Ansichten eines Informatikers

VG Karlsruhe: Urteil zur Entziehung des Doktorgrades wegen Plagiats

Hadmut
29.3.2013 14:09

Gerade erschienen. (Danke für den Link) Laut Aktenzeichen ist es der Fall Silvana Koch-Mehrin.

3 Kommentare (RSS-Feed)

Asd
29.3.2013 18:16
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Vielen Dank fuer den Link, habe mich ein wenig ‘durchgekaempft’ und musste an einigen Stellen schmunzeln:

>Am 18.07.2011 legte die Klägerin gegen den Bescheid Widerspruch […]. Es stehe zwar außer Frage, dass die Dissertation Textpassagen enthalte, die ohne Kenntlichmachung als Zitat aus fremden Texten übernommen worden seien. Damit unterscheide sich die Arbeit jedoch nicht von einer Vielzahl anderer Dissertationen, in denen dies […] ebenso der Fall sei.

>Die Klägerin hat am 14.12.2011 Klage erhoben. Sie verweist auf ihren bisherigen Vortrag und führt ergänzend aus, die angefochtenen Bescheide seien zudem formell rechtswidrig.

Zuerst stellt die Kommission fest, dass der Klaegerin der Doktortitel nicht zusteht – daraufhin versucht die Klaegerin, sich irgendwie aus der Sache herauszureden und das misslingt ihr, weil eben klar ersichtlich ist, dass geschummelt wurde. Was macht Frau Klaegerin? Widerspruch einlegen mit der Begruendung: Das machen andere doch auch so!

Zu guter Letzt (oder doch nicht? habe nur die Haelfte gelesen…) klagt die Frau und versucht, eine Luecke im Gesetz zu finden, indem sie auf formelle Fehler hinweist – da jetzt jeder weiß, dass die gute Frau betrogen hat und weiterhin bei der Ueberpruefung ebenfalls gelogen hat, kann sie auf rechtem Wege ja nichts mehr machen.

Vielleicht war es aber auch der sinnvollste Schritt in ihrer Position, alle Moeglichkeiten auszuprobieren – der Ruf war ja eh schon dahin. Und ist der Ruf erstmal ruiniert…


@Asd (((“Zuerst stellt die Kommission fest, dass der Klaegerin der Doktortitel nicht zusteht – daraufhin versucht die Klaegerin, sich irgendwie aus der Sache herauszureden und das misslingt ihr, weil eben klar ersichtlich ist, dass geschummelt wurde. Was macht Frau Klaegerin? Widerspruch einlegen mit der Begruendung: Das machen andere doch auch so!”)))

Vorsicht!! Das ist billigste Hetze gegen Frauen. Wird bald verboten werden:

http://www.the-spearhead.com/2013/03/29/antifeminism-might-become-illegal-in-the-nordic-countries/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+TheSpearhead+%28The+Spearhead%29


ein anderer Stefan
31.3.2013 19:41
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Ein deutscher Rechtsgrundsatz lautet: es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Ein Verweis darauf, dass der andere Autofahrer auch zu schnell gefahren ist, hilft mir kein bisschen, wenn ich erwischt werde.