Ansichten eines Informatikers

Niclas Matthei

Hadmut
28.2.2024 19:07

Der Denunziant und der Datenschutz.

Was der macht, ist grob datenschutzwidrig, weil er massenweise und geschäftsmäßig personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet, ohne ein Einverständnis oder ein Interesse zu haben. Art. 6 DSGVO listet auf, wann eine Verarbeitung zulässig ist, und keine der Bedingungen ist hier erfüllt.

Er teilt nicht mit, wer er ist (verantwortliche Stelle), auf welcher Grundlage er erhebt, wo man widersprechen, sperren, löschen lassen kann und so weiter.

Und das auch noch in über 4000 Fällen pro Jahr.

Damit wäre der ein Fall für den Datenschutzbeauftraften des Bundeslandes, in dem er wohnt, damit der ihm das a) untersagt und b) eine Strafe aufbrummt. Es wäre sogar zu überlegen, ob der für die Bußgelder auf Schadensersatz haftet, wegen unerlaubter Datenverarbeitung. Sie erwähnen mal, dass er aus Sachsen-Anhalt irgendwohin fährt, und so hört sich der Dialekt auch an.

Ich habe jetzt keinen Kommentar zur Hand, aber es könnte auch § 42 BDSG neu einschlägig sein, weil der Umstand, wer wann wo falsch parkt, auch wenn es in der Öffentlichkeit stattfindet, keine allgemein zugängliche personenbezogene Daten sind, weil er das ja nicht in der Bibliothek oder im Internet einsehen kann, sondern vor Ort reisen und die Straßen absuchen muss.

Damit nämlich sind die Daten auch nicht beim Betroffenen erhoben, denn der Eigentümer, der Halter und der Fahrer des Fahrzeugs (nicht notwendigerweise derselbe) wissen nichts von der Erhebung und sind nicht einverstanden. (Es darf angenommen werden, dass sie damit nicht einverstanden sind.)

Das eigentlich sollte schon reichen, um einem 18-Jährigen eine überzubraten, von der er sich so schnell nicht wieder erholt.

Dazu kommen aber noch zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Im Prinzip kann jeder der 4000 Betroffenen, eigentlich sogar jeder, der ein Auto fährt, kostenlose Auskunft verlangen, ob, wann, wie, wo Daten erhoben wurden. Das wird nicht nur viel Arbeit, das kann auch teuer werden, weil Auskünfte normalerweise immer auf dem Weg zu erteilen sind, auf dem sie angefragt wurden, und wenn das schriftlich passiert, muss er auch schriftlich antworten. 4000 Mal (oder öfter) Blatt Papier ausdrucken, Kuvert drum, Briefmarke drauf, das kann ein teures Hobby werden.

Natürlich könnte er auch noch wegen Datenschutzrechts auf Unterlassung, Löschung, Schadensersatz verklagt werden. Das dürfte wohl so sein, dass der jedem, den er da angezeigt hat, das Bußgeld erstatten muss, wenn er nicht nachweisen kann, dass seine Datenverarbeitung nicht kausal war und derjenige auch ohne ihn ein Knöllchen bekommen hätte.

Dazu kommt, dass er vorne und hinten am Fahrrad noch Actioncams mitlaufen hat, wie Dashcams, und die sind in Deutschland anlasslos nicht erlaubt. Datenschutz.

Und sowas ist dann auch nicht ohne weiteres privatinsolvenzfähig.

Mit so einem Quatsch kann man sich so richtig Schulden und Ärger machen.

Bleibt die Frage: Wo wohnt der? Welcher Datenschutzbeauftragte wäre für den zuständig?

Obwohl, einen habe ich noch: Nach § 1 StVO hat man gegenseitige Rücksicht zu nehmen. Wenn jemand rumfährt, um Leute zu schikanieren, weil er meint, das Recht müsse mit äußerster Konsequenz überall durchgesetzt und jeder bestraft werden, nur weil er da nicht geradeaus, sondern mal um ein Auto herumgehen muss, und nicht einmal der Gesetzgeber das so verbissen sieht (weil es ja eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat ist, und Ordnungswidrigkeiten nicht verfolgt werden müssen, sondern einer gewissen Opportunität unterliegen), er also selbst Straße und Straßenverkehr missbraucht, um anderen ohne erkennbaren Grund oder Nutzen einen reinzudrücken, der ist meines Erachtens charakterlich nicht für den Führerschein geeeignet, weil er nicht vernünftig und nicht deeskalierend handelt, wenn er einen Rechtsverstoß bei anderen erkannt zu haben meint. Ich würde dem keinen Führerschein geben. Ich halte den Mann für nicht straßenverkehrstauglich.

Und wenn er das nicht ist, dürfte er, genau genommen, nicht einmal Fahrrad fahren.

Der Brüller ist ja dann, dass er selbst dann die Leute noch auf Schadensersatz wegen Beleidigung verklagt, wenn die was sagen (SPIEGEL-Video ab 7:30)

Obwohl mir zwei Dinger auch noch auffallen: Die Kleidung und das Auftreten („Ist das Ihr Auto?“) samt Belehrungen könnte man auch als Amtsanmaßung auffassen.

Da er sich dann auch noch „Anzeigenhauptmeister“ nennt, was für den Laien mit einer Dienstbezeichnung verwechselt werden kann, und laut dem SPIEGEL-Video bei 0:03:33 er vorne an seinem Fahrrad ein Schild „POLIZFI“ hat, das auf einen flüchtigen Blick wie „POLIZEI“ aussieht, bei 0:05:32 sieht man auch eines hinten, ist der Straftatbestand der Amtsanmaßung damit meines Erachtens erfüllt:

Sie sprechen ihn sogar darauf an und er antwortet, dass das erlaubt sei, weil es verändert sei, das sehe ich aber anders, weil er sich ja polizeiähnlich verhält und der Unterschied, dass ein Strich fehlt, auf die Schnelle nicht wahrzunehmen oder für eine Beschädigung des Schildes zu halten wäre, denn was sollte „POLIZFI“ auch sonst sein? Wenn man das sieht und dann noch in ein Gespräch verwickelt ist, und der einen auch noch angurkt, als käme er vom Amt, muss man das ja für POLIZEI halten.

Es ist mir unverständlich, warum die Polizei ihm das durchgehen lässt. Und es erstaunt mich, dass sich das da im Video auch ein Rechtsanwalt bieten lässt.

Sie erwähnen, dass er eine Ausbildung im Medizinbereich mache. Ich würde den nicht an Menschen heranlassen. Auf mich wirkt der nicht psychisch voll gesund.