Ansichten eines Informatikers

Die CDU-Sexualmoral und die Minderjährigen

Hadmut
16.8.2011 14:58

Ich hab den Überblick verloren. Kann mir das irgendwer nochmal genau erläutern, wie die CDU und die Bundesregierung sich das mit dem Sexualstrafrecht vorstellen? Hat man nur ein Bild von einer nackten 16-Jährigen auf dem Rechner, geht man nach § 184c (Jugendpornographie) bis zu 3 Jahre in den Knast. Weil das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf. Vögelt man die 16-Jährige aber gleich selbst durch, wie der CDU-Politiker von Boetticher, dann ist das legal und straflos. Kann mir irgendwer erklären, welcher Sinn dahintersteckt? (…immerhin ist mir jetzt endlich klar, worin die „christlliche” Komponente der CDU besteht…)

18 Kommentare (RSS-Feed)

Alex
16.8.2011 15:06
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Verkommenes Gesocks!


der andere Andreas
16.8.2011 16:05
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naja ist doch eigentlich ganz einfach:

nach päpstlicher – und damit einzig wahrer “christlicher” auffasung darfs ja weder abtreibung noch verhütung geben. das heißt, dass das mädchen mit ziemlicher sicherheit schwanger werden würde. nach christlicher tradition müsste der mann sich dann um sie kümmern/sie heiraten.
aus dem vögeln geht damit für das mädchen eine langfristige versorgungsbeziehung und somit eine eindeutige gewinnsituation einher (persönliche freiheit, körperliche und mentale gesundheit werden in diesen kreisen weniger hochbewertet – zumindest wenns andere betrifft).

während die betrachtung/lagerung des bildes eben nicht zu obigem führt und ihr möglicherweise eine materielle ausbeutung vorausgeht. – oder wie ist die rechtslage bei anstössigen bildern von minderjährigen, welche diese selber zum zweck der veröffentlichung online gestellt haben?

also das ist schon logik drinn, man(n) muss sie nur suchen…

das, dass oben beschriebene system, heute nicht mehr funktioniert währe dann übringens den linken anzulasten – also alles links der CSU.

der man soll ja auch so verliebt gewesen sein, dass er die beziehung pünktlich zum heraufziehen seiner kanidatur abgebrochen hat.


Steffen
16.8.2011 16:13
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Ich bin jetzt kein Anwalt, aber sagt §184c wirklich aus, daß man in den Knast kommt, wenn man ein Bild einer nackten 16-jährigen auf seinem Rechner hat?

Wenn ich mir den Paragraphen durchlese, dann geht es doch um das “Verbreiten” bzw. “Öffentlich machen”, und nicht um den reinen Besitz. Also wäre er doch eher anwendbar wenn jemand z.B. mit einer 16-jährigen intim wird, dabei das ganze heimlich mit dem Handy filmt, und die Szene dann ins Netz stellt. Oder seine Sammlung von anzüglichen Bildern 16-jähriger zum Download freigibt.


Hadmut
16.8.2011 16:19
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Absatz 4 stellt schon den reinen Besitz unter Strafe. Zwar „nur” mit einem Jahr Gefängnis, aber wenn ich mir anschaue, was die Gerichte beim Raubkopieren schon alles als „gewerblichen Umfang” ansehen, dann unterstellen sie einem auch ziemlich flott, da man mehr damit vorhatte. Aber nach Abs. 4 ist schon der reine Besitz strafbar.


Steffen
16.8.2011 16:33
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Gut, Absatz 4 geht noch weiter, und besagt wenn ich es richtig verstehe daß es nicht anzuwenden sei falls das Material von jemandem unter 18 Jahren mit Einwilligung der betroffenen Person hergestellt wurde. Das wurde wohl eingefügt um Jugendliche nicht zu kriminalisieren, führt aber gleich zur nächsten juristischen Absurdität: Wenn ich 17 Jahre, 11 Monate und 29 Tage alt bin, und meine 17-jährige Freundin mit ihrer Einwilligung nackt ablichte, dann ist das straffrei. Am nächsten Tag ist mein 18-er Geburtstag, und ab dann ist das ganze plötzlich nicht mehr straffrei…

Zum Thema sexuelle Beziehungen von Erwachsenen mit Jugendlichen gibt es immerhin noch den §182, wo zumindest das “Ausnützen einer Zwangslage” unter Strafe steht:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

Man könnte diese Widersprüche damit zumindest teilweise erklären, daß der Besitz von Jugendpornographie (z.B. zur Verwendung als “Wixvorlage”) moralisch etwas komplett anderes ist als wenn ein Erwachsener und eine Jugendliche eine *gegenseitige* intime Beziehung in beiderseitigem Einverständnis führen.

Was immer noch nicht den Widerspruch erklärt, daß ein 21-jähriger mit einer 17-jährigen eine Beziehung haben darf, aber laut Buchstaben des Gesetzes sie nicht ‘pornographisch’ darstellen darf.


Mattes
16.8.2011 17:57
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Macht sich denn keiner Gedanken, dass der jetzt wegen einer legalen Beziehung (monogam!) zürückgetreten “wurde”, ein Seehofer trotzdem noch im Amt ist und sich keiner drum schert? Schon ein bisschen Doppelmoral, woll?

Wobei mir persönlich es sowiso egal ist, mit wem wer was neben seiner Angetrauten hat. Soll sich doch jeder selbst im Spiegel noch hübsch finden.


Andreas Spengler
16.8.2011 18:20
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Ein Bild von einer nackten 16-jährigen ist noch keine Abbildung einer “sexuelle(n) Handlung an, von oder vor” der gleichen…

Das macht das Ganze Thema natürlich keinen Deut besser.


Robert
16.8.2011 19:37
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Ich muss hier Mattes zustimmen.

Diesen Artikel, der die andere Seite beleuchtet, fand ich sehr interessant:
http://zettelsraum.blogspot.com/2011/08/marginalie-christian-von-boetticher-ist.html


Stefan
16.8.2011 20:35
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“Wenn jemand ein unberührtes Mädchen vergewaltigt, das noch nicht verlobt ist, und dabei ertappt wird, dann soll der Mann, der das tat, ihrem Vater 50 Silberstücke geben, und er muss das Mädchen zur Frau nehmen, weil er sie vergewaltigt hat.”
– 5. Buch Mose 22:28


Dr. No
17.8.2011 0:11
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Stefan W.
17.8.2011 3:44
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Wenn es ein Skandal wäre, dann ließe sich daraus was machen – wenn es kein Skandal wäre, dann wäre es wertlos.

Also muss es ein Skandal sein!

Im Vorabendprogramm gibt es eine Serie, die heißt ‘Verbotene Liebe’, und folgt wohl der gleichen Logik: Wenn es verboten wäre, dann wäre es ein Skandal. In Wahrheit ist es aber einfach nur fade.


Johnny
17.8.2011 12:48
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Das mit dem Recht ist eigentlich recht einfach.
Das führen einer Beziehung zu einem/r 16 Jährigem/n ist legal, da davon ausgegangen wird, dass eine Person ab der Vollendung des 16. Lebensjahres in der Lage ist sich sexuell selbst zu bestimmen.

Das Verbreiten, öffentlich Ausstellen, Herstellen, Beziehen, Liefern, usw. einer sexuellen Handlung ist dahingegen etwas Anderes und zurecht Verboten. Dabei geht es nicht um den Akt selber sondern um das “Zurschaustellen” des Aktes.

Ich verstehe nicht wie man die beiden Sachverhalte vermischen kann. Auch der 1. Kommentar von Alex ist absolut unangebracht.
Wie sagt Hadmut gerne, die Zensur fängt schon da an, wo durch (beleidigende) Kommentare andere Meinungen diffamiert werden. Was hier genau der Fall ist. Der Mensch hat nichts unrechtes getan, seine Moral entspricht genau der Moral, die uns der Gesetzgeber als “richtig” vorgibt, und muss trotzdem zurücktreten.


deos
17.8.2011 13:16
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unterm strich is das ganze ein riesen witz…
sie war 16, das ist legal, k.a. warum er überhaupt zurückgetreten ist… das mädel wusste was sie tat, er auch, problem gegessen bzw. nicht vorhanden
und wenn ein über 40jähriger ne 16jährige abschleppt kann man eh nur sagen “respekt” XD
aber die alleswissende BILD hat natürlich nen aufhänger gebraucht

was fürn ar*** is ist die sache mit der jugendpornografie. das ist ein kunstwort das nix mit der realität zu tun hat, das war von anfang an klar…
genau so ein stuss wie zeichnungen/comics/mangas als kinder-/jugendpornografie einzuordnen, es ist einfach fernab jedem realistischen und logischen denken… aber so ist unsere politik halt…

aber der praragraph mit der jugendpornografie fällt eh bald raus wenn die EU die richtlinie verabschiedet dass ein “kind” alles unter 18 ist (und dementsprechtend natürlich auch kinderpornografie passend definiert wird)

ich könnt einfach nur noch kotzen


Alex
17.8.2011 18:07
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Es ist halt nunmal meine Meinung, dass man moralisch “verkommen” ist, wenn man als Erwachsender (der Herr ist ~40) was mit ner 16 Jährigen anfängt.

Es ist weiter meine Meinung, dass es moralisch recht fragwürdig ist, wenn man auf der einen Seite sich als moralische und über alles erhabene Instanz aufspielt (Konservativmus, Werte, christlich(eh besser!) ) aber andererseits…

Ich habe sogar überlegt, ob ich meinen Kommentar überhaupt schreibe, weil ich nicht erwartet habe, dass Hadmut ihn zulässt; und ich bin sicher dass Hadmut auch sich genau überlegt hat, ob das nun akzeptabel ist oder nicht.

Übrigens ist das auch eine Art von Zensur – wenn man mal eine deutliche Meinung hat, unsicher zu sein, ob man diese überhaupt deutlich formulieren kann/ soll.

Aber gut, ihr wollt hier lieber über juristische Spitzfindigkeiten diskutieren, dann könnt ihr das tun, ich für meinen Teil habe daran kein Interesse.


Hadmut
17.8.2011 18:10
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Zum 257.394sten Mal: Nein, das ist keine Zensur, wenn ich hier mal einen Kommentar nicht durchlasse. Siehe Kommentar-Policy. Zensur ist, wenn der Staat den Leuten verbietet, ihre Meinung auf ihrer eigenen Webseite kundzutun, nicht wenn ich die Meinung anderer nicht auf meiner Webseite publiziere. Ich würd ja zu gerne mal wissen, wer diesen Unsinn über Zensur in Umlauf gesetzt hat, an den da so viele jetzt glauben…


Alex
17.8.2011 19:13
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hmm, weder johny noch ich haben Dir zensur vorgeworfen;

Johny hat mir “den anfang von Zensur” vorgeworfen, und ich habe kurz über selbstzensur schwadroniert


Stefan W.
18.8.2011 22:19
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Inwiefern steht die CDU denn für Werte, und für welche Werte, inwiefern für Konservativismus und inwiefern als moralische Instanz?

Das sind alles leere Floskeln. Ehegattensplitting ist m.W. die letzte, brüchige Bastion einer biedermeierlichen, romantischen Illusion.

Das Christentum hat übrigens auch nichts originär moralisches vorzuweisen, was nicht bis ins Mark peinlich wäre – wie andere Religionen haben sie ihre eigenen Idole und Marketingfigürchen, kuriose Essensvorschriften und Sexualtabus, aber moralisch ist man natürlich eher schwerbehindert, wenn man die Ansicht vertritt, man könne jemanden stellvertretend für die Vergehen anderer hinrichten, und damit die Welt verbessern.

Da herrschen noch viel tiefere Missverständnisse, als in Zensurfragen.


rjb
19.8.2011 1:41
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Der bekannte Aphoristiker und Göttinger Universitätsprofesor Georg Christoph Lichtenberg lernte im Jahre 1777 die zu der Zeit 13-, nach anderen Angaben 12jährige Maria Stechard kennen, die ab 1780 in seinem Hause wohnte, und mit der er eine Art eheähnliche Gemeinschaft unterhalten haben soll, bis sie 1782 vor der geplanten Heirat und vor ihrem 17. Geburtstag an einer Krankheit verstarb. Lichtenbergs Ruf scheint das nicht beeinträchtigt zu haben. Das erreichte er aber anschließend, indem er mit der bei ihm als Haushälterin tätigen, einige Jahre älteren, Margarete Kellner ein uneheliches Kind zeugte. Heute wäre es umgekehrt – die Geschichte mit Maria Stechard hätte er sich nicht erlauben können, am unehelichen Kind hingegen würde niemand Anstoß nehmen. Ob das insgesamt ein Fortschritt ist, sei mal dahingestellt.