Ansichten eines Informatikers

Die Kanzlei Oppenländer und die Grünen

Hadmut
14.1.2026 15:51

Na, sieh mal einer an … [Nachtrag]

Zwei Leserzuschriften zum Artikel über die Staatsanwaltschaft Stuttgart:

Die erste:

Kanzlei Oppenländer

Hallo Herr Danisch,

sie suchen ja gerade einen Anwalt. Da stellt sich mir die Frage, wie sich Anna Hunger einen Anwalt der Nobel-Kanzlei Oppenländer leisten konnte.
Während Anfänger im Anwaltsberuf heutzutage mit einem Hungerlohn nach Hause gehen, liegt dort das Einstiegsgehalt bei 100.000,- € bis 110.000,-€ im Jahr.

https://iurratio.de/arbeitgeber/oppenlaender-rechtsanwaelte/berufseinstieg

Da kann man sich vorstellen, was ein renommierter Fachanwalt und leibhaftiger “Professor Doktor” wie Markus Köhler verdient und dementsprechend als Stundensatz verlangt.

https://oppenlaender.de/anwalt/prof-dr-markus-koehler/

Für mich ist das ein Zeichen dafür, dass Frau Hunger wusste, dass wegen Ihrer Klage die Hütte brennt und Geld keine Rolle spielt. Es st ja wahrscheinlich auch nicht das eigene Geld.

Interessant übrigens auch, dass sich Oppenländer Rechtsanwälte, damit rühmt, die grüne Landtagspräsidentin gegen die AfD vertreten zu haben:

Landtagspräsidentin gewinnt mit OPPENLÄNDER den Tunnel-Streit gegen die AfD

https://oppenlaender.de/news/landtagspraesidentin-gewinnt-mit-oppenlaender-den-tunnel-streit-gegen-die-afd/

Bei solcher Kundschaft, kann man natürlich auch mal einen Fall pro bono übernehmen. Oder gibt es das nur in den USA?

Darüber hatte ich mich auch schon gewundert, denn bei den ersten Recherchen hatte ich irgendwo etwas gefunden, wonach diese Kontext Wochenzeitung von Spenden lebt und finanziell sehr knapp sei, quasi am Hungertuch nagt. Und man findet bei denen auch so etwas:

Wer als Journalist:in oder als Medium nicht juristisch belangt wird, macht den Job nicht richtig, heißt es. Wenn wir diese Maxime anlegen, machen wir bei Kontext ziemlich gute Arbeit. Die “Stuttgarter Nachrichten” haben uns schon abgemahnt, der SWR wollte eine Unterlassung, diverse Neonazis, auch mal Völkische, eine Sekte. Ein Stuttgarter Puff-Besitzer kam zur Überbringung seiner Unterlagen sogar persönlich in der Redaktion vorbei, samt Leibwächter in Schrankwand-Optik, weil ihm nicht gepasst hat, was wir über ihn geschrieben haben. Da braucht es Rückgrat, gute Anwälte und Nerven. Wie Drahtseile. Vor allem aber braucht es Sie, unsere Unterstüzter:innen.

Bereits seit 2018 klagt ein Rechtsextremist gegen uns, der zu dieser Zeit für zwei AfD-Landtagsabgeordnete arbeitete und über dessen unterirdisch-unmenschliche Facebook-Chats wir berichtet haben. Mittlerweile waren wir dreimal vor Gericht, haben zwei große Urteile vorliegen, die uns recht geben. Und dennoch zerren uns die Kölner Medienrechtskanzlei Höcker und ihr Mandant im kommenden Jahr wieder vor Gericht. Um diesen Streit durchzuhalten, helfen auch die stärksten Nerven nicht, da braucht es ganz handfest Geld. Geld, das Sie, liebe Leserinnen und Leser, uns gespendet haben. Dafür danken wir Ihnen.

Dasselbe gilt für die Causa Andreas Renner. Mit 250.000 Euro Strafzahlung droht uns aktuell der ehemalige Inspekteur der Polizei, wenn ich hier jetzt aus Versehen den Begriff schreiben würde, den er und seine Frau uns verbieten lassen wollen (und den “Bild” munter weiter verwendet). Wir streiten für diesen Begriff. Nicht, weil er besonders hübsch, sondern weil er treffend ist und der damit umschriebene Umstand nicht unter den Teppich gekehrt werden darf, wie es der suspendierte Polizist gerne hätte.

Ohne Ihre finanzielle Unterstützung könnten wir uns diesen Streit nicht leisten, könnten wir uns überhaupt keine langwierigen Rechtsstreits leisten. Also kämpfen Sie gemeinsam mit uns. Und spenden Sie an Kontext. Damit wir weiterhin denjenigen auf die Zehen treten können, die versuchen, kritische Berichterstattung zu unterdrücken und der Presse, der vierten Gewalt in einer Demokratie, den Mund zu verbieten.

Ich habe schon überlegt, ob die als eine Art Insolvenzbetrug konstruiert sind, ob die dafür da sind, Leute – auch rechtswidrig – zu beschimpfen, aber eine künstliche juristische Person ohne Substanz sind, bei denen finanziell nichts zu holen ist und die man dann einfach pleite gehen lässt und die nächste auf macht.

Und dieser seltsame Laden kommt gleich mit einer großen, teuren Kanzlei daher?

Ein anderer Leser schreibt mir:

RA Markus Köhler beim Fraktionsfest der GRÜNEN

Hallo Herr Danisch,

hier ein Fundstück auf Instagram:

oppenlaender_rechtsanwaelte

Beim gestrigen Fraktionsfest der GRÜNEN im #Landtag von Baden-Württemberg waren auch unsere Anwälte Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Markus Köhler, Dr. Henrike Schulte, Paula Guttenberg und Vera Dörrfuß mit dabei.

Wir bei OPPENLÄNDER beraten zu vielen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen auf Landes- und Bundesebene. Da zu unserer Mandantschaft auch Fraktionen, Parlamente und Ministerien gehören, war der gestrige Abend eine gute Möglichkeit zum Austausch, u.a. mit Dr. Danyal Bayaz, Muhterem Aras, Marion Gentges, Manuel Hagel, Berthold Frieß und vielen mehr.

Ein herzliches Dankeschön geht an den Gastgeber und Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz für den sehr gelungenen Abend. Wir kommen gerne wieder! 🤝

https://www.instagram.com/p/Cyi07-TtPX8/

Oh, da machen wir doch mal einen Screenshot:

Die Kanzlei ist also so eng mit den Grünen verbunden, dass die sogar zu deren Fraktionsfest eingeladen werden, weil Fraktionen zu deren Mandantschaft gehört.

Das riecht genau aus der Richtung, aus der ich das schon bei dem Wochenzeitungsartikel vermutet hatte, denn es fiel auf, dass Anna Hunger unbedingt über meine Bundestagsstellungnahme und gegen mich schreiben wollte, das aber überhaupt nicht ihr Thema war und sie davon nichts verstand, mich und mein Blog auch gar nicht kannte, aber trotzdem versessen darauf war, mich runterzumachen, und das mit Terminnot.

Da hatte ich mich schon gefragt, wie das kommt. Dass es Leute gibt, die mich nicht mögen, ist klar. Sonst könnte ich es ja auch gleich bleiben lassen. Aber warum jemand so darauf versessen ist, der mit dem Thema der Bundestagsanhörung so gar nichts zu tun hat und die nicht versteht, jemanden, den er nicht kennt, nicht nur als unglaubwürdig hinzustellen, sondern versucht, den Bundestag zu beeinflussen, damit ich nicht wieder beauftragt werde, passt für sich überhaupt nicht zusammen. Da fehlt das Motiv. Anna Hunger hat Kulturwissenschaften und Kunstgeschichte studiert. Warum sollte die sich dröge Bundestagsstellungnahmen zur IP-Vorratsdatenspeicherung durchlesen – oder schräger noch, sich über sie aufregen, obwohl sie sie nicht gelesen hat? Und wie kam die auch noch an den passenden Screenshot aus der Videoaufnahme der Bundestagsanhörung? Und was ist überhaupt deren Motiv dabei, anzuzweifeln, dass ich bei einer Bundestagsanhörung 1997 in Bonn dabei war? Warum befasst sich ein bedeutungsloses Käseblatt aus Stuttgart damit, das kaum jemand kennt und von dem ich vorher nie gehört hatte?

Das ganze Ding ergab nur Sinn, wenn jemand aus dem Bundestag dahinter steckte, denn in der Nummer steckte auch Bundestagswissen drin. Und die ganze Nummer roch nach Auftragsarbeit. Die hatte es ganz eilig und Terminnot, um etwas zu schreiben, was sie nicht versteht, was überhaupt nicht zu ihren Themen passt, über jemanden, den sie nicht kennt.

Und dann drängt sich die Frage auf, wem ich mit meiner Stellungnahme auf die Zehen getreten bin.

Einfache Antwort: Allen.

Aber mit Abstand am allermeisten den Grünen. Und besonders zwei Politikerinnen von denen. Renate Künast und Ricarda Lang. Der Wahlkreis von Ricarda Lang ist nicht weit weg von der Redaktion der Kontext Wochenzeitung.

Und dann kommt so ein Angriff mit Bundestagsbezug direkt aus der Grünenhochburg Stuttgart.

Und wenn man dann zurückschießt, dann wird dieses hungerleidende Käseblatt von einer richtig teuren Kanzlei vertreten, die ständig für die Grünen tätig ist und von denen selbstverständlich ordentlich bezahlt wird und weitere Aufträge haben will.

Und als ob das nicht genug ist, verwendet die Kanzlei eine Argumentation, die verblüffend den Verleumdungen und Diffamierungen gleicht, die damals die Antifa auf der Terrorplattform indymedia und gegenüber meinen Nachbarn in Briefkasteneinwürfen erhob: Ich sei ein Holocaust-Relativierer – belegt durch zwei Blog-Artikel, obwohl in denen gar nichts davon stand. Aber so weit liest keiner, und wenn man mit Dreck wirft, bleibt immer etwas hängen.

Und diese Anwürfe der Antifa damals gegen mich und die Drohbriefe an den Arbeitsplatz hatten alle Bezug auf Susanne Baer. Susanne Baer war aber damals die Richterkandidatin der Grünen, vorgeschlagen und durchgesetzt im Richterwahlausschuss von Renate Künast. Und Renate Künast war eine der beiden Grünen-Politikerinnen, denen ich in der Stellungnahme besonders auf die Zehen getreten bin.

Und womit bin ich ihr auf die Zehen getreten?

In Sachen ihrer Auskunftsklage, die durch die Medien ging, und die von Hate Aid betrieben wurde, mit denen Künast eng verbandelt ist. Und Hate Aid ist wieder mit dem Angriff auf mein Konto in der Causa Ricarda Lang verbandelt.

Auch das hatte ich schon in der Stellungnahme als Beleg für Missbrauch hoheitlicher staatlicher Befugnisse im Interesse der Grünen erwähnt, und wurde daraufhin aus Stuttgart von der Kontext Wochenzeitung angegriffen, mit dem Ziel, dass der Bundestag mich nicht mehr beauftrage.

Und die Kontext Wochenzeitung wird von einer teuren Kanzlei vertreten, die für die Grünen und die Fraktionen tätig ist.

Und die Anzeige wird eingestellt von einer Staatsanwaltschaft, die nicht nur der politischen Weisung unterliegt, sondern zweifellos auch politisch besetzt ist.

Und so verdichten sich die Gedanken, dass schon der damalige Angriff der Antifa gegen mich irgendwas mit den Grünen zu tun gehabt haben könnte.

Der Angriff auf mein Konto erfolgte von Staatsanwaltschaft und LKA Berlin, von denen sich nicht nur die Grünen rühmen, dass sie dort ihre Leute sitzen haben, sondern bei beiden auch aus Abteilungen, die von den Grünen eingerichtet wurden.

Das hängt alles zusammen.

Stuttgart-Bonus:

Susanne Baer hatte doch 2012 meine Verfassungsbeschwerde „nicht zur Entscheidung angenommen“ und in den Müll geworfen.

Was aber wäre passiert, wenn meine Verfassungsbeschwerde durchgegangen wäre?

Ich hätte nicht nur – rückwirkend – den Doktor bekommen müssen, sondern ich hatte mich damals auf eine Professur, die Nachfolge meines verstorbenen „Doktorvaters“ Beth beworben. Und diese Berufung war massiv korrupt und manipuliert. Man hatte sie mit einer – unzulässigen – Hausberufung eines früheren Mitarbeiters Beths und Kollegen von mir besetzt, der aber mit Kryptographie und IT-Sicherheit gar nichts zu tun gehabt hatte. Dabei hatte man übel getrickst, indem man den erforderlichen Dreiervorschlag mit zwei anderen Kandidaten aufgefüllt hatte, die gar nicht mehr zur Verfügung standen, weil sie schon an anderen Orten Professuren angenommen hatten.

Das ist so die Masche, mit der man das Berufungssystem aushebelt: Es müssen sich nur drei korrupte Universitäten zusammenfinden. Jede macht einen Dreiervorschlag, und wirft alle anderen Bewerbungen einfach weg. Dabei bewerben sich die jeweiligen Wunschkandidaten auch pro forma auf die jeweils anderen Professuren, damit das Ministerium nicht alle Bewerber, sondern nur jeweils drei sieht, von denen dann zwei – leider, leider – ausfallen und dem Ministerium gar nichts anderes mehr übrig bleibt, als die Stelle mit dem Wunschkandidaten zu besetzen.

Ich hatte damals als einer der Mitbewerber, deren Bewerbungen man in den Müll geworfen hatte, als Einziger geklagt, und dabei nachgewiesen, dass ich nicht nur besser ware, als alle drei Bewerber im Dreiervorschlag, sondern auch der einzige, der noch auf die Stelle gekonnt hätte, weil die anderen beiden schon andere Professuren hatten und Wunschkandidat eine unzulässige Hausberufung war.

Meine Klage wurde abgewiesen – mit dem einzigen Gegenargument, sowohl des Gerichtes als auch der Uni Karlsruhe, dass ich nicht berufen werden kann, weil Berufungsvoraussetzung ein Doktorgrad sei, den ich nicht hatte. Was genau genommen nicht einmal stimmt, denn die Voraussetzung für die Berufung auf eine Professur ist nicht der Doktor, sondern der Nachweis zur Befähigung wissenschaftlichen Arbeitens – und der Doktor wird als deren Nachweis anerkannt, ist aber nicht der einzig mögliche Nachweis. Und weil die Uni damals auf dem Standpunkt stand, dass sie meine Dissertation nicht beurteilen könne, weil sie niemanden habe, der es fachlich mit mir aufnehmen könne, spricht das ja nicht dagegen, dass die Dissertation selbst diesen Nachweis erfülle. Sie hielten aber daran fest, dass man formal einen Doktor brauche.

Das alles noch zu CDU-Zeiten.

Wenn aber das Bundesverfassungsgericht mir Recht gegeben hätte, hätte ich nicht nur den Doktor rückwirkend bekommen, sondern das Land Baden-Württemberg hätte mir auch eine Professur samt Ausstattung und allem Schadensersatz geschuldet.

Und das wäre nicht nur sehr teuer, sondern auch sehr peinlich und international blamabel geworden, wenn man da plötzlich eine zusätzliche, konkurrierende Professur hätte einrichten müssen und damit ans Licht gekommen wäre, dass man da eine unzulässige Hausberufung eines ungeeigneten Kandidaten durchgeführt hat.

Und der Kandidat, mit dem man diese Professur dann besetzt hat – Jörn Müller-Quade, ich kenne ihn, wir waren an Beths Institut ja jahrelang Kollegen – der war nun wieder ein Schätzchen des Bundesverfassungsgerichts, denn die hatten ihn in Sachen Wahlcomputer 2009 als Sachverständigen geladen, obwohl er dazu eigentlich nichts zu sagen hatte. Ich war dabei und saß im Publikum. Großthema Bingo-Voting. Müller-Quade hatte ja damals als Forschungsthema Bingo-Voting, und ich hatte in Adele und die Fledermaus aufgezeigt, dass es nicht so funktioniert, wie versprochen.

Es wäre also für das Land Baden-Württemberg nicht nur sehr teuer, sondern auch peinlich geworden, wenn ich vor dem Bundesverfassungsgericht durchgekommen wäre und die mir rückwirkend nicht nur den Doktor, sondern auch die Professur hätten geben müssen und es dann zwei konkurrierende Professoren desselben Thema gegeben hätte.

Seit 2011 waren aber die Grünen an der Macht und Winfried Kretschmann Ministerpräsident.

Und Susanne Baer verdankte ihren Richterposten den Grünen. Sie war nicht nur von Renate Künast da reingebracht worden, sondern hatte sich nach ihrer Wahl auch mit einer Rede bei den Grünen bedankt.

Es könnte einem also die Frage so als Gedanke kommen, ob die Grünen in Baden-Württemberg das bei Susanne Baer bestellt haben, die Verfassungsbeschwerde abzuweisen. Oder umgekehrt, Susanne Baer da selbst drauf gekommen ist, dass man damit gegen grüne Interessen verstoßen würde.

Und das würde perfekt dazu passen, dass man – und es riecht wieder nach den Grünen in Stuttgart – die Antifa gegen mich mobilisierte, nachdem ich die Machenschaften der Susanne Baer aufzeigte.

Die nämlich hatte, wie ich in vielen Blogartikel beschrieben hatte, inszenierte Fake-Verfassungsbeschwerden angenommen und positiv entschieden, sie sich besonders um Themen wie Gender und Klima drehten. Eine dieser Beschwerden wurde sogar von ihrer eigenen Vertretungsprofessorin geschrieben – und damit womöglich von ihren Mitarbeiterinnen oder ihr selbst. Sie hatte ja auch in einer Antrittsrede davon gesprochen, dass man ihr „intelligente“ Verfassungsbeschwerden schicken möge. Die hatte das also schon so gesehen, dass sie mit Urteilen Politik machen könne.

Und wer steckte wesentlich hinter diesen Fake-Verfassungsbeschwerden?

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

Und wo sitzen die?

Formal woanders, ich war mal unter dieser Adresse, gucken, da gibt es nichts zu sehen und zu finden. Aber ihre Geschäftsstelle haben sie in der Hessischen Straße, in dem Haus, das den Grünen gehört, wo auch deren Fraktion und die Grüne Jugend sitzen.

Und wenn Susanne Baer sowieso deren Gefälligkeitsrichterin war, dann bot es sich vielleicht und womöglich ja auch an, den Grünen die für sie lästige Verfassungsbeschwerde eines Doktoranden vom Hals zu schaffen.

Und das nun wieder wäre eine wunderbare Erklärung dafür, warum sie dann die Antifa schickten, als ich Susanne Baer nicht nur kritisierte, sondern auch eben diese inszenierten Fake-Verfassungsbeschwerden beschrieben habe.

Zu denen auch die Entscheidung gehörte, die die Bundesrepublik für alle Zeiten – und völlig entkoppelt vom Wählerwillen, unabwählbar – zum Klimagedöns verpflichtet. Aus dem die Grünen wiederum viel Geld saugen.

Wie kam eigentlich dieser Rechtsanwalt Köhler an seinen „Professoren-Titel“? Schauen wir auf seine Webseite.

Seit 2010 ist er Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Universität Mannheim.

Ach, gar.

Eine „Honorarprofessur“ aus Baden-Württemberg. Wie nett. Na, so ein Zufall.

Und weiter?

Als Spezialist für geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht berät und vertritt er weltweit tätige Unternehmen, insbesondere im Bereich Konsumgüter und Gesundheit bei Produkteinführungen und der Produktwerbung. Er tritt ständig vor den entsprechenden zivilgerichtlichen Spezialkammern und -senaten auf. Als Honorarprofessor lehrt er Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Internetrecht, auch in englischer Sprache. Als Vorstand des Interdisziplinären Zentrums für geistiges Eigentum an der Universität Mannheim (IZG) organisiert er mehrmals im Jahr Tagungen mit Vorträgen von führenden Experten aus ganz Deutschland. Er ist außerdem Mitglied des Fachausschusses für Wettbewerbs– und Markenrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI). Das JUVE-Handbuch zählt Markus Köhler zu den häufig empfohlenen Anwälten im Marken- und Wettbewerbsrecht („sehr schnell, pragmatisch, konsequent und bezahlbar“).

Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik.

Die saßen damals an der Uni Karlsruhe, bei Professor Thomas Dreier. Bei dem hatte ich damals eine Datenschutzvorlesung gehört.

Und ich hatte doch damals, schon im vorangegangenen Blogartikel erwähnt, gegen die Staatsanwaltschaft Karlsruhe vor dem OLG Stuttgart einen Klageerzwingungsantrag wegen E-Mail-Unterdrückung an der Informatikfakultät der Uni Karlsruhe (§ 206 StGB) durchbekommen. Weil deren damaliger Dekan, Walter F. Tichy, mutmaßlicher Bruder des Publizisten Roland Tichy, mich damals verleumdet und alle Mails hatte sperren und löschen lassen, in deren Header „danisch“ vorkam, damit die Uni-Mitarbeiter nicht über den Fall diskutieren können.

Das kochte so hoch, dass es dazu sogar einen Anhörung im Deutschen Bundestag gab, wie es denn dazu kommen könne, dass eine deutsche Universität sich der E-Mail-Unterdrückung strafbar mache. Die Uni Karlsruhe schickte daraufhin eine „Sachverständige“ der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik, die im Bundestag wahrheitswidrig behauptete, dies sei erforderlich gewesen, weil ich die Universität angegriffen hätte. So eine typische Verleumdung im Stil der Uni Karlsruhe, besonders deren Fakultät. Verleumdung gehörte zu deren akademischen Grundhandwerkszeug.

Sie wusste dabei aber nicht, dass ich direkt hinter ihr saß, und mich sofort im Anschluss beim Sitzungsvorsitzenden über sie beschwerte und sie zur Rede stellen ließ. Sie und die DGRI bestritten, daß sie das überhaupt gesagt hätte, und der Vorsitzende sagte, er könne sich auch nicht erinnern, dass sie das gesagt hätte. Das hätte ich mir ausgedacht oder eingebildet. Vier Wochen später erschien das offizielle Wortprotokoll, in dem es dann genau so drin stand. Die Behauptung, dass die Uni Karlsruhe sich damit habe schützen müssen, weil ich sie angegriffen hätte, fand sogar Eingang in die Rechtsliteratur (z. B. Strafrechtskommentar von Fischer und ein bekannter Datenschutzkommentar), und es war ziemlich schwer, sich bei den Autoren gegen die Falschbehauptung zu wehren.

Dieser Vorsitzende dieser Sitzung war Alexander Dobrindt.

Nachtrag: Gerade ging noch eine dritte Leser-Mail dazu ein:

Hallo Herr Danisch,

eine Suche nach “Markus Köhler” und “Kontext” liefert interessante Ergebnisse:

https://www.google.com/search?q=”Markus+Köhler”+”Kontext”

Speziell das hier:

“Die Kontext-Wochenzeitung gäbe es vermutlich nicht mehr ohne Markus Köhler. Von Anfang an dabei, einer der besten Presserechtler im Land, jüngst 60 geworden, eine coole Socke in den schicksten Schuhen, immer zu einem „Budenzauber“ bereit, wenn er den Gerichtssaal betritt. Mit ihm Franziska Schaible und Anja Pfander, die seine Leidenschaft für das Thema teilen. In die Bütt‘ für ein couragiertes Medium. Gemeinsam ist dem Trio von Oppenländer Rechtsanwälte, so unser Eindruck, dass der Job auch Laune machen kann. Besonders nach einem erfolgreichen Kontext-Gerichtstag.

Wir wissen: Sie holen für uns die Kohlen aus dem Feuer – oder legen noch welche nach, wenn‘s nötig ist. Immer elegant, meistens voller Zuversicht, mit Charme und Witz.”

https://taz.de/!6140243/

https://www.instagram.com/p/DTQCb9YiNnB/

Bleibt wie gesagt die Frage, wer diese hochkarätige Juristenteam bezahlt.

10 Euro Soli-Spende dürften da nicht reichen.

“Damit wir mit diesem fantastischen Team in Zukunft weiter vor Gericht für die Pressefreiheit streiten können, sind wir auf Sie angewiesen: Unterstützen Sie uns mit dem Soli. Schon ab 10 Euro im Monat sind Sie dabei! Den Link zu unserer Spendenseite finden Sie in unserer Bio.”

Ich hoffe, Sie bleiben an der Sache dran.

Screenshot:

Naja, vielleicht sind die ja auch gar nicht so hochkarätig, wie sie tun.