Ansichten eines Informatikers

Von der Dummheit der Justiz und ihrer Sabotage durch Linkstum, Feminismus und Egomanie

Hadmut
28.4.2024 12:48

Und wieder was, was in Deutschland den Bach runtergeht.

Heute morgen kam etwas im Radio, da lag ich noch im Bett, und dachte mir: Herrje, ist Deutschland ein dämliches Land.

ZDF:

Die Zahl offener Verfahren in Deutschland steigt. 2023 blieben laut Deutschem Richterbund 906.536 Fälle unerledigt. Einer der Gründe: Mehr Verfahren wegen Hass und Hetze im Netz.

Bei den Staatsanwaltschaften in Deutschland gibt es nach Angaben des Deutschen Richterbundes immer mehr unerledigte Fälle. Im vergangenen Jahr seien 906.536 Verfahren offen gewesen. Innerhalb von zwei Jahren sei die Zahl unbearbeiteter Akten damit um ein Viertel gestiegen (2021: 727.021; 2022: 840.727).
Die Zahlen gehen auf eine Umfrage bei den Justizverwaltungen der Länder zurück, die die vom Richterbund herausgegebene “Deutsche Richterzeitung” durchgeführt hat. Berücksichtigt wurden dabei nur die Verfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte, wie es hieß.

[…]

Nach den Angaben hat sich die Situation in Hamburg besonders verschlechtert: Im Zwei-Jahres-Vergleich ist die Anzahl der noch zu bearbeitenden Fälle um 70 Prozent auf 39.000 gestiegen (2021: 22.900; 2022: 30.800).

[…]

Bundesweit haben die Staatsanwaltschaften laut Richterbund im vergangenen Jahr rund 5,4 Millionen neue Fälle auf den Tisch bekommen – so viele wie noch nie. Zwei Jahre zuvor habe es noch etwa 4,7 Millionen Neuzugänge gegeben.

[…]

Der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, sieht unter anderem eine Zunahme von Verfahren wegen Hass und Hetze im Netz als einen Grund für die Entwicklung.

Zudem gebe es vermehrte Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz und mehr Fälle im Bereich der Kinderpornografie. “Eine personell ausgezehrte Strafjustiz kann mit der Entwicklung immer schlechter Schritt halten, sagte Rebehn der Deutschen Presse-Agentur.

Viele Menschen haben bereits Hass und Hetze im Netz erfahren. Laut einer neuen Studie kann dies die Demokratie gefährden, da sich Betroffene weniger an Diskussionen beteiligen.

RBB24:

Die Staatsanwaltschaften in Berlin und Brandenburg bekommen immer mehr Akten auf den Tisch. Innerhalb von zwei Jahren ist die Zahl der Neuzugänge bei den Verfahren nach Angaben der Justizbehörden jeweils deutlich gestiegen. Sie lag 2023 in Berlin bei 197.314 Fällen (2021: 175.665), in Brandenburg bei 180.745 (2021: 155.927).

Damit einher geht, dass sich die unerledigten Fälle stapeln. In Brandenburg ist die Zahl offener Verfahren von 2021 bis 2023 um ein Drittel auf 42.606 gestiegen (2021: 32.060). In Berlin wuchs der Aktenstapel im vergangenen Jahr nicht ganz so deutlich an: Dort blieben 36.840 Fälle unbearbeitet – ein Zuwachs von sechs Prozent (2021: 34.763).

Die Zahlen gehen auf eine Umfrage bei den Justizverwaltungen der Länder zurück, die die vom Richterbund herausgegebene “Deutsche Richterzeitung” durchführte. Berücksichtigt wurden dabei nur die Verfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte, berichtet die Nachrichtenagentur DPA.

Symptome

Ich habe das ja gerade selbst miterlebt: Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte Zeit und Personal, Lust und Muße dazu, mich zu verfolgen, weil ich Ricarda Lang für dick hielt. Allein die Hauptakte hat über 200 Seiten, und als ich neulich nach Einstellung des Verfahrens eine Aktenkopie gefordert habe, bekam ich von der Staatsanwaltschaft einen Karton mit Kopien – 4,7 kg schwer.

Der Brüller daran ist, dass dieses Verfahren auch deshalb so sehr entgleiste, weil die beiden beteiligten Staatsanwälte erkennbar keine Sach- und Rechtskunde im Äußerungsrecht hatten und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts so gar nicht kannten. Kurios: Ich wollte eine Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft erreichen und habe deshalb umfangreich zur Rechtslage vorgetragen und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zitiert, gegen die sie verstoßen haben. Mehrere Anwälte sagten mir zwar, dass sie so eine Vorgehensweise für einen enormen Fehler halten, weil man sich erstens niemals selbst verteidigen und zweitens einfach gar nichts äußern sollte, damit die Staatsanwaltschaft sich nicht darauf einstellen kann, und sie stattdessen in der mündlichen Verhandlung auflaufen lassen soll. Ich bin aber der Meinung und Erfahrung, dass man vor deutschen Gerichten nichts mehr erreicht, wenn es erst einmal zu einer mündlichen Verhandlung kommt, weil das Urteil da eigentlich schon gefallen und festgelegt ist. Und letztlich war mein Gedanke wohl auch erfolgreich, denn das Gericht hatte ja – allein nach Aktenlage – zunächst schon einen Strafbefehl abgelehnt, und das Verfahren dann ganz eingestellt, weil man eben sah, dass ich nicht irgendein Spinner bin, der draufloskrakeelt, sondern die Verfassungsrechtsprechung – deutlich besser als die Staatsanwälte – kenne, mich daran orientiert habe und meine Äußerungen auch verteidigen kann, und auch einen Strafbefehl nicht schlucken würde, weil ich den den vorsorglich abgelehnt hatte, bevor er überhaupt beantragt war. Eindruck hat das wohl schon gemacht.

Was ich dadurch aber bei der Akteneinsicht gesehen habe: Die Staatsanwaltschaft konnte ihren Antrag auf Strafbefehl nicht einmal selbst begründen. Die haben wortwörtlich das, was ich zum Verfassungsrecht vorgetragen hatten, wogegen sie eklatant verstießen, einfach wortwörtlich abgeschrieben und als ihre Überlegungen ausgegeben, dass sie Verfassungsrecht berücksichtigt hatten – scheißegal, ob das für oder gegen sie spricht, Hauptsache das Papier mit irgendeinem Verfassungsgefasel gefüllt, damit es so aussieht, als habe man sich beschäftigt, und das Gericht das durchwinkt. Lief nur eben nicht so.

Wie aber kommt es dazu, dass Staatsanwälte Leute wegen Beleidigung verfolgen, obwohl sie selbst eigentlich vom Äußerungsstrafrecht nicht mehr Ahnung haben als halbwegs zuverlässig in einem Strafrechtskommentar den § 188 zu finden und aufblättern zu können? Und dabei aber vom normalen Bürger verlangen, dass der sich bei einem Tweet penibelst an eine Rechtslage halten, die die Staatsanwälte als Berufsjuristen selbst nicht mal artikulieren oder erfassen können?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es in der größten Staatsanwaltschaft Deutschlands, nämlich der in Berlin, irgendwo Leute geben wird, die in der Lage sind, eine Beleidigung juristisch von Flaschenpfand zu unterscheiden. Ich weiß es nicht, aber ich nehme stark an, dass es da Abteilungen oder Leute gibt, die sich vorrangig mit Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede befassen oder darauf spezialisiert haben. Sag zu einem Staatsanwalt oder Polizisten „Du Idiot“, und Du findest heraus, welche Abteilung dafür zuständig ist.

Aber die waren das hier nicht.

Das ging eine eine Sonderabteilung, nämlich die Zentralstelle Hasskriminalität, und die wurden, wenn ich mich recht erinnere vom grünen Justizsenator Dirk Behrendt, extra als politische Strafverfolgung zur Durchsetzung rot-grüner politischer Auffassungen eingesetzt, mit ihren Leuten besetzt, und die machen in Angriffe auf Lesben, LBQTDK und solche Dinge. Das sind die, die Wokeness mit Strafrecht durchsetzen sollen. Und vor allem habe ich die in dringendem Verdacht, dass sie eine Tarnorganisation für den Verfassungsschutz sind, dass die da – rechtwidrige – Ermittlungen des Verfassungsschutz als Strafverfahren ausgeben. Jedenfalls haben sie keine Ahnung davon, was der Artikel 5 Grundgesetz verfassungsrechtlich erlaubt, und auf mich wirkten sie stellenweise wie Laien, die zum ersten Mal damit zu tun haben. Ich habe ja bei der Akteneinsicht mit dem Staatsanwalt gesprochen. Hätte ich den woanders als in einem Dienstzimmer der Justiz getroffen, hätte ich nicht glauben wollen, dass das ein Jurist mit Staatsexamen wäre.

Und dann sitzt der da in einem wirklich gruseligen abgeranzten knastartigen Dienstzimmer, und muss (oder will?) Leute verfolgen, weil sie Ricarda Lang dick finden.

Obwohl, einmal sagte er mir, dass er gerade keine Zeit habe, weil er eine Haftsache bearbeiten müsse, die habe Vorrang. Ich weiß aber nicht, ob da jemand im Knast saß, weil er irgendeinen Politiker beleidigt habe. Es ist aber bekannt, dass man sich in Berlin leicht eine Hausdurchsuchung morgens um sechs Uhr mit Eintreten der Wohnungstür und Beschlagnahme aller Computer und Handys einhandeln kann, wenn man ein falsches Wort twittert. Das Konzept der Verhältnismäßigkeit ist in Berlin unbekannt, an dessen Stelle sind die politische Opportunität und die politische Korruption gerückt.

Und so sind die natürlich auch leicht zu überlasten, weil sie nicht nur mit viel Aufwand Fälle abarbeiten, die keine sind, sondern auch extrem ineffizient arbeiten. Die E-Mail, mit der jemand Strafanzeige gegen mich erstattet hatte, wurde ausgedruckt und der Ausdruck wieder eingescannt, von Hand abgelegt und nummeriert, und auf mein Ersuchen der Akteneinsicht hin wurde die Akte von Hand wieder auseinandergenommen und auf den Kopierer gelegt, damit ich die Kopien dann zuhause wieder einscannen konnte. Und dann versucht mal, diesen Digitalakrobaten etwas in Sachen IT zu erklären … Aber das Internet darf keine rechtsfreier Raum sein.

Ein KI-System wie ChatGPT hätte übrigens bemerkt, dass mein Text, der angezeigt wurde, mit Kontext und Sachausführungen versehen war und deshalb unter dem Schutz der Meinungsfreiheit steht und nicht verfolgt werden kann. Und das sage ich nicht nur so. Mir haben Leser schon Screenshot dazu geschickt, was ChatGPT von mir und meinem Blog hält, und ChatGPT weiß das tatsächlich.

Woher kommt die Anzeigenflut?

Das ist so gewollt, das ist Taktik von den Grünen und der SPD, und seit sie fürchten muss, an der neuen 5%-Hürde hängen zu bleiben, auch der CSU, besonders unter Söder.

Besonders wenn man sich die Taktik der Grünen – „Netzfeuerwehr“ – und deren Organisationen wie „Meldestelle REspect!“ ansieht, dann ist das ja politische Methode, jeden, der noch den Hauch einer Kritik äußert, sofort anzuzeigen, zu verfolgen, ihm die Tür eintreten und das Konto sperren zu lassen.

Und genau dazu hat man ja auch den § 188 StGB systemwidrig aufgebohrt, um auch „Beleidigungen“ (die das StGB nirgends materiell definiert) und die auch ohne Strafantrag des Beleidigten verfolgen zu können, dass also jede x-beliebige dritte Person – auch anonym – Anzeige erstatten kann, dass irgendwer irgendwen beleidigt habe, und damit dann formal ein Strafverfahren in Gang setzen kann – nicht nur als Tarnung für die Ermittlungen der Grünen und des Verfassungsschutzes, sondern auch, um politische Gegner dann als „vorbestraft“ brandmarken zu können. Man sagt, dass Ricarda Lang dick ist, und wäre dann für den Rest seines Lebens in den Augen der Presse und Politik nicht mehr nur der „rechte Blogger“, sondern der „vorbestrafte Blogger“.

Schaut Euch mal an, wie oft Rundfunk, Presse, Politik posaunen, dass man Höcke laut Gerichtsurteil als „Faschisten“ bezeichnen könne – obwohl es so ein Urteil gar nicht gibt. Wenn man dann aber erst mal so ein Ding an der Backe hat, wird man das „vorbestraft“ nie wieder los.

Das ist die Masche:

  • Einschüchterung: Tür eintreten, Hausdurchsuchung, Strafverfahren
  • Sabotage: Rechner beschlagnahmen, Konto plattmachen
  • Diffamierung: Der „vorbestrafte“ …
  • Spionage: Bankverbindungen und so weiter ausspähen

Ob tatsächlich eine Straftat vorliegt oder eine verfassungsrechtlich geschützte Meinungsäußerung, interessiert die nicht. Die sind die, vor denen uns die Verfassung schützen sollte. Aber die Presse nennt sie die „demokratischen Parteien“ und die anderen dann die „Verfassungsfeinde“. So viele Türen habe ich gar nicht, wie sie mir würden eintreten wollen, sagte ich, was ich davon halte.

Aber: Es gibt eine regelrechte rot-grüne Infrastruktur – diese Meldestellen – deren einzige – meines Erachtens rechtswidrige – Aufgabe es ist, möglichst viele Strafanzeigen gegen möglichst viele Leute zu erstatten.

Egomanen

Und so weiter. Manche Politikerinnen überbieten sich geradezu gegenseitig in der Zahl der Strafanzeigen, die sie pro Woche stellen.

Die Frage ist, was als Motivation dahinter steckt.

Es kann natürlich sein, dass so egomanisch und überheblich sind, dass sie sich selbst für Majestäten und alles dann für Majestätsbeleidigung halten.

Es kann sein, dass sie sich als Teil des Opferkultes als Opfer darstellen wollen.

Es kann sein, dass sie einfach charakterlich nicht geeignet sind und in der Politik schlicht nichts verloren haben, sondern besser irgendetwas mit Pflanzen gemacht hätten.

Es kann aber auch sein, dass es eine Strategie ist, Ressourcen der Staatanwaltschaften zu binden, also systematische Sabotage.

Und das alles geht natürlich wieder vom ideologischen Laienparlament Bundestag aus, in dem Lesben, Transen, Woke, Linke, Grüne und TikTok-Prinzessinnen beschlossen haben, dass man den § 188 StGB aufbohrt, damit man dann ganz viele Strafanzeigen schreiben kann.

Und die Justiz – und damit meine ich nicht nur die Staatsanwälte, die politischen Weisungen unterliegen, sondern eben auch die Richterschaft im Richterbund – fördert mit ihrer Rechtsprechung diesen ganzen Blödsinn auch noch, weil sie meistens am Fließband durchverurteilen und sich nach Parteibuch besetzen, anstatt mal klipp und klar zu urteilen, dass es so nicht geht, dass das verfassungswidrig und rechtsmissbräulich ist.

Aber sie maulen nur über die Überlastung. Die Ursachen benennen sie nicht.

Kinderpornographie

Sie erwähnen am weiteren Grund die Kinderpornographie.

Was sie nicht erwähnen: Dass die Kinderpornographie auch politisch inszeniert und genutzt wird, um den Überwachungsstaat zu etablieren und die Kommunikation zu überwachen.

Und dass die Justiz sich zum Schergen eben jener Partei gemacht hat, die als Päderastenpartei angefangen hat und immer wieder versucht, Sex mit Kindern zu legalisieren.

Das – politisch gewollte – Ergebnis

Das Ergebnis ist, dass Tausende von wichtigen Strafverfahren wegen schwerer Kriminalität, Drogenhandel, Waffenhandel, Betrug, nicht mehr ordentlich laufen, weil die Justiz überlastet ist.

Und das passt exakt in eine rot-grüne Ideologielandschaft, in der alle Straftaten erlaubt sind, aber die Meinung mit dem Tode bestraft wird.