Ansichten eines Informatikers

Was ist ein „Hassposting”?

Hadmut
3.10.2019 22:55

Die Bundesregierung erklärt es uns.

Ein Leser schickt mir einen Link auf diese Webseite des Deutschen Bundestages, die eine Art Presseerklärung zu einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken ist.

Darin heißt es:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verwendet folgende Definition:

„Hasspostings sind Beiträge im Internet, die in allen Phänomenbereichen im Rahmen von Debatten zu aktuellen Themen eine Emotionalität und zum Teil auch Schärfe aufweisen, die jenseits der freien Meinungsäußerung liegen beziehungsweise bei denen die Schwelle zur Strafbarkeit mitunter deutlich überschritten wird. Derartige Aussagen umfassen Drohungen, Nötigungen, Verunglimpfungen, extremistische Inhalte sowie unverhohlene Aufrufe zu Straf- und Gewalttaten.“

Für den Polizeibereich hat die Kommission Staatsschutz den Begriff „Hassposting“ folgendermaßen definiert: „Ein Posting ist ein Beitrag oder Artikel, der im oder über das Internet mehreren Nutzern gleichzeitig zugänglich gemacht wird. Politisch motivierten Hasspostings werden solche Straftaten zugerechnet, die in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür geben, dass diese wegen einer zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physischer und/oder psychischer Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes kausal gegen eine oder mehrere Person(en), Gruppe(n), oder Institution(en) gerichtet sind.“

Merkt Ihr was?

  1. Es geht nur um Internet. SMS, Plakate, klassische Modem-Mailboxen, fallen nicht darunter.
  2. Die Definition ist zyklisch. Hasspostings sind das, was außerhalb der freien Meinungsäußerung ist.

    Und was sind freie Meinungsäußerungen? Erfährt man nicht. Die Rechtsprechung und Presse: Meinungssäußerung ist, was nicht Hassrede ist.

    Also völlige Willkür, für Bürger nicht zu entnehmen, wo die Grenze ist.

  3. Hass ist nicht Voraussetzung. Es muss nicht mal negativ oder kritisch sein. Sie listen zwar Beispiele auf, aber eben nur Beispiele. Hass und Ablehnung gehören zwar auch dazu, aber sind nicht Voraussetzung. Emotionalität und Schärfe reichen.

Ich baue mal eine Hassrede nach diesen Regeln:

„Oh, ich bin so verschossen, so verliebt in Angela Merkel! Die macht mich so an, die macht mich so geil, ich kann nachts nicht mehr schlafen, ich denke nur noch an Angela, ohne Prinzessin meiner feuchtesten Träume. Oh wie sehne ich mich nach ihr, und am schärfsten macht mir ihre wunderbare rosige Haut, ihre alabasterfarbenen Gesichtszüge, dieses Deutsche, und – oh, es vibriert in mir – sie stammt daher, wo die schönsten Frauen wachsen, aus der Uckermark. Dieses wahnsinnige Prachtweib mit ihren wunderbaren großen Brüsten! Ich hoffe, sie steht auf Männer wie mich.”

Also: Emotional, so ein bisschen Schärfe (muss ja nur ein Teil, nicht jede Hassrede haben), jenseits der freien Meinungsäußerung, weil persönlich. Strafbarkeit muss auch nur mitunter überschritten sein. Der Blogartikel wird über das Internet mehreren Nutzern zugänglich gemacht, und es wurde wegen der Hautfarbe und der Herkunft, sexueller Orientierung geschrieben.

Da kann man mal sehen, was für einen unausgegorenen Schwachsinn die da produzieren, und wie willkürlich da der Begriff „Hassposting” ausgelegt wird.

Im Ergebnis geht es nur darum, alles plattzumachen, was einem politisch nicht in den Kram passt. Darum, mehr zu löschen und zu verbieten, als tatsächlich strafbar ist.