Ansichten eines Informatikers

Von der Überlastung der Justiz durch Hass, Hetze und Politikerinnen

Hadmut
29.4.2024 9:02

Ich hatte doch gerade was zur Überlastung der Justiz durch die vielen Verfahren wegen „Hass und Hetze“.

Und darin hatte ich ja schon erwähnt, dass Leute wie Strack-Zimmermann und Chebli massenweise Strafanzeigen abfeuern.

Einige Leser fragten schon an, ob das nur Egomanie, oder auch ein Geschäftsmodell ist. Nun, Massenabmahnungen sind natürlich und bekanntlich ein Geschäftsmodell.

Dazu gibt es einen sehr langen, aber ebenso lesenswerten Tweet eines Rechtsanwaltes über die Abmahnpraxis der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann, und weil in der Vorschau nur ein Stückchen Text zu sehen ist, muss man ihn anklicken und auf Twitter oder gleich auf deren Kanzleiwebseite (wo allerdings der Nachtrag fehlt) ganz lesen:

Ja, sowas kommt mir sehr bekannt vor. Ich habe ja 2009 mal die Vorratsdatenspeicherung eines Internet-Providers geleitet und die Eingangskontrolle gemacht, und dabei kam es zu wirklich massenhaft vielen Anfragen von Staatsanwaltschaften wegen Anzeigen des immer selben Unternehmens wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen lächerlicher Natur, und die Staatsanwaltschaften haben die zwar immer eingestellt, mussten aber vorher den Nutzer der angezeigten IP-Adresse ermitteln, um dann das Verfahren „gegen den Beschuldigten X“ einzustellen, und das haben die sich dann per Akteneinsicht zunutze gemacht und per Abmahnung abkassiert. Ich habe mal mit einem Staatsanwalt telefoniert, der sagte, dass sie unter der Last der Anzeigen dieses Unternehmens stöhnten, aber nichts dagegen machen könnten, und nur darauf warten, die mal wegen Betrugs oder sowas dranzukriegen, weil der Verdacht besteht, dass die Firma nicht vom Vertrieb ihrer – lächerlichen – Produkte, sondern von der Abmahnung angeblicher Urheberrechtsverletzungen lebe.

Dazu fallen mir jetzt zwei Gedanken ein:

  • Das könnte womöglich strafbarer Betrug in gewerblichem Ausmaß sein.

    Ich kann mich dumpf erinnern, vor vielen, vielen Jahren mal irgendwo einen Kommentar oder ein Urteil gelesen zu haben, wonach sich ein Volljurist des Betrugs strafbar machen kann, wenn er gegenüber einem anwaltlich nicht vertretenen Laien die Rechtslage falsch darstellt und dessen Unerfahrenheit ausnutzt, um den zur Zahlung oder Willenserklärung zu bewegen.

  • Mir geht die Frage durch den Kopf, ob das Steuerhinterziehung sein könnte.

    Denn Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen sind meines Wissens erst einmal nicht steuerpflichtig, werden nicht in der Steuererklärung angegeben.

    Wenn die das aber in einem solchen automatisierten Verfahren betreiben und die da systematisch suchen lassen, um sich durch etwas beleidigt zu fühlen oder sich den Schmerz entschädigen zu lassen, wovon sie selbst gar nichts weiß, ist das nicht nur hart an der Sittenwidrigkeit, sondern meines Erachtens eine gewerbliche Tätigkeit ähnlich der Verwertung von Urheberrechten im oben beschriebenen Fall.

    Und da könnte man durchaus auf die Frage kommen, ob dazu ein Gewerbe angemeldet und die Gewinne daraus versteuert werden müssten.

    Da sollte man mal einen Finanzexperten dazu befragen. Vielleicht Finanzminister Lindner?