD nicht verbieten kann und auch nicht verbieten muss, weil die eh schon auf dem letzten Loch pfeifen und sich selbst kaum am Leben erhalten, schon gar nicht aber Schaden anrichten können. Motto: Wozu noch die Mühe, die gehen doch von selbst ein.

Nur:

Wie vorsitzende Richter in Gerichtsverhandlungen das eben so machen, lesen sie erst mal die Anträge vor, damit man weiß, worum überhaupt gestritten wird.

Und so hat der Gerichtspräsident Voßkuhle heute eben vorgelesen, was beantragt wird. Meedia beschreibt, was er wörtlich gesagt hat:

„Ich eröffne die Sitzung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur Verkündung der Entscheidung in dem Verfahren über die Anträge: 1. Die Nationaldemokratische Partei Deutschland einschließlich ihrer Teilorganisation Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung ist verfassungswidrig. 2. Die Nationaldemokratische Partei Deutschland einschließlich ihrer Teilorganisation Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung wird aufgelöst. 3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Nationaldemokratische Partei Deutschland einschließlich ihrer Teilorganisation Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen. 4. Das Vermögen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisation Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung wird zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen. Antragssteller ist der Bundesrat, Antragsgegnerin ist die Nationaldemokratische Partei Deutschlands.“

Auch das ist normal so. Denn wenn man einen Antrag bei Gericht stellt, formuliert man den nicht „Bitte verbieten Sie..” oder „Wir möchten, dass Sie verbieten”, sondern man formuliert quasi wie ein Gericht den Urteilstenor, wie man ihn gerne haben möchte. „Wir beantragen: ” und dann wird quasi das Wunsch-Urteil formuliert. Des g’hört so, das macht man so. Weil nur so eindeutig ist, was man eigentlich beantragt.

Das heißt überhaupt nicht, dass das Gericht dem folgt oder das für richtig hält. Es heißt nur, dass das Gericht zeigt, dass es verstanden hat, was der Kläger will. Nicht, was es davon hält oder ob er es kriegt.

SPIEGEL und ZEIT hatten da aber anscheinend Leute (oder vielleicht auch nur einen, denn dass sie synchron denselben Fehler gemacht haben, ist schon sehr auffällig) hingeschickt, die noch nie bei Gericht waren. Und das Wasser nicht halten konnten. Die haben dann live berichtet, die NPD wäre verboten worden.

Nur: War ja falsch. Sie haben sie ja gerade nicht verboten.

Entsprechend böse Kommentare gab’s. Und Spott. Journalismus heute. Und die halten sich für die „Profis”, die uns die Welt erklären können.

Prompt mussten sich ZEIT und SPIEGEL hochnotpeinlich entschuldigen. Die ZEIT schreibt dazu:

“Be first, but first be right” lautet eine der ältesten journalistischen Grundregeln.

Joa, das sind die Medien, die andere der Fake News beschuldigen.

Ist aber kein Einzelfall. Das Correctiv, ich glaube, das sind die, die in den USA nun über Fake News wachen sollen, hat auch als das Wahlergebnis schon bekannt war, noch verkündet, dass Hillary Clinton gewonnen hätte.

Irgendwo gab’s einen Werbespot, in dem ein Barack-Obama-Double auf dem Bett im weißen Haus liegt, während schon Hillary Clinton in Unterhosen aus dem Bad kommt. Den haben sie aber, Lacher, trotz allem Ruck-Zuck mit einem Trump-Double nochmal neu gedreht und schon am Tag nach der Wahl gesendet bekommen.

Interessanter ist, dass Homeland schon eine ganze Staffel gedreht hat, in der die Präsidentin die US-Wahl gewonnen hat.

Kann passieren.

Aber an sich hätte man denken können, dass die Medien aus der Trump-Wahl was gelernt haben und bei einem (zumindest medienmäßig) so wichtigen und hochgekochten Verfahren wie dem NPD-Verbotsverfahren nicht die allerblutigsten Anfänger hinschicken.

Zeigt aber eben auch, dass die Medien heute mit inkompetenten Leuten besetzt sind. Und sich trotzdem einbilden, dass sie alles besser wissen. Waren wahrscheinlich wieder „Quereinsteiger”.

Wann gehen die endlich pleite?