Ansichten eines Informatikers

Die Märchen der Verfassungsrichter

Hadmut
16.12.2014 3:37

Ich möchte anhand zweier Videos von zwei Verfassungsrichtern (ein ehemaliger und eine amtierende) aufzeigen, wie sie heucheln, sich selbst überschätzen, sich und andere täuschen – kurz: wie wenig das Bundesverfassungsgericht taugt. [Update]

Man sollte sich dabei vor allem eines klar machen: Verfassungsrichter ist kein wirklich schwerer Job. Viele haben großen Respekt und viel Ehrfurcht vor den „höchsten Juristen“ in ihren roten Roben, kaum jemand traut sich, sie zu kritisieren. Dabei täuscht man sich. Der erste Senat, der für normale Bürger-Verfassungsbeschwerden zuständig ist, hat es dabei gerade mal mit etwa zwei Dutzend beschwerdefähigen Grundrechtsparagraphen zu tun, denen eine eher einfache Problematik – so soll es ja sein – zugrundeliegt. Zum Vergleich: Richter an normalen Zivil-, Straf-, Verwaltungs- oder Sozialgerichten müssen enorm viel mehr Gesetze, Verordnungen, Regelungen und so weiter kennen als ein Verfassungsrichter. Richter der unteren Tatsachengerichte (also im wesentlichen bis auf die Bundesgerichte) müssen sich auch mit Beweisrecht, Beweisaufnahmen, Zeugenvernehmungen, Sachverständigenbeweisen und so weiter herumschlagen. Das haben Verfassungsrichter alles nicht. Die hören sich zwar auch manchmal Auskunftspersonen an, aber wer daran einmal beteiligt oder auch nur Zuhörer war, merkt schnell, dass das mit einer regulären Sachverständigenvernehmung nicht viel zu tun hat, und dass es dort oft verblüffend locker und heiter zugeht. Man unterhält sich da so ein bisschen mit den üblichen Gerichts-Promis wie in der Talkshow, und lässt sie halt mal zu Wort kommen. Fertig. Verfahrensrechtlich schert sich auch niemand drum, denn es gibt nur sehr wenig, konkretes Verfahrensrecht, es gibt ja nicht mal Akteneinsicht. Es gibt auch keine höhere Instanz. Das Bundesverfassungsgericht ist das einzige deutsche Gericht, das nicht mal seine Akten ordentlich führen und aufräumen muss, weil da außer ihm selbst niemand reinsehen kann und es niemanden gibt, der Verfahrensverstöße feststellen und rügen kann. Die können dort rummurksen, wie sie wollen.

Apropos rummurksen: Eine Nichtannahme müssen sie auch nicht begründen. Heute keinen Bock? Oder was besseres zu tun? Einladung zu irgendeiner Festveranstaltung? Beschwerde, die einem nicht in den Kram passt? Wieder mal Richter in eigener Sache? Ab in den Müll mit der Verfassungsbeschwerde.

Und vor allem: Andere Richter müssen ihre Entscheidungen selbst (d.h. vom Berichterstatter als Teil des Spruchkörpers) vorbereiten. Gut, ab und zu lassen sie mal Referendare drin rumrühren, aber normalerweise lassen sich Richter von Referendaren da nichts sagen. Bei Verfassungsrichtern ist das anders. Da hat jeder Richter so um die vier „wissenschaftliche Mitarbeiter“. Hört sich nach Forschung und Wissenschaft an, faktisch aber sind das keine Anfänger oder Doktoranden, sondern meist Leute, die selbst schon Richter an einem Gericht waren. Deren Identität wird auch sorgfältig geheim gehalten. Man bekommt als Verfahrensbeteiligter nicht heraus, wer da an der Sache gearbeitet hat. Und diese Mitarbeiter machen faktisch die Arbeit. Ist ja auch klar, die meisten Verfassungsrichter sind Professoren und die sind das meist so gewohnt, dass sie ihre Werke und Texte von ihren Mitarbeitern anfertigen lassen. Das ist zwar unzulässig und rechtswidrig, aber naheliegend. Denn nur wenige Verfassungsrichter waren schon mal als Richter tätig, etwa wenn sie vorher an den obersten Bundesgerichten waren. Oft aber waren sie vorher einfache Professoren oder Politiker, die vielleicht noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen haben. Woher sollten die wissen, wie das geht? Wie soll jemand, der vorher keinen nachvollziehbaren durchgängigen Gedankengang zu Papier bringt, kraft Ernennung plötzlich in der Lage sein, geschliffene Urteile zu verfassen und spitzfindige Argumentationen zu finden?

Verfassungsrichter sind nur dazu da, der Sache den gewünschten politischen Drall zu geben und darauf zu achten, dass es nicht gegen die Interessen der Partei verstößt, die sie eingesetzt hat. Die juristische Arbeit machen die „wissenschaftlichen Mitarbeiter“. Und damit die spuren und politisch richtig ausgerichtet sind, darf sich die jeder Richter nach Belieben selbst aussuchen.

Wer Verfassungsrichter trotz und in Kenntnis ihres Lebenslaufes für das hält, als was sie erscheinen, der ist naiv.

Hans-Jürgen Papier bei Privacy 14

Ich hatte vorletzte Woche schon aufgrund einiger weniger Notizen von der Veranstaltung über Schutz von Privatsphäre und Daten in Zeiten von Big Data, staatlicher Überwachung und digitaler Grenzenlosigkeit berichtet. Inzwischen hat das HIIG die Videos online gestellt bzw. bei youtube hochgeladen. Dies ist die Rede Papiers (startet wegen zweier Vorreder im selben Video bei 0:13:31):

Ich möchte dazu nun einige Stellen kommentieren:

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
angesichts der bekannt gewordenen weltweiten Abhöraktionen und Spähprogramme ausländischer Geheimdienste drängt sich immer wieder die Frage auf: Was sind unsere im Grundgesetz, aus dem Grundgesetz folgenden und vom Bundesverfassungsgericht in mehrern Grundsatzentscheidungen konkretisierten verfassungsrechtlichen Freiheitsrechte eigentlich noch wert?

Es ist die falsche Frage. Oder um es präziser zu sagen: Wer den Vortrag so eröffnet, hat die wesentliche Frage bereits übersprungen. Denn bevor man die Frage stellt, was Recht noch wert sind, müsste man fragen, wieviel sie jemals wert waren, denn schon durch die Fragestellung wird ja suggeriert, dass der Wert höher war und gesunken ist. Die wichtigere Frage wäre: Hat die besagte »Konkretisierung« durch das Bundesverfassungsgericht überhaupt getaugt, und ist nicht die heute beklagte Wertlosigkeit eine Folge untauglicher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und inkompetenter Richter? Ist es nicht ein Eingeständnis richterlichen Versagens, wenn man Jahre später einen Vortrag so eröffnen muss?

Es wird immer so hingestellt, als würde das Bundesverfassungsgericht die Staatsgewalten in die Schranken weisen. Was faktisch nicht funktioniert. Insofern muss man eher fragen, ob es nicht genau gerade umgekehrt ist, ob nicht die Politik die Verfassungsrichter gezielt so auswählt, dass die nicht gefährlich werden können, weil sie eh nie so genau kapieren, was Sache ist? Wird das Bundesverfassungsgericht systematisch mit trüben Tassen besetzt, damit die nie so richtig ins Schwarze treffen und es nicht mal merken? Könnte die Wertlosigkeit schon in schönen, aber nutzlosen Worten der Entscheidungen ihre Ursache finden?

Papier wird noch auf die Vorratsdatenspeicherung zu sprechen kommen, und ich werde dann ansprechen, wie ich das meine.

14:49: Sind Rechtsgarantien, meine Damen und Herren, in der Praxis gefährdet oder bedroht, dann erklärt man gemeinhin nicht diese Rechtsgarantien für überholt und für obsolet oder für gegenstandslos, sondern man sucht eben nach Mitteln und Wegen, diese Rechtsgarantien effizienter durchzusetzen.

Tja.

Der Weg der Durchsetzung dieser Rechtsgarantien führt letztlich über das Bundesverfassungsgericht. Sind Rechtsgarantien nicht mehr durchsetzbar, stellt sich als erste Frage, ob und inwieweit das Bundesverfassungsgericht seine Funktion überhaupt (noch) erfüllt – oder ein Operettengericht ist, bloße Show. Irgendein ehemaliger Verfassungsrichter (war es vielleicht Papier selbst? ich weiß es nicht mehr) sagte einmal, die Verfassungsbeschwerde sei formlos, kostenlos und aussichtslos. Sind diese Garantien nicht mehr realisierbar und einklagbar, stellt sich also – erneut – die Frage nach der Funktion des Bundesverfassungsgerichts. Und die ist schwer zu beurteilen, weil das BVerfG selbst immer nur die Entscheidungen veröffentlicht, mit denen es etwas sagen will, aber nicht die vielen Ablehnungen ohne Begründung. Das Bundesverfassungsgericht steht in dem Verdacht, sich nur die Fälle herauszusuchen, in denen es sich selbst mit Entscheidungen schmücken will, und die Auswahlentscheidung sich am Schmuckwert orientiert, während man durch zu gedrechselte Formulierungen und Argumentierungen so viel Zeit verbrät, dass man nur wenige Fälle annehmen kann. Die Frage ist, ob die Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts der Aufgabe entspricht.

15:44: Der effektive Schutz der individuellen Persönlichkeit und mit ihm der der personenbezogenen Daten des Einzelnen – so wie der Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses – ist essentiell sowohl für die Freiheitlichkeit eines modernen Verfassungsstaates, als auch für seine demokratische Verfasstheit.

Ich werde unten zur Vorratsdatenspeicherung erläutern, warum das BVerfG mit Papier als Vorsitzendem gerade hier versagt hat.

16:11: Rückblickend wird man immer wieder das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983, das zu Recht als Magna Charta des deutschen Datenschutzrechts bezeichnet worden ist, an den Ausgangspunkt der verfassungsrechtlichen Betrachtungen stellen müssen.

Nein.

Denn diese Entscheidung bezog sich auf einen völlig anderen Sachverhalt. Damals, 1983, hatten nur der Staat und die Industrie die Möglichkeit zur elektronischen Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Bürger selbst hatte damals nur Zugriff auf Technologie vom Stand Commodore C64. Es ging damals darum, ob der Staat einen Mitarbeiter zum Bürger in die Wohnung schicken, ihn ausfragen, und die Daten speichern darf. Mit Telekommunikation hatte das gar nichts zu tun. Heute sind wir 30 Jahre weiter, haben das Internet und ganz andere Methoden der Erfassung, und ganz andere Fragestellungen. Zudem schützen Brief- und Telekommunikationsgeheimnis auch ganz andere als personenbezogene Daten. Andererseits hebt die damalige Entscheidung auf Aufklärungs- und Belehrungspflichten hab, was – seien wir so ehrlich – mit den Aufgaben eines Geheimdienstes nicht vereinbar ist.

Zudem geht es um eine andere Situation. Damals ging es darum, dass der Bürger dem eigenen Staat eine Handlung untersagt. Heute geht es darum, dass wir häufig außerhalb des Geltungsbereiches unseres Grundgesetzes und damit schutzlos kommunizieren, und die Frage, welche positiven Handlungsansprüche gegen den Staat daraus entstehen.

Sich auf 30 Jahre alte Urteile zu berufen hat auch immer etwas von Hilflosigkeit. Man ist durch die Technologie überfordert und versucht den Rückgriff auf eine Zeit, als man die Welt noch alleine mit juristischem Wissen einigermaßen erfassen konnte und allein innerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes agierte. Insofern ist nicht allein die Frage, ob diese Verfassungsrichter überfordert sind, sondern ob generell die Konstruktion eines Bundesverfassungsgerichts, das nur aus Juristen besteht, die prinzipiell nichts außer Jura gelernt haben, überhaupt noch den Anforderungen der heutigen Technik gewachsen sein kann. Mir kommt es immer häufiger so vor, als ob das Bundesverfassungsgericht nur noch hilflos mit den Armen rudert und sich nur noch darum kümmert, seinen Ruf, aber nicht mehr Grundrechte zu schützen.

Deshalb stellt sich mir auch die Frage, ob Papier mit dem Rückgriff auf das Volkszählungsurteil überhaupt eine inhaltliche Aussage verbindet, oder ob er nur zeigen will, dass sich das Bundesverfassungsgericht schon mal drum gekümmert hat (und seit 1983 nicht mehr wieder so richtig)? Geht es darum zu sagen, dass man an diesen Baum schon mal gepinkelt habe, als er noch ein kleines Pflänzchen war, und das reichen muss? Dass man heute das Bein nicht mehr hoch genug bekommt, um sich den Baum in heutiger Größe nochmal vornehmen zu können?

17:09: Allerdings steht dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Vergleich zur Zeit des Volkszählungsurteils vor neuen Herausforderungen. Sie haben ihren Grund nicht nur in der Art der drohenden Gefahren, die von Terrorismus und die von organisierter Kriminalität ausgehen, sondern auch in den revolutionären Veränderungen der Informations- und Kommunikationstechnologie. So wurden dann auch in Deutschland schon in den 1990er Jahren – damals insbesondere noch zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität – neue Ermittlungsmethoden eingeführt, wie etwa der sogenannte große Lauschangriff, und es wurden die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes zur Überwachung der Telekommunikation erheblich ausgeweitet. Und nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und vom 11. März 2004 dann in Madrid wurden auch in Deutschland und auf der EU-Ebene weitere Maßnahmen durchgeführt beziehungsweise beschlossen, wie die präventive polizeiliche Rasterfahndung nach sogenannten Schläfern, die automatisierte KFZ-Kennzeichenerfassung auf öffentlichen Straßen, die vorbeugende Telefonüberwachung durch die Polizei, die sogenannte Online-Durchsuchung, oder dann die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten.

Falsch ist das nicht. Aber blind. Denn die hier aufgezählten Überwachungsmaßnahmen sind nur ein winziger Teil dessen, was da tatsächlich abläuft, und sie sind auch nur der Teil, den das BVerfG unmittelbar verbieten kann. Sowas wie Google oder Facebook kommt in dieser Aufzählung nicht vor. Die NSA auch nicht. Die Denkweise ist, man sei ein Hammer, also befasse man sich nur mit Nägeln. Das Bundesverfassungsgericht denkt nur in Abwehrrechten innerhalb seiner Zuständigkeit, innerhalb dessen, was man allein mit juristischer Denk- und Sichtweise erfassen kann.

19:20: Die grundrechtlich begründete Pflicht des Staates zum Schutz von Leben, körperlicher Integrität und Freiheit seiner Bürger kann, mit anderen Worten, nur zu solchen Freiheitseingriffen legitimieren, die dem grundrechtlich rechtsstaatlichen Standards entsprechen.

Und das ist der zentrale Denkfehler.

Die haben die Vorstellung, dass da von Natur aus eine heile Welt besteht, und unsere drei Staatsgewalten die Bösen sind, die Böses tun wollen. Und dann kommt das Bundesverfassungsgericht, sagt ihnen, was sie nicht dürfen, und die Welt ist wieder gut. Beruht auf der Aufgabenstellung, den Bürger gegen Grundrechtseingriffe der drei Staatsgewalten als Grundrechtsverpflichteten zu schützen.

Schöne Vorstellung, aber so ist es halt nicht. Denn nach dieser Denkweise gibt es keine Bedrohung und keinen Schutz, wenn der Staat einfach gar nichts macht und alles anderen überlässt – Stichwort Merkel-Republik. Die Situation, dass die Deutschen einfach gar nichts selbst machen und die Amerikaner die ganze Drecksarbeit machen lassen, wird von dieser Sichtweise nicht erfasst. Die Frage, ob Grundrechte hier nicht nur ein Abwehrrecht, sondern auch ein Anspruch auf Bereitstellung sicherer Kommunikationsmethoden oder vielleicht auch zeitgemäßer Internetdienste sind, die innerhalb und gemäß unserer Grundrechte erbracht werden, wird meist, und vor allem in der Praxis und Rechtsprechung nicht gestellt. Papier kommt – erstaunlicherweise – später noch auf diesen Punkt zu sprechen, siehe unten, aber nur sehr dünn und in Abweichung von der Realität der Rechtsprechung des BVerfG.

Wie ich schon so oft sagte: Juristen denken rein destruktiv. Andere entwickeln und bauen, die Deutschen machen nichts, aber mäkeln hinterher rum, was ihnen daran alles nicht passt. Man könnte beispielsweise die Frage aufwerfen, ob nicht das Grundrecht auf freien Zugang zu Informationen zusammen mit dem Telekommunikationsgeheimnis einen positiven Anspruch gewährt, hinreichend sichere Kommunikationsmittel bereit zu stellen. Auch hier wieder die Frage, ob eine allein juristische Sichtweise das Problem überhaupt noch lösen kann, oder ob nicht das Bild des Juristen als Universalzuständigen und Universalbefähigten längst an seine Grenzen gestoßen ist.

19:40: Meine Damen und Herren, mit dem politischen Schlagwort vom Super-Grundrecht auf Sicherheit wird dies in meinen Augen in gefährlicher Weise vernebelt.

Häh!?

Was genau will der? Genau dieses Grundrecht auf Sicherheit ist doch der zentrale springende Punkt, den ich übrigens für ganz wichtig halte. Und Papier kritisiert das.

Man muss sich noch die längere Passage danach anhören, die abzutippen mir jetzt zu lang ist. Papier sagt dabei, dass zwar bestimmte Bereiche geschützt sind, aber eben nur diese Bereiche. Alles andere ist Verhältnismäßigkeit und so weiter. Also will der gar keine Sicherheit, denn Sicherheit würde die Überwachung ja generell erschweren oder unmöglich machen.

Nein, Papier will etwas anderes. Der will, dass das Bundesverfassungsgericht an ein paar Stellen sagt, „So geht’s nicht!“, bisschen Kosmetik eben, wir in Wirklichkeit aber voll überwacht werden. Denn Sicherheit abzulehnen und den Schutz auf ein paar juristische Vorgaben zu beschränken, heißt effektiv nichts anderes, als das Abhören durch die NSA zu ermöglichen, denn die müssen sich darum ja nicht kümmern. Vordergründig wird zwar verkauft, dass man hie und da die Rechte des Bürgers schützt. Faktisch geht es aber – zumindest auch – um das Komplementärinteresse, nämlich zu bestimmen, wo es nicht geschützt ist, wo der Staat eingreifen darf, und wo Sicherheit nur stört.

Oh, freilich, ich sage nicht, dass ein Bundesverfassungsgericht das nicht dürfte. Denn es gibt ja durchaus Maßnahmen, die gerechtfertigt sind. Nicht gerechtfertigt ist es jedoch, sich dann dahin zu stellen und zu heucheln, es ginge darum, die Grundrechte zu schützen. Es geht eher um deren Begrenzung als um deren Schutz.

[Update: Mehrere Kommentatoren weisen unten darauf hin, dass ich diesen Satz Papiers wohl falsch verstanden habe. Mit dem „Super-Grundrecht auf Sicherheit” sei die Argumentation der Regierung, insbesondere der Innenminister, gemeint, dass Schutz vor Terrorismus und Gewalt eine Legitimation für alle Eingriffe darstelle.

Sehr gut möglich, dass Papier das so gemeint hat und ich es falsch verstanden habe, weil es im Kontext der Veranstaltung ja vorrangig um Kommunikationssicherheit und nicht um Sicherheit vor Kriminalität ging.

Aber: Damit wird’s nicht besser, die Unlogik verschiebt sich nur. Denn einerseits versucht Papier selbst weiter unten, aus dem Kommunikationsgeheimnis einen Anspruch auf sichere Kommunikationstechnik zu basteln, sagt aber nicht, warum aus dem Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und Rechsstaatlichkeit kein Anspruch entstehen sollte, dass der Staat die Strafgesetze auch durchsetzt. Was würde man dazu sagen, wenn der Staat (wie es in Berlin ja teils auch schon Realität ist) Strafrecht nicht mehr durchsetzt, und es damit begründet, dass die Grundrechte nur aussagen, dass man vom Staat nicht zusammengeschlagen wird, aber es egal ist, wenn man überfallen und ausgeraubt wird, weil Räuber keine Grundrechtsadressaten sind?

Ich sehe eine zentrale Ursache der Unlogik darin, dass das Bundesverfassungsgericht die Grenzen seiner Zuständigkeit nicht kennt. Denn viele dieser Fragestellungen sind (m.E.) gar nicht verfassungsrechtlich, weil (m.E.) sowohl der Eingriff, als auch der Nicht-Eingriff noch im Rahmen der Verfassung wäre, und damit das Bundesverfassungsgericht dazu eigentlich nichts zu melden hat und nicht zuständig ist. Viele der Fragen, die man hier vergeblich versucht, verfassungsrechtlich zu lösen, sind eigentlich politisch und müssten demokratisch entschieden werden. Wir wollen das so oder anders, und sind bereit, den Trade-In dafür zu zahlen. Die Politik ist aber zu ideologisch und zu verseucht dazu, und versucht, politische (unangenehme) Entscheidungen auf Verfassungsrichter abzuwälzen. Die wissen nicht, was ihre Aufgabe ist und versuchen dann, Politik zu machen und sie verfassungsrechtlich zu begründen.

Wäre ich Verfassungsrichter, hätte ich die VDS-Verfassungsbeschwerden vermutlich nicht zur Entscheidung angenommen und dies damit begründet, dass sowohl die VDS, als auch der Verzicht darauf verfassungsrechtlich möglich sind, und die Entscheidung darüber deshalb nicht Sache der Verfassungsrichter sei. Man möge dies gefälligst politisch austragen – und wenn man das nicht kann, möge man eben davon absehen, als Politiker tätig zu sein. Wenn Bürger Parteien wählen, die für oder gegen VDS sind, dann ist das eben so und vom Souverän so gewünscht. Der Bürger muss sich dann irgendwann mal selbst zwischen Telekommunikationsgeheimnis und Gefahrenabwehr entscheiden und abwägen.
Ende Update]

20:33: Die Menschenwürde und der Menschenwürde-Kern eines jeden Freiheitsrechts sind nämlich nicht gegen andere Güter, Rechtsgüter, Freiheitsrechte, und gegen die aus ihnen hervorgehenden Schutzpflichten abwägbar oder gar wegwägbar.

Da ist der Mann leider nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Die heutige Verfassungsrichterin Baer vertritt die Auffassung, dass die »Gleichstellung« der Frau aus Art. 3 alle anderen Grundrechte überstrahlt und bricht, und man sich deshalb mit denen auch nicht mehr näher befassen muss. Die Gleichstellung habe Vorrang vor allen anderen Grundrechten.

21:36: Also, meine Damen und Herren, eine vom Staat vorgenommene oder durch staatliche Regelungen veranlasste Sammlung von personenbezogenen Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strikt untersagt.

Und das ist falsch. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob er lügt oder das wirklich glaubt, aber es ist falsch.

Wie schon oft beschrieben, vor allem hier, war ich damals für einige Zeit mit der Vorratsdatenspeicherung befasst. Die damalige Entscheidung des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung, bei der Papier Vorsitzender war und auf die er so stolz ist, war ein Witz. Die haben praktisch überhaupt nicht verstanden, worum es da ging, und statt sich zu informieren eine Show abgezogen. 30.000 Beschwerdeführer haben gejubelt und nicht gemerkt, dass sie da verarscht wurden. Schon die einstweilige Anordnung, die das BVerfG erlassen hatte, war (absichtlich oder dämlich?) so formuliert, dass sie fast nie griff. Ich habe damals ungefähr 2.000 Fälle bearbeitet und dabei insgesamt 2 (in Worten: zwei) Fälle gehabt, von denen einer sogar noch unklar war, eindeutig war nur ein Fall, auf die die Anordnung überhaupt anzuwenden war, und die, wie vom BVerfG bestimmt, nur schriftlich ausgefertigt, aber bis zum Verfahrensabschluss in den Tresor gelegt wurden.

Und mit dem Urteil hörte die Vorratsdatenspeicherung und Abfragerei auch nicht etwa auf. Die hieß nur dann anders, nämlich § 101 Abs. 9 UrhG. Danach haben dann Abmahnanwälte mit jeder einzelnen Abfrage Excel-Listen mit 15.000, 20.000 oder mehr IP-Adress- und Uhrzeit-Paaren zur Abfrage eingereicht, die von den Gerichten einfach durchgewinkt wurden. Mit jeder einzelnen Abfrage der Anwälte wurden – vor allem nach dem Urteil des BVerfG – mehr IP-Nutzungen abgefragt, als ich vorher an alle Polizeien und Behörden zusammen beauskunftet hatte. Und die Betroffenen haben davon nie erfahren, wenn sie nicht wirklich abgemahnt wurden. Es wurde auch nie überprüft, ob die Abfragen rechtmäßig waren. Der Anwalt musste nur behaupten, dass man Rechteverletzung an irgendeinem Werk beobachtet habe, und schon gab’s die Gestattung vom Gericht, und die Anfrage musste beauskunftet werden.

Dabei hatte ich einmal den Fall einer solchen Anfrage einer obskuren Londoner Kanzlei, unter deren Anschrift ich per Google Street View ein gammeliges Haus ohne jedes Kanzleischild gefunden habe. § 101 Abs. 9 UrhG ist die perfekte Abfrageschnittstelle für Geheimdienste, um von Providern zu erfahren, wer wann hinter welcher IP-Adresse steckte, und weil sie gleich Massenabfragen vornehmen, ist auch noch perfekt getarnt, nach wem sie wirklich fragen und was nur Tarnung ist. Ich würde hoch drauf wetten, dass die Anwaltskanzlei eine Tarnung von NSA oder GCHQ war.

Nur: Das hat das BVerfG nicht kapiert, und auch nichts dagegen getan. Und die Beschwerdeführer haben es auch nicht gemerkt. Die Presse nicht. Niemand hat’s gemerkt. Weil man nur eine Show abgezogen und die üblichen Talkshow-Gäste eingeladen hat, aber niemals die Leute gefragt hat, die damals mit der Vorratsdatenspeicherung befasst waren. Man könnte gerade meinen, man hat das damals absichtlich verhindert, dass da irgendwer käme, der sagt, was läuft. Hatten sie es vielleicht doch gewusst und die Öffentlichkeit an der Nase herumgeführt?

Wenn sich Papier jetzt hinstellt und sagt, das Bundesverfassungsgericht hätte das unterbunden und verboten, dann ist das falsch. Es gab nach dem Urteil weitaus mehr Abfragen als davor, nur mit dem Unterschied, dass sie sehr zeitnah gestellt werden mussten, innerhalb etwa einer Woche. Was aber für geheimdienstliche Überwachung kein Problem ist.

Nimmt man das zusammen mit dem Umstand, dass Papier sich ja (siehe oben) gegen ein Grundrecht auf Sicherheit stellt, und drumherumdruckst, wann der Zugriff verboten ist, so Verhältnismäßigkeitsblabla und so, könnte man den Eindruck gewinnen, dass das BVerfG damals ganz gezielt eine Riesenshow abgezogen hat, um die Leute zu beruhigen, in Wirklichkeit aber dafür gesorgt hat, dass die Geheimdienstschnittstellen unangetastet bleiben.

Ich mache zwar keinen Hehl daraus, dass ich nicht viel von Verfassungsrichtern halte. Aber die Fehler in den damaligen Entscheidungen haben einfach zu gut zu den Wünschen des BKA gepasst, und es war einfach zu auffällig, wie laut die Öffentlichkeit über die einstweilige Anordnung gejubelt hatte, und wie wenig Auswirkung sie in der Realität hatte.

Und soll ich Euch sagen, wie die nächste Vorratsdatenspeicherung heißt? Sie heißt IPv6. Oder auch statische oder pseudostatische IP-Adresse. Weil heute ohnehin fast jeder dauerhaft online ist, hat die dynamische Adresszuweisung nämlich keinen Nutzen und mit IPv6 auch keine Not mehr. Die Provider geben uns dann einfach dauerhafte Adressen, und schon sind die *schwups* juristisch kein Verkehrsdatum mehr, sondern ein Bestandsdatum, und können ganz schnell und einfach abgefragt werden. Weil das BVerfG-Urteil so schlecht formuliert ist, dass es solche Fälle nicht erfasst. Macht aber nix, die 30.000 Beschwerdeführer haben’s ja auch nicht gemerkt.

22:16: Die Verfassungsmäßigkeit einer Speicherung von personenbezogenen Daten, insbesondere natürlich auch der Telekommunikationsverkehrsdaten, hängt entscheidend von den gesetzlichen Regelungen zur Verwendung der Daten ab. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Verwendung dieser Daten ausschließlich, ausschließlich für überragend wichtige Aufgaben des Rechtsgüterschutzes des Staates erfolgt. Es darf insoweit allein um die Ahndung von schweren, von schweren Straftaten, und nicht von mittlerer oder kleinerer Kriminalität gehen, von schweren Straftaten, die überragend wichtige Rechtsgüter bedrohen, oder es muss um die Abwehr von Gefahren für solche überragend wichtigen Rechtsgüter gehen. Soweit der Abruf zur Gefahrenabwehr erfolgen soll, also aus präventiven Gründen, muss es um Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit von Personen, es muss um den Bestand und die Sicherheit des Staates oder um die Abwehr gemeiner Gefahren gehen. 23:58: Eine Verwendung der vorsorglich gesicherten Daten durch die Nachrichtendienste dürfte daher in vielen Fällen ausscheiden, weil diese vorrangig im Bereich der Vorfeldaufklärung tätig sind.

Hohohoho. Deshalb erlaubt § 101 Abs. 9 UrhG ja auch schon die Abfrage von Daten, wenn ein 13-jähriger irgendeinen Musik-Song in der Tauschbörse tauscht. Zwar gilt § 101 UrhG formal nur bei Verletzungen von gewerblichem Ausmaß, aber da haben die Gerichte ja draus gedreht, dass das schon erfüllt ist, man nur einen Song, aber den komplett anbietet. Zumal es bei § 101 UrhG ja nicht einmal um die Verfolgung von Straftaten, sondern um deren zivilrechtliche Abmahnung geht, und bis zur Abfrage kein Mensch überprüft, ob die Verletzung überhaupt stattgefunden hat, und ob überhaupt abgemahnt, also geahndet wird.

Zwar findet sich das Abheben auf schwere Straftaten auch schon in den damaligen Entscheidungen, die eine sofortige Auskunft vorläufig nur bei Vorliegen einer Katalogstraftat nach § 100a StPO erlaubt sei.

Ich aber bin der Überzeugung, dass man damit damals die Öffentlichkeit nach Strich und Faden verarscht hat. Ich bin mir nur noch nicht ganz sicher, ob dabei das BVerfG selbst die Öffentlichkeit verarscht hat, oder ob es die Politik war, indem sie das BVerfG mit trüben Tassen besetzt hat, die sich dann einbilden, sie hätten etwas Wirksames getan.

Das Absurde daran: Da, wo Papier die Vorratsdatenspeicherung als zulässig hinstellt, also bei schwersten Straftaten, gibt es sie nicht mehr, steht sie der Polizei nicht mehr zur Verfügung. Für Geheimdienste und solche Killefit wie raubkopierte Musik gibt es sie aber weiterhin. Macht Euch das klar, was die hier für einen Scheiß abziehen: Der Polizist, der Mord, Terrorismus, Drogenhandel, Vergewaltigung aufklären will, kann nicht mehr zugreifen. Aber jeder popelige Anwalt, der behauptet, irgendeinen Straßenklimperer zu vertreten, kann hunderttausende Daten abfragen, und keiner merkt’s. Und zwar sogar dann, wenn der Anwalt selbst der Betrüger ist, wie es ja kürzlich der Fall war.

Mir hat mal ein Polizist sein Leid geklagt: In einer wichtigen Mordsache kam er nicht vorran, weil er die Vorratsdatenspeicherung nicht mehr abfragen durfte. Ginge er aber abends nach hause, und würde als Privatmann und Gitarrenspieler behaupten, jemand habe eine Aufnahme seines Geklimpers raubkopiert, dann dürfte er die Daten privatrechtlich vom Anwalt abfragen lassen. Und so einen Schwachsinn verkauft der Papier als „verhältnismäßig”. Der hat noch nicht mal gemerkt, was für einen Murks sie da angerührt haben.

Setzt das mal in Beziehung zu dem, was Papier hier auftischt.

Papier macht dann einen Gedankensprung zu ausländischen Diensten und erläutert (ist mir jetzt zu lang, das abzutippen), dass die Grundrechte ja nur die drei deutschen Staatsgewalten binden, aber das Problem besteht, dass ausländische Dienste ja nicht offensichtlich darunter fallen.

25:48: Eine Zurechenbarkeit solcher Eingriffe auch an die deutsche öffentliche Gewalt, wenn sie von ausländischen Stellen ausgeht, ist in meinen Augen allerdings, meine Damen und Herren, dann geboten, wenn und soweit diese Eingriffe von deutschem Boden mit Billigung, Wissen und Duldung deutscher Behörden erfolgt.

Hehe. Hört sich toll an, ist aber hohl.

Wenn es nicht von deutschem Boden aus passiert, weil mal wieder über das Ausland geroutet wird oder der Anbieter im Ausland sitzt, wirkt es nicht. Und wenn die deutschen Behörden wissen und dulden, aber nicht »billigen«, etwa weil sie es nicht freiwillig dulden, fällt es auch nicht darunter. Und wenn sie es gar nicht erst wissen, weil sie es nicht wissen wollen, ist es auch ganz toll.

33:58: Ein letzter Punkt: Die Grundrechte des Grundgesetzes verpflichten den Staat nicht nur dazu, sich selbst grundrechtsverletzender Eingriffe zu enthalten, sondern auch – das ist in den einleitenden Worten zum Ausdruck gekommen, meiner Vorredner – sondern auch einen angemessenen Schutz zu schaffen und durchzusetzen, sowie sich auf internationaler und unionsrechtlicher Ebene für ein solches effizientes Schutzregime einzusetzen. Der Grundrechtsschutz allgemein und der des Art. 10 des Grundgesetzes im Besonderen erschöpft sich also mit anderen Worten nicht in seinem historischen Gehalt im Sinne eines subjektiven Abwehrrechts des Einzelnen gegen staatliche Eingriffe, aus den Grundrechten folgen vielmehr auch Schutzpflichten des Staates für das grundrechtlich geschützte Gut, deren Vernachlässigung von den Betroffenen gegebenenfalls mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann.

An der Stelle musste ich schon an mich halten, um nicht laut loszulachen.

Denn fast genau das hatte ich ja versucht. Zur Erinnerung: Ich hatte in meiner Dissertation kryptographische Methoden zur Abwehr staatlicher Kommunikationsüberwachung untersucht, und war dann abgesägt worden, nachdem der »Doktorvater« einen mit ihm befreundeten pensionierten und ehemals für Kryptoangriffe zuständigen BND-Direktor über meine Forschungsarbeiten informiert hatte. Offenbar hatte der BND da angewiesen, mich aus der Forschung herauszuhalten, denn später hatte die Universität eingeräumt, dass es ihr gar nicht mal darum ging, mir den Doktor vorzuenthalten, sondern mich aus der Forschung herauszuhalten. Offenbar auf Anforderung des BND. Später wurden sogar vor Gericht Sachverständigengutachten und Sitzungsprotokolle gefälscht.

Dagegen hatte ich Verfassungsbeschwerde erhoben, die das Bundesverfassungsgericht nach 4 Jahren kommenterlos nicht angenommen hat. Nach derzeitigem Wissensstand passten sie der radikal-feministischen und lesbischen Richterin Susanne Baer nicht in den Kram, weil die Beschwerde auf gleiche Promotionsanforderungen hinauslief, sie aber fordert, dass für Frauen niedrigere, nämlich gar keine Anforderungen mehr gelten. Erst vor wenigen Tagen hatte eine ihrer Mitarbeiterinnen in einer feministischen Veranstaltung damit geprahlt, dass Baer ihr Richteramt als Machtposition zur Durchsetzung eigener Interessen und zum Rechtsbruch ansieht.

Nun hat mal mal eine Verfassungsbeschwerde, in der es unmittelbar um Kryptographie, Abwehr von staatlichen Kommunikationseingriffen und Freiheitsrechte geht, die vom Staat und vom BND sabotiert wurde, die dann vom Bundesverfassungsgericht ungelesen abgelehnt wird, obwohl hier sogar noch weitere Grundrechte wie Forschungsfreiheit und Berufsfreiheit verletzt sind, und da stellt der Papier sich vor Publikum und behauptet, deren Verletzung könnte vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden.

Zugegeben, Papier kannte den Fall vermutlich nicht und Susanne Baer kannte er wahrscheinlich auch nicht näher. Die Beschwerde wurde 2008 eingelegt, Papier ist 2010 ausgeschieden, Baer 2011 dazugekommen, 2012 wurde die Beschwerde abgelehnt. Aber was er sagt, trifft sachlich nicht (mehr) zu.

Entweder erzählt Papier hier der Öffentlichkeit bewusst einen vom Pferd, oder aber mit Susanne Baer ist ein enormer Qualitätssturz am BVerfG eingetreten, von dem Papier noch nichts weiß. Baer versteht ihr Richteramt ausschließlich als Machtposition zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen gegen geschriebenes und bestehendes Recht. Sie hat nach vier Jahren Richtertätigkeit und Zuständigkeit für Prüfungsrecht bis heute keinen blassen Schimmer davon, hat die Beschwerde nicht mal gelesen und wäre – nach meiner Einschätzung nach Studium vieler ihrer Schriften – schlichtweg zu doof, um die Beschwerde zu bearbeiten.

Wie aber kann Papier dann so vermessen sein und behaupten, dass Verfassungsbeschwerden, in denen es um genau dieses Thema geht, mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden könnten?

Und von Baer mal abgesehen: Das BVerfG war unter Papier ja schon mit so einem kleinen, kompakten, und überschaubaren Thema wie der Vorratsdatenspeicherung heillos überfordert. Schon das hatten sie nicht verstanden und nicht durchblickt. Wieso glaubt der dann, dass das BVerfG dann einen solchen Brocken wie Geheimdienste stemmen könnte?

Nochmal zum Mitschreiben für die, die den Kontext noch nicht kennen: Der Bundesnachrichtendienst mischt sich in Forschung und Lehre ein und sagt, welche Wissenschaftler aus der Karriere geworfen werden sollen, weil deren Forschung den Interessen des BND zuwiderlaufen. Die Universität macht das und lehnt die Dissertation durch gefälschte Gutachten ab. Das Verwaltungsgericht holt ebenfalls nur Fake-Gutachten ein, indem sie Gutachtern nicht mitteilt, was eigentlich die Streitpunkte sind und fälscht sogar noch die Tonbandaufnahmen von Sachverständigenvernehmungen.

Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Verfassungsbeschwerde ab, weil sie den lesbischen Interessen und der feministischen Titelmühle einer Verfassungsrichterin in die Quere kommt, aber ein ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichts stellt sich vor Publikum und sagt, Rechteverletzungen durch Geheimdienste wären vor dem Bundesverfassungsgericht geltend zu machen.

Und die Meute quietscht und twittert vor Freude, Beifall. Eine Schafherde, die sich darüber freut, zur Schlachtbank geführt zu werden.

40:25: Meine Damen und Herren, die Schutzpflichten des Staates, die aus dem Telekommunikationsgeheimnis, dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, und eben auf Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme folgen, alle diese Grundrechte begründen eine Staatsaufgabe beziehungsweise eine staatliche Verpflichtung zur Gewährleistung, zur Gewährleistung von nicht nur technisch funktionsfähigen, sondern auch grundrechtswahrenden, grundrechtssichernden informationstechnischen Infrastrukturen. Eine solche Gewährleistungsverantwortung müsste gegenenfalls ins Grundgesetz aufgenommen werden, und dann eben auch durchgesetzt werden.

Das war damals genau mein Forschungsgebiet, der BND hat’s abgesägt, und das Bundesverfassungsgericht fand das in Ordnung.

Eine solche Grundgesetzerweiterung wird es auch nicht geben. Nicht nur, weil die Regierung das ja gar nicht will (sonst würde sie es ja freiwillig und ohne Grundgesetzverpflichtung tun), sondern auch, weil das gegen die feministische Lobby nicht mehr durchzusetzen wäre, weil das ein Bereich ist, in dem fast ausschließlich Männer arbeiten.

Susanne Baer: Zugang zum Recht vor Gericht

Durch einen seltsamen Zufall wies mich ein Leser just, als die Videos von der oben erwähnten Veranstaltung mit Papier online geschaltet wurden, auf ein anderes Video hin. Ein obskurer Verein namens „Deutsches Institut für Menschenrechte“ hatte ein Interview mit Susanne Baer gemacht und auf seine Webseite gepackt. Schon der Name ist faul, das geht so nicht. Man kann ein Institut für Menschenrechtsforschung oder -durchsetzung machen, weil das Substantivierungen von Tätigkeiten sind. Aber Institut für Menschenrechte, das ist ein Widerspruch in sich. Denn die können da ja keine Menschenrechte machen. Auch das Impressum sagt nicht viel, außer dass es ein eingetragener Verein ist. Laut Wikipedia wurde der Laden durch Beschluss des Bundestages gegründet und soll eine „Nationale Menschenrechtsinstitution“ sein. Hört sich nach Polit-Attrappe an, zumal es immer dubios ist, wenn sich der Staat hinter privatrechtlichen Rechtskonstruktionen versteckt, um sich dem Rechtsweg, IFG usw. zu entziehen (habe ich zur DFG schon erläutert). Naja, wie auch immer. Dieses Institut hat jedenfalls ein Interview mit Susanne Baer geführt und auf dieser Webseite das Video und ein Transkript angeboten (ganz unten ein Link zum Download des Videos).

Schon der Titel ist ein Lacher: Zugang zum Recht vor Gericht Ich hatte es ja oben schon erwähnt, Baer hatte meine Verfassungsbeschwerde ungelesen und ohne Begründung abgelehnt. Sie ist zwar seit 2011 die für Prüfungsrecht zuständige Verfassungsrichterin und war bei mir auch Berichterstatterin, aber wie sich in einer Verwaltungsklage gegen die Humboldt-Universität (ich berichtete) heraussstellte, ist sie nicht nur selbst nicht ansatzweise in der Lage, ihren Studiengang entsprechend den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu gestalten, sondern sie hat auch keinen blassen Schimmer von ihrem Fachgebiet, dem Prüfungsrecht, und kennt nicht mal die einfachsten Grundlagen. Sie weiß gar nicht, was das ist. Nach vier Jahren als Verfassungsrichterin für das Thema. (Deshalb kann sie meine Beschwerde auch nicht gelesen haben, da stand das nämlich alles drin, was sie heute noch nicht weiß.) Vorletzte Woche hatte ich noch über eine feministische Veranstaltung berichtet, auf der ihre Mitarbeiterin vor etwa 100 Feministinnen damit prahlte, dass Baer ihr Richteramt als Machtinstrument zur Durchsetzung eigener Interessen, und dass sie es missbraucht, um „irreversible Eingriffe in patriarchalische Machtstrukturen durchzusetzen“. Und weil Baer jegliche Qualität und jegliche Anforderung für frauenausgrenzendes Machwerk des Patriarchats hält, geht es darum, Prüfungsrecht zu sabotieren. Das passt auch gleich, weil sie sowieso der Meinung ist, dass alle gleichförmigen Anforderungen frauenausgrenzend sind und für Frauen immer Sonderrechte gelten müssten. Da Prüfungsrecht aber gleiche Anforderungen für alle vorschreibt, muss man das gleich feministisch sabotieren, zumal sie ja ihren eigenen Studiengang erledigen würde, wenn es konkrete Anforderungen und Maßstäbe geben müsste. Außerdem sieht sie sich sowieso im Kampf der Rest der Welt gegen ultimativ Böse, nämlich den weißen, heterosexuellen, mitteleuropäischen, gesunden Mann (sowas wie mich), und nach ihrer Weltsicht dürften alle, nur der nicht Rechte haben. Ihr Credo ist, dass man den bösen weißen Mann zertrümmern muss, und dass Richter sich nicht nach geschriebenem Recht, sondern nur nach ihrem subjektiven willkürlichen Gerechtigkeitsgefühl richten sollten. Also: Kein Recht für weiße, heterosexuelle Männer.

Und ausgerechnet die gibt ein Interview über Zugang zum Recht vor Gericht.

(Vergleicht mal das Video, das wohl vom Oktober stammt, mit Bildern und Videos von 2011 aus dem Zeitraum ihrer Ernennung zur Verfassungsrichterin, wie enorm die in dieser relativ kurzen Zeit gealtert ist. Ich kann mich spontan nicht erinnern, schon mal jemanden gesehen zu haben, der in so kurzer Zeit so rapide und stark gealtert ist – von schweren Krankheiten mal abgesehen.)

Ingrid Scheffer (Deutsches Institut für Menschenrechte): Frau Baer, was sind die größten Hürden beim Zugang zum Recht vor Gericht?

Susanne Baer: Das ist eine schwierige Frage, weil wir in einem entwickelten Rechtsstaat leben, in dem an sich alle schon von Verfassungs wegen das Recht darauf haben, ihre Ansprüche vor Gerichten durchsetzen zu können. Insofern leben wir ein Stück weit in dem Glauben und in dem Vertrauen darauf, dass wenn Unrecht geschieht, wir auch vor Gericht wirklich Rechtsschutz erhalten.

Die Schwierigkeiten sind klassischerweise die, wo es an Ressourcen mangelt, Recht vor Gericht zu bringen. Da fehlt das Wissen darum, dass es in Deutschland so etwas wie Prozesskostenhilfe gibt und auch Beratungshilfe, also der Rechtsstaat dafür sorgt, dass Reichtum nicht über den Zugang zur Anwaltschaft entscheidet.

Blablabla. Das heißt doch eigentlich schon, dass ihr zu dem Thema nichts einfällt. Die Frage zielt auf tatsächliche Probleme, die Antwort geht daran völlig vorbei. Wenn sie aber schon selbst sagt, man habe von Verfassungs wegen das Recht darauf, Ansprüche vor Gericht durchsetzen zu können, warum gewährt sie dieses Grundrecht als Richterin dann nicht?

Ich gebe mal ne kleine Hilfestellung: Beweislast, Verfahrensrecht, Sachverständigenvernehmungen, Verfahrensdauern, fehlendes materielles Recht, Richterwillkür wären schöne Antworten auf die Frage gewesen. (Zuerst wäre mir rechtliches Gehör eingefallen, aber da kommt sie noch selbst drauf, siehe unten.) Setzt natürlich voraus, dass man davon schon mal gehört hat.

Die Antwort mit den Ressourcen und der Prozesskostenhilfe ist gar nicht so verkehrt, zeigt aber wieder mal, dass Baer wenig oder keine Erfahrung mit konkreten Verfahren hat und immer nur die feministische Opferperspektive einnimmt – Geld fehlt.

Eine zweite große Hürde beim Zugang zu Recht vor Gericht, also im Grunde genommen zur Durchsetzung von Gerechtigkeit, sind sicherlich Vorurteile, Strukturen im Kopf, Schubladendenken. Es gibt Problemlagen, die zwar rechtlich adressiert werden, da gibt es sozusagen ein Recht dagegen, wenn jemandem Unrecht widerfährt, die aber nicht ohne weiteres in Gerichten thematisierbar sind. Weil man sich schämt. Klassisches Beispiel: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Das ist nicht was, womit man hausieren geht, da ist man nicht stolz drauf. Das ist eben was anderes als eine Schadensersatzforderung gegen einen schlechten Verkäufer durchzusetzen. Beispiel Rassismus. Wer unter Rassismus leidet und Alltagsrassismus erlebt hat, hat Schwierigkeiten, das mal einfach so zu thematisieren. Deswegen ist überhaupt das Ansprechen und auch das Darstellen eines Sachverhaltes, wie Juristinnen und Juristen sagen würden, eine Hürde auf dem Zugang zu Gerichten, die zu nehmen ist. Wie nimmt man die? Gute Unterstützung, gut ausgebildete, mit Diversity-Kompetenz ausgestattete Anwältinnen und Anwälte, Institutionen wie das Deutsche Institut für Menschenrechte oder andere, die sich dafür einsetzen, hier aufzuklären, auch Juristinnen und Juristen fortzubilden, auch Richterinnen und Richtern das Wissen zu vermitteln, mit den Dingen, die gesellschaftlich schwierig sind, kompliziert, tabuisiert, mit Scham behaftet, umzugehen.

Hier wieder das typische Gefasel, das man auch in ihren Schriften findet: Das (undefinierte und willkürliche) Blähwort der Gerechtigkeit, das sie immer ein subjektiv und opportunistisch verwendet, im feministischen Sinne.

Schubladendenken: Sowas wie weißer, heterosexueller, mitteleuropäischer Mann = Böse, unterdrückt den Rest der Welt, alle anderen = Opfer, Ausgegrenzte. Realsatire.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Rassismus, „Diversity-Kompetenz“: Seit vier Jahren Verfassungsrichterin, und alles, was ihr einfällt, sind feministische Standardthemen. Ihre Dissertation handelte schon davon, seitdem kam nichts anderes mehr. Was anderes kennt sie nicht, macht sie nicht, kapiert sie nicht. Bearbeitet sie nicht.

Ingrid Scheffer: Sie arbeiten ja am Bundesverfassungsgericht. Was tut das Gericht, um die Hürden beim Zugang zum Recht zu beseitigen?

Susanne Baer: Das Bundesverfassungsgericht hat ja eine sehr spezielle Aufgabe im deutschen Rechtsstaat, weil es als spezialisiertes Gericht sozusagen die Leitplanken sichert, das Untermaß, sozusagen die Basics der Gerechtigkeit und damit auch der Rechtsdurchsetzung. Und deswegen hat das Bundesverfassungsgericht eine ganz langjährige Rechtsprechung, eine ganz entschiedene Rechtsprechung, die auch Gerichte – denn das ist unsere Aufgabe – auch Gerichte daran erinnert, dass Hürden beim Zugang vor Gericht abgebaut werden müssen. Das Verfassungsgericht muss selten intervenieren. Der Rechtsstaat funktioniert sehr gut, aber es gibt doch immer mal wieder Fälle, wo ein Strafgericht oder ein Arbeitsgericht oder ein Zivilgericht oder auch ein Verwaltungsgericht nicht gut zugehört hat, wo es ein bissel schnell geurteilt hat. Die sind auch sehr unter Zeitdruck, insofern passiert so was, aber in einem Rechtsstaat ist das nicht tolerabel. Das heißt, das Verfassungsgericht sagt, es ist Teil der Grund- und Menschenrechte nicht nur, dich zu schützen in deiner Meinungsfreiheit und als Presse und so weiter, sondern dich zu schützen in dem, was du vor Gericht verhandelt sehen willst. Ob das Erfolg hat, ist eine zweite Frage, aber jeder Mensch in Deutschland hat ein Recht darauf, ein Grund- und Menschenrecht darauf, gehört zu werden, vor einer Institution, die unparteiisch darüber urteilt, was da als Unrecht empfunden worden ist, unabhängig davon, was dabei rauskommt, aber dieser „your day in court“, dieses eine, die eine faire Anhörung in diesem Forum, das ist etwas ganz, ganz Wichtiges. Und da hat das Verfassungsgericht eine ganz lange Linie der Rechtsprechung.

Basics der Gerechtigkeit und damit auch der Rechtsdurchsetzung: Sie redet nicht von Grundrechten, für die das Bundesverfassungsgericht zuständig ist, sondern wieder von „Gerechtigkeit“, einem Begriff, der in ihren Schriften sehr, sehr häufig vorkommt, um den sie sich ständig dreht – aber nur als Tarnbegriff für ihre subjektive Willkür. Der Begriff steht dafür, jegliches geschriebenes Recht (schreibt sie sogar explizit) als ausgrenzend abzulehnen und stattdessen den eigenen, willkürlichen Moralvorstellungen zu folgen. Das heißt nichts anderes, als das Grundgesetz zu ignorieren, sich darüber hinwegzusetzen, und ihre lesbisch-feministische Weltsicht an deren Stelle zu setzen (schreibt sie ja auch in ihren Schriften).

Die tickt ausschließlich nach ihrem feministischen Opferweltbild. Was da nicht reinpasst, kommt nicht vor. Die hat bis heute nicht kapiert, und vor allem nicht akzeptiert, dass sie eine schriftlich festgelegte Liste von Grundrechten gewähren, und nicht wie der Kaiser von China nach ihrem persönlichen Knall und einer absurden und falschen Ideologie „Willkür-Gerechtigkeit“ sprechen soll.

Was sagt sie da? Nochmal zum Mitschreiben:

es gibt doch immer mal wieder Fälle, wo ein […] Verwaltungsgericht nicht gut zugehört hat, wo es ein bissel schnell geurteilt hat. Die sind auch sehr unter Zeitdruck, insofern passiert so was, aber in einem Rechtsstaat ist das nicht tolerabel. Das heißt, das Verfassungsgericht sagt, es ist Teil der Grund- und Menschenrechte nicht nur, dich zu schützen in deiner Meinungsfreiheit und als Presse und so weiter, sondern dich zu schützen in dem, was du vor Gericht verhandelt sehen willst. Ob das Erfolg hat, ist eine zweite Frage, aber jeder Mensch in Deutschland hat ein Recht darauf, ein Grund- und Menschenrecht darauf, gehört zu werden, vor einer Institution, die unparteiisch darüber urteilt, was da als Unrecht empfunden worden ist, unabhängig davon, was dabei rauskommt, aber dieser „your day in court“, dieses eine, die eine faire Anhörung in diesem Forum, das ist etwas ganz, ganz Wichtiges.

Und genau das war einer der zentralen Punkte meiner Verfassungsbeschwerde: Fehlendes rechtliches Gehör. Man hat meine Einwände gegen die Bewertung keinem einzigen der Prüfer oder Sachverständigen zugeleitet, die haben allesamt Blindgutachten erstellt. Was ich vorgetragen habe, wurde nie beachtet oder behandelt. Bei der Anhörung eines Sachverständigen bekam ich vom Gericht Redeverbot und durfte erst sprechen, als der wieder gegangen war. Drei Befangenheitsanträge von mir wurden komplett übergangen, das Gericht leugnete sogar, dass ich in der Verhandlung einen gestellt hatte, obwohl er laut und deutlich auf einem Tonband aufgenommen und zu hören war.

Das sind massivste Verletzungen rechtlichen Gehörs. Baer hat die Verfassungsbeschwerde abgelehnt.

Und sie hat nicht nur meine Verfassungsbeschwerde über durchgehend verletzes rechtliches Gehör vor dem Verwaltungsgericht abgelehnt, sie hat sie ungelesen abgelehnt, also auch selbst das Gehör verweigert. Sie kann sie nicht gelesen haben. Denn ich hatte darin ausführlich die Rechtsprechung des BVerfG zum Prüfungsrecht dargestellt, auf die ich mich stützte. Wenn Baer aber 2014 noch immer nicht mal die Grundlagen von Prüfungsrecht kannte, kann sie 2012 nicht meine Beschwerde gelesen haben. Zumal man bei einem Richter, der sein eigenes Zuständigkeitsgebiet nicht kennt, ohnehin kein Gehör finden könnte, denn er versteht’s ja nicht.

Und dann stellt sich diese rotzverlogene Tante in einem „Institut für Menschenrechte” vor die Kamera und behauptet, dieses Recht auf Gehör sei etwas „ganz, ganz Wichtiges“ und würde vom Bundesverfassungsgericht geschützt.

So sieht die Realität am Bundesverfassungsgericht aus.

Vergleich Papier – Baer

Und nun vergleicht mal den Anspruch, den Papier posaunt, mit der Realität, die Baer produziert. Er redet von Grundrechtsschutz gegen Geheimdienste, sie sabotiert ihn, weil sie andere Interessen hat, einen Fake-Studiengang und eine Titelmühle betreibt, die dann zusammenfallen würden. Und es feministisch nicht ertragen könnte, wenn an alle Doktoranden gleiche Anforderungen gestellt würden, also an Frauen die gleichen wie an Männer. Damit würde man ja keine Gleichstellung erreichen, also darf man laut Baer an Frauen nicht dieselben Anforderungen wie an Männer stellen. Und dann kommt Papier daher und erzählt, die Grundrechte seien nicht abwägbar und nicht wegwägbar.

Glaubt Ihr noch im Ernst, das Bundesverfassungsgericht wäre ernstlich dazu da, um Grundrechte zu gewähren?

Das ist ein Narrenhaufen, der sich für gut hält, aber nicht gut ist. Die Politik wäre ja auch blöd, wenn sie da Leute hinsetzen würde, die ihnen Probleme bereiten. So, wie beim Urteil zur Vorratsdatenspeicherung kommt das den Wünschen der Politik schon ziemlich nahe: Sieht gut aus, das Volk jubelt, die Beschwerdeführer glauben, sie haben gewonnen, die Richter kommen sich gut vor, halten eitle Vorträge, und in Wirklichkeit geht fast alles weiter wie vorher, aber keiner dieser Narren merkt es. Die sind so doof, weil die Politik das so braucht. Es kommen nur die durch, die keiner Partei ernstlich gefährlich werden. Die sind nicht nur einfach doof. Die sind im wahrsten Sinne des Wortes erlesen doof.

Und dann kommt so eine juristische Witzfigur wie Baer daher, redet von „Gerechtigkeit“, meint damit aber nur Frauen- und Homosexuellen-Rechte im Kampf gegen böse weiße heterosexuelle Männer, missbraucht das als Machtinstrument für den Kampf gegen das Patriarchat, gibt damit noch an, lügt das Blaue vom Himmel.

Macht Euch das klar, wie die Euch hinters Licht führen! Papier erzählt was vom Schutz gegen Vorratsdatenspeicherung, obwohl es nach seinem Urteil noch viel wilder zuging als vorher und er die Sache nicht verstanden hatte. Baer erzählt von Gerechtigkeit und wie ganz, ganz wichtig es sei, Gehör zu bekommen, in Wirklichkeit aber schmeißt sie sowas ungelesen in den Müll und missbraucht ihr Amt rechtsbrechend für feministische Interessen. Das sind Leute, die überhaupt nicht mehr demokratisch legitimiert sind, aber für 12 Jahre willkürlich und nach politischer Ausrichtung machen, was sie wollen, und nicht mehr aus dem Amt zu kriegen sind. Und ein Epizentrum des politischen Schwindels scheint die Humboldt-Universität zu Berlin zu sein. Die Veranstaltung mit Papier fand da statt. Und Baer ist Professorin an der Humboldt-Universität.

Macht Euch klar, was für ein politischer Schwindel dieses Bundesverfassungsgericht ist. Hört Papier mal ganz genau zu, möglichst mit juristischem Kontext-Wissen. Der tut zwar so, als sei er gegen Überwachung, ist dies aber nur in einem sehr stark eingegrenzten Bereich. Hört man genau hin, merkt man, dass er vielen Bereichen eben nicht gegen Überwachung ist – verkauft es aber so, als ob.

Und solche Leute sollen uns vor den Geheimdiensten schützen? Vor BND, NSA und GCHQ? Jeder Karnevals-Elferrat wäre dazu besser befähigt.

65 Kommentare (RSS-Feed)

Andy
16.12.2014 4:54
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>>Richter an normalen Zivil-, Straf-, Verwaltungs- oder Sozialgerichten müssen enorm viel mehr Gesetze, Verordnungen, Regelungen und so weiter kennen als ein Verfassungsrichter.

müssten sie in der Tat, ja. Anspruch und Wirklichkeit klaffen da aber auseinander. In einem beliebigen deutschen erstinstanzlichen Verfahren wird nur selten Recht gesprochen. Dort werden Urteile gefällt. Ruckzuck Fall vom Tisch, wenn die nächste Instanz das Ganze kassiert dann muss man halt nochmal ran. Was aber nicht ydie Regel ist. Die faktische Komplexität der hohen Anzahl verschiedenster Owi, Vergehen und Verbrechen wird dort halt mit common sense und Augenmaß begegnet, was nicht zwingend schlecht sein muss. Aber wenn natürlich die Begrundun g für ein eigtl. sinniges Urteil rechtsfehlerhaft ist weil der Richter nicht alle Facetten der Paragraphen beleuchtet gehts halt oft in die zweite Instanz.


Mme. Haram
16.12.2014 5:31
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z.B. “Religionsfreiheit”
“Das Grundgesetz kennt kein Grundrecht der Religionsfreiheit, sondern in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG drei allgemeine Religionsgrundrechte, die Freiheit des Glaubens, die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses und die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung. Diese Grundrechte fasst das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung zu dem Grundrecht der Religionsfreiheit zusammen. Es hat sich damit einen eigenen Grundrechtstext gegeben, freilich verfassungswidrig.

Das Gegenteil dieser Praxis und Lehre ist die Rechtslage.”

http://www.kaschachtschneider.de/component/content/article/2-aktuelles/23-verfassungswidrigkeit-islamischer-religionsausuebung-in-deutschland.html


Jim
16.12.2014 7:05
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“[19:40: Meine Damen und Herren, mit dem politischen Schlagwort vom Super-Grundrecht auf Sicherheit wird dies in meinen Augen in gefährlicher Weise vernebelt.]

Häh!?

Was genau will der? Genau dieses Grundrecht auf Sicherheit ist doch der zentrale springende Punkt, den ich übrigens für ganz wichtig halte. Und Papier kritisiert das.”

Als Supergrundrecht auf Sicherheit hat Innenminister Friedrich die Sicherheit vor Terroranschlagen bezeichnet, dem sich andere Rechte unterzuordnen hätten.
http://neusprech.org/supergrundrecht/
Diese Sichtweise hält Papier für problematisch. Ich auch.

Bei aller berechtigten Kritik am BVerfG eines Deiner schwächeren Artikel.


[…] Man sollte sich dabei vor allem eines klar machen: Verfassungsrichter ist kein wirklich schwerer Job. Viele haben großen Respekt und viel Ehrfurcht vor den „höchsten Juristen“ in ihren roten Roben, kaum jemand traut sich, sie zu kritisieren. Dabei täuscht man sich. Der erste Senat, der für normale Bürger-Verfassungsbeschwerden zuständig ist, hat es dabei gerade mal mit etwa zwei Dutzend beschwerdefähigen Grundrechtsparagraphen zu tun, denen eine eher einfache Problematik – so soll es ja sein – zugrundeliegt. Zum Vergleich: Richter an normalen Zivil-, Straf-, Verwaltungs- oder Sozialgerichten müssen enorm viel mehr Gesetze, Verordnungen, Regelungen und so weiter kennen als ein Verfassungsrichter. Richter der unteren Tatsachengerichte (also im wesentlichen bis auf die Bundesgerichte) müssen sich auch mit Beweisrecht, Beweisaufnahmen, Zeugenvernehmungen, Sachverständigenbeweisen und so weiter herumschlagen. Das haben Verfassungsrichter alles nicht… Zum Rest des Beitrags […]


WikiMANNia
16.12.2014 8:17
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Uff! *schluck*
Dass Danisch sehr kritisch gegenüber dem Bundesverfassungsgericht aufgestellt ist, war mir ja bekannt. Aber diese Darstellung sprengt jede Erwartung und bringt mich schwer zum Schlucken.

Dass wir in Deutschland zwar Verfassungsrichter, aber keine Verfassung haben, erscheint mir jetzt gerade als unbedeutende Nebensächlichkeit.

Ich hatte die Vorstellung, dass mit der Ernennung von Susanne Baer der Niedergang des Bundesverfassungsgerichts eingeläutet wird. Nein, sie markiert den Endpunkt des Niedergangs. Es ist einfach erschütternd, dass zur Kenntnis nehmen zu müssen.

Mich erinnert das entfernt an die Theologen, die einst die Wächter über Gut und Böse waren und denen auch die Sache irgendwann über den Kopf wuchs. Dabei studieren Theologen nicht nur Theologie, Jesuiten haben oftmals mehrere Doktortitel.

Ich frage mich gerade, ob wir den Geist, den wir mit den neuen technischen Möglichkeiten (Internet, Big Data) und Gemeindiensten (NSA) geschaffen haben, ob wir überhaupt eine Chance haben, den wieder in die Flasche zurückzubekommen.

Ich bin fast versucht, die Bundesverfassungsrichter in Schutz zu nehmen, denn hier tun sich Dinge auf, die ihre Kompetenz und ihren Auftrag weit übersteigen.

Es geht ja nicht nur darum, dass NSA weiß, was ich beim Quelle-Versand und Beate Uhse bestelle und mit wem ich telefoniere. Es geht ja massiv auch und vor allem um Wirtschaftsspionage. Da wäre die Regierung gefragt, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Aber wenn die nichts tut und alles geschehen lässt, na dann … wird ein Bundesverfassungsrichter da nichts ausrichten können. Oder soll er etwa Regierungsarbeit machen?

Und, Hand aufs Herz: Wirkt Angela Merkel nicht selbst wie die Vorsitzende eines Elferrates?

Als wir mit den kriminellen Lehmann-Papieren im größtmöglichen Maßstab betrogen wurden, wurde nicht reagiert.
Als wir uns die Terrorlüge mit 09/11 aufgetischt wurde, wurde nicht reagiert.
Die Sanktionen gegen Russland im Zuge der Vorgänge in der Ukraine bilden nur den aktuellen Schlußstein in der Reihe von Vorfällen, wo die deutsche Regierung wie ein Elferrat agiert.

Georg Schramm nannte es die “Berliner Puppenkiste”, in der politische Hampelmänner uns Demokratie vorspielen:
“Politik machen Interessenverbände, die die Fäden ziehen, an denen politische Hampelmänner hängen, die uns dann auf der Berliner Puppenkiste Demokratie vorspielen dürfen. Diese Politfiguren dürfen in den öffentlich-rechtlichen Bedürfnisanstalten bei den Klofrauen Christiansen und Illner ihre Sprechblasen entleeren. Und wenn sie da ihre intellektuelle Notdurft verrichtet haben und es tröpfelt nach, dann können sie sich bei Beckmann und Kerner an der emotionalen Pissrinne auch noch unter’s Volk mischen.”

Ich denke, es ist an der Zeit, dass wir uns von der Idee, dass Deutschland ein souveräner Staat sei und wir in einem demokratischen Rechtsstaat lebten, verabschieden sollten.

WikiMANNia beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht und Familienpolitik. Dort tun sich ähnliche Abgründe auf, wie sie Danisch bezüglich des Bundesverfassungsgerichts aufzeigt. Die Regierenden legen viel Wert darauf, dass der demokratische und rechtsstaatliche Schein gewahrt bleibt, aber nichts ist so, wie es scheint.

Die Wirklichkeit ist dreckig, sehr dreckig. Und dieser Wahrheit zu erkennen ist schwer erträglich.


Dummerjan
16.12.2014 9:09
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“Mir hat mal ein Polizist sein Leid geklagt: In einer wichtigen Mordsache kam er nicht vorran, weil er die Vorratsdatenspeicherung nicht mehr abfragen durfte. Ginge er aber abends nach hause, und würde als Privatmann und Gitarrenspieler behaupten, jemand habe eine Aufnahme seines Geklimpers raubkopiert, dann dürfte er die Daten privatrechtlich vom Anwalt abfragen lassen. Und so einen Schwachsinn verkauft der Papier als „verhältnismäßig”. Der hat noch nicht mal gemerkt, was für einen Murks sie da angerührt haben.”
Mal sehen Hadmut, wie Du reagieren würdest, wenn jemand Deinen Blog scraped und als eigenen ausgibt und darüber Dir das Recht streitig macht den Blog führen zu dürfen.

Es ist ein Grundecht seinen Beruf ausüben zu dürfen und außerdem ist die Kunst frei — also gilt dies auch für jeden belibigen Straßenklimperer. Es handelt sich also hier nicht um irgendwas das Du hier gegenüberstellst, sondern um eine Grundrechtsausübung (Giarrenklimpern) versus Staatshandeln Polizeiermittlung).

Ersteres ist frei, letzteres ist beschränkt. Gottseidank.

Nicht immer sind die Ergebnisse wünschenswert. In einem freiheitlichen Rechtsstaat, der die BRD bei aller Kritik immer noch ist, muß dies so sein. Und nicht zu vergessen, weil uns dies von islamischen Terrorkommandos udn Pseudostaaten unterscheidet, und nur dies unterscheidet uns davon, dürfen wir diesen kern nicht antasten, denn sonst bestünde kein Unterschied mehr.

Das nennt man “Preis der Freiheit” – und leider wird dieser durch Terroristen, die sich des Islam oder anderer Glaubensrichtungen bedienen hochgetrieben.


Hadmut
16.12.2014 12:29
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@Dummerjan:

> Mal sehen Hadmut, wie Du reagieren würdest, wenn jemand Deinen Blog scraped und als eigenen ausgibt

Passiert doch schon. Es gibt doch schon automatisierte Webseiten, die ganze Blogs spiegeln, um da Werbung einzublenden. Gab’s von meinem Blog auch mal. Und ne ganze Menge Leute übernehmen meine Artikel in ihre Blogs, manche fragen vorher, manche aber auch nicht.

> und darüber Dir das Recht streitig macht den Blog führen zu dürfen.

Was hat das denn mit diesem Artikel zu tun? Hat jemand Musikern verboten, Musik zu spielen?

> Es ist ein Grundecht seinen Beruf ausüben zu dürfen

Tja, hat das Bundesverfassungsgericht mir aber nicht zugestanden. Uni und BND wollten nicht, dass ich in der Wissenschaft tätig bin, man hat mir das sogar ausdrücklich so gesagt, und das BVerfG fand das so in Ordnung. Wo bleibt da also die Berufsfreiheit?

> Ersteres ist frei, letzteres ist beschränkt. Gottseidank.

Ersteres ist eben nicht frei. Sonst würde ich hier nicht sitzen und solche Artikel bloggen.

> Das nennt man “Preis der Freiheit”

Nein. Das nennt man „unverhältnismäßig“. Verhältnismäßigkeit ist auch ein Verfassungsgebot.

Und selbst wenn Du es für logisch hältst: Es widerspricht Papiers Rede. Das, was er sagt (und zu urteilen glaubte), passt nicht zu dem, was er tatsächlich geurteilt hat. Darum gings.

Ich wollte hier gar nicht aufzeigen (und habe es eigentlich auch nicht getan), wie eine richtige Rechtsprechung hätte aussehen müssen, sondern dass das, was Papier sagt, und was er geurteilt hat, überhaupt nicht zusammenpassen – und er es anscheinend bis heute nicht gemerkt hat. Das war das Thema.


maSu
16.12.2014 9:48
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Kurz zum “Grundrecht auf Sicherheit”:

Das gibt es nicht.

Unser Grundgesetz stellt Regeln dar, die den Bürger vor dem Staat schützen sollen. Unsere Grundrechte sind Abwehrrechte vor dem Staat.

Die Politik phantasiert dieses “Super-Grundrecht” gezielt herbei, um Grundrechte außer Kraft zu setzen. Stichwort “Funkzellenüberwachung” oder auch “Massengentests” bei denen die Teilnahme zwar freiwillig ist, die Nichtteilnahme jedoch verdächtig macht – absurd.


Die Erfassungsstelle für BRdvD-Regierungskriminalität, Justizverbrechen und Amtmissbrauch hat dutzende Unterlagen zu abgeschmetterten Verfassungsbeschwerden im Wege des Hochverrates am Deutschen Volk, die den gesamten vorgelegten Bericht untermauern.

Durch die Verfassungsinitiative wollen und werden wir auch alle ehemaligen und derzeitigen Mitglieder des Bundesgrundgesetzgerichtes vor Strafgerichte stellen, s. auch http://www.teredo,info!


josef
16.12.2014 11:23
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Hallo Hadmut,
habe Folgendes auf “nachdenkseiten.de” entdeckt und meiner Meinung nach nicht o.T. Betrifft die meisten wenn nicht alle Themen die Du seit ” Vom Zerbrechen der Demokratie” angesprochen hast. Wird, glaube ich höchste Zeit, dass ich zu meinen Hausarzt renne und mir Blutdrucksenker und Beruhigungsmittel verschreiben lasse.
http://www.nachdenkseiten.de/?p=24298


Zaza
16.12.2014 12:24
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Das kommt halt dabei raus wenn die Richter rein politisch nach Proporz ernannt werden. Jede Partei darf mal wen durchdrücken der ins jeweilige Konzept passt – so haben die Grünen eben Baer durchgedrückt, und CDU/FDP waren zu doof zu checken wer da ernannt wird.

Die Entscheidungen in den letzten 20 Jahren sind deshalb auch immer mehr im politischen Mainstream angekommen, d.h. alles sehr ökosozial uns staatsgläubig. Da wird mal zur Vorratsdatenspreicherung getönt und so signalisiert dass man die Grundrechte ganz doll schütze, zu wirklich brisanten Fragen (Lissabon-Vertrag und Volkssouveränität, Euro-Vertragsbruch) wird aber alles ganz im Sinne der Regierenden abgenickt.

Einige Dinge, z.B. das “leere Blatt” bei der Abweisung von Verfassungsbeschwerden, sehe ich weniger kritisch. Es sind eben nur 8 Richter dafür zuständig, es kommen tausende von Beschwerden jährlich und davon ist wahrscheinlich mindestens die Hälfte querulatorischer Mist.


Hadmut
16.12.2014 12:34
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@Zaza

> Es sind eben nur 8 Richter dafür zuständig, es kommen tausende von Beschwerden jährlich

Diese 8 Richter betreiben aber allerlei Nebentätigkeiten und ihre Lehrstühle, turnen auf allen möglichen Veranstaltungen herum.

Wenn’s so knapp ist, warum haben die dann so viel mehr Freizeit und Nebenbeschäftigungszeit als normal arbeitende Bürger? Könnte man von denen nicht auch mal 40 Stunden im Büro erwarten, wie von anderen Menschen?

Außerdem: Ich glaube mich erinnern zu können, irgendwo gelesen zu haben, dass das Bundesverfassungsgericht anfangs 3 Senate und mithin 24 Richter hatte, man das aber gekürzt hat, weil die zu eitel waren, Macht zu teilen. Wenn die durch die schiere Menge überlastet sind, dann hat es einfach nicht genug Richter, dann muss man eben wieder einen dritten Senat aufmachen.

Es gibt kein Verfassunggebot, dass nur 8 Richter für Grundrechte zuständig sein dürfen, und es gibt kein Gebot, dass die nebenbei noch Lehrstühle führen.

Warum turnen Verfassungsrichter in ihrer normalen Dienstzeit in ganz Deutschland herum, statt im Gericht zu sitzen?


CatpainBlockudder
16.12.2014 13:13
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“Mir hat mal ein Polizist sein Leid geklagt […]”
Natürlich macht es einen Unterschied, ob ich mit einer Datei in der Hand zu einer Honeypotbude laufe und die IP Adresse von jedem mitlogge, der sich den Torrent dann zieht oder ob ich anlasslos Sämtlichen Internet-, Telefon- und Geschlechtsverkehr aller Bürger mitschneide, um dann 1 Jahr später in der Datenbank nach dem Hash meines Musikstücks zu filtern.

Naja, auch Polizisten sind nicht notwendigerweise die hellsten Kerzen auf der Torte.


EinInformatiker
16.12.2014 13:26
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Ich halte mich ja für ziemlich aufgeklärt. Aber dass die Verfassungsrichter nur Fassade sind, wußte ich bis gerade eben noch nicht. Ich dachte immer die wären dort (zumindest so weit sie keine Lesben-Quoten-Frauen sind, was ich auch erst seit ca 2 Jahren weiß), weil sie sich zumindest juristisch besonders qualifiziert hätten. Aber ich dachte auch mal, dass Polizeipräsidenten besonders qualifizierte Polizisten gewesen wären. Aber da gibts ja noch mehr Polit-Quotenfrauen.


Zaza
16.12.2014 13:53
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Ich sehe die Praxis des “leeren Blattes aus Karlsruhe” ja durchaus auch kritisch, aber man kann eben nicht mit 8 Richtern 5000 Verfassungsbeschwerden ordentlich bearbeiten, das ist unmöglich. Mehr Senate kann nur der Gesetzgeber schaffen. Die Verfassungsrichter haben einfach faktisch keine andere Möglichkeit als die Hiwis die Beschwerden vorab sichten und sich die Rosinen rauspicken zu lassen.


quer
16.12.2014 14:07
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Das Bundesverfassungsgericht, so, wie es sich selbst darstellt und versteht, ist seit Anbeginn eine Fehlkonstruktion. Mehr noch: Es ist zum Feigenblatt unbestimmter Funktion verkommen.

1.Es mangelt diesem Gericht an dem, worüber es zu befinden hat: An einer Verfassung. Insoweit kann es höchstens eine Grundrechtsaufsichtsbehörde sein.

2.Selbst diese Funktion wird dadurch gestört, daß die berufenen Richter in höchstem Maße von Politikern (also der Legislative) abhängig sind. Jedenfalls solange sie noch nicht in Amt und Würden sind. Das ist so, als wenn ein Verbrecher vor seiner Tat, zuvor seinen Richter (verbindlich)einsetzt.

3.Damit entspricht dieses Gericht nicht den Anforderungen der Gewaltenteilung in einer demokratischen Ordnung.

4.Zu einem Verfassungs- Gericht gehört (wie auch sonst) auch ein Ankläger, der über Verstöße gegen Grundrechte wacht und zur Anklage bringt. Eine solche Funktion käme dem Generalbundesanwalt zu.

5.Der Verstoß gegen Grundrechte muß deshalb als Offizialdelikt behandelt werden; in gleichem Maße, wie z.B. Mord. (Pflicht zur Anklageerhebung bei Kenntnis).

6.Das Bürgerrecht der unmittelbaren und begründeten Anrufung darf in keinem Falle beschnitten werden.

Das derzeit real existierende Gericht hat seit 1949 großzügig über Artikel, Bestimmungen, Fehler und auch bewußte Umdeutungen des Grundgesetzes hinweggesehen. Einige Beispiele:

1. Schon vor der Bundestagswahl 1949 hat es zugelassen, den Art. 1, Abs.1 GG zu umgehen. Indem hingenommen wurde, das Wahlrecht durch Außerachtlassung des Prädikats „unmittelbar“ von einem strikten Mehrheitswahlrecht in ein teilweises Verhältniswahlrecht umzufunktionieren: „Die“ Abgeordneten sind Alle und nicht ca. 50% davon.

2. Das Gericht hat es hingenommen, daß das GG erheblich hinter eine allfällige demokratische Verfassung zurücktritt, indem dieses die obligate Trennung der Gewalten in Art. 137 als Kann-Bestimmung definiert, bzw. zuläßt.

3.Das Gericht sieht wohlwollend über die mißbräuchliche Anwendung des Art. 3 GG hinweg. Es gestattet unter der Berufung auf „Religionsfreiheit“ die Verbreitung und Anwendung menschenrechtswidriger (z.B. islamischer) Schriften, Aufrufe und Handlungen. (Siehe auch Schachtschneider zu diesem Komplex.) Damit duldet und fördert das Gericht durch mangelnden Einspruch die Aushöhlung/Untergrabung des Grundsatzes der Gleichheit aller vor dem Gesetz.

4.Das Gericht verhindert demzufolge auch nicht, daß menschenrechtswidrige Inhalte und Forderungen in öffentlichen Lehranstalten (z.B. Pflicht-Schulen) gelehrt werden.

5. Das Gericht unterwirft originäres (Menschenrechts konformes) Recht des Volkes, gesetzt durch seine Legislative, ausländischer Gerichtsbarkeit. Es duldet, Bruch internationaler Verträge und Ausschaltung des nationalen Parlaments in nationales Recht zu integrieren.

6. Das Gericht hat noch nie den offiziellen und verbindlichen Amtseid auf andauernden Mißbrauch und seine Verletzung untersucht und beurteilt.


Heinz
16.12.2014 14:21
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> Die hieß nur dann anders, nämlich § 101 Abs. 9 UrhG.

Es wurde wenigstens nicht mehr so lange gespeichert.


Wolfgang T.
16.12.2014 14:41
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Leider wird dich die Baer nicht wegen Beleidigung anklagen.

„Baer versteht ihr Richteramt ausschließlich als Machtposition zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen gegen geschriebenes und bestehendes Recht.“
„keinen blassen Schimmer davon,“
„Sie ist schlichtweg zu doof, um die Beschwerde zu bearbeiten.“
„falschen Ideologie „Willkür-Gerechtigkeit“
„diese rotzverlogene Tante“

https://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg14-086.html

Der Streisand bleibt uns leider erspart.


Wolfgang T.
16.12.2014 14:48
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Bundesverfassungsgericht und Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen
Ein bestürzender gesellschaftspolitischer Rückschritt

Die Verfassungsrichter haben das Recht umgeschrieben!

http://hpd.de/artikel/10707?nopaging=1


Dirk S.
16.12.2014 15:29
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@ quer

> 1.Es mangelt diesem Gericht an dem, worüber es zu befinden hat: An einer Verfassung.

Das GG ist im Rechtsrang einer Verfassung. Wie du das Ding nennst ist eigentlich egal, du kannst es auch “Basis des Zusammenlebens von Bürger und Staat” nennen oder “Uirigurzi”. Raider heißt jetzt Twix, für den Zahnarzt ändert sich nix.

> 2.Selbst diese Funktion wird dadurch gestört, daß die berufenen Richter in höchstem Maße von Politikern (also der Legislative) abhängig sind.

Ja, das Volk sollte seine Richer wählen, gerade die obersten. Und die Amtszeit sollte nicht allzu lang sein. Die Kritik ist durchaus berechtigt.

> 4.Zu einem Verfassungs- Gericht gehört (wie auch sonst) auch ein Ankläger, der über Verstöße gegen Grundrechte wacht und zur Anklage bringt.

Da vergallopierst du dich. Eine Verfassungsgericht ist eine Kontrollinstanz, keine Strafinstanz. Da wird kein Ankläger benötigt. Zuviel Gerichtsfilme gesehen? 😉

> 5.Der Verstoß gegen Grundrechte muß deshalb als Offizialdelikt behandelt werden; in gleichem Maße, wie z.B. Mord.

Werden diese ja im Prinzip auch. Jedes Offizialdelikt ist der Verstoß gegen die Grundrechte des Opfers und wird vor einem ordentlichen Gericht als Strafsache verhandelt. Ich weiß zwar was du meinst, aber zwischen einem grundrechtswidrigem Gesetz und einem Verstoß gegen ein Grundrecht liegt ein kleiner aber wichtiger Unterschied. Sorry, dass ich korinthenkacke, aber so etwas wird dir jeder Jurist um die Ohren hauen.

> 6.Das Bürgerrecht der unmittelbaren und begründeten Anrufung darf in keinem Falle beschnitten werden.

Da brauchst du aber eine Menge Richter. Das Problem ist, dass dann jeder, dem ein Urteil nicht passt, Verfassungsbeschwerde einlegt, ob nun gerechtfertigt oder nicht. Ok, die Anwälte freuen sich. Was aber zu verlangen ist, ist dass eine Ablehnung begründet werden muss. Und zwar ordentlich. “Kein Bock” gilt nicht.

Begründete Grüße,

Euer Dirk


_Josh
16.12.2014 15:37
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@Wolfgang T.: Gähn — hier in Hadmuts Artikel gab es schlechterdings keine Beleidigung, warum sollte die Trulla also Klage einreichen?

Hint 1: Baer würde selbst im Fall der Fälle nicht anklagen, das täte jemand anderes machen; ein bisschen Vokabularkompetenz sollte schon sein.

Vielleicht machst Du Dich erstmal kundig, was es damit auf sich hat, ja?


Christian
16.12.2014 16:03
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“Woher sollten die wissen, wie das geht?”

Weil sie das zweite Staatsexamen haben müssen, also das Referendariat absolviert haben, wo man das lernt

§ 3 BVerfGG

(1) Die Richter müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben, zum Bundestag wählbar sein und sich schriftlich
bereit erklärt haben, Mitglied des Bundesverfassungsgerichts zu werden.Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
(2) Sie müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzen oder bis zum 3.
Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet die Befähigung als Diplomjurist
erworben haben und nach Maßgabe des Einigungsvertrages einen gesetzlich geregelten juristischen Beruf
aufnehmen dürfen.


Hadmut
16.12.2014 16:13
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@Christian:

> Weil sie das zweite Staatsexamen haben müssen, also das Referendariat absolviert haben, wo man das lernt

Ich habe mal 3 Jahre in einer Rechtsabteilung mit >20 Juristen gearbeitet.

Die hatten alle das zweite Staatsexamen, aber richtig was zu Wege gebracht haben nur die, die auch mal ein paar Jahre als Anwalt gearbeitet haben. Und das ist nicht nur meine Einschätzung, das haben die mir auch selbst so erzählt. Übrigens haben mir auch schon Richter (die meisten davon pensioniert, dann können die den Mund aufmachen) gesagt, dass sie oftmals verzweifelt sind über die Schriftsätze, die junge Juristen häufig so vorlegen.

Also sollte man dieses Staatsexamen nicht zu hoch einschätzen.

Siehe dazu auch

http://www.zeit.de/campus/2014/06/thomas-fischer-jurastudium-vorurteile-auswendig-lernen


theodor
16.12.2014 16:07
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@ .Wolfgang T

Dein Beispiel ist Quatsch [sorry :D] – das Urteil zum fraglichen Fall steht exakt in der Tradition zum kirchlichen Selbstverwaltungsrecht nach Art. 137 Weimarer Verfassung, das nach Art. 140 GG in unser Recht übergegangen ist. Nur weil irgendwelchen linken gottlosen Gruppen das gegen den Strich geht, heißt das nicht, dass es nicht Verfassungsgemäss ist.

Wenn es Dir nicht gefällt, beschwere dich bei der SPD, die haben nämlich 1919 den ‘Tendenzbetrieb’ eingeführt, um für ihre eigene Betriebe Sonderrechte durchzudrücken.Solche Sonderbehandlung kann halt mal schief gehen und andere Folgen haben, als erwünscht :).


DarkynanMP
16.12.2014 16:20
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Ich kann wegen meiner flatrate die Videos nicht anschauen. Aber trotzdem: Danke für deinen Artikel, der meine Beobachtungen auch auf anderen Gebieten bestätigt.

Den hier werde ich auf Twt verlinken, denn m.E. ist den meisten gar nicht bewußt, was hier tagtäglich so schaltet und waltet.

Vorläufig summarisch, weil ich gleich wieder los muß zur aktiven Rechtshilfe ;-):

Schön geschriebener Artikel mit guten Begründungen zu den vorhandenen Argumenten.
Das BVerfG bedarf meiner Meinung nach des aktiven Verfassungsschutzes durch …(ja wen eigentlich? Worauf steuern wir da zu? Ist das notwendig?)
…mündige Bürger?

Mir ist auf einmal etwas flau.

Mein “Job” gleich: Hilfe für einen total angeschissenen #Vater … wird mir dabei helfen, die Aussage zur Analyse des BVerfG etwas zu verdrängen.


quer
16.12.2014 16:39
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“Werden diese ja im Prinzip auch.”

@Dirk,
schön gesagt. Entspricht aber nicht der Realität. Es gibt beim “Verfassungsgericht” mehr Rechtsbeugung im Grundsätzlichen, als Rechtspflege. Die aufgezählten Beispiele reichen da nicht. Weitere wären hier auch nicht zielführend.

In einer jeden richtigen Demokratie werden Richter vom Volk gewählt. In der CH auch.

Es braucht auch keine “Menge Richter” solange die unmittelbare Anrufung begründet ist und diese Begründung nach Vorprüfung als stringent befunden wird. Damit fliegen mindestens 90% raus. Es ist selbstverständlich eine Ablehnung sachlich (nicht formal) zu begründen. Aber auch kein Job für den Richter.


quer
16.12.2014 16:49
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@Dirk,
wie auch immer die automatische Verfolgung von Verstößen gegen die Grundrechte bzw. Menschenrechte werden kann/sollte: Sie findet schlicht nicht statt.

Wie anders ist es zu erklären daß (sich verstärkend) gerade unter Berufung auf Art. 3 GG fortlaufend Recht gebeugt wird? Ist es nicht so, daß viele Straftäter eine Art Religions-, bzw. “Kultur”rabatt bekommen?

Wann bitte, mußte sich das BVG je damit auseinandersetzen? Müßte es dies aber nicht?


Hadmut
16.12.2014 17:13
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@quer: BVG ist das Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht wird BVerfG abgekürzt.


Martin
16.12.2014 17:21
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Kurzer Kommentar zum Update.
Wenn aus der Aufweichung des Telekommunikationsgeheimnisses aber folgt, dass die Verfassung mittelfristig missachtet wird ist das nicht eventuell doch etwas, was die Verfassungsrichter entscheiden sollten?

Zuggeben ist das ein hypothetischer Fall und keiner kann in die Zukunft schauen, aber wir haben ja eine Vergangenheit, aus der wir lernen können. Und die zeigt das Menschen nicht ideal handeln.

Und genau das ist auch das Problem in der Aussage “Das ist ein politisches Problem, löst das gefälligst politisch”. Wenn wir das so gehandhabt hätten, wo würden wir da heute stehen?
Es gibt ja keine Partei die im Bundestag sitzt und gegen die VDS gewesen wäre sobald sie Regierungsbeteiligung hatte. Und ich als Wähler kann ja sowieso nur ein Gesamtpacket wählen, von dem ich nicht immer wissen kann, welche der Forderungen einfach nur Verhandlungsmasse für eine Regierungsbeteiligung sind.

Also ich glaube wir können froh sein, dass das Bundesverfassungericht nicht so argumentiert hat, ich glaube dann wäre einiges noch viel schlimmer. Bleibt natürlich die Frage ob so ein schleichender Verfall besser ist als wenn wir kaputte Systeme möglichst lange am Leben erhalten.


Hadmut
16.12.2014 17:28
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@Martin:

> dass die Verfassung mittelfristig missachtet wird ist das nicht eventuell doch etwas, was die Verfassungsrichter entscheiden sollten?

Nein, denn das BVerfG soll ja nicht prophylaktisch tätig werden, weil in Zukunft mal was passieren könnte, sondern erst auf Beschwerde eines konkret Betroffenen.

> Es gibt ja keine Partei die im Bundestag sitzt und gegen die VDS gewesen wäre

Das ist halt die Krux mit der Demokratie. Wenn das Volk die Entscheidung haben will, muss sie auch Politiker und Parteien stellen. Gleiches beim Feminismus.

Das Problem dabei ist ein anderes: Neue Parteien werden verfassungswidrig sabotiert und angegriffen. Siehe Piraten, siehe AfD.


quer
16.12.2014 17:24
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@Hadmut,
stimmt. War etwas zu schnell beim tippen.


Christian
16.12.2014 17:59
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@hadmut

Ich wollte nur deine etwas pauschale Kritik, dass die keine Urteile schreiben können, etwas eingrenzen: Natürlich sind es erst einmal Juristen.

Gerade Papier ist ja auch kein juristischer Idiot. Er kommentiert im Maunz/Dürig, einem angesehenen Kommentar zum Grundgesetz und im Münchener Kommentar, hat diverse juristische Publikationen ( http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/p/papier_hans-juergen/publikationen/index.html )und war von 1977-1987 nebenamtlich Richter am Oberverwaltungsgericht NRW.


Hadmut
16.12.2014 18:30
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@Christian: Wie würdest Du es dann bewerten, dass das VDS-Urteil und die vorausgegangene eA so wirkungslos waren? Meinst Du, das war Absicht?


Christian
16.12.2014 18:02
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Ergänzend:

Er hat Öffentliches Recht als Professor unterrichtet. Im “Kleinen Schein im öffentlichen Recht” schreibt man übrigens Gutachten dazu, wie das Bundesverfassungsgericht zu einer Rechtsfrage entscheiden würde.
Er hat also genau das unterrichtet, was er dann im Bundesverfassungsgericht später machen sollte: Verfassungsrechtliche Prüfung von Sachverhalten


Hadmut
16.12.2014 18:28
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@Christian: Er schon. Sie aber nicht.


WikiMANNia
16.12.2014 20:04
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@quer hat Recht darin darauf hinzuweisen, dass diesem Gericht es an dem mangelt, worüber es zu befinden hat: An einer Verfassung.

Der Kommentar von @Dirk S ist typisch für Leute, die nicht verstehen, worum es geht:

Das GG ist im Rechtsrang einer Verfassung. Wie du das Ding nennst ist eigentlich egal, du kannst es auch “Basis des Zusammenlebens von Bürger und Staat” nennen oder “Uirigurzi”. Raider heißt jetzt Twix, für den Zahnarzt ändert sich nix.

Für den Zahnarzt mag sich nichts ändern. Allerdings macht es für die Bürger einen Unterschied, ob sie Souverän sind und auch für einen Staat, ob er souverän ist oder nicht.

Deutschland hat den Krieg verloren und ist seitdem nie wieder souverän gewesen, wie Minister Schäuble einmal treffend bestätigte. Deshalb kann die deutsche Regierung auch weder gegen die Bespitzelung durch NSA (betrifft ja nicht nur private Bürgerrechte, sondern auch massiv Wirtschaftsspionage) etwas ausrichten noch dagegen, dass von deutschem Boden (Basis Ramstein) jederzeit Krieg ausgeht.

Natürlich ist das Bundesverfassungsgericht eine Fehlkonstruktion. Denn es hätte ja nicht ein paar Seiten beschriebenes Papier zu verteidigen, sondern das was eine Verfassung ausmacht: Den Bürger vor staatlicher Willkür zu beschützen und die Beschränkung der Allmacht staatlichen Handelns zu garantieren. In diesem Sinne wäre das Verfassungsgericht im Auftrag der Bürger tätig.

In einem nicht souveränen Staat (also mit Grundgesetz) hat es aber gerade dieses Mandat gar nicht. Das Grundgesetz wurde von den Siegermächten den Deutschen verordnet und die bestimmen selbst darüber, ob sie ihre Regeln einhalten und ob sie ihre Macht in Deutschland voll ausschöpfen oder nicht.

1. Insoweit kann es höchstens eine Grundrechtsaufsichtsbehörde sein.

Das ist aber allerhöchster Unfug, weil der Besiegte niemals den Sieger kontrollieren oder beaufsichtigen kann. Eine Grundrechtsaufsichtsbehörde könnte nur eine Behörde der Alliierten sein, wo sich die Sieger dann selbst beaufsichtigen. Was für ein Quatsch.

Mehr noch: Es ist zum Feigenblatt unbestimmter Funktion verkommen.

Es ist nicht zu etwas “verkommen”, es hatte nie eine andere Funktion als Feigenblatt zu sein. Es soll eben nicht so nach Besatzung und Siegerjustiz aussehen, deshalb simuliert man Demokratie in Deutschland.

Und damit hat das Bundesverfassungsgericht auch keine “unbestimmte Funktion”. Die konkrete Funktionen sind:
1. Die Deutschen sollen sich selbst kontrollieren. Wer das alliierte Grundgesetz antasten will, soll von Deutschen selbst als Nazi diffamiert werden.
2. Tarnung, Vorspiegelung nicht vorhandener Souveränität und Demokratie.

Wie der Kommentar von @Dirk S zeigt, funktioniert die Tarnung sehr gut.
Und @Dirk S findet sich noch witzig dabei, über eine so ernste Sache “Raider-Twix”-Witze zu reißen…


WikiMANNia
16.12.2014 20:07
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@Hadmut, wenn man davon ausgeht, dass das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache eine Tarnfunktion hat, dann ist der Fall relativ klar.

Wir werden (neben den Russen) hauptsächlich von Briten und Amerikanern überwacht und bespitzelt. Es ist ja wohl naheliegend, dass die Siegermächte sich nicht von einem sich Bundesverfassungsgericht nennenden Institution eines besiegten Landes in die Suppe spucken lassen…


EuroTanic
16.12.2014 20:13
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Du kannst nicht gegen die Mafia bei einem Mafia Gericht klagen. Das Ergebnis war vorhersehbar.
Wir müssen eigene Gerichte etablieren. Die sind dann vielleicht auch nicht unabhängig, aber dann wenigstens im Interesse der Bevölkerungen.


Hadmut
16.12.2014 20:15
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@EuroTanic

> Wir müssen eigene Gerichte etablieren. Die sind dann vielleicht auch nicht unabhängig, aber dann wenigstens im Interesse der Bevölkerungen.

Komisch. Das gleiche sagen die Islamisten über die Scharia-Gerichte auch.


Sebastian
16.12.2014 20:26
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@WikiMANNia

Ihre Argumente wurden schon seit etlichen Jahren unverändert von verschiedensten Seiten vorgebracht, und sind seitdem nicht weniger falsch oder abwegig geworden. Ich verlinke daher nur auf ein frei verfügbares Buch, in dem Sie die Widerlegung Ihrer Argumente finden (insbesondere in Kapitel 3 und 4):

http://buch.sonnenstaatland.com/


michael
16.12.2014 21:59
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> Das ist ein Narrenhaufen
Klar was sonst – im Grund keine neue Erkenntnis. Aber noch größere Narren sind die 99,x% närrischer Mitläufer und unterbelichteten low-lifes die so etwas zulassen.


quer
16.12.2014 22:24
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“Das GG ist im Rechtsrang einer Verfassung. Wie du das Ding nennst ist eigentlich egal….”

@Dirk,
nix egal. Das GG ist definitiv keine Verfassung; egal welchen “Rang” es einnimmt. Es ist mir keine Verfassung bekannt – weder in Deutschland, der Schweiz, oder sonstwo, welche klar ihr Ende der Gültigkeit ankündigt. Verfassungen haben es grundsätzlich an sich, daß sie “auf ewig” gelten (sollen).

Die derzeitige Regelung (GG) kündigt aber in Art. 146 ihr klares Ende an. Das ist einmalig und auch vom angeblichen Souverän zu befördern. Ich verstehe das als Befehl.


Justitia non olet
17.12.2014 2:36
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Seitenlange Ergüsse über ein Symbol. Wenn das BVG mal recht spricht wird und Parteien oder Staat damit nicht einverstanden sind dann wird es sowieso ignoriert. Es hat keinerlei Machtmittel (s. z.B. Urteile zum Staatsfunk).

Als die Mehrheit der Bürger noch nicht so paralysiert und vollverblödet war haben sich die Staatsorgane immerhin noch die Mühe gemacht die Urteile zu umgehen. Seit dem das Gericht die Bundesrepublik durch fortlaufende Nichtentscheidungen der EUdssR ausgeliefert hat ist es sowieso obsolet. Vollversagen im einziegn Fall für das es überhaupt zu gebrauchen ist.

Da macht die femorassistische Tante den Kohl auch nicht mehr fett.

Dieser ganzen Aufregung liegt mMn auch ein Glaube zu Grunde. Nämlich der das irgendeine staatliche Institution dem Bürger seine Pflicht abnehmen seine Dinge selbst zu regeln. Das ist typisch deutsch. Nur duetsche können auf den Gedanken kommen das der Staat seine Interessen gegen ihn selbst vertreten würde.

Diese ganze Aufgeregtheit zeigt im übrigen latente Obrigkeitshörigkeit. Mir würde es nicht im Traum einfallen das Kaspertheater das die Machthabenden zur Vertuschung derselben aufführen auch noch zu kommentieren.


WikiMANNia
17.12.2014 2:56
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@EuroTanic:

Du kannst nicht gegen die Mafia bei einem Mafia-Gericht klagen. Das Ergebnis war vorhersehbar.
Wir müssen eigene Gerichte etablieren.

Man kann keine eigenen Gerichte etablieren, wenn man nicht souverän ist.
Die Forderung müsste deshalb die nach Souveränität sein. Alles andere ergibt sich dann.

@Hadmut:

Komisch. Das gleiche sagen die Islamisten über die Scharia-Gerichte auch.

Ach Hadmut, was haben denn die Islamisten jetzt damit zu tun?
Ein jeder Souverän kann die Gerichte einführen, die er für richtig befindet. Deshalb heißt er ja Souverän… 😉

@Sebastian:
Ihre Widerlegungen wurden schon seit etlichen Jahren unverändert von verschiedensten Seiten vorgebracht, und sind seitdem nicht weniger falsch oder abwegig geworden. Ich verzichte auf Verlinkungen und verweise darauf, dass ich für meinen Standpunkt ihre Imprimatur nicht benötige. 😀


WikiMANNia
17.12.2014 3:06
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@quer:
Ewigkeitsanspruch haben nur Thora, Bibel und Koran. Von Verfassungen ist mir solches nicht bekannt. Wir können uns darauf einigen, dass Verfassungen für gewöhnlich auf “unbestimmte Zeit” gelten sollen. Genau so lange nämlich, bis der Souverän etwas anders beschließt.

Kein Souverän muss eine einmal beschlossene Verfassung “auf ewig” akzeptieren, er kann sie ändern oder auch eine ganz neue schreiben.

Zum Thema Grundgesetz und Verfassung habe ich mal den Standpunkt gehört, dass, würde heute eine deutsche Verfassung beschlossen, im Verfassungstext höchstwahrscheinlich die Wörter Ehe und Familie nicht mehr vorkommen würden. Der Ruf nach einer Verfassung könnte also auch nach hinten losgehen.

Ich verstehe das als Befehl.

Einem Souverän kann man das nicht “befehlen”, sonst wäre er ja nicht souverän… 😉

@Sebastian:
Das mit Ihrer Nazi-, beziehungsweise Reichsbürger-Keule war vorhersehbar.
Ein kluges Wort und schon wird man als Nazi hingestellt… 😀


DarkynanMP
17.12.2014 7:09
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Dirk S.
16.12.2014 15:29

“Werden diese ja im Prinzip auch.”

Eben nicht. Wer andere durch vorsätzlichen Falscheinsatz von Amtshandeln aufgrund von Vorspiegelungen falscher Tatsachen bewußt an der Behandlung von Erkrankungen mit früher oder später letalem Verlauf hindert, begeht mindestens ein Tötungsdelikt, jedenfalls einen Verstoß gegen das vorrangige Recht des Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit.

Das BVerfG semmelt sowas kommentarlos ab.

Betrug von Amtspersonen muß von den davon Betroffenen in einem Übermaß nachgewiesen werden, das umgekehrt nicht gilt.
Selbst dann, wenn Vorsatz und Gewinn des Amtlers offensichtlich sind.

Das BVerfG semmelt sowas kommentarlos ab.

Die Richter des BVerfG sind nicht dazu da, zu bestimmen, ob GG-Artikel da sind oder nicht oder ob sie, nur bestimmte Teilsätze aus den Artikeln des GG verwenden, dafür andere, zutreffende und auch vom Petenten benannte weglassen.

“Ich weiß zwar was du meinst, aber zwischen einem grundrechtswidrigem Gesetz und einem Verstoß gegen ein Grundrecht liegt ein kleiner aber wichtiger Unterschied. Sorry, dass ich korinthenkacke, aber so etwas wird dir jeder Jurist um die Ohren hauen.”

Manchmal wissen Bürger das sogar besser als Juristen, denn die verirren sich nur allzu gerne in irgendwelchen Kopfkonstrukten, die vor der Haustür keine Überlebenschance mehr haben.

(Lt. Karlsruher OlG muß man Geheimentmündigungen erahnen können, indem man den Charakter von Begleitbuchungen der Entmündigungsstelle erahnt und Beschwerden dagegen sind deswegen sinnlos, weil man durch das Erahnen ja auch die genau angemessenen Gegenmaßnahmen hätte erahnen und somit – quasi mit Fernwirkung – hätte anwendenkönnen, wobei dem Betroffenen der Amtler der Entmündigungsbehörde sicher voreilend zuhilfe gekommen wäre)

Unsere Juristen sind, vorsichtig ausgedrückt, denkwürdig und ich vermute, daß ich mir aufgrund innerer Kenntnisse der Systematiken einer Vielzahl von Fällen da schon ein qualifizierteres Urteil bilden kann.

“Da brauchst du aber eine Menge Richter. Das Problem ist, dass dann jeder, dem ein Urteil nicht passt, Verfassungsbeschwerde einlegt, ob nun gerechtfertigt oder nicht. Ok, die Anwälte freuen sich. Was aber zu verlangen ist, ist dass eine Ablehnung begründet werden muss. Und zwar ordentlich. “Kein Bock” gilt nicht.”

Die meisten Jussen machen schwere handwerkliche Fehler im StVG (dem bei Ländern und Kommunen beliebten Bußgeldwesen beispielsweise), nur weil die Mittagspause naht.
Zwar ist zu dieser Problematik zu erwähnen, daß eine Korrelation noch lange keine Kausalität ist ( 🙂 ), dennoch gilt diese Kenntnis inzwischen als weitgehend gesichert und exakte Hinweise auf der Bußgeldpraxis nämlich entgegenlautende Passus in den beschlossenen Gesetzesvorlagen führen selbst in den Fällen, in denen der Juss mal seine Mittagspause um 5 Minuten überzieht, nur zu halbrecherischen Argumentationssalti in den Widerspruchsablehnungen.

So schwer ist das Grundgesetz übrigens nicht zu verstehen, wie uns das so mancher Jusse weismachen will.

http://tinyurl.com/d4b5puf


Dirk S.
17.12.2014 9:32
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@ WikiMANNia

> Der Kommentar von @Dirk S ist typisch für Leute, die nicht verstehen, worum es geht:

Dann klären Sie mich doch bitte mal auf. Und vielleicht lesen Sie meinen Kommentar noch einmal und achten bitte darauf, dass ich schreibe, dass die Bezeichnung eigentlich egal ist. Ob das Ding Verfassung heißt, Grundgesetz, Raider, Twix oder Uirigurzi. Also, was ist die grundsätzliche Aufgabe einer Verfassung? Das geht auch in einem Satz.

> In diesem Sinne wäre das Verfassungsgericht im Auftrag der Bürger tätig.

Es ist das Wesen eines Staates, im Auftrag des Souverän zu handeln. Und in einem demokratischen Staat ist der Bürger (genauer: die Gesamtheit der Staatsangehörigen) der Souverän und der Staat handelt in seinem Auftrag.

> Das Grundgesetz wurde von den Siegermächten den Deutschen verordnet

Ein bisschen Geschichtklitterung muss schon sein oder? Das GG ist von den Westallierten abgesegnet worden, ausgeheckt haben es die Deutschen selber. Das GG ist original deutsch. Also nix verordnet, nur genehmigt.

> Wie der Kommentar von @Dirk S zeigt, funktioniert die Tarnung sehr gut.

Oder aber habe ich nur eine andere Sichtweise. Und ich weiß, dass wir sehr verschieden denken. Aber so etwas kann ja auch sehr diskussionsanregend und erkenntnisbringend sein.

> Und @Dirk S findet sich noch witzig dabei, über eine so ernste Sache “Raider-Twix”-Witze zu reißen…

Siehe oben. Ich ziehe mich nicht an Wörtern hoch, es sei denn, ich kann damit halbwegs lustige Wortspiele veranstalten.

Übrigens möchte ich Sie bitten meine Frage unter https://www.danisch.de/blog/2014/12/14/vom-zerbrechen-der-demokratie/#comment-61382 zu beantworetn, damit ich Sie besser einschätzen kann. Bzw. sehen kann, ob sich meine Einschätzung bestätigt oder nicht.

Danke schon mal im voraus.

@ quer

> schön gesagt.

Danke, danke.

> Entspricht aber nicht der Realität.

Konkret: Soll das BVerfG alle Verstöße gegen die Grundrechte verfolgen? Also Mord, Körperverletzung, Vergewaltigung etc.? Das ist deine Forderung, so wie du sie geschrieben hast. Nur sind dafür untergeordnete Gerichte zuständing, auch wenn viele Richer schwer verständliche Urteile fällen. Oder soll das BVerfG selbsttätig alle neu beschlossenen Gesetze und Urteile auf ihre verfassungsmäßigkeit überprüfen?

> Es gibt beim “Verfassungsgericht” mehr Rechtsbeugung im Grundsätzlichen, als Rechtspflege.

Rechtspflege und Rechtsbeugung sind leider näher beieinander als es uns allen lieb sein kann. Vieles ist Abwägung von Grundrechten gegeneinander, da kommt jeder leicht zu einem anderen Ergebnis. In so einem Spannungsfeld wäre natürlich eine bindene Volksabstimmung an besten, denn dann weiß man zumindest, was die Mehrheit möchte.

> Wie anders ist es zu erklären daß (sich verstärkend) gerade unter Berufung auf Art. 3 GG fortlaufend Recht gebeugt wird?

Das machen vor allem untergeordete Gerichte und das ist eben der demokratische Mangel unseres Rechtssystems. Würden Richter gewählt werden, würde dies weniger ein Problem sein. Ach ja, wir könnten natürlich auch andere Abgeornete wählen, die sich ab und zu mal ans GG halten. Und die Religionsgeschichte nicht so hoch bewerten, wie derzeit.

> Ist es nicht so, daß viele Straftäter eine Art Religions-, bzw. “Kultur”rabatt bekommen?

So heist es immer wieder und es gibt einige Fälle, bei denen die Justiz vor bestimmten Einwandererclans Angst hat (z.B. Miri-Clan in Bremen). Wobei, ist dies wirklich ein Religionsproblem oder aber eher ein Problem der Organisation der betreffenden Straftäter und einer feigen Justiz? Oder gar ein politisch gewolltes (wofür der Wähler zuständig ist, das zu ändern)?

> Wann bitte, mußte sich das BVG je damit auseinandersetzen? Müßte es dies aber nicht?

Gar nicht, dies ist ein politisch-gesellschaftliches Problem, kein verfassungs-juristisches, und fällt damit nicht in dem Zuständigkeitsbereich des BVerfG.

> Das GG ist definitiv keine Verfassung; egal welchen “Rang” es einnimmt.

Doch. Juristen stehen noch mehr auf Haarespalten als ich und wie schon geschrieben, wie man etwas nennt ist recht egal, wichtig ist die Funktion. Und da hat das GG die selbe wie eine Verfassung. Ergo Verfassungsrang.

> Die derzeitige Regelung (GG) kündigt aber in Art. 146 ihr klares Ende an.

Nein, Art. 146 regelt die Möglichkeit, das GG durch eine neue Verfassung zu ersetzen und fordert, dass diese durch das deutsche Volk angenommen werden muss. Nichts anderes steht da.

> Das ist einmalig und auch vom angeblichen Souverän zu befördern.

In DE hat man halt gelernt, dass keine Rechtsregelung für ewig besteht. Sollte jedes Land mit mehr als 1000 Jahren Nationalgeschichte erkennen können. Daher die “Anweisung” für einen geordneten Übergang.

> Ich verstehe das als Befehl.

Na denn, rufe doch einfach eine verfassungsgebene Versammlung ein, arbeite den Entwurf einer Verfassung aus, bewerbe diese und stelle sie zu Abstimmung. Das ist dein gutes Recht, ich finde die Idee sehr gut. Ich hätte auch ein paar Vorschläge, was rein sollte, die ersten beiden Amentments der US-Verfassung sollten auf jeden Fall rein und zwar in deren genauer Bedeutung (Redefreiheit und das Recht, Waffen zu besitzen und zu führen). Und natürlich Volksabstimmungen, die bindend sind, Direktwahl der Abgeordneten, Wahl von Richtern und Staatsanwälten, Demokratisierung der Sozialversicherung (die Beitragszahler entscheiden über die Regeln zur Verwendung der Beiträge) und eine Beschränkung des Staates auf seine Kernaufgaben, die Rechtspflege und die Infrastruktur. Ach ja, eine Verschrift, dass Gesetze allgemeinverständlich zu formulieren sind, wäre auch ganz gut, dann braucht man keinen Juristen als Übersezer mehr. Na, wie sieht es aus?

Verfassungsgemäße Grüße,

Euer Dirk


Christian
17.12.2014 9:51
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@hadmut

“Wie würdest Du es dann bewerten, dass das VDS-Urteil und die vorausgegangene eA so wirkungslos waren? Meinst Du, das war Absicht?”

Wie kann man unabsichtlich ein Urteil machen?
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung ja entsprechend begründet:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html

Grundlage ist danach Art. 10 GG
Art 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Da ist eben ein Grundrecht, dass nach Abs. 2 durchaus einschränkbar sind. Das bildet den Prüfungsrahmen, den das Gericht hatte.
Mit dem setzt du dich meiner Meinung nach auch nicht wirklich auseinander


Dirk S.
17.12.2014 13:12
Kommentarlink

@ DarkynanMP

> Wer andere durch vorsätzlichen Falscheinsatz von Amtshandeln aufgrund von Vorspiegelungen falscher Tatsachen bewußt an der Behandlung von Erkrankungen mit früher oder später letalem Verlauf hindert, begeht mindestens ein Tötungsdelikt, jedenfalls einen Verstoß gegen das vorrangige Recht des Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit.

Ich hab mir deinen Text mehrfach durchgelesen, aber ich komm nicht so ganz dahinter, was du mir sagen willst. Kannst du mich bitte erhellen? Weil im Augenblick würde ich jetzt erst einmal nicht die Relevanz des BVerfGs sehen, eher die eines Verwaltungs- oder Strafgerichtes. Aber wie geschrieben, ich versteh dich nicht.

> Das BVerfG semmelt sowas kommentarlos ab.

Sehe ich auch als problematisch an, eine Begründung sollten die schon liefern müssen. Da sind wir uns wohl einig.

> Betrug von Amtspersonen muß von den davon Betroffenen in einem Übermaß nachgewiesen werden, das umgekehrt nicht gilt.
Selbst dann, wenn Vorsatz und Gewinn des Amtlers offensichtlich sind.

Auch da wieder: Ich sehe da nicht die Zuständigkeit. Es sei denn, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Praxis gelaufen ist, soweit diese in Gesetzesform gegossen ist. Aber selbst dann sehe ich vor allem eine Verantwortung in der Politik und beim Wähler (der diese Typen wählt). Oder ich missversteh dich, weil ganz so klar ist mir das auch nicht.

> Die Richter des BVerfG sind nicht dazu da, zu bestimmen, ob GG-Artikel da sind oder nicht oder ob sie, nur bestimmte Teilsätze aus den Artikeln des GG verwenden, dafür andere, zutreffende und auch vom Petenten benannte weglassen.

Eigentlich sollen die nur auf Antrag Gesetze und Gerichtsurteile auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen. Und bei der Beurtilung hat das BVerfG innerhalb des GG freie Hand, was sie wie bewerten und gewichten. Bei so mancher Grundsatzentscheidung wäre auch mir eine Volksabstimmung lieber.

> Manchmal wissen Bürger das sogar besser als Juristen, denn die verirren sich nur allzu gerne in irgendwelchen Kopfkonstrukten, die vor der Haustür keine Überlebenschance mehr haben.

Da stimme ich voll und ganz zu. Was ich gemeint habe ist, dass es einen Unterschied macht, ob dir ein Polizist mal eben so ohne Grund eine aufs Maul haut (Verstoß gegen dein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit) und dafür (hoffendlich) strafrechtlich verfolgt wird oder ob er das von Gesetzeswegen nach Lust und Laune (unbegründet und straffrei) darf (grundrechtswidriges Gesetz).

> (Lt. Karlsruher OlG muß man Geheimentmündigungen erahnen können, indem man den Charakter von Begleitbuchungen der Entmündigungsstelle erahnt und Beschwerden dagegen sind deswegen sinnlos, weil man durch das Erahnen ja auch die genau angemessenen Gegenmaßnahmen hätte erahnen und somit – quasi mit Fernwirkung – hätte anwendenkönnen, wobei dem Betroffenen der Amtler der Entmündigungsbehörde sicher voreilend zuhilfe gekommen wäre)

Ich schreibe selbst öfters, dass Gerichte schwer verständliche Urteile fällen. Und ich meine nicht nur sprachlich, sondern auch logisch und realitätsbezogen schwer verständlich.

> Unsere Juristen sind, vorsichtig ausgedrückt, denkwürdig und ich vermute, daß ich mir aufgrund innerer Kenntnisse der Systematiken einer Vielzahl von Fällen da schon ein qualifizierteres Urteil bilden kann.

Ich stimme dir durchaus zu, wäre aber nicht so vorsichtig und würde sagen, dass Juristen in einer völlig anderen Realität leben. Das zeigen die immer wieder.

> Die meisten Jussen machen schwere handwerkliche Fehler im StVG (dem bei Ländern und Kommunen beliebten Bußgeldwesen beispielsweise), nur weil die Mittagspause naht.

Ich werde dir sicherlich nicht widersprechen. Ich habe von Juristen alles andere als eine hohe Meinung. Eine Welt ohne Juristen kann nur eine bessre sein. Auf keinen Fall schlechter.

> Zwar ist zu dieser Problematik zu erwähnen, daß eine Korrelation noch lange keine Kausalität ist ( 🙂 ),

Da herrscht völlige Einigkeit. 🙂

> dennoch gilt diese Kenntnis inzwischen als weitgehend gesichert und exakte Hinweise auf der Bußgeldpraxis nämlich entgegenlautende Passus in den beschlossenen Gesetzesvorlagen führen selbst in den Fällen, in denen der Juss mal seine Mittagspause um 5 Minuten überzieht, nur zu halbrecherischen Argumentationssalti in den Widerspruchsablehnungen.

Bussgeld bedeutet Einnahmen. Wenn es ums Geld geht, kennt der Staat keine Gnade. Egal, wie verquer und widersprüchlich die juristische Argumentation auch sein mag. Zahlen sollst du! 😉

> So schwer ist das Grundgesetz übrigens nicht zu verstehen, wie uns das so mancher Jusse weismachen will.

Das GG ist von Juristen für Juristen geschrieben, aber so formuliert, dass ein halbwegs intelligenter Nichtjurist auf die Idee kommen könnte, es verstehen zu können. Aber da stecken Fallen drin, auf die man so erst einmal nicht kommt. Schon im Artikel 1:

Art. 1 (1) GG Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Frage: Ws bedeutet “Würde”? Wo ist das definiert? Im GG jedenfalls nicht. Frage 2 Juristen und du bekommst mindestens 3 Definitionen. Nur, was du darunter verstehst wird wahrscheinlich nicht dabei sein. Oder du bist Jurist. 😉 Und so geht das weiter.
Übrigens: Die relativ definierten Menschenrechte kommen erst im 2ten Absatz vor. Sollte zu denken geben…

Denkwürdige Grüße,

Euer Dirk


Joe
17.12.2014 13:55
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Mir hat mal ein Polizist sein Leid geklagt: In einer wichtigen Mordsache kam er nicht vorran, weil er die Vorratsdatenspeicherung nicht mehr abfragen durfte. Ginge er aber abends nach hause, und würde als Privatmann und Gitarrenspieler behaupten, jemand habe eine Aufnahme seines Geklimpers raubkopiert, dann dürfte er die Daten privatrechtlich vom Anwalt abfragen lassen.

Letzteres war der ursprüngliche und einzige Zweck der Einrichtung der EU-Vorratsdatenspeicherung: Hollywood die Raubmordkopierer ans Messer liefern. Dementsprechend hat das Verfassungsgericht hier nur für eine bestimmungsgemäße Verwendung der Daten gesorgt. Gut so! 😉

Deswegen sind auch alle ernsthaften Datenschützer gegen die Speicherung an sich und eiern nicht um irgendwelche (nachträglich änderbaren) Abfragerechte herum.

Und wenn man sich anschaut, in welche Richtung die BRD politisch hinsteuert, ist es besser, wenn das Regime auf möglichst wenig Daten aus der Vergangenheit zugreifen kann. Es ist ja nicht mehr die Frage, ob wir in einer genderfaschistischen Diktatur aufwachen, sondern nur noch wann. Wenn die Merkel-Nachfolgerin per digitaler Rasterfahndung die Straflager befüllt, werden wir alle froh sein um das, was eben gar nicht erst erfaßt wurde.


KdB
17.12.2014 16:06
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Hallo,

irgendwie scheint mir deine Argumentation doch etwas emotional.

Denn einerseits sagst du bzgl. deiner Verfassungsbeschwerde, dass
“(…) Nach derzeitigem Wissensstand passten sie der radikal-feministischen und lesbischen Richterin Susanne Baer nicht in den Kram, weil die Beschwerde auf gleiche Promotionsanforderungen hinauslief (…)”
Diesen Vorwurf, der bewussten Unterdrückung wiederholst du auch, z.B.
“Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Verfassungsbeschwerde ab, weil sie den lesbischen Interessen und der feministischen Titelmühle einer Verfassungsrichterin in die Quere kommt (…)”

Andererseits schreibst du immer wieder, dass das BVerfG ja deine Beschwerde nicht einmal gelesen hat und insbesondere Baer eh zu doof sei, diese zu verstehen.

Wie passt das denn zusammen? Um die Folgen deiner Beschwerde zu beurteilen und das “in die Quere kommen” festzustellen, muss sie zumindest gelesen und in wesentlichen Teilen verstanden worden sein…


Hadmut
17.12.2014 16:18
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@KdB:

> Wie passt das denn zusammen? Um die Folgen deiner Beschwerde zu beurteilen und das “in die Quere kommen” festzustellen, muss sie zumindest gelesen

Hast Du überhaupt schon mal eine Verfassungsbeschwerde oder eine Klageschrift gesehen?

Da schreibt man ganz an den Anfang, welchen Antrag man stellt (bzw. zu stellen beabsichtigt). Gleich auf der ersten Seite. Und dann folgen über zig Seiten Sachverhalt und Begründung. Das muss man, sonst ist es nicht zulässig. Was man haben will, steht immer separat ganz am Anfang. Erst danach kommt das warum.

Und wenn man da gleich vorne reinschreibt, wie ich es getan habe, dass man einheitliche und gesetzlich definierte Anforderungen und Leistungsmaßstäbe für alle Promotionen haben will, dann wirft jemand wie Susanne Baer sowas gleich in den Müll ohne auch nur irgendwie zu lesen, worum es geht. Denn sie vertritt ja in ihren Schriften vehement die Auffassung, das „gleiches Recht für alle“ per se ungerecht und frauenausgrenzend wäre, und damit gebrochen werden muss, weil nach ihrem Bild von „Gerechtigkeit“ für jeden, insbesondere Frauen und Homosexuelle, Sonder- und Invidualrecht gelten muss. Sie weiß also schon beim bloßen Lesen der Titelseite, dass das gegen ihre Ideologie und ihre Interessen verstößt, ohne überhaupt noch lesen zu müssen, worum es eigentlich geht.

Sie muss also gar nichts gelesen oder verstanden haben, was nach den Anträgen der ersten beiden Seiten noch kam.

Und sie hat es auch nicht, denn im laufenden Rechsstreit vor dem VG Berlin, in dem die HU, wie sie selbst bestätigt, mehrfach Auskünfte von Baer eingeholt hat, keinerlei Wissen davon, was Prüfungsrecht ist und was dessen Grundlagen sind. Das heißt, dass sie sich noch nie mit Prüfungsrecht im Allgemeinen und meiner Verfassungsbeschwerde im Besonderen befasst haben kann, denn da steht das alles drin. Ich habe mich ja ausdrücklich auf die bestehende Rechtsprechung des BVerfG bezogen.


Hadmut
17.12.2014 16:31
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@KdB: Du machst außerdem noch einen zweiten Denkfehler.

Ich habe nicht gesagt, dass niemand die Beschwerde gelesen hat, sondern nur, dass die Verfassungsrichter sie nicht gelesen haben.

Jeder Verfassungsrichter hat ca. 4 „wissenschaftliche Mitarbeiter“. Die haben zwar eigentlich keine richterliche Befugnis und dürfen nur für Hilfsarbeiten mit bestimmten Aufträgen eingesetzt werden, faktisch dürfte es aber wohl so sein, dass die die Arbeit machen und die Beschwerden lesen, und die Richter nur noch entscheiden, ob’s gerade politisch genehm ist. Das ist aber nicht zulässig, denn Richter müssen selbst entscheiden.


@Dirk S. (((“Ich hätte auch ein paar Vorschläge, was rein sollte, die ersten beiden Amentments der US-Verfassung sollten auf jeden Fall rein und zwar in deren genauer Bedeutung (Redefreiheit und das Recht, Waffen zu besitzen und zu führen). Und natürlich Volksabstimmungen… Sozialversicherung… Gesetze allgemeinverständlich… Na, wie sieht es aus?”)))

Deine Vorschläge behandeln aber nur die Symptome. Das wichtigste, was in eine Verfassung rein sollte, ist eine Beschränkung, wie viel Geld ein Staat den Bürgern abknöpfen kann und wie viel Schulden er aufnehmen darf. Ist der Staat ewig klamm, dann muss er sich automatisch nur auf das Notwendigste beschränken und gängelt die Bevölkerung nicht mehr. Dann wäre für einen Unsinn wie Gender eh kein Geld da.

Das Zweitwichtigste ist Redefreiheit.

Das Drittwichtigste ist, dass Frauen kein Wahlrecht haben und keine öffentlichen Positionen bekleiden dürfen. Allein damit würden sich fast alle Probleme schlagartig lösen, denn fast alle heutigen Probleme sind auf das Frauenwahlrecht zurückführbar. Baer wäre dann sowieso kein Thema.


quer
17.12.2014 17:32
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“Ach ja, eine Verschrift, dass Gesetze allgemeinverständlich zu formulieren sind, wäre auch ganz gut, dann braucht man keinen Juristen als Übersezer mehr….”

@Dirk,
ein zentraler Punkt einer jeden Verfassung. Es muß der Dümmste im Volk den Text, seine Aussage und sein Wollen verstehen. An einem Verfassungstext sollte nichts interpretierbar sein. Nur lesen und verstehen. Eine Verfassung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, setzt sich dem Verdacht aus, die Souveräne betrügen zu wollen.

Ein Beispiel:
Nehmen Sie sich den Art. 14 GG vor und lesen ihn. Wenn Sie dann noch glauben, Ihr Eigentum sei geschützt, dann ist Ihnen nicht mehr zu helfen. Dazu braucht es keinen Roman.

Als Kontrast dazu, führe ich den entsprechenden Art. 26 der Eidgen. Bundesverfassung an. Zitat:

“Art. 26 Eigentumsgarantie
1 Das Eigentum ist gewährleistet.
2 Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, werden voll entschädigt.”

Anmerkung dazu: Das “voll” in Nr. 2 bedeutet nichts anderes, als Zeitwert. Möglicherweise erschließt sich Ihnen jetzt, warum sehr viele Deutsche (steuerehrlich) Vermögenswerte in der CH sicherstellen. Und nicht nur die. Es sind so viele, daß sich die Nationalbank mit der Frage des Negativzins befaßt; wie schon einmal in den 70’er Jahren.


WikiMANNia
17.12.2014 20:09
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@Dirk S
> Dann klären Sie mich doch bitte mal auf.
Ich muss gar niemanden aufklären. Und schon gar niemanden mit einer “gefestigten Meinung”, der mich mit “Reichsbürgern” gleichsetzt.

> Und vielleicht lesen Sie meinen Kommentar noch einmal und achten bitte darauf, dass ich schreibe, dass die Bezeichnung eigentlich egal ist. Ob das Ding Verfassung heißt, Grundgesetz, Raider, Twix oder Uirigurzi. Also, was ist die grundsätzliche Aufgabe einer Verfassung? Das geht auch in einem Satz.
Ob das Ding nun Mann oder Frau heißt, ist auch alles dasselbe, gell?
Ein einem Satz gefasst zeugt eine Verfassung von Souveränität und ein Grundgesetz von Besatzung. Einfach mal nachlesen unter
http://de.wikimannia.org/Haager_Landkriegsordnung

Man beachte auch, dass es “Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland” heißt, nicht etwa “deutsches Grundgesetz” oder “Grundgesetz DER Bundesrepublik Deutschland”. Dieses “für” in der Wortwahl zeigt deutlich die Fremdbestimmung an.

Man sollte auch die Grundsatzrede des Staats- und Völkerrechtslehrer Prof. Dr. Carlo Schmid kennen, die er in seiner vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 hielt.

> Es ist das Wesen eines Staates, im Auftrag des Souverän zu handeln. Und in einem demokratischen Staat ist der Bürger (genauer: die Gesamtheit der Staatsangehörigen) der Souverän und der Staat handelt in seinem Auftrag.
Die BRD wurde von den Westalliierten Frankreich, Großbritannien und USA gegründet und nicht von deutschen Bürgern. Also handelt die BRD im Auftrag der Westalliierten und nicht im Auftrag der deutschen Bürger. Schon mal was von der Kanzlerakte gehört?!??

>Ein bisschen Geschichtklitterung muss schon sein oder? Das GG ist von den Westallierten abgesegnet worden, ausgeheckt haben es die Deutschen selber. Das GG ist original deutsch. Also nix verordnet, nur genehmigt.
Sie sind mir ein echter
http://de.wikimannia.org/Systemagent
Das Wort Geschichtklitterung aus Ihrem Munde klingt grotesk. Man kann sich als Systemagent die Geschichte auch schönreden.

In Bonn ernannten 1948 ausländische Besatzungsmächte willkürlich ausgewählte Politiker zu parlamentarischen Räten. Diese bastelten am Entwurf eines Grundgesetzes und mit diesen Entwürfen wurden sie 36mal auf den Petersberg zitiert, ins Siebengebirge, wo die Vertreter der drei Westalliierten residierten. Dort haben dann diese Ausländer jedes mal im Entwurf der nichtgewählten parlamentarischen Räte herumredigiert. Dann konstituierte sich der nichtgewählte, sondern von Ausländern ernannte Parlamentarische Rat im Bonner Museum König als provisorischer Bundestag und setzte das von Ausländern redigierte Grundgesetz für die alliierte Besatzungszone, später BRD genannt, in Kraft.

> Übrigens möchte ich Sie bitten meine Frage unter zu beantworten…
Ich muss überhaupt keine Fragen beantworten. Ich bin hier nämlich nicht vor Gericht.
>…, damit ich Sie besser einschätzen kann.
Sie wollen mich einschätzen, wozu soll das denn gut sein?
> Bzw. sehen kann, ob sich meine Einschätzung bestätigt oder nicht.
Wenn Sie vom Verfassungsschutz sind, müssen Sie sich vorher ausweisen.

> Meine Frage ist aber, wie sehen Sie die nachfolgende Bonner (1949 bis 1990) und die Berliner Republik (ab 1990)? Sind die demokratisch oder nicht?
Lesen oder hören Sie die Rede von Prof. Dr. Carlo Schmid und Sie haben Ihre Antwort.

Die von Westalliierten gegründete BRD ist so “demokratisch”, wie die von den USA “demokratisierten” Länder Libyen und Irak. Wenn Sie eine Fremdherrschaft als demokratisch empfinden, bitte schön! Wir haben ja Meinungsfreiheit.


Karl Marx
17.12.2014 20:12
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Zwar gilt § 101 UrhG formal nur bei Verletzungen von gewerblichem Ausmaß, aber da haben die Gerichte ja draus gedreht, dass das schon erfüllt ist, man nur einen Song, aber den komplett anbietet.

Das wurde etwa im lawblog schon rauf und runter dekliniert [1]. Zitat: »’ Angeblich ist dazu doch eine Urheberrechtsverletzung in “gewerblichem Ausmaß” notwendig.

Das hört man häufiger, aber das ist trotzdem nicht korrekt. § 101 I UrhG gibt einen Auskunftsanspruch gegen jemanden, der im gewerblichen Ausmaß ein nach dem UrhG geschütztes Recht verletzt. § 101 II UrhG hingegen statuiert unter bestimmten Voraussetzungen Auskunftsansprüche gegen Dritte, die nicht selbst das Urheberrecht verletzt haben, wie z.B. den Internetprovider des eigentlichen Verletzers. Hierbei ist es gerade nicht erforderlich, dass der Verletzer im gewerblichen Ausmaße gehandelt hat. Es kann somit auch vom Internetprovider des nicht im gewerblichen Ausmaß handelnden Verletzers Auskunft verlangt werden.« (Kommentar von zf.8)

Das Gesetz ist auch ziemlich klar, jedenfalls wenn man achtsam liest [1]. Da entrüsten sich Experten darüber, dass das Gericht genau das aus dem Gesetz herausliest, was in ihm steht.

[1] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/05/abmahnung-gegen-stream-nutzer/#comment-575795
[1] https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/die-entruestung-ist-riesig-bgh-interpretiert-101-urhg-um/


Hadmut
17.12.2014 20:41
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@Karl Marx:

Ähm, ja, schon, aber das ist eigentlich völlig wurscht, weil es eh niemand nachprüft. Wenn der Anwalt zum Landgericht geht und behauptet, diese IP-Adressen hätten den Song seines Mandanten weitergegeben, prüfen die Richter das nicht nach. Wie sollten sie auch? Geht ja nicht. Geprüft wird das frühestens dann, wenn sich ein Abgemahnter gegen die Abmahnung wehrt. Mahnt der Anwalt dann aber einfach nicht ab, merkt das niemand, und die Betroffenen erfahren nie von der Abfrage. Es ist also völlig wurscht, ob da was von gewerblichen Ausmaß war, weil niemand überprüft, ob an der Story überhaupt irgendetwas stimmt. Das Landgericht sieht sich den Fall nie wieder an, der Provider kann und darf nichts machen, und ansonsten erfährt nie jemand von der Abfrage.


Matthias
17.12.2014 23:01
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Nur weil ziemlich am Beginn der Diskussion die Sprache darauf kam: Das BVerfG hatte nie 3 Senate, wohl aber 24 Richter (nämlich 12 pro Senat). Das hat sich wohl nicht bewährt (damals gab es auch noch keine Kammern für Verfassungsbeschwerden), aber vielleicht war Adenauer auch nur sauer, weil das Gericht sein schönes zweites Programm für verfassungswidrig erklärt hatte. Und zu den hohen Eingängen: Ja, 5000/Jahr sind viel, aber verteilt auf 16 Richter und runtergerechnet auf Arbeitstage (und in der Tat: auf vier Hiwis pro Richter)? Wenn man bedenkt, wie viele Verfassungsbeschwerden tatsächlich völlig substanzlos sind (ich rede nicht von Anwesenden, sondern von anderen Fällen wie dem Strafgefangenen, der eine vier- statt eine zweilagige Klopapierrolle will), dann sollte man meinen, dass man das hinkriegen sollte, wenn man nicht aller zwei Tage irgendwo rumturnt und irgendeinen Vortrag halten zu sollen glaubt. Mal als Vergleich: Ein Staatsanwalt in einer allgemeinen Abteilung hat pro Jahr 1.000 bis 1.500 Eingänge. Allein, ohne Hiwis (wenn auch zugegeben mit einer ähnlichen Rate an “schnellen Nummern”). So viel dazu…


Hadmut
17.12.2014 23:08
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@Matthias: Baer hat als Professorin „nebenbei” ca. 1.700 Beratungen pro Jahr für das Familienministerium durchgeführt.


DarkynanMP
18.12.2014 0:45
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.Dirk S.
17.12.2014 13:12

> Wer andere durch vorsätzlichen Falscheinsatz von Amtshandeln aufgrund von Vorspiegelungen falscher Tatsachen bewußt an der Behandlung von Erkrankungen mit früher oder später letalem Verlauf hindert, begeht mindestens ein Tötungsdelikt, jedenfalls einen Verstoß gegen das vorrangige Recht des Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit.

Ich hab mir deinen Text mehrfach durchgelesen, aber ich komm nicht so ganz dahinter, was du mir sagen willst. Kannst du mich bitte erhellen? Weil im Augenblick würde ich jetzt erst einmal nicht die Relevanz des BVerfGs sehen, eher die eines Verwaltungs- oder Strafgerichtes. Aber wie geschrieben, ich versteh dich nicht.

>>Das BVerfGG lehnt Beschwerden gegen Verfahrensfehler oder Entscheidungen, die solchen Falscheinsatz für nicht beklagenswert halten, oder mit gewagtem Umkehrschluß für in Ordnung befinden, genauso kommentarlos ab, wie viele andere Beschwerden, die es eigentlich gar nicht ablehnen darf.
(formal tut es das dann aber doch mit 93 b&d BVerfGG)

Auch da wieder: Ich sehe da nicht die Zuständigkeit. Es sei denn, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Praxis gelaufen ist, soweit diese in Gesetzesform gegossen ist. Aber selbst dann sehe ich vor allem eine Verantwortung in der Politik und beim Wähler (der diese Typen wählt). Oder ich missversteh dich, weil ganz so klar ist mir das auch nicht.

>>Man kann (ggf. als Betroffener eines solchen Betruges) auch Beschwerde gegen das Übermaß – etwa den vom Geschädigten zu erbringenden Nachweis des Motivs – führen.
Häufig lassen nämlich StA’en oder Richter einfach einen Fall über solche Formalien bereits im Vorfeld platzen … lehnen ab.

Und bei der Beurtilung hat das BVerfG innerhalb des GG freie Hand, was sie wie bewerten und gewichten. Bei so mancher Grundsatzentscheidung wäre auch mir eine Volksabstimmung lieber.

>>Nicht ganz. Es ist schon ein wenig an vorhergehende Entscheidungen z.B. zu einem Grundrechtsbegriff oder einer Rechtsmaterie gebunden.

Das GG ist von Juristen für Juristen geschrieben,

>>No! Naja, wenigstens nicht so ganz

Im GG muß der Begriff der Würde allerdings auch nicht definiert sein und es gibt zwar eine Menge Erklärungsansätze für diesen Begriff, aber auch eine (sogar gesellschaftlich akzeptierte) Mindestschnittmenge.
Daß ich von 2 Juristen mindestens 3 Definitionen dazu bekomme, liegt wohl daran, daß Juristen am Streit und nicht an der Einigung verdienen.

Ganz eng eingefasst sind jedenfalls die Triadengesetze des GG.

Und damit haben die ganz offensichtlich so ihre liebe Not.


Dirk S.
18.12.2014 9:28
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@ quer

> ein zentraler Punkt einer jeden Verfassung.

Wir sind uns einig.

> Eine Verfassung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, setzt sich dem Verdacht aus, die Souveräne betrügen zu wollen.

Ich würde eher juristische geistige Inzucht vermuten. Aber am Ende löuft es auf das selbe hinaus. Man benötigt einen Übersetzer und dass kann’s nicht sein.

@ DarkynanMP

> Das BVerfGG lehnt Beschwerden gegen Verfahrensfehler oder Entscheidungen, die solchen Falscheinsatz für nicht beklagenswert halten, oder mit gewagtem Umkehrschluß für in Ordnung befinden, genauso kommentarlos ab, wie viele andere Beschwerden, die es eigentlich gar nicht ablehnen darf.
(formal tut es das dann aber doch mit 93 b&d BVerfGG)

Ich schreib ja, eine ordentliche Begründung der Ablehnung muss schon sein. Und sich nur auf Formalien zurückziehen ist nicht ordentlich begründet.

> Häufig lassen nämlich StA’en oder Richter einfach einen Fall über solche Formalien bereits im Vorfeld platzen … lehnen ab.

Deshalb werden in anderen Ländern Richter und Staatsanwälte gewählt. Damit diese Selbstherrlichkeit erst gar nicht aufkommt. Ist also ein genereller Mangel.

> Nicht ganz. Es ist schon ein wenig an vorhergehende Entscheidungen z.B. zu einem Grundrechtsbegriff oder einer Rechtsmaterie gebunden.

Jupp, korrekt.

> No! Naja, wenigstens nicht so ganz

Sieht nur so aus. 😉 Ist eine böse Falle.

> Ganz eng eingefasst sind jedenfalls die Triadengesetze des GG.
> Und damit haben die ganz offensichtlich so ihre liebe Not.

Juristen haben immer ihre liebe Not, wenn Dinge exakt definiert sind und man nicht daran heruminterpretieren kann. Z.B. Naturgesetze. 😉

Exakte Grüße,

Euer Dirk


WikiMANNia
18.12.2014 21:43
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@Hadmut:
> Baer hat als Professorin “nebenbei” ca. 1.700 Beratungen pro Jahr für das Familienministerium durchgeführt.
Wie das? Fünf Beratungen pro Tag?? Wie geht das???


Hadmut
18.12.2014 21:59
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> Wie das? Fünf Beratungen pro Tag?? Wie geht das???

Weitaus mehr. Ein Jahr hat etwa 220 Arbeitstage, macht über 7 Beratungen pro Tag. Ich habe schon mehrfach die Frage gestellt, wie sowas geht, bekomme aber keine Antwort.

Auch keine Antwort zu der Frage, wie sowas dienstrechtlich zulässig sein soll und warum sie sonst eigentlich nichts, was ich erkennen könnte, gemacht hat.


yasar
19.12.2014 11:53
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Das mit den 5-7 Beratungen pro Tag ist doch ganz einfach. Man hat mindestens ein halbes Dutzend wissenschaftliche Mitarbeiter (oder Studenten), die die Beratung machen und rechnet das Ganze als Beratung des “Chefs” ab. 🙂

Ist wie bei Chefarztbehandlungen bei Privatpatienten im Krankenhaus.