Susanne Baer (Gender-Professorin, Ex-Verfassungsrichterin)
Ich dachte, sie wäre in der Versenkung verschwunden.
Urplötzlich taucht sie wieder auf.
Oder: Über das Elend namens Bundesverfassungsgericht.
Ein Leser machte mich darauf aufmerksam, dass im aktuellen SPIEGEL ein langes Interview mit der zu finden ist. Das kam mir seltsam vor. Also, nicht dass der Leser mir darauf aufmerksam machte, sondern dass die ein Interview mit der führen. Mir ging der Gedanke durch den Kopf, dass da was im Busch ist, wenn die plötzlich wieder in die Öffentlichkeit gestellt wird.
Dann kommt auch noch ein Interview in der TAZ: „Vielfalt führt zu besserer Rechtsprechung“
taz: Vor der Sommerpause wurde die Wahl von zwei Richterinnen und einem Richter für das Bundesverfassungsgericht im Bundestag von der Tagesordnung gesetzt. Teile der Union waren nicht bereit, für Frauke Brosius-Gersdorf zu stimmen, obwohl dies fest zugesagt war. Jetzt steht ein neuer Anlauf mit der Bundesverwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger als neuer Kandidatin an. Meinen Sie, diesmal geht alles glatt?
Baer: Ich hoffe doch sehr, dass alle Beteiligten aus dem Fiasko gelernt haben und so etwas nicht noch einmal passiert.
Vielleicht hatten auch einfach Bundestagsabgeordnete aus dem Fiasko „Susanne Baer“ gelernt und versucht zu vermeiden, dass so etwas noch einmal passiert.
taz: Was haben Sie an jenem Freitag Anfang Juli gedacht, als die Wahl abgesetzt wurde?
Baer: Ich war beunruhigt und verärgert. Ärgerlich ist die schlichte Frauenfeindlichkeit, die da auch eine Rolle spielte. […]
Komisch. Immer wenn etwas Dummenfeindliches passiert, kommen die Gender-Studies und sahen darin Frauenfeindlichkeit. In meiner Jugend pflegte man da noch zu sagen „Wer sich den Schuh anzieht, dem passt er.“
Als Blogger sage ich: Wer eine Korrelation oder auch nur eine Koinzidenz findet, darf sich bei den Soziologen eine Kausalität beliebig aussuchen. Sage Kritik an einer Person X, und wenn X Frau ist, dann ist es „frauenfeindlich“, weil das der Rammbock ist, mit dem alle Kritik beseitigt wird. Man wird der Frau den Denkfehler nicht mehr erklären können, denn Gender Studies sind nichts anderes, als sämtliche in der Wissenschaft bekannten Denk- und Wissenschaftsfehler auszunutzen, um sich ihr Opferweltbild zu zimmern und dann Schadensersatz abzukassieren. Kennt Ihr den Simpson-Fehler? Auf diesen Rechenfehler ist man überhaupt erst gekommen, als man untersucht hat, wie Feministinnen es schaffen, sich über Frauendiskriminierung zu beschweren, wo nicht nur keine war, sondern Frauen sogar bevorzugt wurden. Die sind aber nicht zufrieden oder halten die Klappe, wenn sie bevorzugt werden, sondern stellen bekloppte Milchmädchenrechnungen an, um sich immer noch als benachteiligt zu sehen und weiter zu beschweren, noch mehr Förderung zu verlangen. Männern ist das aufgefallen, man hat das untersucht, und so wurde der Simpson-Fehler entdeckt, eine fehlerhafte Methode, statistische Werte so zusammenzurechnen, dass das Gegenteil dabei herauskommt. Gender Studies sind das kriminelle Abmelken durch Denkfehlerakrobatik. Geisteswissenschaftlern gefällt sowas, weil man damit an Geld kommt, ohne ernstlich denken oder lernen zu müssen. Deshalb haben sie Studiengänge wie Gender Studies, in denen man Denkfehler und deren Anwendung erlernt, um sich über eine Benachteiligung zu beschweren, die es nicht gibt.
Und wenn man sie darauf anspricht, dann heißt es,
- man habe eben eine andere „Epistemologie“
- sei „interdisziplinär“ (auf deutsch: beherrsche keine einzige, und wechsele ständig den Standpunkt)
- man brauche keine Methoden, man setze auf „Kompetenzen“ (= nichts zu können, aber alles abzulehnen, weil alles frauenfeindlich)
- man müsse nichts beweisen, denn man habe stattdessen „feministische Theorien“ (siehe Doku-Serie von Harald Eia)
- Logik, Belege oder Widerspruchsfreiheit zu fordern seien typische Konstrukte alter weißer Männer zur Unterdrückung, Frauen hätten das Recht sich zu widersprechen
- Definitionen oder greifbare Maßstäbe dürfe man nicht verlangen, weil man bei Kritik sofort den Standpunkt wechselt oder Begriffe umdefiniert, denn das lege alles der Diskurs fest
- dass man richtig und falsch rundheraus ablehnt, weil alles nur Diskurs sei und es nur darum ginge, dass einem möglichst viele Leute nachschwätzen
- oder wie Baer es sagte: „Quality is a myth“. Der Anspruch, auf Qualität zu verzichten, indem man sie als frauenbenachteiligend erklärt.
taz: Die pluralistische Zusammensetzung des Gerichts ist also nicht nur für die Akzeptanz der Urteile wichtig?
Baer: Vielfalt trägt auch darüber hinaus. Sie führt auch zu besserer Rechtsprechung. Denn die langen Diskussionen zu acht im Beratungszimmer leben gerade von der Unterschiedlichkeit, um dann einen Konsens zu finden.
Nein. Falsch.
Vor allem dann nicht, wenn das Primat der Pluralität gilt, und deshalb nach Pluralität statt nach Qualität ausgewählt wird, und damit Richter im Gericht sitzen, die von Verfassungsrecht keine Ahnung haben. Und ich habe mehrere Verfassungsrichter dabei ertappt, wie sie während oder nach ihrer Amtszeit innerhalb oder außerhalb des Gerichts katastrophale elementare Fehler in Verfassungsrecht begingen und Zweifel aufkommen ließen, ob sie überhaupt über juristisches Elementarwissen verfügen.
Und es stimmt auch nicht, dass „lange Diskussionen“ automatisch die Qualität verbessern. Nämlich dann nicht, wenn sie aus Selbstzweck, Geltungssucht, Ideologie oder Prinzip geführt werden. Mir ist bis heute keine einzige Diskussion mit Genderisten bekannt, die irgendwie qualitätsverbessernd gewesen wäre. In der Informatik/IT führen solche Diskussionen regelmäßig in den Abgrund. Man trifft dann unsinnige oder falsche Entscheidung, nur damit endlich Ruhe ist und die Giftspritze ihren Willen hat.
So etwas kann man nur für gut halten, wenn man a) der Meinung „Quality is a myth“ ist und b) der Auffassung ist, dass alles ohnehin nur Diskurs und Sprechakt ist, und es nur darum geht, den Diskurs zu steuern oder die Diskurshoheit zu erlangen.
Vor allem muss man die Frage stellen, ob angesichts der hundsmiseralben Arbeitseffizienz und der verfassungswidrig schlechten Quote von Verfassungsbeschwerden, die überhaupt zur Entscheidung kommen, „lange Diskussionen“ nicht amtsmissbräuchlich und pflichtwidrig sind, weil damit die Arbeitszeit vergeudet wird und im Ergebnis zwar der beteiligte Richter, der sich durchgesetzt hat, zufrieden ist, aber die Grundrechtsverletzen leer ausgehen.
Anders gesagt: Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, Grundrechtsschutz zu gewähren, und nicht, sich bei der Entscheidung wohl zu fühlen.
Wer sich wie Baer äußert, hat nicht verstanden, was Zweck und Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist. Und wer es so abdruckt, der auch nicht.
Es ging ja neulich schon die Vermutung rum, dass Frauke Brosius-Gersdorf aus dem Bundesverfassungsgericht selbst heraus abgesägt wurde. Drängt sich da nicht der Gedanke auf, dass da Bundesverfassungsgericht unter allen Umständen eine zweite Susanne Baer vermeiden wollte, die richterlich völlig unerfahren war, verfassungsrechtlich ahnungslos, juristisch enorm schwach, aber brachial links, feministisch und auf Streit und „lange Diskussionen“ aus?
War Susanne Baer der Grund, Frauke Brosius-Gersdorf abzuschießen?
Sagen wir es so: Bei meiner Auskunftsklage gegen den Bundestag stellte sich heraus, dass bei der „Richterwahl“ von Susanne Baer enorm viel schief gegangen war und die im Prinzip nicht gewählt wurde, man nicht wusste, wer sie ist, und man sie fälschlich für eine reguläre ordentliche Professorin des Rechts hielt, man sie niemals durchgewinkt hätte, wenn man gewusst hätte, wer sie ist. Dann – und sehr wahrscheinlich auch deshalb – wurde das Verfahren geändert, nämlich von der reinen Hinterzimmerkungelei im Richterwahlausschuss nach Art der Renate Künast auf die Bestätigung durch den ganzen Bundestag umgestellt, damit sich die Causa Susanne Baer nicht wiederhole. Und genau dieses geänderte Verfahren, das man so gemacht hatte, damit sich die Causa Susanne Baer nicht wiederholt, hat man anscheinend aus dem Bundesverfassungsgericht in der Sache Frauke Brosius-Gersdorf ausgenutzt, damit sich die Causa Susanne Baer tatsächlich nicht wiederholt.
taz: Hatten Sie erwartet, dass die Wahl von Brosius-Gersdorf ein Problem werden könnte?
Susanne Baer: Nein. Ich habe darauf vertraut, dass es wie in den Jahrzehnten vorher funktioniert. Bisher waren sich diejenigen, die dafür Verantwortung tragen, vor allem einig, mit der erforderlichen – und wichtigen – Zweidrittelmehrheit auch Personen mitzuwählen, die man selbst nie vorschlagen würde, weil das Gericht von unterschiedlichen Positionen lebt, die dann zusammenkommen müssen.
Und genau das war in der Causa Susanne Baer nachträglich als Fehler aufgefallen. Genau das wollte man nicht mehr, dass Leute wie Baer völlig unbesehen und ungeprüft blind nach Parteienproporz durchgewinkt werden, und die da dann mit „langen Diskussionen“ und feministischer Ideologie ihr Unwesen treiben. Ich erinnere an meinen Blogartikel von 2014 über eine Veranstaltung im taz-Cafe, wo sich eine Mitarbeiterin Baers damit brüstete, dass man als Richterin feministische Politik durchsetzen kann und die das dann alle befolgen müssten.
Wer glaubt im Ernst, dass ein Verfassungsgericht so arbeiten könnte, oder das dann „Qualität“ sei? Die der Sorte „myth“?
Oder kurz gesagt: Nachdem der Verfassungszug bei Susanne Baer schon einmal entgleiste, hat man eine Notbremse eingebaut. Und jemand hat diese Notbremse gezogen, bevor der Zug mit Frauke Brosius-Gersdorf wieder entgleiste.
Dann wird auch noch in der LTO berichtet, dass sie ein Buch geschrieben habe: Mit Vielfalt zum Konsens
Die ehemalige Verfassungsrichterin Susanne Baer hat ein Buch über das Bundesverfassungsgericht geschrieben. Sie will das Gericht und dessen spezifische Art der Rechtsprechung erklären. Christian Rath dankt für die Einblicke.
[…]
Baer hat das Buch geschrieben, weil Verfassungsgerichte weltweit unter populistischen Druck geraten. Baer hofft, dass das bisher beliebte und akzeptierte deutsche Bundesverfassungsgericht im Konfliktfall von der Zivilgesellschaft verteidigt wird. Deshalb soll die Bevölkerung sehen und verstehen, wie das Gericht arbeitet.
Die titelgebenden “Roten Linien” stehen für zweierlei: Die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber und der Justiz setzen kann. Zum anderen stehen die “Roten Linien” aber auch für die Kontinuität der Karlsruher Rechtsprechung. Das Gericht ist zwar durch den oft knappen und abstrakten Text des Grundgesetzes in seiner Entscheidungsfreiheit wenig beschränkt. Doch es versucht, die Pfade der bisherigen Rechtsprechung fortzuschreiten.
Glatt gelogen. Aber das werde ich dann an anderer Stelle zu kommentieren wissen.
Da muss also wirklich etwas im Busch sein.
Und tatsächlich, wieder die LTO: Susanne Baer wird neue djb-Präsidentin
Nach knapp zwölf Jahren am BVerfG und neben ihrer Professur in Berlin bekleidet Susanne Baer ein neues Amt: Als Präsidentin des djb will sie ihren Fokus auf die Arbeit für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung legen.
Als ob sie jemals schon mal einen anderen Fokus gehabt hätte.
Auf Deutsch: Sie hat Langeweile als Professorin, Gender zieht nicht mehr, juristisch kommt da auch nichts, also gibt es einen bedeutungslosen Pro-Forma-Posten, aber alle jodeln.
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) wählte am vergangenen Freitag ein neues Präsidium und entschied sich für eine prominente Besetzung: Susanne Baer, Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D. und Professorin an der Humboldt-Universität zu Berlin, wird den Verein in den kommenden drei Jahren führen.
Die sind da eher für die zentrale Organisation feministischer Rechtsbeugung zuständig, als irgendetwas Sinnvolles zu tun. Das ist so etwas wie Dschungelcamp für alternde Juristen.
Der SPIEGEL-Artikel
erschien online und in der gedruckten Version, aber unter unterschiedlichen Titel.
Gedruckt: »Die Menschen taten mir oft leid, aber ich konnte nichts tun« (Nr. 38, 12.9.2025, Seite 30 ff.)
Online: »Nichts ist gefährlicher als schwache Richter, denn sie werden ideologische Richter«
Interview geführt von Melanie Amann und Dietmar Hipp, und wenn man Melanie Amann liest, weiß man schon, dass das nach links ins Bekloppte geht.
Und beide, TAZ und SPIEGEL, geben ihre Artikel als Werbung für Baers Buch zu erkennen – Hauptsächlich geht es aber beiden darum, die nächste Verfassungsrichterwahl vorzubereiten, damit die nicht wieder platzt. Deshalb taucht die plötzlich in Interviews linker Medien auf. Seriöse Medien dagegen hätten analysiert, dass der Richterwahlunfall Susanne Baer der Grund dafür war, dass man bei Brosius-Gersdorf die Notbremse gezogen hat.
SPIEGEL: Das Drama um die gescheiterte Wahl
Ihrer Potsdamer Professorenkollegin Frauke Brosius-Gersdorf wäre kein Grund, ihr abzuraten?
Baer: Unter den derzeitigen Bedingungen geht eine neue Kandidatin auf jeden Fall ein Risiko ein, darüber würde ich wohl mit ihr sprechen. Da wäre eine multimediale, zersplitterte, viel anonyme Hetze zulassende Öffentlichkeit. Und es ist schwieriger als je zuvor, verlässliche politische Mehrheiten zu organisieren.
Das Konzept, das Gremium einfach durch Auftreten und Sachkompetenz zu überzeugen, ist ihr anscheinend fremd.
Und das war auch der Knackpunkt in der mündlichen Verhandlung in meiner Auskunftsklage gegen den Bundestag: Da nämlich – selbst der Richter fiel fast vom Stuhl – mussten die Vertreter des Bundestags einräumen, dass man Baer blind, ohne Aussprache, ohne sie je gesehen zu haben und ohne zu wissen, wer sie ist, gewählt hatte. Dazu kam das Problem, dass man über sie auch keine Personalakte hatte, weil der Bundestag nur auf Bundesangelegenheiten und Bundesbeamte Zugriff hat, Professoren aber Landesbeamte sind.
Man hielt sie irrtümlich für eine ordentliche Professorin der Rechtswissenschaften, und hatte deshalb nicht einmal deren Staatsexamen, also die Befähigung zum Richteramt, geprüft.
Und genau so wollte man auch Brosius-Gersdorf durchwinken, und das hat dann eben nicht mehr geklappt.
SPIEGEL: Wurde Frau Brosius-Gersdorf übel mitgespielt? Oder muss man akzeptieren, dass Abgeordnete sie aus Gewissensgründen ablehnen?
Baer: Wir haben hier teils klassische Vorurteilsstrukturen erlebt, wie etwa den Hinweis, die Kandidatin trete so stark auf. Das ist schlicht Sexismus. […]
Nein.
Falsch.
Brosius-Gersdorf ist eben als typische Quotenfrau aufgetreten: Kann nix, hat nix, weiß nix, aber erwartete, als Frau einfach gratis und ungeprüft reinzukommen, wie man das mit der Frauenquote seit 30 Jahren durchgesetzt hat. Das lief aber nicht mehr so, plötzlich fragte man, was sie denn kann, was sie bisher so gemacht hat. Und das kennen Frauen seit der Quote nicht mehr.
Normalerweise muss sich ein Bewerber eben bewerben, Lebenslauf, Schriften, Erfahrungen darlegen, was qualifiziert ihn für das Amt. Brosius-Gersdorf kam da so als Erfahrungsjungfrau an und dachte es reicht, zu lächeln.
Und dann passierte das, was in solchen Situation eigentlich völlig normal ist: Gewogen und für zu leicht befunden.
Das aber können solche Quality-is-a-myth-Frauenquoten-Tanten wie Baer und Amann nicht verstehen, dass ihr Quereinsteiger- und Vordrängelprivileg plötzlich nicht mehr funktioniert. Dass auch Frauen plötzlich wieder nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gefragt werden. Was alle drei vermutlich nicht wissen: Die Kriterientrias aus Art. 33 Abs. 2 GG. Feministinnen kommen normalerweise nicht über Artikel 3 GG hinaus, und die ersten drei verstehen sie schon nicht.
Was die Gewissensfreiheit angeht: Bei der Richterwahl sollen sich Fraktionen einigen, eine Mehrheit im Wahlausschuss finden und so die Weichen stellen für eine breite Legitimation im Plenum. Zu einer guten Verfassungskultur gehört, das abzusichern, auch durch Gespräche, und das Votum des Ausschusses nicht zu einer Bagatelle zu machen, die man dann einfach ignorieren kann.
Die Art. 33 Abs. 2 GG-Kriterientrias aus Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung kommt bei Baer nicht vor. Da geht es nur darum, dass sich die Fraktionen einigen und Mehrheiten organisieren sollen. Für sie ist dann jede Frage Vorurteil, nach dem Schema jede darf Richterin werden, und ob sie es konnte, wird sich dann zeigen. Dass aber ein Wahlausschuss die Kandidaten vorher prüfen und sich deshalb vorher ein Urteil bilden muss, jede Stellenbesetzung damit ein „Vorurteil“ ist, kapiert Baer nicht.
Quality is a myth.
SPIEGEL: Sie veröffentlichen in diesen Tagen ein Buch über die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts. Darin prangern Sie »viele Fehler« und »erschreckende Fahrlässigkeit« bei der zuletzt gescheiterten Wahl an. Wen und welche Fehler meinen Sie?
Baer: Das wurde ja medial aufgearbeitet. Aber ich kann die Lage mit meiner Wahl vergleichen. Damals hat der CDU-Koordinator Peter Altmaier seiner Fraktion ermöglicht, mit mir zu sprechen und zu sehen, wer ich bin, wie ich denke. Das war politisch gutes Handwerk. Als ich den Raum mit so etwa 30 Leuten betrat, spürte ich auch die Vorbehalte. Aber im Gespräch konnten die Skeptiker wohl ihre Befürchtungen ablegen und Vorurteile revidieren.
Und warum hat dann der Bundestag in der Auskunftsklage und auch die FDP-Teilnehmer am Wahlausschuss gesagt, dass sie sie nie gesehen hätten und gar nicht wussten, wen sie gewählt haben? Wie konnte man sie dann irrtümlich für eine ordentliche Professorin des Rechts halten?
Und warum hieß es dann damals, dass die Richterposten nach „Parteienproporz“ verteilt werden und die Parteien auf Gegenseitigkeit aufstellen können, wen sie wollen, und die Kandidaten der anderen Parteien im Gegenzug ungeprüft durchwinken?
Was stimmt denn nun?
SPIEGEL: Sie wurden damals öffentlich als »radikal feministische, lesbische Kandidatin« bezeichnet, Frauke Brosius-Gersdorf nun als »linksradikal«.
Baer: Mir wurde damals meine private Lebensweise vorgehalten, bei der Kollegin bezog sich dieser Vorwurf vor allem auf einige ihrer verfassungsrechtlichen Aussagen, insbesondere zu Abtreibung und Menschenwürde.
So?
Wer im Bundestag kannte denn damals überhaupt ihre Lebensweise, um sie ihr vorhalten zu können?
Und war es nicht im Gegenteil so, dass sie als Gender-Professorin alten weißen Männern ihre Lebensweise vorhielt? Dass sie von Faches und nicht von Lesbens wegen befangen war?
SPIEGEL: Die Stimmung im Land hat sich verschärft?
Baer: Ja, und es wird schlimmer. Heute wird eben auch der Fortschritt diffamiert, weil Leute vom Rückschritt profitieren wollen. Die wollen alles ordentlich, aber nicht für alle. Wer demokratisch denkt, macht da nicht mit. Damals war der Kontakt zwischen den Verantwortlichen der Fraktionen wohl sehr gut. Vor allem aber war der Blick auf Karlsruhe sachorientierter, und es wurde Jahre im Voraus sondiert: »Wen würdet ihr akzeptieren?« Leute ohne Chance auf eine Mehrheit wurden früh aus dem Rennen genommen.
Wie dämlich, wie links muss man sein, um linke Programme wie den Marxismus des Jahres 1867 und den Islam des Jahres 632 für „Fortschritt“ zu halten und andere vorzuhalten, sie würden „vom Rückschritt profitieren“ wollen?
Aber wenn sie es als Berliner Lesbe für „fortschrittlich“ hält, dass Lesben und Schwule in Berlin und anderen Städten mit dem Messer angegriffen werden – Bitte, gern, ich will ihr da den Spaß an ihrem Fortschrittsglauben nicht verderben. Des Menschen Wille ist sein Himmelreich. Und die Messerstechereien am Humboldforum waren für sie ja schon so nahe, dass sie auf dem Heimweg aufpassen muss, nicht in die Blutlachen zu treten.
SPIEGEL: Wie eng ist die Bindung der Richter an die Partei, die sie vorgeschlagen hat?
Baer: Nach meiner Erfahrung verschwindet die Parteifarbe in Karlsruhe sofort. Man mag von außen noch eine grüne oder schwarze Richterin sein, aber innen nicht mehr. Und niemand gilt als befangen, nur weil er oder sie früher mal eine bestimmte Haltung zum Thema vertreten hat. Anderenfalls hätten wir nur unbeschriebene Blätter im Verfassungsgericht. Das wäre keine gute Idee.
So ein Blödsinn.
Baer hat ihre Ausrichtung und ihre Affinität zur Grünen-nahen NGO „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ nie abgelegt.
SPIEGEL: Wie sollte man das Richterwahlverfahren verändern, damit sich Desaster wie im Fall Brosius-Gersdorf nicht wiederholen?
Baer: Die Regeln sind in Ordnung, vor allem die große Mehrheit ist wichtig. Wichtiger wäre es, die politische Kultur zu verbessern, etwa indem Abgeordnete eine Kandidatin früh befragen können. In der Fraktion können sie sich meinetwegen heftig streiten, ob sie eine Person mittragen. Aber am Ende ist die Idee nicht, dass jedes Mitglied des Bundestags diese Person aus voller Überzeugung vorschlagen würde, sondern dass jemand durchkommt, von dem die Fachleute sagen, der oder die ist für uns akzeptabel.
Und warum besetzt man die Richterposten nicht wie jedes andere öffentliche, nichtparteiliche Amt nach Art. 33 Abs 2 GG, also Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, statt „persönlicher Befragungen“?
Weil Leute wie Baer und Brosius-Gersdorf dann keine Chance hätten?
SPIEGEL: Ist es noch zeitgemäß, dass die 16-Prozent-Partei SPD dieselbe Zahl von Richtern nominieren darf wie früher?
Baer: Schon jetzt dürfen ja alle Vorschläge unterbreiten, sie müssen eben die nötigen Mehrheiten finden. Sicher kann man das Prozedere überdenken, aber in Deutschland ist das schon ziemlich gut gemacht.
Quatsch.
Erstens gibt es da die „Brandmauern“.
Und zweitens können sich Koalitionsparteien damit gegenseitig erpressen.
Warum entscheiden überhaupt Regierungsparteien/-fraktionen darüber, welche Richter über ihr Handeln urteilen? Müsste das nicht völlig getrennt laufen und die ohne Einflussmöglichkeit der Parteien vom Volk direkt gewählt werden?
SPIEGEL: Auf der Richterbank in Karlsruhe sitzt kein Muslim, kein Migrant, kein behinderter Mensch.
Baer: Bei der Vielfalt ist noch Luft nach oben. Aber ein Gericht ist auch kein Abbild einer Gesellschaft, sondern eine unabhängige Institution in der Gesellschaft. Und ich war überrascht, wie viele Richter nicht in das stereotype Bild von Spitzenjuristen passen. Da prägen schon sehr unterschiedliche Erfahrungen.
Oh, die Grünen wollen doch, dass auch Analphabeten Bundestagsabgeordnete werden können.
Sobald das mit der Befähigung zum Richteramt für Analphabeten geregelt ist, werden auch Analphabeten Verfassungsrichter werden. Wenn sie ordentlicher Professor für Rechtswissenschaft werden, brauchen sie nach dem Richtergesetz kein Staatsexamen und keine Ausbildung.
SPIEGEL: Spüren erfahrene Richter schnell, was ein großer oder kleiner Fall ist?
Baer: Nicht immer. Es gibt diese Hefeklops-Verfahren, die langsam anschwellen, das sieht man einer Akte nicht immer an. Große Senatsverfahren kosten dann viel Zeit, da schreibt man im Grunde kleine Doktorarbeiten. Aber ganz viel Mühe steckt auch in den kleinen Verfahren. Die Öffentlichkeit sieht am Ende zwar oft nur den einen Satz: »Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.« Dahinter steht aber immer eine intensive Prüfung, und entschieden wird zu dritt, nichts allein.
Und genau das glaube ich eben nicht, und das wurde in der Literatur auch schon anders beschrieben.
Auch das läuft auf Korruptionsebene, auf Gegenseitigkeit und Willkür. Wie in jedem Gericht macht der Berichterstattet, was er will (und fachlich kann), und die anderen haken auf Gegenseitigkeit ab.
Und egal, wieviel die prüfen, wieviel Mühe die sich geben: Es gestattet keine Rechtsbeugung. Auch Verfassungsrichter unterliegen der Verfassungsbindung und der Bindung durch die frühere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und haben sich gefälligst an Grundrechte und bestehende Rechtsprechung zu halten und können nicht nach Lust und Laune, Gutdünken und eigenen Interessenlagen, oder weil ihnen schlicht die Rechtskunde und die Fähigkeiten dazu fehlen, oder das ihrer Partei nicht in den Kram passt, Verfahren abzulehnen. Man kann nicht als Richter entscheiden, wozu man weder fachlich der in Lage ist, noch mit eigenen Machenschaften zu befangen.
Das Bundesverfassungsgericht ist ein mafiöser, korrupter, außerdemokratischer Parteienrat, und der Satz »Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.« bedeutet in den meisten Fällen, dass die Verfassungsbeschwerde den persönlichen Interessen oder den Interessen der Partei, die ihn aufgestellt hat, zuwiderläuft.
Und in manchen Fällen sind die Verflechtungen zwischen Verfassungsgericht und Antragsgegnern oder Tätern schon sehr frappierend.
SPIEGEL: Gibt es einen Fall, bei dem Sie sagen, da habe ich total falsch entschieden?
Baer: Nein, den gibt es nicht.
Ich glaub’, ich steh’ im Wald. Und mindestens den einen Fall halte ich für glatte Rechtsbeugung.
Bewertung
Ich halte dieses Interview für inszenierten Fake und vieles darin schlicht für unwahr, wenn nicht sogar bewusst gelogen. Da stehen Aussagen drin, die meinem Wissensstand aus der Auskunftsklage eklatant widersprechen und damit unvereinbar sind.
Es beißt einen geradezu in die Nase, dass SPIEGEL und TAZ hier versuchen, die CDU für die anstehenden Richterwahlen zu besänftigen und zu beruhigen, ihnen zu versichern, dass selbst spinnerte lesbische Gendertanten im Verfassungsgericht keinen Missbrauch treiben könnten, weil da alles so seriös, neutral, missbrauchsresistent sei. Man betreibt erheblichen Aufwand, um der CDU klarzumachen, dass linksextreme Richterinnen gar kein Problem seien und die dort sofort geläutert würden.
Es riecht für mich nach einem Deal: Du kommst zu uns zum Interview und erzählst genau das, was wir brauchen, um die Richterwahl zu bügeln, und wir machen dafür Dein Buch bekannt und helfen Dir beim Verkauf.
Und anscheinend will man nicht nur die Richterwahl, sondern auch den lädierten Ruf des Bundesverfassungsgerichts flicken. Denn eines fällt mir auf: In all diesen Interviews und Kommentaren zur Wahl wird immer auffällig zuverlässig betont, dass sicherlich zwar die Parteien und der Bundestag durch die Wahlpleite Schaden genommen hätten, aber nein, das Bundesverfassungsgericht natürlich gar nicht.
Wenn der Ruf des Bundesverfassungsgerichts nicht beschädigt wäre, müsste man es nicht ständig betonen.
Und ein wesentlicher Teil des Rufschadens des Bundesverfassungsgerichts beruht darauf, dass immer wieder Verfassungsrichter für den Posten schlicht und einfach viel zu doof und viel zu rechtsunkundig sind. Und nun hat man das Verfahren zur Richterwahl so geändert, dass das zumindest unter Umständen auch auffallen und man die Notbremse ziehen kann, was auch passiert ist.
Aber anstatt darüber zu berichten, was am Bundesverfassungsgericht alles schief läuft, und wo die überall naiven Bockmist entschieden haben, macht man hier eine Jubelarie mit einer Gendertante, einer Hohepriesterin einer frei erfundenen Schwachsinnsideologie zur Umsetzung des Marxismus und zur Finanzierung des Lesbentums durch den Steuerzahler.
Und dann noch: Melanie Amann.
Dieser lächerliche Versuch, die Richterwahl zu retten, zeigt, wie erbärmlich es um das Bundesverfassungsgericht bestellt ist.