Ansichten eines Informatikers

Korrupte linke Strafjustiz – die Meinungs-Rochade

Hadmut
14.1.2026 2:34

Am Beispiel der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und anderer Fälle.

Hat irgendein Rechtsanwalt gerade Lust, für mich da einen anwaltspflichten Antrag zu stellen?

Bisher war die Justiz immer sehr streng, was Meinungsfreiheit angeht. Jede schräge Bemerkung – SEK tritt morgens um sechs die Wohnungstür ein. Kaum aber ändern sich die Wahlverhältnisse, ist das anders. Spätestens dann nämlich ist die Justiz auf einmal sehr tolerant, dann fällt plötzlich alles unter Grundrechte.

Neulich schon ging es darum, dass die – allerdings zivilrechtliche Klage – u.a. des Rechtsanwalts Vosgerau gegen Correctiv wegen unwahrer Behauptungen abgewiesen worden war, weil der Leser doch zwischen Tatsachenbehauptung und Wertung unterscheiden könne. Das sei halt einfach Wertung und damit Meinungsfreiheit.

Denn bei Lesern entstehe ein durchaus differenziertes Verständnis darüber, was zum einen von Teilnehmern des Treffens konkret geäußert worden sei und was zum anderen eine verdichtete, zusammenfassende Wertung der Beklagten sei.

Heißt: Wenn es „links gegen rechts“ geht, darf man auch Unwahres behaupten, es fällt dann halt einfach unter „Zusammenfassung“.

Ruch hat die Unterschriften von Weidel und Chrupalla gefälscht, wurde dafür aber freigesprochen, weil das unter die Kunstfreiheit falle:

Morgenpost:

Seit rund 18 Jahren arbeite er bei seinen Aktionen mit gefälschten Signaturen, so Ruch. Sollte die Richterin urteilen, dass diese Vorgehensweise nicht zulässig sei, sehe er sich in seiner Kunstfreiheit eingeschränkt. „Sie berauben mich der Seele meiner Projekte“, sagte er mahnend zur Richterin. Die drohende Verurteilung wegen Urkundenfälschung habe bereits Folgen: Die Walter-Lübcke-Aktion sei nicht wie geplant durch Briefe im Namen der CDU angekündigt worden.

Heißt: Die Aktionen, die er mit seinem „Zentrum für Politische Schönheit“ betreibt, seit 18 Jahren wesentlich auf permanenter Urkundenfälschung, und er sehe sich in seiner Kunstfreiheit verletzt, wenn er nicht weiter Unterschriften fälschen dürfe. Hat das Gericht eingesehen und ihn freigesprochen. Kunstfreiheit.

Ruch indessen fühlt sich durch die richterliche Entscheidung bestärkt. „In unserer Wahrnehmung wird es immer schwieriger, Kunst zu betreiben. Hier stand wirklich etwas Entscheidendes auf dem Spiel: ob man eine verfassungsfeindliche Partei besser schützt als die Kunstfreiheit.“ In Zukunft wolle das Künstlerkollektiv weiter mit Unterschriftenfälschungen arbeiten.

Heißt: Eigentlich geht es nicht um Kunstfreiheit, sondern darum, eine „verfassungsfeindliche Partei“ für vogelfrei zu erklären.

Urkundenfälschung wird damit faktisch legalisiert – wenn sie „gegen rechts“ geht.

Anna Hunger und die Kontext Wochenzeitung

Ihr erinnert Euch doch daran erinnern, dass mich eine gewisse Anna Hunger in der „Kontext Wochenzeitung“ – offenbar in politischem Auftrag – beschimpft und verleumdet/übel nachgeredet hatte. Offenbar war sie im Nachgang zu meiner Stellungnahme für den Bundestag beauftragt worden, mich zu diffamieren, denn in ihrer vorherigen Korrespondenz hatte sie das Ziel verfolgt, mich als Hochstapler hinzustellen, weil ich darin eine Liste angegeben hatte, worauf ich meine Sachkunde stütze. Ihr Ansinnen war, mich als Hochstapler hinzustellen, als würde ich Tätigkeiten und Erfahrungen angeben, die nicht stimmen. So eine Art Baerbock-Rache.

Hat nur eben nicht funktioniert, denn meine Tätigkeiten und Erfahrungen sind ja nachweisbar – Zeugen, Arbeitszeugnisse, sogar Bundestags- und Regierungsprotokolle. Wie sie dagegen darauf käme, dass ich meine Tätigkeiten und Kenntnisse eben tatsächlich durchgeführt und erworben und eben nicht erfunden hatte, kann man sich in den politischen Kreisen offenbar nicht vorstellen. Schaut Euch die Lebensläufe all dieser Leute an, und Euch wird klar, wie überwältigend es wirken muss, was ich im Lebenslauf habe. Ich bin einer der wenigen Leute, die den Beruf ausüben, den sie studiert haben. Wo findet man das heute noch?

In ihrer Not – es wirkt auf mich, als hatte sie einen Auftrag zu erfüllen und das mit dem Vorwurf der Hochstapelei hatte nicht geklappt – nannte sich mich eben

Auf Kontext-Anfrage an die Vorsitzende des Rechtsausschuss im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), warum ein bekannter Frauenhasser, rechter Netzwerker und Holocaust-Relativierer von der AfD eingeladen im Rechtsausschuss des Bundestags sprechen und auf der Seite des Bundestags Werbung für seine menschenverachtende Propaganda machen darf, antwortet der Sekretariatsleiter: “Die von Ihnen angeführten Aussagen aus einem Blog von Herrn Danisch waren nicht Gegenstand der öffentlichen Anhörung und sind hier nicht bekannt.”

Jetzt gerade in diesem Augenblick noch online!

Wie kommt jemand wie Anna Hunger, die von dem Thema so gar keine Ahnung hat und die weder mich als Person, noch mein Blog und eigentlich auch nicht meine Bundestagsstellungnahme kannte, so dringend jemanden, und das mit Terminnot zu diffamieren? Für mich aus allen Details offensichtlich, dass das eine Auftragsarbeit war und jemand aus dem Bundestag dahinterstecken musste. Da müsst Ihr einfach in meine Stellungnahme schauen und nachlesen, wem ich da auf den Schlips getreten habe.

So manipuliert man, wer im Bundestag gehört wird – und wer nicht.

Das ist natürlich üble Verleumdung und üble Nachrede, weil ich nie auf die Idee käme und es auch nie getan habe, „den Holocaust zu relativieren“. Ich bin da eher proisraelisch eingestellt, was auch berufliche Gründe hat. Viele Kryptologen und manche Sicherheitssoftware kommt aus Israel, und gelegentlich hat Kryptographie auch mit jiddischer Denkweise zu tun. Ich hatte beruflich und auf Reisen schon israelische Kollegen und Freunde, während mir Palästinenser schon ins Gesicht gespuckt und mich angegriffen haben. Ratet mal, wer mir da näher steht. Ich wurde ja von Linken auch schon als pro-israelisch beschimpft.

Und ich hatte es auch schon beschrieben und ausdrücklich gesagt, dass ich mal ein Gespräch mit meiner Großmutter hatte, die mir nicht nur sagte, dass dieser Holocaust so stattgefunden hat, weil sie es damals von Wehrpflichtigen, die in einem KZ waren, unmittelbar gehört hatte, also aus erster Hand, sondern sie mir auch sagte, dass das ab etwa 1942 „jeder gewusst“ habe. Ich würde ja nicht nur meiner Großmutter, sondern sogar mir selbst widersprechen, wenn ich den Holocaust „relativierte“.

Und da geht es dann auch um Feindmarkierung. Solche Texte sind im Prinzip die Markierung, der Prügel- oder Mordbefehl an die Antifa. Ich hatte ja schon allerhand Angriffe von Antifa-Seite. Die meinen ja, dass sie jeden angreifen, schädigen, zum Krüppel schlagen dürfen, sollen, müssen, den irgendwer als rechts markiert. Und ausgerechnet die Grünen haben ja nun gewissen Nähe zu eben jenen Schlägertruppen, die in Ungarn und im Raum Leipzig Leute lebensgefährlich verletzt und teils dauerhaft zum Krüppel geschlagen haben. Insbesondere, weil der Vorwurf, ich sei ein „Holocaust-Relativierer“ auch schon mal auf der linksextremen Terroristenpostille indymedia.org geäußert wurde – wo sie ihn offenbar abgeschrieben hat. Dort aber war er im Zusammenhang mit Angriffen gegen meine Wohnung, meine Nachbarschaft, meinen Arbeitsplatz erschienen. Es besteht also ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Kontext Wochenzeitung, der Berliner Antifa und den Angriffen auf mich.

So funktioniert das: Die markieren jemanden öffentlich, treiben noch Diffamierung, indem sie beim Bundestag anfragen, was ja im Prinzip keine Frage, sondern nur als Presseanfrage getarnt und in Wirklichkeit Verleumdung war. Offenbar ist das dann der öffentliche Auftrag, neue Angriffe gegen mich zu unternehmen.

Also habe ich Strafantrag wegen Verleumdung und übler Nachrede gestellt. Denn das ist ja nicht nur eine unwahre Tatsachenbehauptung, die einem enorme Probleme bis zu lebensgefährlichen Angriffen bringen kann, sondern auch der Vorwurf, ich hätte eine Straftat begangen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelte und stellte – Staatsanwalt Géronne – die Sache ein. In der Einstellungsbegründung merkt man so richtig, dass er das völlig richtig findet, mich so zu nennen, denn er nennt zwei Artikel meines Blogs. In denen aber überhaupt nichts von einer Holocaust-Relativierung steht. Einer hat gar nichts mit Holocaust zu tun, und in einem anderen wird er Holocaust nur in einem Satz ohne inhaltliche Wertung nur als solcher erwähnt. Außerdem beruft sich er sich auf OLG Karlsruhe, 6 U 190/20, wonach die Bezeichnung „Holocaust-Relativierer“ eine Wertung und keine Tatsachenbehauptung sei und damit unter die Meinungsfreiheit falle.

Nur: Das stimmt nicht. Im Urteil steht das Gegenteil. Im Leitsatz heißt es zwar noch

2. Die Äußerung, jemand sei ein „erklärter Antisemit und Holocaust-Relativierer“ ist keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung. Der substanzarme tatsächliche Gehalt dieser pauschalen Bezeichnung tritt hinter das Werturteil zurück.(Rn.116)

3. Zur Frage, wann diese Äußerung bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruht (hier bejaht).(Rn.119)

unten ab Rn. 116 aber

b. Nach diesen Grundsätzen stellt die angegriffene Äußerung, bei dem Kläger handele es sich um einen „erklärten Antisemiten und Holocaust-Relativierer“ insgesamt eine Meinungsäußerung dar, auch wenn in ihr Tatsachenbehauptungen und Werturteile verbunden sind. Dies gilt für die einzelnen Teile der Äußerung (1.-3.), wie auch in einer Betrachtung der vollständigen Äußerung in ihrem Gesamtkontext (4.), ohne dass die äußere Form dieser Deutung entgegenstünde (5.). Die Äußerung stellt auch keine Formalbeleidigung dar, die aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG herausfiele (6.).

(1) Zwar enthält die Bezeichnung des Klägers als „Antisemiten“ sowohl einen Bezug zu Tatsachen (1.1) als auch eine wertende Betrachtung (1.2), doch ist dieses Pauschalurteil schon so substanzarm, dass der tatsächliche Gehalt hinter dem Werturteil zurücksteht (1.3.). Jedenfalls prägt in einer Gesamtschau allein die Meinungsäußerung diesen Aussageteil (1.4).

(1.1) Zum einen enthält die Bezeichnung als „Antisemit“ eine Aussage über die innere Geisteshaltung des Klägers, die auf einen tatsächlichen Sachverhalt hinweist.

Äußerungen über Motive, Absichten oder innere Einstellungen eines Dritten können ein tatsächliches Element enthalten, falls Gegenstand der Äußerung ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten des Dritten ist und die Klärung seiner Motivlage anhand äußerer Indiztatsachen möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 21.03.2007 – 1 BvR 2231/03, Rn. 28; BGH, Urteil vom 22.04.2008 – VI ZR 83/07, Rn. 19). Allerdings wird im Zweifel im Hinblick auf die Schwierigkeit innere Beweggründe zu ermitteln, eine Meinungsäußerung vorliegen, wenn aus Indizien eine Schlussfolgerung zu den Beweggründen oder den etwaigen Absichten anderer gezogen wird (BVerfG, Beschluss vom 04.08.2016 – 1 BvR 2619/13 –, Rn. 13; Beschluss vom 09.12.2020 – 1 BvR 704/18 –, Rn. 23; EGMR, Urteil vom 10.07.2014 – 48311/10, Rn. 63; vgl. auch BGH, Urteil vom 12.04.2016 – VI ZR 505/14, Rn. 49).

Das bezog sich also vorrangig auf „Antisemit“. Zu „Holocaust-Relativierer“ sagt das Gericht durchaus, dass darin „Tatsachenbehauptungen und Werturteile verbunden sind“. Und ihr Gegenstand muss ein „in der Vergangenheit liegendes Verhalten des Dritten sein und die Klärung seiner Motivlage anhand äußerer Indiztatsachen möglich erscheinen“.

Um das zu verstehen, muss man das Urteil ganz lesen. Denn es ist ein Zivilurteil, und die zugrundeliegende Äußerung war nicht strittig, wurde also vom Gericht nicht geprüft, weil nicht Streitgegenstand. Da ging es nur darum, ob eine unzweifelhaft und unstrittig erfolgte Äußerung so gewertet werden durfte. Dort also gab es dieses in der Vergangenheit liegende Verhalten des „Dritten“, und es war für die Öffentlichkeit klar, worauf sich diese Wertung bezog.

Hier aber gibt es gar keine Äußerung, auf die sich eine solche Wertung beziehen könne. Und es stand im Artikel auch nicht drin, worauf sich das bezieht, damit der Leser sich eine eigene Meinung bilden kann.

Staatsanwalt Géronne hat das Urteil entweder nicht gelesen – oder bewusst übergangen.

Also hatte ich Beschwerde gegen die Einstellung erhoben und Akteneinsicht verlangt, um zu prüfen, wie er auf den Quatsch kommt.

Und es war genau so, wie ich mir das vorgestellt hatte:

Die Staatsanwaltschaft hatte zwar ermittelt und sie – müssen sie – dazu befragt. Sie hatte sich aber anwaltlich vertreten lassen. Prof. Dr. Markus Köhler, von der Kanzlei Oppenländer. Der hatte einfach so richtig nassforsch behauptet, dass das in diesem Urteil drinstehe, dass „Holocaust-Relativierer“ generell eine geschützte Meinungsäußerung sei, und hatte auch noch zwei Blogartikel als Beleg und „bewiesen“ angegeben – obwohl darin nichts von Holocaust-Relativierung stand.

Selbe Masche wie Antifa Berlin.

Und der Staatsanwalt hat den Quatsch einfach ungeprüft abgeschrieben und noch seinen Senf dazu gegeben, dass er mich auch nicht mag.

Nachdem ich das nun also mit der Akteneinsicht festgestellt hatte, wie der Staatsanwalt zu diesem Rechtsquatsch kam, hatte ich das der Beschwerde nachgetragen. Eigentlich ja wasserdicht, denn es war aktenkundig, dass Staatsanwalt Géronne gepfuscht und sich von Rechtsanwalt Köhler – allzu bereitwillig – hatte verarschen lassen.

Eigentlich ja total peinlich für eine Staatsanwaltschaft, wenn ein Informatiker ihnen solchen Pfusch nachweist.

Was machen Sie?

Die lassen es einfach liegen, bis es – behaupten sie – verjährt sei:

Begründung:

  • „Das Ermittlungsverfahren wurde zu Recht und mit zutreffenden Gründen, auf die ich zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nehme, mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.“

    Man begründet die Entscheidung gar nicht, sagt überhaupt nichts dazu, „auf die ich zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nehme“.

  • „Es ist nicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls die Verwendung der Bezeichnung des „Holocaust-Relativierers“ als Werturteil eingeordnet und im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG als durchgreifend erachtet hat.“

    Dass im OLG-Urteil etwas anderes steht, nämlich dass das als Werturteil eine Tatsachenbehauptung über ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten enthält – wird nicht erwähnt.

  • Die Kontext-Wochenzeitung sei „kein reines Online-Produkt“, sondern auch Beilage der „taz“ und dort am 17.8.2024 als Druckwerk veröffentlicht, weshalb die Tat mit Ablauf des 15.7.2025 nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Landespressegesetz verjährt sei.

Dazu § 24 Landespressegesetz BW:

§ 24 Verjährung

(1) Die Verfolgung von Straftaten,

1. die durch die Veröffentlichung oder Verbreitung von Druckwerken strafbaren Inhalts begangen werden oder
2. die sonst den Tatbestand einer Strafbestimmung dieses Gesetzes verwirklichen,

verjährt bei Verbrechen in einem Jahr, bei Vergehen in sechs Monaten. Die Vorschrift findet keine Anwendung auf die in § 18 Abs. 1 bezeichneten Verbrechen und auf die in § 130 Abs. 2 bis 4, §§ 131 sowie 184a bis 184c des Strafgesetzbuches genannten Vergehen.

(2) Die Verfolgung der in § 22 genannten Ordnungswidrigkeiten verjährt in drei Monaten.

(3) Die Verjährung beginnt mit der Veröffentlichung oder Verbreitung des Druckwerks. Wird das Druckwerk in Teilen veröffentlicht oder verbreitet oder wird es neu aufgelegt, so beginnt die Verjährung erneut mit der Veröffentlichung oder Verbreitung der weiteren Teile oder Auflagen.

Das Druckwerk als taz-Beilage ist uninteressant, das liest ohnehin keiner.

Dass das Ding aber immer noch online ist und damit bei Suchen nach meinem Namen gefunden wird und sogar Eingang in KI-Bewertungen über mich gefunden hat – übergehen die einfach. Und eine Webseite ist kein Druckwerk. Für die gilt die Verjährung nicht nur nicht – sondern nach Absatz 3 würde die Verjährung mit jeder Veröffentlichung erneut beginnen.

Es ist also nicht verjährt.

Und es ist auch keine Meinungsäußerung, sondern unterstellt eine Tatsachenbehauptung.

Linke Medien können also völlig frei Straftaten begehen, und das auch andauernd, weil die zuständige Generalstaatsanwaltschaft das einfach liegen lässt, bis es „Ach, schade“ – verjährt ist.

Formal könnte ich ja jetzt Entscheidung beim OLG Stuttgart beantragen. Nennt sich Klageerzwingungsantrag.

Juristen sehen bei so etwas einen Erfolgsquote von 1%, aber das habe ich schon mal hinbekommen, selbes Gericht, damals bei der E-Mail-Unterdrückung an der Uni Karlsruhe (§ 206 StGB).

Die Antragsfrist ist auch noch nicht abgelaufen, weil diesbezüglich keine Fristbelehrung enthalten ist und ich das Ding erst zu Weihnachten erhalten habe.

Einziges Problem: Muss von einem Anwalt unterschrieben sein.

Aussichten sehe ich beim Zustand unserer korrupten Justiz keine mehr, aber man könnte damit immerhin mal eine Entscheidung darüber erzwingen, sie müssten sich ja dazu äußern.

Hat also irgendein Medienanwalt Lust dazu?

Epilog

Das „Medium Magazin“ – noch nie davon gehört – hat Anna Hunger zur Journalistin des Jahres in der Kategorie Chefredaktion regional gekürt. Chefredaktion eines bedeutungslosen Käseblattes als Beilage zur mittlerweile eingestellten Druckausgabe der taz, das sich nur durch Spenden über Wasser halten kann.

Was zur Hölle ist das „Medium Magazin“?

Begründung: Seit zwei Jahren leitet Anna Hunger die rund zehnköpfige „Kontext“-Redaktion, die 2011 aus dem Geist des Stuttgart-21-Widerstands entstand. Sie schafft es, den Labor- und Projekt-Charakter, Streitlust, Neugier und Transparenzgebot mit professionellen Ansprüchen und einer vorbildlichen Talentförderung zu verbinden. Ihr unermüdlicher Kampf für journalistischen Quellenschutz ist beispielhaft – weit über die Landesgrenzen hinaus.

Natürlich über die Landesgrenzen hinaus, wenn man so unbekannt ist, dass man als Beilage der taz erscheinen muss, damit es überhaupt jemand nimmt – nur das die taz nicht mehr genug nahmen, um die weiter drucken zu können.

Das reicht nicht mal für Dschungelcamp.

Über das „Medium Magazin“:

„medium magazin“ ist das unabhängige Branchenmagazin für alle journalistischen Gattungen, gegründet 1986 (zu unseren Gründungsjahren)

Wir veröffentlichen alle zwei Monate unser Hauptheft „medium magazin“, außerdem die Reihe „Journalisten-Werkstatt“ (im Abo-Preis enthalten) mit Best-Practice-Beispielen aus den unterschiedlichen journalistischen Bereichen (Eine Übersicht finden Sie hier und den Shop hier. Sie suchen unsere Mediadaten? Bitte hier entlang.)

Ich habe noch nie etwas von denen gehört. Weder von den Redakteuren, noch von deren Werken. Mir bisher völlig unbekannt. Sitzen in Berlin, sind aber wohl ein Feigenblatt eines Österreicher Verlags aus Salzburg. Warum eigentlich werden in Deutschland die Journalisten des Jahres von einem unbekannten Salzburger Verlag gekürt?

Deshalb scheinen sie auch so angetan von Anna Hunger. Die ist auch unbekannt. Von der hätte ich auch noch nie etwas gehört, wenn sie mich nicht erst angeschrieben, dann mit ihrer völligen Unwissenheit verwundert und dann verleumdet hätte.

Auffällig ist nämlich, dass da niemand irgendwie unabhängig oder wirtschaftlich selbständig erscheint, alles irgendwie so nach NGO aussieht, als ob die sich selbst nicht ernähren könnten und von irgendwelchen Dritten finanziert würden.

Gerade hat der Australier Andrew Lowenthal wieder publiziert, dass er in Deutschland ein Zensurnetzwerk aus 330 Regierungsbehörden, NGOs, universitären Arbeitsgruppen, Faktencheckern, Thinktanks und Stiftungen ausfindig gemacht hat.

Und ich habe den dringenden Verdacht, dass auch diese Kontext-Wochenzeitung und dieses obskure Medium-Magazin zu diesem Netzwerk gehören, insbesondere weil mir daran nichts wirtschaftlich tragfähig erscheint und das alles nach NGO aussieht, die sich als Verlag tarnt – und von der Staatsanwaltschaft deshalb nach Presserecht beurteilt wird.

Denn nicht nur ihre Wirtschaftslage sieht nach NGO und nicht nach Journalismus auch – auch deren Vorgehensweise ist Sondermüll. Mit Journalismus hat das qualitativ gar nichts zu tun. Die Mails, die die mir vorher geschickt hat, waren eindeutig. Eigentlich war deren Artikel schon fertig, und die wollte nur noch pro Forma Bestätigungen für ihre Ansicht, dass ich meine vita erfunden und erlogen hätte – wie Baerbock, sozusagen. Es war wohl die Absicht, mich auf die Art „Die Baerbock will er entlarvt haben, dabei ist er selbst Hochstapler“ abzuschießen. Das hat nicht geklappt, weil das eben alles über Protokolle, Arbeitszeugnisse, Zeugen, Publikationen bekannt ist, und sie das ja einfach selbst nachschauen oder die Leute fragen könnte – und müsste.

Sie stand erkennbar unter Zeitnot, und weil das offenbar nicht so funktioniert hatte, wie geplant, brauchte sie eben etwas anderes, und hat mich dann zum „Holocaust-Relativierer“ gemacht. Übrigens, ohne mich dazu zu befragen. Und das ist gerade dann, wenn sie vorher mit mir kommuniziert und das dann als Interview oder als recherchiert hinstellen wollte, erforderlich.

Was dann eben auch zeigt, auf welchem Niveau die „Journalistin des Jahres“ arbeitet.

Andererseits – wenn man sie so mit Correctiv vergleicht …