Ansichten eines Informatikers

Reichtagsbrand 2.0: Die Potsdam-Intrige

Hadmut
17.2.2024 15:06

Über die Methoden der Regierung und ihrer Schergen.

Wie Rot-Grün die Methoden der NSDAP wiederholt.

Ich hatte ja geschrieben, dass mich das „Demokratiefördergesetz“ der Grünen (vor allem Renate Künast und Lisa Paus) an das Ermächtigungsgesetz der Nazis erinnert, weil inhaltlich eigentlich gar nichts drin steht außer „Die Regierung darf jetzt im Kampf gegen Rechts alles tun, was sie will, und Schlägertruppen finanzieren und losschicken“.

Nochmal der Absatz aus Wikipedia:

Mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 (offiziell: Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, RGBl. I S. 141) übertrug der Deutsche Reichstag die gesetzgebende Gewalt de facto vollständig auf die neue Reichsregierung unter Adolf Hitler und hob damit die für eine demokratische Staatsordnung konstituierende Gewaltenteilung auf. Dieses Ermächtigungsgesetz, beschlossen am 23. März und tags darauf verkündet, bildete zusammen mit der Verordnung des Reichspräsidenten vom 4. Februar und der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 die Grundlage für die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.

Nicht nur inhaltlich läuft es auf dasselbe hinaus, nur mit dem Unterschied dass sie nicht einen Hitler haben (stellt Euch mal die Person Olaf Scholz in der Rolle Hitlers vor … aber nach dem Plan der Grünen sollte der ja auch nicht Kanzler werden), sondern stattdessen aus den Ministerien heraus gehitlert wird.
Auch schon diese schwülstigen Bezeichnungen ähneln sich:

  • Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich
  • Demokratiefördergesetz

So nach dem Schema Richtig-gut-und-wichtig-Gesetz, damit der Dummenbrei der Bevölkerung auch zustimmt. So wie „Gute-KiTa-Gesetz“.

Es gibt freilich auch große Unterschiede. NSDAP hin oder her: Hitler und Goebbels waren rhetorisch weit bessere Redner als alles, was die Parteien, der Bundestag, die Regierung heute zu bieten haben. Die konnten wenigstens grammatikalisch richtig, verständlich, ohne zu nuscheln und in einem durchgehend konsistenten Zusammenhang reden. Vergleicht mal ganz unabhängig vom Inhalt, nur bezüglich der rhetorischen Fähigkeiten, einschließlich Artikulation, Gestik, Mimik, Intonation, Hitler und Goebbels mit Scholz, Baerbock, Faeser. Wieviele Leute in Regierungsverantwortung fallen Euch ein, die eine – ich will nicht sagen gute – sondern einfach nur verständliche, flüssige, in sich zusammenhängende, rhetorisch verständliche Rede halten (und selbst schreiben) können, nach der man hinterher weiß, was der einem eigentlich sagen wollte? Bei der man sich hinterher nicht über all die verschrobenen Versprecher, Unsinnigkeiten, Fehler wie 360°-Wenden und sowas lustig machte, weil der Inhalt sowieso nicht zu verstehen war?

Ein Leser schrieb mir dazu:

Ermächtigungsgesetz

Hallo Herr Danisch,
Wenn die Regierungsmaßnahmen jetzt an das Ermächtigungsgesetz erinnern, dann war „Potsdam“ der Reichstagsbrand, also der (initiierte) Vorwand für scharfe Repression.

Hierzu gehörte auch das „Heimtückegesetz“ von 34, das Kritik an der Regierung untersagte.

Doppel-Ja.

Das erste Ja dafür, dass „Potsdam“ der Reichtagsbrand war und passgenau passierte, um zu deren „Demokratiefördergesetz“ zu passen.

Das zweite Ja für das „Heimtückegesetz“, weil das deckungsgleich mit dem ist, was Nancy Faeser, der Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt gerade durchziehen. Wikipedia:

Das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20. Dezember 1934,[1] bekannt unter der Bezeichnung Heimtückegesetz, stellte die missbräuchliche Benutzung von Abzeichen und Parteiuniformen unter Strafe. Es schränkte darüber hinaus das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigten.

Volltext:

Heimtückegesetz vom 20.12.1934

§ 1

(1) Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reichs oder das Ansehen der Reichsregierung oder das der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder ihrer Gliederungen schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.
(2) Wer die Tat grob fahrlässig begeht, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Richtet sich die Tat ausschließlich gegen das Ansehen der NSDAP. oder ihrer Gliederungen, so wird sie nur mit Zustimmung des Stellvertreters des Führers oder der von ihm bestimmten Stelle verfolgt.

§ 2

(1) Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP., über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft.
(2) Den öffentlichen Äußerungen stehen nichtöffentliche böswillige Äußerungen gleich, wenn der Täter damit rechnet oder damit rechnen muß, daß die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde. [1270]
(3) Die Tat wird nur auf Anordnung des Reichsministers der Justiz verfolgt; richtet sich die Tat gegen eine leitende Persönlichkeit der NSDAP., so trifft der Reichsminister der Justiz die Anordnung im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers.
(4) Der Reichsminister der Justiz bestimmt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers den Kreis der leitenden Persönlichkeiten im Sinne des Absatzes 1.

§ 7

Der Stellvertreter des Führers erläßt im Einvernehmen mit den Reichsministern der Justiz und des Innern die zur Ausführung und Ergänzung der §§ 1 bis 6 erforderlichen Vorschriften.

Liest sich wie der aufgebohrte § 188 StGB und der Maßnahmenkatalog Faesers, mit dem sie neulich hinter mir her waren, und vor allem, wie das, was Nancy Faeser gerade treibt. Immerhin wäre damit wohl geklärt, wo Faeser, Haldenwang und die Grünen abschreiben.

Die Ampelregierung wiederholt deckungsgleich die Schritte der NSDAP:

  • Reichtagsbrand
  • Ermächtigungsgesetz
  • Heimtückegesetz
  • Schlägertruppen (SA/Antifa), Diffamierung der Gegner
  • Ausreiseverbote
  • [Noch viele andere Punkte, aber es kommen ja auch noch viele Blog-Artikel]

Was allerdings auch nicht sehr überrascht, denn die Nazis waren ja nicht nur auch Sozialisten, sondern ihrerseits ein Plagiat Stalins. Alles ein Brei.

Und ich habe ja auch oft kritisiert, dass die ganzen Nazi- und Holocaust-Ausstellungen immer nur die konkret gewählte Symbolik zeigen und dazu „böse“ sagen, aber nie deren Methoden aufzeigen – weil man die Methoden selbst verwenden möchte. Voilà, hier sind sie. Sie schreien immer „Nie wieder ist Jetzt!“, aber eigentlich müsste es „Wieder ist Jetzt“ heißen.

Der Potsdamer Reichtagsbrand

Wie sollte das nun vonstatten gehen? Dass Correctiv seine Behauptungen nicht halten kann und die einer Nachprüfung nicht standhalten, ist ja inzwischen bekannt. Das ist ja gerade der Punkt, dass Correctiv – in dem Wissen, dass das unwahr war und deshalb nicht bewiesen werden kann – das, was uns die Medien dann als Tatsachen hingestellt haben, eben keine – angreifbaren – Tatsachenbehauptungen, sondern nur – von der Meinungsfreiheit gedeckte, aber eben nicht wahrheitsbedürftige – Wertungen waren.

Das ganze Correctiv-Ding war ein inszenierter Fake, der aber erst über die Verstärkungswirkung der korrupten Medienlandschaft – einschließlich des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks und selbst solcher Sendungen wie „Mainz bleibt Mainz“ – funktionierte. Es gibt inzwischen einen Stapel eidesstattlicher Versicherungen von Teilnehmern, wonach das, was da verbreitet wurde, dort nie gesagt wurde.

Einer, der bei diesem Potsdam-Treffen dabei war, ist der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau.

Und der nun beschreibt nach juristischer Analyse, was da ablief, dass das eignetlich eine zweistufige Falle war, deren zweite Stufe nicht funktioniert hat:

Und weil es ein langer Text ist, den man bei Twitter erst anklicken und aufklappen muss, hier nochmal als Zitat:

Der gute Mann ist ja immerhin – auf Vorschlag der “GRÜNEN” – Verfassungsrichter in Bayern. Ob er irgendwie an den Planungen von “Correctiv”, an der ganzen Konzeption, beteiligt war, wissen wir nicht. Ich jedenfalls habe aufgrund seiner ja nicht unkundigen Darlegungen nun folgenden Verdacht:

1) Die ganze Konzeption von “Correctiv”, an der von Anfang an, wie die auch selber sagen, Medienanwälte entscheidend beteiligt waren, war eigentlich zweistufig.

2) Es sollte nicht nur die erste Veröffentlichungswelle mit dem vermeintlichen “Geheimplan gegen Deutschland” ab dem 10.01.24 geben, der dann, gewiß auch aufgrund von vorherigen Hintergrundabsprachen, im ÖRR und diversen Mainstreammedien völlig kritiklos rezipiert, übernommen und endlos wiederholt werden würde.

3) Sondern: es war von Anfang an eingeplant, daß die Betroffenen (also die Verleumdeten) gegen die Veröffentlichung klagen würden, und zwar “auf breiter Front”, also auch gegen das “Hauptstück”, gegen die (scheinbaren) Behauptungen, es sei z.B. die Vertreibung von Deutschen aufgrund der Hautfarbe bzw. von “Andersdenkenden” “geplant” worden. Dies alles aufgrund der begreiflichen Wahrnehmung der Betroffenen: “Das sind doch alles ungeheure Lügen, und das können wir auch beweisen!”.

4) Die Klagen – bzw. die Anträge im einstweiligen Rechtsschutzverfahren – wären dann jedoch größtenteils abgewiesen worden. Die Gerichte, spätestens in der Beschwerdeinstanz, hätten – auch aufgrund der Schriftsätze der “Correctiv”-Anwälte, die die ganze Sache ja offenbar konzipiert haben – festgestellt, daß die vermeintlichen, ungeheuerlichen Tatsachenbehauptungen von “Correctiv” überhaupt keine sind, sondern lediglich eigene Wertungen und Einschätzungen, die sich sämtlich aus der (unstrittigen) Verwendung des Begriffs “Remigration” (dem medienrechtlichen “Tatsachenkern”) herleiten.

5) Daraufhin war eine zweite Veröffentlichungswelle geplant, wiederum gewiß mit Absprachen, daß (wie bei der ersten Welle seit dem 10.01.24) von anderen Medien, speziell dem ÖRR nichts geprüft, nichts gegenrecherchiert, sondern alles maximal multipliziert und herausposaunt wird:

Nunmehr sollte es heißen: unabhängige Gerichte haben die “Enthüllungen” aufgrund der “Recherche” des “Medienhauses” Correctiv in zwei Instanzen sorgfältig geprüft, mit dem Ergebnis, daß alles nachweislich wahr ist! Und deswegen darf “Correctiv” es auch behaupten!

So läuft es im Medienrecht nämlich immer; es wird natürlich nie ein Vorwurf “gerichtlich überprüft”; die Gerichte sagen immer nur, “die Meinungsfreiheit reicht so weit, daß man auch den größten Unsinn schreiben darf!”. Aber die Leute wissen daß ja nicht, sie glauben, ein Gericht hätte am Ende gar Beweis über den Unsinn erhoben, und er habe sich als wahr erwiesen.

6) Aber so ist es nicht gekommen. Die Betroffenen haben sich sehr sorgfältig beraten lassen. (In sozialen Netzwerken wurde teils mit Häme quittiert, daß drei Woche bis zur ersten juristischen Reaktion verstrichen waren). Die Beratung war – was typisch ist – mit Enttäuschungen verbunden. So ist es immer im Medienrecht: wo der Betroffene dreiste Lügen sieht, erkennt der Medienrechtler infame, aber rechtlich zulässige Wertungen. Der Job eines Medienanwalts ist es gerade nicht, vorher groß anzugeben, was man alles erreichen könne – sondern im Gegenteil auf die Probleme und Fallstricke der Sache aufmerksam zu machen, um forensische wie PR-Katastrophen zu vermeiden. Die Betroffenen klagen jetzt gegen diejenigen Punkte, die sie auch gewinnen können; gegen die übrigen Punkte, die “Correctiv” selbst nicht behauptet, sondern nur insinuiert, gehen sie publizistisch vor.

7) Für “Correctiv” hat sich die Sache insgesamt eigentlich katastrophal entwickelt. Kern der Dinge dürfte die falsche Grundeinschätzung von “Correctiv” sein, nämlich: “Unsere Opfer werden wutentbrannt gegen alles klagen und verlieren – Zugang zu Medien haben sie nicht!”. Was wirklich passiert ist: die Verleumdeten klagen gegen diejenigen Punkte, die sie trotz des infam geplanten Vorgehens von “Correctiv” vermutlich gerichtlich auch durchsetzen können – und sie haben, nach anfänglichen Anlaufschwierigkeiten schon aufgrund des Überraschungsmoments, guten Zugang auch zu Massenmedien.

8) Das heißt übrigens nicht, daß der “Generalangriff” (s.o., Nr. 3) ersatzlos entfällt. Er würde sich nur eben – aus den hier dargelegten Gründen – nicht unmittelbar gegen “Correctiv” richten, sondern mit Feuer und Schwert gegen diejenigen Medien, die auf “Correctiv” hereingefallen sind und dumm genug waren, deren Insinuationen, Andeutungen und Vermutungen als vermeintliche “Tatsachen” zu wiederholen.

Daher: Gott mit uns! Ecrasez l’infâme!

(Fett- und Kursiv-Schrift-Formatierung habe ich jetzt nicht mit kopiert, dann in den Tweet schauen.)

Das als Antwort auf

Auch nochmal als Text, weil auch hier lange und zum Aufklappen:

Was Anwalt Jun hier an Argumentationsakrobatik an den Tag legt, verschlägt mir die Sprache. Er selbst räumt ein, dass Correctiv NICHT die Tatsachenbehauptung aufstellt, beim Potsdamtreffen seien rassistische Deportationen gefordert worden. Zugleich bestreitet er AUCH NICHT, dass aber genau dieser Eindruck – den er selbst aktiv beförderte – bundesweit entstanden ist. Normale Menschen würden nun sagen: Dass Correctiv geschickt suggerierte, was es als Tatsache gar nicht behauptete, ist manipulativ. Nicht so Anwalt Jun: Er diffamiert das Bestreiten der Suggestion als Strohmann-Argument, denn sie sei ja keine Tatsachenbehauptung. Es ist klassische Täter-Opfer-Umkehr: Er wirft dem Opfer Manipulation vor, derer er sich selbst schuldig gemacht hat.

Muss man sich durch die Zähne ziehen:

Er argumentiert, dass ein Gegenbeweis [juristische Anmerkung: eine Eidesstaattliche Versicherung gegenüber einem Gericht zählt bei den Juristen als Beweismethode] gegen den Correctiv-Bericht verfange nicht, eben weil Correctiv das ja nicht als Tatsache behauptet, sondern nur als seine Meinung ausgedrückt hat.

Die Logik dahinter: Man kann eine Lüge (von links) nicht widerlegen, eben weil sie ja gelogen und keine Tatsache war.

Das heißt, dass Correctiv durchaus gelogen hat, es aber juristisch so angefangen hat, dass sie das nicht als Tatsachenbehauptung hingestellt, sondern als Wertung verpackt haben. So als würde man über jemandem, der niemanden vergewaltigt hat, sagen „Was der da gemacht hat, sah für mich aus wie eine Vergewaltigung“. Sagt etwas wie Correctiv mal über einen SPD- oder Grünen-Politiker, sofort habt Ihr die Staatsanwaltschaft am Hals und könnt in den Knast gehen.

Sahnehäubchen:

Am 23. November 2022 wurde [Chan-jo] Jun auf Vorschlag der Fraktion der Grünen vom Bayerischen Landtag zu einem stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt.

Und die Grünen schlagen niemanden vor, der nicht exakt auf ihrer Linie ist und für sie arbeitet. Und ausgerechnet der nun versucht, Correctiv zu verteidigen. So ein Zufall aber auch.

Normalerweise würde keine Sau was darauf geben, was Correctiv behauptet, aber das wurde systematisch durch Presse und Rundfunk hochverstärkt und in die Öffentlichkeit getragen und in alle Kanäle hochverstärkt, bis in den Karneval, um damit dann dieses Ermächtigungsgesetz und dieses Heimtückegesetz nach Nazi-Art durchzusetzen.

Das war der Plan.

Und die Medien sind ihre Schergen.