Ansichten eines Informatikers

Der Verfassungsschutz und die AfD

Hadmut
27.2.2024 14:22

Fragwürdiges aus dem Bundestag.

Die Bundestagsdrucksache 20/10471: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Protschka und der Fraktion AfD – Drucksache 20/10323 –Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

Die AfD hatte angefragt, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD mit geheimdienstlichen Mitteln, Auswerten vertraulicher Telekommunikation, V-Leute, Observation einzelner Parteimitglieder u.ä. überwacht.

Antwort der Bundesregierung:

Die Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sind im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) normiert. Das BfV hat gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 BVerfSchG den gesetzlichen Auftrag, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu beobachten. Als Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind solche anzusehen, die über die bloße Kritik an Verfassungswerten und Verfassungsgrundsätzen hinaus Aktivitäten zu deren Beseitigung (so BVerfGE 113, 63 [81 f.]; BVerwGE 137, 275 Rn. 61) oder zu einer Umgestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung in Richtung einer mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Ordnung entfalten (so BVerwGE 137, 275 Rn. 40). Im Rahmen der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages können auch nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden.

Nach sorgfältiger Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine darüberhinausgehende Beantwortung der o. g. Fragen aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann. So würden durch eine Beantwortung der Fragen direkte Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche Methodik und Arbeitsweise sowie den Erkenntnisstand und die Bearbeitungsschwerpunkte des BfV ermöglicht werden, wodurch die zukünftige Erkenntnis-
gewinnung des BfV aufgrund entsprechender Abwehrstrategien nachhaltig beeinträchtigt würde. Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass die Fragestellungen explizit auf die nachrichtendienstliche Methodik und Arbeitsweise, bzw. auf den etwaigen Einsatz ganz konkreter nachrichtendienstlicher Mittel bezogen sind. Die bei einer Beantwortung drohende nachhaltige Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV bedeutet einen gravierenden Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Stellungnahme zum Erkenntnisstand des BfV auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Die erbetenen Informationen berühren derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass auch das geringfügige Risiko eines Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.

Mit anderen Worten: Ja.

Es heißt, dass die Bundesregierung die Frage nicht beantworten will, um ihre V-Leute zu schützen.

Was die Frage aufwirft, ob „gesichert rechtsradikal“ nicht von der Bundesregierung und ihren V-Leuten selbst veranstaltet wird, um konkurrierende Parteien zu erledigen. Wie man damals die Piraten liquidiert hat, nachdem die mehr Stimmen als die Grünen bekamen, hatte ich schon beschrieben.

Interessanterweise ist die Ampel derzeit eine Minderheit und würden die Mehrheitsverhältnisse derzeit reichen, um eine Koalition aus CDU/CSU/AfD zu bilden, womit die AfD selbst Chef des Verfassungsschutzes werden könnte.