Ansichten eines Informatikers

Landgericht Leipzig verurteilt Freistaat Sachsen zu Schadensersatz wegen Frauenbevorzugung

Hadmut
20.5.2017 15:52

Ich hatte das ja schon gebloggt: Das LG Leipzig hat das Land Sachsen zu Schadensersatz und rückwirkender Einstellung verdonnert, weil die Uni – auf durchaus kriminelle Weise – da bei Berufungsverhandlungen „Frauenförderung“ betrieben hat. (07 O 3558/15)

Weil so viele nach dem Urteil gefragt haben: Hier zum Download. (falsche dpi korrigiert)

(Sciencefiles hat auch einen Kommentar dazu.)

Nachtrag: Bleibt zu hoffen, dass die Rechtsprechung bestand hat und die an solchen Auswahlverfahren beteiligten „Beamten“ in Anwendung von Beamtenrecht gegenüber dem Staat (§ 839 BGB, eigentlich haftet der Beamte gegenüber dem geschädigten Dritten, aber der Staat hat in Vorleistung zu treten und sich das Geld vom Beamten im Innenverhältnis wieder zu holen) haften und zahlen. Und nicht der Steuerzahler.

Wir brauchen die unbegrenzte Haftung aller krimineller Professoren, die Berufungsverfahren – ob nun zur Frauenförderung oder wozu auch immer – manipulieren. Diese Leute ruinieren Menschen bis an ihr Lebensende, also sollen sie auch dafür haften und zahlen müssen bis an ihr Lebensende. Außerdem müssen alle, die diesen Gender-Schwachsinn mitgemacht haben, wegen Dienstpflichtverletzung, Untreue, Korruption aus dem Dienst entfernt werden.