Ansichten eines Informatikers

„Diese Mitteilung ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.“

Hadmut
17.1.2026 1:17

Die neue Urkundenfälschung.

Ich fetze mich gerade mit einer Behörde.

Eine Art Bescheid endete mit einem Satz wie (sinngemäß, den genauen Wortlaut müsste ich jetzt raussuchen, so ein Satz, wie er heute überall drunter steht.)

Diese Mitteilung ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.

Das wurde deshalb beachtlich, weil eben der, von dem diese Verfügung kam, in einem späteren Telefonat gar nichts davon wusste, und glaubte, jemand anderes habe diese Verfügung erlassen, und er nicht wisse, warum der andere das getan habe. Er es also nicht gewesen sein kann.

Also habe ich Akteneinsicht durchgesetzt.

Und schon auf den ersten paar Seiten finde ich, dass das tatsächlich jemand anderes angeordnet und intern unterschrieben hat.

Interessantes Problem:

  • Behördenmitteilungen sollen einfach mal eben so ohne Unterschrift gültig und rechtskräftig sein.
  • Urkundenfälschung wären sie aber wohl nur mit Unterschrift.

Heißt: Seit diese Masche mit „Diese Mitteilung ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.“ in Mode kam, kann da einfach irgendwer irgendwen reinschreiben, und im Normalfall kann kein Mensch mehr kontrollieren, ob das überhaupt stimmt.

Und mein Eindruck ist, dass da gefälscht und gelogen wird, dass die Wände wackeln.

Ich habe so etwas gerade zum ersten Mal nachgeprüft – und sofort einen Treffer.

Da wird gefälscht und gelogen, dass es kracht.