Susanne Baer und die Grundrechte des Anglers
Über Verhältnisse am Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht sollte prüfen, ob es rechtens ist, einem Angler, der nachts alleine fischen gehen wollte, dies aufgrund einer nächtlichen Ausgangssperre zu verbieten. Die Begründung dafür überrascht. Ist die Sorge, dass noch mehr Menschen die Verhältnismäßigkeit… pic.twitter.com/3fiDquo1Vb
— Bastian Barucker (@BBarucker) January 7, 2026
Man hat eine Verfassungsbeschwerde abgewiesen, weil sonst noch mehr kommen würden und ihre Hobbies prüfen lassen könnten.
Aber das Schicksal des Anglers, der wegen einer Ausgangssperre seinem Hobby nachts nicht mehr nachgehen konnte, das habe sie persönlich berührt, da hat sie sich gefragt, ob sie das verantworten kann.
Dazu sage ich lieber gar nichts, sonst lasse ich mich noch zu Kommentaren hinreißen, für die mir die grüne Berliner Polizei und die grüne Staatsanwaltschaft nicht nur die Wohnungstür eintreten und die Konten kündigen.