Ansichten eines Informatikers

Meine Stellungnahme gegenüber dem Thüringer Landtag

Hadmut
19.3.2021 16:04

Ich habe mal wieder eine Stellungnahme gegenüber einem Landtag abgegeben. Es ging um die Neufassung des Gesetzes/Staatsvertrages (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) zum Mitteldeutschen Rundfunk.

Es steht gerade eine neue Version des Staatsvertrages zwischen den drei Ländern bezüglich des Staatsvertrages als Grundlage für den Mitteldeutschen Rundfunk an. Ich habe dann im Februar eine Einladung vom Landtag Thüringen bzw. dessen Ausschuss bekommen, an der heutigen Sitzung teilzunehmen und Stellung zu nehmen. Warum man mich eingeladen hat, weiß ich nicht, ich nehme an, als Folge dessen, dass ich vor einem halben Jahr für Sachsen schon eine relativ umfangreiche Stellungnahme zur Beitragserhöhung geschrieben hatte. Man sagte mir dort, die längste, an die man sich spontan erinnern könnte, habe 10 Seiten gehabt, meine hatte 191.

Warum mache ich mir die Arbeit überhaupt? Aus schierer Konsequenz. Ich hielte es für einen unvertretbaren Selbstwiderspruch, wenn man sich – wie ich als Blogger – einerseits öffentlich darüber beklagt, dass die Politik den Bürger übergeht und alles hinter verschlossenen Türen auskaspert, andererseits dann aber das Maul nicht aufkriegt, wenn man doch mal die Gelegenheit bekommt. Man kann sich nicht beschwerden, dass man nicht kriegt, und dann ablehnen, wenn man kriegt. Und ich denke, zumindest das kann ich für mich in Anspruch nehmen: Ich leide zumindest nicht an schlimmer Maulhemmung. Ich bin da auch nicht so übermäßig schüchtern. Ich halte es deshalb für eine zwingende Konsequenz meines allgemeinen Standpunktes, dann auch was zu sagen, wenn ich gefragt werde.
Hier also

Gleich etwas, was mich verblüfft hat. Es waren weitaus mehr Sachkundige geladen als damals in Sachsen. 21 Geladene für das mündliche Anhörungsverfahren (mit der Bitte, seinen Standpunkt auch schriftlich darzulegen) und nochmal weitere 29 für eine schriftliche Anhörung. 50 Anzuhörende. Die schenken sich nichts.

In der Einladung stand, man möge seinen Vortrag auf 20 Minuten begrenzen (Sachsen damals 10). 21 * 20 Minuten sind 7 Stunden. Plus (von Coronas wegen zwingende) Lüftungs- und Mittagspausen. Plus Anhörung? Glücklicherweise habe ich gestern bei einem Tontest erfahren, dass die das anders machen, dass die Fragen gleich nach jedem Vortrag gestellt werden und die 20 Minuten Vortrag und Fragen umfassen. Hätte ich das nicht erfahren, dass das da anders als in Sachsen und Berlin gehandhabt wird, hätte ich mich zeitlich vertan.

Aufgrund der Corona-Situation hatte ich mich diesmal entschieden, nicht hinzufahren, sondern mal selbst per Videokonferenz teilzunehmen, nachdem das da möglich ist. Die Fahrt wäre sehr lang, ich hätte dort übernachten müssen, und sie haben dort ordentliche Corona-Schutzmaßnahmen und ich hier noch keine Testmöglichkeit in Berlin (angekündigt, aber praktisch noch nicht verfügbar). War mir zu infektionsgefährlich und außerdem hatte ich keine Lust, das Risiko einzugehen, dort nicht reingelassen zu werden (sie können auch vor Ort testen, aber ich weiß ja vorher nicht, was rauskommt) oder dann bei einer Marathonsitzung den ganzen Tag mit Maske dort rumzusitzen.

Zu meiner Verblüffung war ich aber der Einzige, der das Angebot, per Videokonferenz vorzutragen, in Anspruch genommen hat. Was daran lag, dass viele der Leute auf der Liste keine Stellungnahme abgegeben hatten, abgesagt hatten oder nicht erschienen sind. Ich habe nicht mitgezählt, aber das waren nicht mal die Hälfte. Um 9 gings’s los, und so gegen halb zwei war’s schon wieder vorbei, davon noch einmal Corona-Lüften und eine Mittagspause abzuziehen.

Gewundert hat mich, dass Reitschuster geladen, aber nicht da war, und die Vorsitzende sagte, dass sie nicht wisse, warum er nicht da sei. Wo der doch gerade darüber schreibt, sich mit dem Patrick Gensing von der Tagesschau zu fetzen.

Die Sitzung wurde auch Live übertragen, für Interessierte, aber ich weiß nicht, ob das ein separater Kanal war oder über denselben Chat ging. Ich war da jedenfalls alleine.

Auch im Plenarsaal selbst waren nur recht wenige Leute, soweit ich per Video sehen konnte.

Worum geht’s?

Mir fehlt da eigentlich der Hintergrund, der zu diesem Gesetzestext geführt hat. Aus Fragen und einigen Textstellen (und weil ein anderer Redner beklagt hatte, da nicht beteiligt worden zu sein) schließe ich, dass es da letztes Jahr schon irgendwas gab. Und anscheinend sind sich die drei Bundesländer da auch nicht so unbedingt einig. Denn im Staatsvertrag steht drin (§ 44), dass er zum 1. Juni 2021 in Kraft treten soll und ansonsten gegenstandslos wird, wenn nicht alle bis 31. Mai 2021 ratifiziert haben (dann bleibt der alte gültig). Man will das im beschleunigten Verfahren durchdrücken.

Allerdings hat man in Thüringen das Problem, eine Minderheitsregierung (Linke, SPD, Grünen) zu haben (Stichwort: Blumenstrauß, in jenem Saal fand das wohl statt), und deshalb doch auf die Opposition angewiesen zu sein, das wohl als Grund für die ausgiebige Anhörung.

Und einer Bemerkung habe ich extrapolierend entnommen, dass Thüringen wohl intern damit gedroht habe, den Staatsvertrag ganz zu kündigen. Die Änderungen umfassen aus meiner Sicht drei Aspekte:

  • Sprachblabla, um den alten Staatsvertrag von 1991 an Gendersprech („der Intendant oder die Intendantin”) und die etwas verschobenen Begrifflichkeiten aus dem neuen Medienstaatsvertrag anzupassen.
  • Links-Shift: Sie schrauben am Rundfunkrat herum, der mehr politisch linke Einflussgruppen bekommt. Gleichzeitig soll die Opposition (die AfD) rausgeschossen werden, weil früher die Fraktionen vertreten waren, jetzt Vertreter der Regierung oder vom Landtag mit Mehrheit Gewählte. Die AfD wird zwar nicht erwähnt, aber vor dem politischen Hintergrund ist völlig klar, was da läuft. Der Rundfunk soll weiter zum rein linken Propagandasender ausgebaut werden. Was ich für verfassungswidrig halte, denn verschiedene Entscheidungen des BVerfG schreiben schon für den allgemeinen Rundfunk vor, dass alle Meinungen vertreten werden müssen und (2014) auch die Aufsichtsgremien mit „Vielfalt” (Linke hassen die „Vielfalt”, wenn sie sie selbst herstellen sollen) besetzt sein müssen.
  • Finanzaspekte. Aus Formulierungen, der Gesetzesbegründungen und dem Fragenkatalog der Fraktionen geht hervor, dass die Bundesländer da Krach untereinander haben, weil der MDR seine Zentrale in Leipzig hat, und da anscheinend auch das Geld ausgegeben wird (und versickert…), die aber in Thüringen auch Geld haben wollen. Es soll sichergestellt werden, dass ein Teil des Geldes in Thüringen ausgegeben wird. Außerdem wird oder wurde da eine GmbH gegründet, die steuerlich voll in Thüringen veranlagt werden soll. Eine Frage deutet sogar darauf hin, dass man die Aufgaben des Rundfunks pro forma erweitert, um eine Beitragserhöhung zu begründen. Mehr Aufgaben, damit es mehr kostet und mehr Geld reinkommt.

    Ich halte das für verfassungs- und EU-rechtswidrig.

    Verfassungswidrig, weil das BVerfG 2018 als Voraussetzung für die Beitragspflicht vorgeschrieben hat, dass die Einnahmen aus einem nutzungsunabhängigen Beitrag nicht in den öffentlichen Haushalt fließen dürfen. Genau das wird aber hier getan: Der Rundfunk als Vehikel, um über die Beitrag und dessen Erhöhung den Landeshaushalt aufzufüllen.

    Und der EuGH hat entschieden, dass deutscher öffentlich-rechtlicher Rundfunk wegen seiner gesetzlich normierten Zahlungspflicht als öffentlich finanziert gilt und deshalb die Ausschreibungsregeln der EU einzuhalten hat. Die sehen zwar Ausnahmen für den Rundfunk vor, wenn es um Inhalte und Kultur geht. Weil es aber Ausnahmeregeln sind, seien diese eng auszulegen. Heißt: Alles, was nicht direkt mit Inhalten und Kultur zu tun hat, muss eigentlich EU-weit ausgeschrieben werden. Und selbst wenn: Ein Schauspieler kann ja wunderbar säschsich reden können und Sachse sein und trotzdem für eine Firma in Thüringen oder gar Brandenburg oder Bayern arbeiten. Selbst diese Ausnahme vom EU-Recht ist eben auf Inhalte und Kultur beschränkt und kann nicht auf politische Landesgrenzen beschränkt sein. Es darf ausdrücklich nicht dafür verwendet werden, lokal die Wirtschaft zu unterstützen – und genau das versucht man hier.

Handwerklich schlecht

Was mir aber auch aufgefallen ist: Ich finde das als Gesetzestext ziemlich schlecht, sehe da deutliche handwerkliche Mängel und habe das auch deutlich gesagt und geschrieben.

Das ist ein ziemliches Durcheinander. Was gemacht werden soll, Wie es gemacht werden soll, welche Inhalte mindestens da sein solle, geht durcheinander wie Kraut und Rüben. Man merkt, dass da irgendwelche Leute irgendwas reinpappen wollten und es halt irgendwohin gepappt haben, wo es halt irgendwie kleben blieb. Das Ding hat keine Struktur mehr.

Vieles ist nur umgangssprachliches Blabla, vage, unklar, mehrdeutig, sagt eigentlich nichts.

Dieser Gesetzestext erfüllt nicht die Anforderungen, die ich an einen Abiturienten stellen würde. Ich bin mir beim Lesen vorgekommen wie ein Lehrer, der mit dem Rotstift Hausaufgaben korrigiert. Das ist kein in sich geschlossener, systematisch und folgerichtig auf sich aufbauender Text, den man lesen und eindeutig verstehen kann. Ich habe das auch reingeschrieben, dass ich den Text für Murks und dessen Autoren – wer immer es gewesen sein mag, ich weiß es nicht – schon für sprachlich nicht befähigt halte, einen Gesetzestext zu verfassen. Und ich von einem Gesetzgeber verdammt nochmal erwarten würde, dass er dann, wenn er ein Gesetz macht, sich vorher mal die paar einschlägigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu seinen Pflichten und Aufgaben durchliest und kennt.

Aufgaben

Früher hatte der Rundfunk zwei Aufgaben: Radio und Fernsehen. Klare Sache, darunter kann man sich was vorstellen.

Dann kamen Telemedien dazu. Das ist schon sehr vage.

Nun reden sie von „Trimedialität”. Heißt: Radio + Fernsehen + Irgendwas-mit-Internet-oder-digital-wissen-wir-nicht-so-genau.

Warum ist das ein Problem? Warum kann man nicht einfach sagen, „macht halt, was geguckt wird”, vor allem, wenn der Staatsvertrag 30 Jahre halten soll?

Na, aus zwei Gründen.

Der eine ist, dass sie behaupten, sie kriegen nicht genug Geld, um ihre Aufgaben zu erfüllen, und der Beitragszahler nur die Erfüllung der Aufgaben sicherstellen muss. Also müssen die Aufgaben so klar gestellt sein, dass man daran erkennen kann, ob etwa deren Engagement (kostet ja auch Geld) bei Twitter, Facebook, Youtube und so weiter überhaupt zu deren Aufgaben gehört und zu bezahlen ist.

Der andere ist, dass sie ja auf Twitter, in Foren und so weiter gerne sperren und verbieten wie die Blöden. Die Pflicht, es per Beitrag zu bezahlen, setzt aber selbst dann, wenn es zu deren Aufgaben gehört, eine Nutzungsmöglichkeit voraus. Dann dürfen sie es nicht einfach willkürlich und nach Gutdünken sperren.

Anders gesagt: Man kann nich dieselben Leute sperren und zur Zahlung verpflichten. Für eins muss man sich entscheiden.

Geldverschwendung

Ich hatte schon angesprochen, dass ich es für rechtswidrig halte, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Vehikel eingespannt wird, um per Beitragspflicht Geld aus den Privathaushalten in das Land zu pumpen.

Oder auch wenn erkennbar wird, dass man die Aufgaben pro forma aufblasen will, um mehr Beiträge kassieren zu können. Gerade vor dem Hintergrund, dass das gerade als Verfassungsbeschwerde anhängig ist, halte ich das für eine Art Prozessbetrug. Fragt sich allerdings. wie man das als Beitragszahler dem Bundesverfassungsgericht vortragen würde, denn rechtliches Gehör schreiben die auch nur anderen vor, selbst pfeifen sie drauf.

Und gerade weil sie gerade mehr Beiträge wollen: Die Finanznot beruht wesentlich auch darauf, dass die sich da die Taschen mit Gehältern, Pensionen, Aufträgen vollgestopft haben, und zwar mehr gestopft, als da war. Und jetzt erwarten, dass der Beitragszahler ihre Taschenüberstopfung zahlt.

Und gerade weil ich deren Intendantin Karola Wille ja so besonders „gern” habe, habe ich mir das auch mal angesehen. Die bekommt 275.000 Euro pro Jahr, mehr als die Bundeskanzlerin, anschließend noch lebenslänglich, nämlich eine Pension von angeblich auch über 200.000 Euro, und man findet keine Aufgaben. Nur blabla wie „ist verantwortlich”, „vertritt den MDR gerichtlich und außergerichtlich”. Das Gesetz sagt, das nähere regelt die Satzung des MDR und die Satzung des MDR sagt dazu auch nicht viel.

Vergleicht das mal mit dem Maskenskandal bei der CDU: Da werden welche (zu Recht, wie ich meine) gekreuzigt, weil sie sich einmalig an Provision eingesteckt haben.

Wille bekommt lebenslänglich, jedes Jahr Geld in dieser Größenordnung, und ich finde in Gesetz und Satzung nicht konkret, was die da eigentlich macht, was man von ihr als Arbeitsergebnis erwarten könnte oder sollte.

Und dann erzählen uns SPD, Linke, Grüne von den bösen Reichen und Kapitalisten, die man höher besteuern müsse, von Armut, Mindestlohn und Existenzrente. Dann sitzen da die fetten Fettverdiener, ohne erkennbare Arbeitspflichten, und man findet das normal.

Dass man das als Gesetzgeber mal entsprechend seinen gesetzgeberischen Pflichten begrenzt, Tariflöhne zahlt, Personalausgaben begrenzt, die Leute schlicht wie jeden anderen Arbeiter auf die gesetzliche Rente und eigene Vorsorge begrenzt, dazu findet man da nichts.

Das ist alles ein großer korrupter Futtertrog für Linke und wir sollen zahlen.

Fazit

Ich halte das Gesetz handwerklich für Murks, inhaltlich für verfassungs- und EU-rechtswidrig. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist korrupt und erfüllt seine Aufgaben nicht, und der Gesetzgeber zeigt kein Interesse, das zu ändern.

Eigentlich würden die Mängel reichen, um nicht die die Beitragserhöhung, sondern den Beitrag schlechthin abzuwehren.

Eigentlich. Wenn wir ein Rechtsstaat und eine Demokratie wären.

Insofern finde ich es bemerkenswert und durchaus positiv, dass ich überhaupt angehört wurde. Auch wenn ich da nur sehr wenige Zuhörer hatte. Aus der Bemerkung einer Abgeordneten und der Rückfrage eines Abgeordneten ging immerhin hervor, dass sie ziemlich sauer über das waren, was ich gesagt habe. Also haben wenigstens die, die da waren, zugehört.

Und das ist doch im demokratischen Sinne schon mal sehr erfreulich, wenn sich die Leute noch über das ärgern, was man gesagt hat.

Aussicht

Kurioserweise könnte es auf genau das hinauslaufen, was ich schon den Sachsen und hier in der schriftlichen Ausarbeitung den Thüringern empfohlen habe: Das australische Modell.

Weil ich nämlich unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk (kein anderes Land leistet sich 11 öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) für völlig veraltet und obsolet halte. Er war nämlich bei seiner Konstruktion ausgerichtet an

  • Den Besatzungsmächten und -zonen nach dem zweiten Weltkrieg.
  • Dem Stand der Rundfunktechnik zu Ende der Vierziger und Anfang der Fünfziger Jahren. Also analoger Jungsteinzeit. Röhrentechnik. Chemische Filme. Keine Autobahnen.

Das ist heute alles anders. Meine siebenjährige Nachbarin sendet in HD und mit virtuellem Hintergrund, wenn sie Homeschooling macht. Wir brauchen sowas wie MDR, WDR, NDR nicht mehr.

Ich hielte es für sinnvoller, für das, wo sich – etwa im Einkauf oder beim Betrieb großer Studios, Personalverwaltung, Buchhaltung – Kooperation wirtschaftlich lohnt, eine oder wenige Zentralen zu machen, vielleicht als Genossenschaft, und ansonsten viele kleine Sendehäuser oder -büros, die vor Ort sind. Wie schon beschrieben, sind diese bisherigen Sendeanstalten mit ihren drakonischen Festanstellten, die eigentlich nur Zensur betreiben und sich die Taschen vollstopfen, während die eigentliche Programmarbeit von den „freien” (=Sklaven) gemacht wird, mit der Digitalisierung völlig überflüssig und obsolet geworden.

Beispiel: Wenn man schon die Anne-Will-Talkshow ertragen muss, die von ihrer externen Firma produziert wird, wozu braucht man dann zwischen Anne Will und dem Sendenetz noch einen NDR, wenn die Produktionsfirma von Anne Will doch sowieso schon sendefertig produziert und ausleitet?

Die Tagesschau ist schon schlimm genug. Wozu aber braucht man noch einen NDR außenrum? Im Prinzip ist die Tagesschau ein kompletter eigener Laden und so schon absurd überteuert. Wozu noch viel mehr außenrum bezahlen?

Und eben kurioserweise könnte dieser unterschwellig–schwelend-schwielige Streit da beim MDR auf genau das hinauslaufen, wenn Thüringen seine Drohung wahr macht, den Vertrag kündigt und sie das tun, wozu ich ihnen geraten habe. Sie haben ja bisher den MDR schon neben der Zentrale in weitere (kleinere) Landesfunkhäuser aufgeteilt. Wenn sie in Thüringen ein Landesfunkhaus haben, das ja schon lange funktioniert und läuft, reicht das eigentlich. Die brauchen keinen MDR. Und dann nämlich haben sie den gewünschten Effekt, nämlich dass das Geld in Thüringen ausgegeben wird, auch auf eine rechtlich erheblich weniger heikle Weise erreicht.

Dann nämlich würde das Fernsehen von denen gemacht, die bisher schon die Arbeit machen, nämlich die „Freien”, die sich draußen die Füße wundlaufen, während man die korrupten ÖRR-Bonzen und -Zensoren einfach loswürde.